Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ist eine Kündigung wirklich notwendig? Finanzielle Probleme und Zahlungsschwierigkeiten - gerade jetzt der Corona-Krise - lassen sich oft überbrücken, sprechen Sie uns bitte an! Wir haben die Sonderregelungen aller Versicherer hier auf der Seite zusammengefasst.
     
  • Nicht vorschnell kündigen: Eine neue BU wird in der Regel deutlich teurer. Je nach Beruf, Alter und Gesundheitszustand ist es vielleicht gar nicht mehr möglich, neuen Schutz zu bekommen.
     
  • Bessere Absicherung möglich? Ein Wechsel ist nur sinnvoll, wenn die neue Berufsunfähigkeitsverscherung besser und/ oder günstiger ist. 
     
  • Letzte Option: Kündigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur, wenn es keine anderen Alternativen mehr gibt.
So gehen Sie vor: 

Schritt 1: Wenn Sie Ihren Schutz aufgeben oder verändern möchten, sprechen Sie uns bitte an. Und auch, wenn Sie bereits aus einem Impuls heraus die Kündigung ausgesprochen haben, melden Sie sich bei uns. Oft kann die Kündigung rückgängig gemacht werden. 

Schritt 2: Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie wir Ihren Schutz an Ihre geänderte Lebenssituation anpassen. Es ist möglich, die Rente zu reduzieren, die Beitragszahlung auszusetzen oder Sie vereinbaren eine Nachzahlung der offenen Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt. 

Schritt 3: Möchten Sie die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen und wechseln, helfen wir Ihnen dabei, einen besseren und günstigeren Schutz zu finden. 

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Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wegen finanzieller Probleme? Diese Alternativen haben Sie!

Oft stecken finanzielle Probleme hinter dem Wunsch, die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen zu wollen. Mit der Kündigung ist aber die völlige Aufgabe des BU-Schutzes verbunden - ein hoher Preis. Denn nach einer Kündigung ist auf jeden Fall eine erneute Gesundheitsprfung erforderlich. Nutzen Sie deshalb die Alternativen zu einer Kündigung:
  • Beitragsfreistellung,
  • Stundung der Beiträge oder
  • Reduzierung der Leistungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen 

Wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung aussetzen, bekommen Sie im Leistungsfall nur noch eine deutlich reduzierte Rente. Wie hoch die ist, hängt davon ab, wie lange Sie bereits Beiträge bezahlt haben. Wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung ruhen lassen wollen, unterstützen wir Sie: 
  • wir ermitteln, wie hoch die bestehende Rente ausfällt und
  • wir vereinbaren mit Ihrem Versicherer, dass Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung pausieren lassen, der Vertrag später aber ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktiviert werden kann.

Beitragsstundung

Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen in den Bedingungen vor, dass Sie die Beiträge stunden lassen können. In diesem Fall bleibt Ihnen die Absicherung erhalten, Sie müssen aber die gestundeten Beiträge später nachzahlen oder lassen alternativ die Berufsunfähigkeitsrente reduzieren. Die Stundung eignet sich vor allem, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Kündigung einzelner Bausteine bzw. Reduzierung der Rente 

Bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen besteht die Möglichkeit, die Beiträge deutlich zu senken, in dem der gekoppelte Sparvertrag der Rentenversicherung reduziert oder ganz gekündigt wird - alternativ kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente reduziert werden. 

Gute Gründe: Wann ist eine eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung kann aber auch aus ganz anderen Gründen sinnvoll sein: 

Grund 1: Zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mit einer geringen Rente abgeschlossen worden - etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, in der Ausbildung oder mit dem ersten Job.  Ausreichend ist die Rente dann heute meist nicht mehr, wenn - wie üblich - 70  bis 80 Prozent des Nettoeinkommens abgesichert sein sollten. Sieht der Vertrag keine Nachversicherungsgarantie oder Dynamik (mehr) vor, sollten Sie über einen neuen Vertrag mit einer dem Einkommen angemessenen Rentenhöhe abschließen. Der kann den bestehenden Schutz ergänzen oder auch ganz ersetzen. 

