Risikolebensversicherung Hinterbliebene absichern

Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung im Überblick

  • Wichtiger Schutz: Eine Risikolebensversicherung sichert diejenigen ab, die finanziell von Ihnen abhängig sind. Stößt Ihnen etwas zu, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme.
     
  • Laufzeit und Versicherungssumme: Der Schutz sollte großzügig gewählt werden – im Ernstfall ist er Einkommensersatz und soll Verbindlichkeiten ablösen. Die Risikolebensversicherung sollte so lange laufen, wie andere finanziell von Ihnen abhängig sind.  
     
  • Versicherungsbedingungen beachten: Achten Sie auf Leistungsmerkmale über die Laufzeit und Versicherungssumme hinaus. Sinnvoll ist zum Beispiel eine Möglichkeit zur individuellen Anpassung: Je nach Lebenssituation kann die Versicherungssumme mit einer Dynamik und Nachversicherung erhöht werden.
     
  • Aktionen der Risikolebensversicherer im Überblick: Hier finden Sie alle Aktionen der Lebensversicher mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen
Individuellen Beitrag für Ihre Risikolebensversicherung hier berechnen

Ohne Risikolebensversicherung droht der soziale Abstieg

+

Risikolebensversicherung: Die wichtigsten Leistungsmerkmale auf einen Blick

  Premium-Tarife Basis-Tarife

Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausgezahlt.

Todesfallleistung

Durch die Vereinbarung einer Dynamik steigt die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung jährlich an.

Dynamik

Sie sind überall auf der Welt gegen das Todesfallrisiko geschützt.

Weltweiter Schutz

Wenn Sie unbeabsichtigt die Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, verzichten die Versicherer darauf, gem. § 19 VVG die Prämie anzupassen oder den Vertrag zu kündigen.

Verzicht auf § 19 VVG

Es ist wichtig, dass Ihre Risikolebensversicherung auch bei Zahlungsschwierigkeiten bestehen bleiben kann.

Überbrückung bei finanziellen Problemen

Mit einer Nachversicherungsgarantie besteht die Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungssumme bei Eintritt wichtiger Lebensereignisse wie zum Beispiel einer Heirat oder der Geburt eines Kindes. Manche Versicherer bieten eine solche Garantie auch ohne besonderes Ereignis an.

Nachversicherungsgarantie

Sie erhalten die Versicherungsleistung bereits zu Lebzeiten, wenn ein Arzt feststellt, dass Sie an einer Krankheit mit höchstwahrscheinlich tödlichem Verlauf erkrankt sind.

Vorgezogene Todesfallleistung

Sie haben die Möglichkeit, die Laufzeit einer bestehenden Risikolebensversicherung um bis zu zehn Jahre nach hinten zu verlängern.

Verlängerungsoption

Die Verträge sehen vor, dass zum Beispiel bei einem Unfall, nach der Geburt eines Kindes oder nach dem Kauf einer Immobilie die Versicherungssumme erhöht wird.

Zusatzleistungen

Die Risikolebensversicherung kann in eine Altersvorsorge in Form einer Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.

Umwandlung in eine Altersvorsorge

Mit dem Berufsunfähigkeitsschutz wird sichergestellt, dass die Beiträge für die Risikolebensversicherung auch dann weiter gezahlt werden, wenn Sie berufsunfähig werden.

Berufsunfähigkeitsschutz
Passende Risikolebensversicherung jetzt finden

Risikolebensversicherung: Den richtigen Schutz wählen

Der Familienvater

Peter Maasackers (36) lebt zusammen mit seiner Frau Svenja (37) und den Kindern Charlotte (8) und Leon (5) im gerade erbauten Einfamilienhaus. Peter M. haben wir als Alleinverdiener eine Lebensversicherung über 450.000 Euro vermittelt. Damit ist die Finanzierung des Hauses gesichert, wenn er sterben sollte, außerdem steht seiner Frau und den Kindern ein hoher Geldbetrag zur Verfügung, um daraus die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Der Schutz kostet ihn jährlich 490 Euro und läuft noch bis zu seinem 60. Geburtstag.

Die Alleinerziehende

Carola Fassmann (29) lebt mit ihrer Tochter Kim (6) alleine zusammen. Sie ist auf uns zugekommen, weil sie ihre Tochter finanziell abgesichert wissen möchte, wenn ihr etwas zustößt: Ihre Eltern würden Kim aufnehmen, das hat Carola mit einer Sorgerechtsverfügung festgelegt. Für die Versorgung und Ausbildung von Kim hat Carola F. eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 225.000 Euro abgeschlossen. Das ist im Ernstfall genug, um Kim den Start in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Carola F. bezahlt für die Absicherung rund 188 Euro im Jahr – die Risikolebensversicherung läuft so lange, bis Kim ihre Ausbildung beendet hat.

Die Immobilienkäufer

Harald Gustafsson (44) und Paula Liedtke (43) haben sich gemeinsam den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt und sich in ihrer Heimatstadt Mühlheim eine Dachgeschoss-Wohnung gekauft und komplett umgebaut. Die Kosten von 350.000 Euro haben sie zu 60 Prozent über einen Kredit finanziert. Sie wollten sich gegenseitig abgesichert wissen und brauchten eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 210.000 Euro – vermittelt haben wir den Schutz bei einem finanzstarken und beitragsstabilen Versicherer für rund 300 Euro im Jahr. Stirbt einer der beiden, bevor die Wohnung mit Anfang 60 abbezahlt ist, bekommt der überlebende Partner die Versicherungssumme ausbezahlt und kann damit die Restschulden tilgen.

