UKV Zusatzversicherung Heilparaktiker Tarif NaturPrivat
Leistungen auf einen Blick
Erstattungen | |
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Leistung für Heilpraktiker | bis 1.000 Euro Erstattung im Jahr, Summenbegrenzung im ersten Jahr 500,-€, in den ersten 2 Jahren 1.000,-€ 80 % |
Naturheilverfahren | bis 1.000 Euro Erstattung im Jahr, Summenbegrenzung im ersten Jahr 500,-€, in den ersten 2 Jahren 1.000,-€ 80 % |
Arzneimittel | bis 1.000 Euro Erstattung im Jahr, Summenbegrenzung im ersten Jahr 500,-€, in den ersten 2 Jahren 1.000,-€ 80 % |
Maximalerstattung | im ersten Jahr 500,-€, in den ersten 2 Jahren 1.000,-€ 1.000 Euro |
Brillen/Kontaktlinsen | keine Kostenübernahme |
LASIK-OP | keine Kostenübernahme |
Zuzahlungen | keine Kostenübernahme |
Vorsorgeuntersuchungen | keine Kostenübernahme |
Auslandskrankenschutz | keine Kostenübernahme |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Kosten
Monatlicher Beitrag | |
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0-19 Jahre | 9,89 Euro |
20-49 Jahre | 25,56 Euro |
50-64 Jahre | 33,61 Euro |
ab 65 Jahre | 43,17 Euro |
Tarif ohne Altersrückstellungen. Ab Erreichen der nächsten Beitragsstufe ist jeweils der nächsthöhere Beitrag zu zahlen.
Gesundheitsfragen
1. Angaben zu Größe und Gewicht.2. Haben wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten drei Jahren Behandlungen durch einen Arzt, Heilpraktiker, Masseur, Krankengymnast oder im Krankenhaus stattgefunden, oder finden deswegen zurzeit Behandlungen statt bzw. sind vorgesehen oder angeraten?
- Erkrankungen der Wirbelsäule, Bandscheibe oder Rückenmuskulatur (mehr als einmal in den letzten drei Jahren aufgetreten)
- Neurodermitis, Schuppenflechte, Allergien*, Migräne, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebserkrankungen, psychische und psychiatrische Erkrankungen
- Asthma Bronchiale, chronische Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), Diabetes mellitus ("Zucker") und HIV-Infektion bzw. AIDS
Leistungen des Tarifs
Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
Ersetzt werden 80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Behandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro (das heißt: erstattet werden bis zu 1.000 Euro) im Kalenderjahr.
Erstattungsfähig sind folgende Leistungen:
- Die im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Psychotherapie ist nicht erstattungsfähig.
- Die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen ("Hufeland-Verzeichnis") aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
- Die im GebüH bzw. Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Heilmittel. Nicht erstattet werden diejenigen Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt.
- Die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung nach a) oder b) verordneten Arznei- und Verbandmittel. Nicht erstattungsfähig sind die in § 4 Teil II Absatz 3 (1) AVB/VT ausgeschlossenen Präparate (Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel etc.).
Die Erstattung ist begrenzt
- im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro (das heißt: erstattet werden bis zu 500 Euro),
- in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro (das heißt: erstattet werden bis zu 1.000 Euro). Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.
Beitragsinformationen
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Vertrags- und Produktinformationen
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Modell-Foto: colourbox.com