Zusatzversicherung Heilpraktiker

Alternative Heilmethoden umfassend versichern

  • die beste Zusatzversicherung: Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden erstatten lassen
  • bis zu 2.500 Euro Erstattung pro Jahr
  • Sehhilfe, Vorsorgeuntersuchungen, Augen-OP und Hörhilfen mitversicherbar
  • Experten-Beratung für Ihre beste Absicherung
Naturheilverfahren und alternative Behandlungsansätze stellen heute für die meisten Menschen einen wichtigen Baustein in der medizinischen Versorgung dar. Gesetzlich Versicherte können die Kosten für die Behandlungen und für alternative Medikamente allerdings nur selten erstattet bekommen.
Der Grund: Die gesetzlichen Kassen dürfen – wenn überhaupt – nur sehr geringe Leistungen mit Erstattungshöchstsätzen vorsehen – zudem werden auch nicht bei allen Behandlern die Kosten bezahlt. Eine Heilpraktikerversicherung ermöglicht es, die Behandlungskosten von Heilpraktikern und Ärzten für Naturheilverfahren erstattet zu bekommen.

Die attraktivsten Zusatzversicherungen für den Heilpraktiker auf einen Blick

Advigon Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif AH+AV

Die Tarifkombination AV + AH der Advigon bietet 80 Prozent Erstattung für Heilpraktiker, Naturheilverfahren sowie Arzneimittel bei bis zu 1.000 Euro maximale Erstattung pro Jahr. Außerdem sieht der Tarif 100 Prozent Kostenübernahme bei bis zu 250 Euro Budget für Sehhilfen alle zwei Jahre vor. » mehr

Allianz Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif AmbulantBest

Die Allianz trägt im AmbulantBest 80 Prozent der Kosten für Heilpraktiker, Naturheilverfahren sowie Arzneimittel - begrenzt auf max. 1.000 Euro in zwei Jahren. Geleistet wird zudem 100 Prozent bei bis zu 300 Euro für Sehhilfen in zwei Jahren und es werden die Aufwendungen bei freier Krankenhauswahl getragen. » mehr

ARAG Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif 483

Die ARAG leistet im Tarif 483 90 Prozent der Kosten für den Heilpraktiker und Naturheilverfahren nach Hufeland - max. 2.500 Euro über zwei Jahre. Geleistet wird zudem für Sehhilfen und LASIK-OPs sowie bei Mehrkosten infolge freier Krankenhaus-Wahl. » mehr

AXA Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif Med Komfort U

Die AXA im im Tarif Med Komfort U mit Alterungsrückstellungen träögt 80 Prozent der Heilpraktikerkosten bis zu 2.000 Euro in zwei Jahren - dazu bedingungsgemäß 100 Prozent der Kosten für Brillen bis 300 Euro in zwei Jahren sowie für Lasik-OPs, Vorsorgeuntersuchungen und Hörhilfen. » mehr

Barmenia Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif Mehr Gesundheit 2000

Der Tarif Mehr Gesundheit 2000 der Barmenia leistet 100 Prozent für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker bei 2.000 Euro maximaler Erstattung im Jahr. Übernommen werden zudem 100 Prozent für Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen). » mehr

Concordia Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif AZ (Bausteine AZN/ AZSH)

In den Bausteinen AZN/ AZSH der Concordia werden 80 Prozent der Kosten für Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Osteopathie ersetzt - bis zu 1.500 Euro maximale Erstattung im Jahr ist vorgesehen. Zudem werden 100 Prozent der Kosten für Sehhilfen getragen - bis zu 350 Euro in zwei Jahren. » mehr

INTER Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif QualiMed Z ambulant Premium

Die INTER leistet im QualiMed Z ambulant bis zu 2.500 Euro im Jahr für alternative Behandlungsmethoden, die zu 80 Prozent übernommen werden. Dazu kommen Leistungen für Arznei- und Hilfsmittel, Reise- und Schutzimpfungen sowie Heilmittel, außerdem 100 Euro jährliches Budget für Präventionsmaßnahmen wie z. B. Ernährungskurse oder Fitnessstudio. » mehr

Signal Iduna Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif ambulant plus