Grund 2: Zu kurze Laufzeit 

Berufsunfähig mit 63? Das ist der Regelfall - anders als eine Invalidität mit Mitte 40. Trotzdem laufen viele Berufsunfähigkeitsversicherungen nur bis zum 60. Geburtstag – manchmal sogar noch kürzer. Dabei weiß im Ersntfall niemand, wie er die Zeit von 55 oder 60 bis zum Rentenbeginn finanziell überbrücken soll, wenn keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Fakt ist: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss bis zum Rentenbeginn laufen – ohne Wenn und Aber. Läuft Ihr Vertrag nicht so lange, ist es an der Zeit, sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechend langer Laufzeit zu suchen.

Grund 3: Vertrag mit abstrakter Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist die größte Falle in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Damit hat die Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, die Rentenzahlung zu verweigern, wenn Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf als dem bisher ausgeübten arbeiten könnten. In der Praxis heißt das: Die Berufsunfähigkeitsversicherung könnte versuchen, Sie in einen anderen Beruf "abzuschieben", damit die Rente nicht gezahlt werden muss. Lange, teure und nervenaufreibende Prozesse sind die Folge. Sieht Ihr Vertrag ein solches abstraktes Verweisungsrecht vor, gehört er gekündigt, nachdem Sie sich neuen Schutz gesichert haben.

Grund 4: Zu lange Leistungsprognose

Fällig wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente immer dann, wenn Sie mindestens sechs Monate außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. So formulieren Berufsunfähigkeitsversicherungen heute die Voraussetzungen für die Rentenzahlung. Leider war das nicht immer so – in Altverträgen beträgt die Frist meist noch drei Jahre. Eine hohe Hürde, die Sie möglichst beseitigen sollten. Kündigen Sie solche Verträge und schließen Sie einen neuen Vertrag mit der kürzeren Prognose-Zeit von sechs Monaten ab.

Reden Sie sich eine Kündigung nicht schön (wie kennen alle Ausreden)

Sie wollen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, ahnen aber schon in der Tiefe Ihres Herzens, dass das keine gute Idee ist. Wir kennen in diesem Fall die Argumente, mit denen unsere Kunden sich eine Kündigung schönreden:

Ich werde schon nicht berufsunfähig!

Das wünschen sich alle, aber leider trifft es jeden Vierten in Deutschland - und das können auch Sie sein! Jeder denkt immer, dass es nur die anderen trifft, bis er selbst betroffen ist. 

Ich bekommen ja Geld vom Staat

Ja, das kann sein: Die Erwerbsminderungsrente und wenn die zu gering ausfällt vielleicht auch Hartz IV. Vielleicht aber auch nicht und vielleicht nicht genug. Wollen Sie sich darauf verlassen?

Ich kann ja später wieder eine BU abschließen!

Natürlich können Sie das, wenn Sie denn eine bekommen. Das ist oft nicht sicher, weil Vorerkrankungen den Zugang erschweren und den Schutz auch teurer machen.

Ich spare durch die Kündigung viel Geld!

Ja, selbstverständlich. Aber Sie sparen sich dann eben auch den Schutz Ihrer Arbeitskraft, meist unser größtes Vermögen. Und mal ganz ehrlich: Würden Sie auf den Gedanken kommen, den Schutz für Ihr Auto oder Ihr Haus zu kündigen, um ein paar Euro zu sparen? 

Ich lege das Geld einfach an

Das klappt im Leben nicht. Ihre Arbeitskraft ist - vorsichtig geschätzt - rund 500.000 Euro wert. Sie zahlen heute 75 Euro. Das heißt: Sie müssen dann rund 556 Jahre sparen, bis Sie das Geld zusammen haben.

Grund 5: Keine Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten 

Für Beamte sind Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Dienstunfähigkeitsklausel eine böse Falle: Beamte können durchaus dienstunfähig sein, ohne berufsunfähig zu werden. Das bedeutet: Sie werden dienstunfähig, bekommen aber ggf. die versicherte Berufsunfähigkeitsrente nicht. Anders sieht das bei einer Dienstunfähigkeitsklausel aus: Haben Sie die im Vertrag, bekommen Sie die versicherte Rente automatisch, wenn die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Mit einer solchen Dienstunfähigkeitsversicherung sind alle Beamten im öffentlichen Dienst – gleich, in welchem Dienstverhältnis sie stehen – umfassend geschützt. Beamte im Vollzugsdienst brauchen zudem eine Vollzugsdienstklausel, damit spezielle Risiken wie etwa eine Polizeidienstunfähigkeit mit abgesichert sind. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Vertrag heute gestaltet ist - wir zeigen Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht. 