Die Signal Iduna bietet mit dem mit Altersrückstellungen kalkulierten Tarif ambulant plus die Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen und Arzneimittel zu 80 Prozent - bei 750 Euro maximaler Erstattung im Jahr. Zudem werden 100 Prozent der Kosten für Sehhilfen bis zu 375 Euro in zwei Jahren erstattet. Vorsorgeuntersuchungen und Zuzahlungen sind ebenso versichert wie Auslandskrankenschutz. » mehr

UKV Zusatzversicherung HeilparaktikerTarif NaturPrivat

Der Heilpraktiker-Tarif NaturPrivat der UKV (Union Krankenversicherung) bietet 80 Prozent Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren mit einem Budget von 1.250 Euro im Jahr an - maximal 1.000 Euro werden also von diesem Tarif mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für alternative Behandlungen erstattet. Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor. » mehr

uniVersa Zusatzversicherung HeilpraktikerTarif uniMed|A Exklusiv

Mit Ihrem Heilpraktikertarif uni-med|A-exklusiv erstattet die uniVersa 90 Prozent der Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren - bei 1.800 Euro maximaler Erstattung über zwei Jahre. Zusätzlich werden 100 Prozent der Kosten für Sehhilfen getragen - bis zu 300 Euroin zwei Jahren. Außerdem sind die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Sehschärfenkorrektur mitversichert. » mehr

Was versteht man unter alternativer Medizin?

Alternative Medizin und Naturheilkunde werden heute mit anderen Begriffen oft in einen Topf geworfen – und selbst Mediziner tun sich mit der Abgrenzung schwer. Am einfachsten lässt sich die Unterscheidung wie folgt machen:

1. Bereich: Schulmedizin – hierunter verstehen wir die klasssiche medizinsiche Versorgung als Basis unseres Gesundheitswesens. 
2. Bereich: Komplementärmedizin – hierunter versteht man alle Therapieansätze, die nicht Bestandteil der Schulmedizin sind, dazu zählen:
  • Naturheilverfahren mit vielen Überschneidungen zur Schul- und zur alternativen Medizin 
  • Alternative Medizin mit vielen Überschneidungen zu Naturheilverfahren
  • Paramedizin mit vielen Überschneidungen zur alternativen Medizin
  • Hausmittel

Naturheilverfahren

Die klassischen Naturheilverfahren und die Naturheilkunde gehen auf den Arzt Dr. Lorenz Gleich (1798-1865) zurück und berühren die Bereiche 
  • Ernährung,
  • Bewegung,
  • Entspannung,
  • Nutzung von Wasser, Licht, Kälte und Wärme (zum Beispiel Bäder, Güsse, Wassertreten, Wickel, Auflagen, Wärme- oder Kälteanwendungen) sowie
  • pflanzliche Mittel (Phyto-Therapie).
Im Fokus steht bei den Behandlungen die Stärkung der Selbstheilungskräfte des Organismus' und Körpers. Bei den meisten Verfahren kann der Patient nach einer Einweisung die Therapie selbst fortführen. 

Alternative Medizin 

Wir kennen in diesem Bereich traditionelle Verfahren mit zum Teil jahrtausendealten Therapieansätzen – am bekanntesten ist sicherlich die Traditionelle Chinesische Medizin, auch TCM genannt. Zu den traditionellen Naturheilverfahren zählen auch Ayurveda und das Ausleitende Verfahren, außerdem die Chiropraktik, die Homöpathie und die Bioresonanztherapie.

Paramedizin  

Hierunter fallen vor allem medizinsiche Ansätze, die bisher nicht wissenschaftlich belegt bzw. belegbar sind. Die Wirkweise ist mit den bisher vorliegenden physikalischen, chemischen und biologischen Erkenntnissen nicht in Einklang zu bringen.

Hausmittel 

Hausmittel sind einfache Anwendungen zur Selbstmedikation, die meist privat, aber auch in Ratgebern überliefert worden sind. Bekannt sind Hausmittel wie das Auflegen einer Zwiebel auf Insektenstiche zur Desinfektion und zum Entschärfen des Gifts.

Warum eine Heilpraktikerversicherung abschließen?

Nur wenige Kassen zahlen für alternative Behandlungen – wie zum Beispiel eine manuelle Therapie beim Heilpraktiker –, und dann sind die Kostenübernahmen auch auf wenige Euro im Jahr oder eine Handvoll Sitzungen beschränkt. Auch alternative Arzneimittel werden nur von wenigen Kassen bezahlt – und wenn auch nur bis zu einem geringen Höchstbetrag.

Heilpraktikerversicherungen übernehmen über diesen geringen Kassenanteil hinaus als Krankenzusatzversicherung die Kosten für...
  • Heilpraktiker,
  • naturheilkundliche Behandlungen,
  • naturkundliche Arznei- und Heilmittel.
Es handelt sich dabei um ambulante Krankenzusatzversicherungen mit Leistungsbausteinen für alternative Medizin. Abgedeckt sind damit über die Krankenzusatzversicherungen in aller Regel die Maßnahmen, die im ...
  • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie im
  • Hufeland-Verzeichnis
aufgeführt sind – außerdem werden Kosten für Arzneimittel erstattet, die im Rahmen einer solchen Behandlung verschrieben werden.

Ich bin bereits in Behandlung - kann ich eine Zusatzversicherung trotzdem abschließen?

Die Zusatzversicherungen für den Heilpraktiker sehern fast alle eine Gesundheitsprüfung vor. Die Gesundheitsfragen in den Anträgen müssen natürlich ehrlich und zutreffend beantwortet werden, denn spätestens im Leistungsfall wird Ihre Gesundheits-Historie "aufgerollt" und bei falschen Angaben kann und wird die Zusatzversicherung einen Risikozuschlag einfordern, Leistungsausschlüsse durchsetzen oder Ihnen sogar kündigen

Wichtig zu wissen: Gerade bei chronischen Vorerkrankungen, bei Übergewicht, bei Allergien und vielen Besuchen beim Heilpraktiker, Osteopathen oder Naturheilkundler in der jüngeren Vergangenheit kann es deshalb durchaus sein, dass Sie in manchen Tarifen nicht versicherbar sind.

Aber - und das ist die gute Nachricht - die Gesundheitsfragen sind bei den meisten Zusatzversicherungen ganz unterschiedlich formuliert. So kann es durchaus sein, dass ein Punkt Ihrer Krankengeschichte bei der Zusatzversicherung A zur Ablehnung führt, bei der Zusatzversicherung B aber gar nicht abgefragt wird. Sprechen Sie uns deshalb unbedingt an, wenn Sie Vorerkrankungen haben. Wir haben die Antragsformulare der wichtigsten Zusatzversicherung für Heilpraktiker ausgewertet und wissen, wo und zu welchen Konditionen Sie sich versichern können.

Wann schließe ich die Zusatzversicherung für den Heilpraktiker am besten ab?

Die Problematik der Gesundheitsfragen bei angeratenen oder laufenden Behanldungen zeigt, dass es nicht sinnvoll ist, zu lange zu warten, sondern bereits in jungen Jahren tätig zu werden. Jüngere Menschen erhalten exzellente Leistungen in der Heilpraktikerversicherung zu sehr günstigen Konditionen und in der Regel stehen keine Vorerkrankungen dem Schutz im Wege, schränken ihn ein oder machen die Zusatzversicherung für den Heilpraktiker teurer.

Unser Tipp: Schließen Sie deshalb die Zusatzversicherung Heilpraktiker bereits frühzeitig ab!

Wie werden Leistungen denn überhaupt abgerechnet?

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abgeschlossen haben, rechnen Sie versicherte Leistungen direkt mit Ihrer Heilpraktikerversicherung ab. Gibt es keine Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, reichen Sie die Rechnungen vom Heilpraktiker oder Arzt direkt beim Zusatzversicherer ein. Leistet die Kasse, lassen Sie sich den kassenanteil auf der Originalrechnung bestätigen und reichen diesen ebstätigte Rechnung bei der Heilpraktikerversicherung ein.

Ganz wichtig: In der Regel sehen die Tarife vor, dass Leistungen der gesetzlichen Kassen vorrangig in Anspruch genommen werden müssen! Es ist deshalb sinnvoll, immer erst die Rechnung der Kasse zur Erstattung und Bewertung vorzulegen und sie dann an den Zusatzversicherung zu senden. Versicherte Leistungen erhalten Sie dann in der Regel binnen weniger Tage auf das hinterlegte Konto ausgezahlt. Die Rechnung begleichen Sie dann beim Arzt bzw. Heilpraktiker.