Grund 6: Keine richtige Absicherung für Studenten und Schüler

Studenten können sich heute sehr gut gegen das Risiko versichern, dass sie ihr Studium ausgesundheitlichen Gründen nicht beenden können - und die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten bietet sogar die Möglichkeit, die angestrebte berufliche Laufbahn gleich mit zu versichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann ebenfalls sinnvoll sein, weil sie das Risiko einer krankheitsbedingten Einschränkung im Arbeitsleben früh und günstig versichert - und die günstigen Beiträge ein Leben lang gelten. Allerdings ist die Schüler-BU nur dann sinnvoll, wenn sie tatsächlich Schüler auch richtig versichert. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Tätigkeit als Schüler tatsächlich als Beruf versichert ist. Viele Schüler-Policen sind oft nur abgespeckte Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die nur wenig Schutz bieten.  Und die Nachversicherungsgarantie muss ohne Gesundheits- und Risikoprüfung möglich sein, damit der Schutz ausgebaut werden kann im Erwerbsleben. Ist das nicht der Fall, kann eine Kündigung sinnvoll sein!

Grund 7: Falsche Absicherung für Selbstständige

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige muss immer daraufhin überprüft werden, ob die Umorganisationklausel vertretbar formuliert ist. Denn eine verpflichtende Umorganisation im Leistungsfall reduziert den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich. Je nach Branche und Tätigkeitsfeld des Unternehmers in seinem Unternehmen kann es sinnvoll sein, den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung anzupassen. 

Grund 8: Fehlende Infektionsklausel bei Pflegeberufen

in Pflegeberufen etwa bei Ärzten, Krankenschwestern und Krankenpflegern ist die Infektionsklausel besonders wichtig: Sie stellt sicher, dass die versicherte Rente schon dann ausgezahlt wird, wenn eine Infektion zu einem Tätigkeitsverbotz führt. Oft greifen ältere Klauseln aber gar nicht beim tatsächlich ausgeübten Beruf oder der Schutz sieht überhaupt keine Infektionsklausel vor. Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, bestehenden Schutz zu kündigen, wenn es Alternativen gibt. 
Checkliste für Ihren Schutz: Wie gut ist Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich?  Hier kostenlos herunterladen

Kündigung und Wechsel: Denken Sie an Ihre Gesundheit 

Sie wollen Ihre bestehende BU kündigen und wechseln? Dann denken Sie bitte an die Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer! Denn wenn Sie vielleicht mit 25 spielend eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen haben, sieht das zehn Jahre später möglicherweise ganz anders aus. Ihr Gesundheitsstatus bestimmt Ihre Versicherbarkeit und Ihre Gesundheitsdaten werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung genau abgefragt – waren Sie in den vergangenen Jahren häufiger krank, schmälert das Ihre Chancen auf einen besseren Vertrag - Ablehnungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge drohen. Grundsätzlich gilt: Bevor Sie also eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, müssen Sie die Zusage eines neuen Berufsunfähigkeitsversicherers in der Tasche haben. Wir helfen Ihnen dabei, diese Zusage zu bekommen und ermitteln gerne Ihre Versicherbarkeit. Melden Sie sich bei uns und nutzen Sie unseren kostenlosen Beratungs-Service!
Unser kostenloser Service

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? Wir beraten Sie dazu - unabhängig und kostenlos!

Sie möchten Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, sind aber unsiucher, ob das der richtige Schritt ist? Wir beraten Sie gerne dazu und beantworten Ihre Fragen! Einfach Kontakt mit uns aufnehmen und telefonischen Termin vereinbaren. 