Unser Service für Heilpraktiker, Osteopathen und Naturheilkundler

Ihre Kunden suchen eine Heilpraktikerversicherung, werden aber immer wieder wegen der Vorerkrankungen abgelehnt, wegen der Sie gerade bei Ihnen in Behanldung sind. Das muss nicht sein! Wir haben die Anträge der leistungsstärksten Tarife am Markt analysiert und können gezielt Tarife empfehlen, die auf die Krankengeschichte Ihrer Kunden zugeschnitten sind. Rufen Sie jetzt kostenlos an unter 004126 5329890 oder melden Sie sich per Mail unter service@optimal-absichern.de. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Kunden bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz helfen können.

Wenn es schnell gehen soll: Heilpraktikerversicherung und die Wartezeiten

Das Gros der Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen sieht Wartezeiten vor - meist von drei Monaten. Erst nach Ablauf der Wartezeit werden Leistungen gezahlt. Mittlerweile verzichten viele Heilpraktikerversicherungen allerdings auch auf Wartezeiten, sodass Sie eine Heilpraktikerversicherugn mit Sofortschutz bekommen. Sieht Ihr Tarif eine Wartezeit vor, können Sie die ggf. umgehen. Es ist möglich, die Wartezeiten mit einem medizinischen Untersuchungsbericht zu umgehen, den Sie bei der Heilpraktikerversicherung einreichen. Die Kosten für den Untersuchungsbericht (bis zu 200 Euro) tragen Sie, eine Erfolgsgarantie in Form eines sicheren Wartezeitenverzichts haben Sie nicht - ganz im Gegenteil: Fördert der Bericht Vorerkrankungen zu Tage, von denen Sie bis dato nichts wussten, bekommen Sie den gewünschten Schutz auch mit Wartezeit ggf. nicht. Wir können deshalb diesen Weg nur empfehlen, wenn Sie sicher sind, dass Sie absolut gesund sind.

Die häufigsten Fragen zur Zusatzversicherung Heilpraktiker

Was bedeutet GbüH? +

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) regelt die Gebühren, die Ihnen für alternative Behandlungen von Heilpraktikern in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Erstattungen der Heilpraktikerversicherung richten sich auch nach dieser Gebührenordnung: Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (Gebüh) ist die Grundlage für die maximal erstattbaren Beträge.

Was bedeutet Hufelandverzeichnis? +

Das Hufelandverzeichnis ist ein Verzeichnis, in dem alternative Heilmethoden bewertet werden. Wird zwischen dem Patienten und dem Arzt keine Honorarvereinbarung festgelegt, so kann der Arzt seine erbrachten Leistungen auf Basis des Hufelandverzeichnisses berechnen. Das Hufelandverzeichnis ist zudem bei vielen Tarifen der Heilpraktikerversicherung Maßstab für die maximal erstattbaren Kosten.

Werden die Kosten für homöopathische Arzneimittel von der Heilpraktikerversicherung übernommen? +

Das hängt vom Vertrag ab – in der Regel lautet die Antwort aber "ja", wenn die Präparate im Rahmen einer alternativen Behandlung verordnet werden. Grundsätzlich sollte aber die Kostenübernahme immer vorab mit der Heilpraktikerversicherung geklärt werden.

Kann ich eine Heilpraktikerversicherung abschließen, obwohl ich mich gerade in einer Behandlung befinde? +

Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Es werden nur Kosten getragen, deren Ursache bei Vertragsbeginn noch nicht bekannt oder diagnostiziert war. Dafür gibt es auch die Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss einer Heilpraktikerversicherung.

Wie lange dauert es, bis Rechnungen von der Heilpraktikerversicherung erstattet werden? +

Rechnen Sie mit rund zwei bis vier Wochen von der Einreichung bis zur Erstattung der Kosten im versicherten Rahmen.

Sind die Kosten einer Heilpraktikerversicherung steuerlich absetzbar? +

Grundsätzlich können die Kosten für andere Versicherungen – und dazu gehört natürlich auch eine Heilpraktikerversicherung – bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Angestellte) und 2.800 Euro (Selbstständige) von der Steuer abgesetzt werden – aber das gilt nur, wenn diese Summen nicht bereits durch die Basis-Krankenversicherung der gesetzlichen Kassen oder einer privaten Krankenversicherung steuerlich erreicht werden. Ist das der Fall, läuft der Abzug der Kosten für die Heilpraktikerversicherung steuerlich ins Leere.  
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Modell-Foto: colourbox.com