Sprechen Sie uns gerne auch an, wenn Sie die Beiträge gestundet haben möchten, wenn Sie eine Beitragsfreistellung wünschen oder den Vertrag zum Beispiel hinsichtlich der Rentenhöhe anpassen möchten - auch bei offenen Fragen zu diesen Punkten beraten wir Sie gerne!

Sie wollen auf jeden Fall kündigen? Wir unterstützen Sie dabei gerne und kündigen in Ihrem Auftrag Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung - ein kostenloser Service von optimal absichern. Binnen weniger Tage bekommen Sie Ihre Kündigungsbestätigung und sind die Berufsunfähigkeitsversicherung los!

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Grundsätzlich gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Kündigung ist immer zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich – das muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein. Anders sieht es aus, wenn die Prämie unterjährig, also zum Beispiel monatlich bezahlt wird: Der Vertrag ist dann mit einer einmonatigen Frist immer zum nächsten Beitragszahlungszeitpunkt kündbar. Kalkulieren Sie die Kündigungsfrist beim neuen Vertrag mit ein und legen Sie den Vertragsbeginn entsprechend nach hinten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann sich die Kündigung nicht lohnt 

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, sich nach neuem, besserem und viellicht sogar günstigeren BU-Schutz umzuschauen und den bestehenden Vertrag zu kündigen. Aber nicht immer sind eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer wirklich sinnvoll - das gilt vor allem in folgenden Fällen: 
  • Ihr Gesundheitszustand hat sich seit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich verschlechtert – bei Ihnen wurde zum Beispiel eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Rheuma festgestellt.
  • Sie haben zwar ein Angebot für eine neue Versicherung bekommen, der Vertrag sieht aber Leistungsausschlüsse oder hohe Risikozuschläge vor.
  • Sie haben bereits eine Absage von einem potenziellen Versicherer bekommen, die Sie bei einem weiteren Antrag angeben müssen.
  • Sie haben eine Kombi-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bestehend aus dem Invaliditätsschutz und einer Rentenversicherung. Hier kann sich eine Kündigung ggf. sehr negativ auf die Altersvorsorge auswirken.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem neuen Versicherer und zeigen Ihnen, wer bessere Leistungen als Ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung und Sie auch zu attraktiven Konditionen absichert. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Gibt es Geld zurück? 

Hierbei muss man unterscheiden: Sie bekommen meist kein Geld zurück, wenn Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen haben. Denn bei beiden Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel kein Rückkaufswert aufgebaut, der an Sie ausgezahlt werden könnte. Haben Sie eine Kapitalversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt, sieht das anders aus: Hier wird ja Kapital und ein Rückkaufswert aufgebaut und Sie können Geld zurück bekommen im Fall einer Kündigung. Bevor Sie diesen Schritt gehen, beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater, um steuerliche Verluste zu vermeiden. 

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen – wir unterstützen Sie!

Das ideale Vorgehen hängt davon ab, ob Sie den Invaliditätsschutz ganz aufgeben wollen oder "nur " auf der Suche nach einer besseren Berufsunfähigkeitsversicherung sind, zu der Sie nach der Kündigung wechseln möchten.

Variante 1: Berufsunfähigkeitsversicherung: Kündigung und Wechsel  

Oft sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Kündigung und Wechsel eng miteinander verbunden – wir schlagen Ihnen das folgende Vorgehen vor: 

Schritt 1: Suchen Sie mit unserer Hilfe in aller Ruhe eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir verschaffen Ihnen mit unserem kostenlosen Angebotsvergleich einen Marktüberblick und lassen den gewünschten Schutz vom Versicherer bestätigen. 

Schritt 2: Sie legen den Termin fest, zu dem der Wechsel erfolgen soll.  

Schritt 3: Wir wickeln für Sie den bestehenden Vertrag ab, sprechen die Kündigung aus und sorgen dafür, dass der neue Schutz nahtlos passt.

Variante 2: Kündigung und Aufgabe des bisherigen BU-Schutzes

Wenn Sie in Zukunft keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr benötigen, helfen wir Ihnen auf Wunsch gerne dabei, den bestehenden Vertrag aufzulösen und vorhandenes Guthaben an Sie auszuzahlen. 

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Modell-Foto: colourbox.com