Geschäftspartner

Klaudia Schneider und Tamara Poratoe haben gemeinsam eine Firma gegündet, die Kinderkleidung über das Internet vertreibt. Die Investitionskosten lagen bei rund 220.000 Euro, die die beiden zum Teil aus eigenen Miteln, zum Teil über ein Darlehen finanziert haben. Die Darlehenssumme von 140.000 Euro haben die beiden über eine verbundene Lebensversicherung abgesichert. Stirbt eine der beiden, bevor das Darlehen getilgt ist, erhält die andere eine Versicherungssumme in Höhe der dann noch bestehenden Rest-Darlehenssumme. Der Schutz kostet im Jahr lediglich 160 Euro.
+

Risikolebensversicherung: Welche ist die richtige für Sie?

Risikolebensversicherung ist nicht gleich Risikolebensversicherung: Es gibt zahlreiche Varianten zum Hinterbliebenenschutz – die Modelle im Überblick.

Klassische Risikolebensversicherung

Bei der klassischen Risikolebensversicherung wird eine Person als Versicherter geschützt – im Todesfall kommt die einmal vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung. Je nach Tarif und Versicherer ist es möglich, den Schutz während der Vertragslaufzeit flexibel zu gestalten – so können Versicherungssumme und sogar Laufzeit der Risikolebensversicherung angepasst werden. In manchen Premium-Tarifen ist es mittlerweile sogar möglich, die Todesfallsumme im Fall einer schweren Erkrankung bereits zu Lebzeiten ausgezahlt zu bekommen.

Verbundene Risikoleben

Bei einer verbundenen Risikoleben versichern sich mehrere Personen gegenseitig – gezahlt wird die Versicherungssumme aber nur einmal, beim Tod der zuerst versterbenden Person. Mit einer solchen Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit sichern sich oft Paare ab, die gemeinsame finanzielle Verpflichtungen haben, etwa durch eine Immobilienfinanzierung. Stirbt einer der beiden Versicherten, kann die Versicherungssumme verwendet werden, um die gemeinsame finanzielle Verpflichtung abzulösen. Auch Geschäftspartner nutzen übrigens diese verbundenen Risikolebensversicherungen, um ihre geschäftlichen Risiken für den Todesfall abgesichert zu wissen.

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Immobilienfinanzierer wählen oft zur Absicherung der Hypothek eine Risikolebensversicherung, die sich an die sinkende Restschuld des Darlehens anpasst und ebenfalls sinkt. Dadurch sind die Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit deutlich geringer als bei einer konstanten, klassischen Risikolebensversicherung.

Lebenslange Risikolebensversicherung

Lebenslange Risikolebensversicherungen dienen in aller Regel gar nicht unbedingt der Hinterbliebenenabsicherung, sondern transportieren Kapital in die Erbengeneration. Denn durch die lebenslange Laufzeit ist klar, dass die Versicherungssumme zur Auszahlung kommt – meist soll sie dafür verwendet werden, um Steuerlasten auf das Erbe zu tragen.

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung war jahrzehntelang das Vehikel zur Absicherung der Familie und zum gleichzeitigen Kapitalaufbau. Ein Teil des Sparbeitrags wurde dabei zur Hinterbliebenenabsicherung eingesetzt, der meist größere Teil wurde in einen Sparvertrag gesteckt, der Kapital über die gesamte Laufzeit aufgebaut hat. Mittlerweile werden Kapitallebensversicherungen allerdings kaum noch abgeschlossen: Zu gering sind die Renditen und zu hoch die Verwaltungskosten, außerdem gibt es kaum noch Steuervorteile, die die Kapitallebensversicherung früher deutlich attraktiver gegenüber anderen Vorsorgemodellen gemacht haben.

Sterbegeldversicherung

Beliebt sind heute Sterbegeldversicherungen, die im Todesfall die Finanzierung einer würdevollen Bestattung garantieren sollen. Vor allem ältere Menschen sehen häufig die Gefahr, dass sich aus finanziellen Gründen nach Ihrem Tod niemand um die Beerdigung oder die Grabpflege kümmern will. Eine Sterbegeldversicherung kann mit der Bedingung abgeschlossen werden, dass das Kapital nur für die Beerdigung und die spätere Pflege der Grabstätte verwendet werden darf.

KeyPerson-Police

In Unternehmen hängt der Erfolg oft an einer Schlüsselperson. Stirbt sie, ist es finanziell aufwendig, Ersatz zu finden, oft brechen auch Umsatz und Gewinn ein. Für diese Fälle gibt es die sogenannte KeyPerson-Police: Sie versichert das Leben der benannten Schlüsselperson und wird ausgezahlt, wenn er oder sie versterben sollte. Mit der Versicherungssumme kann nicht nur ein Nachfolger gesucht werden, sie kann auch dafür eingesetzt werden, Umsatzeinbußen auszugleichen. Die steuerliche Behandlung hängt von der Unternehmensform und der Vertragsgestaltung der Risikolebensversicherung ab.

1. Versicherungsnehmer ist eine Kapitalgesellschaft

Bei Kapitalgesellschaften können die Beiträge für die KeyPerson-Absicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, weil von einer betrieblichen Veranlassung ausgegangen wird. Die Versicherungsleistung muss deshalb auch als Betriebseinnahme erfasst werden.

2.Versicherungsnehmer ist eine Personengesellschaft

Ist die versicherte Person Arbeitnehmer der Gesellschaft, gelten die gleichen Regeln wie bei Kapitalgesellschaften: Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Versicherungsleistung gilt als Betriebseinnahme. Anders sieht es aus, wenn ein Gesellschafter versichert wird. Hier fehlt es nach gängiger Rechtsprechung an der betrieblichen Veranlassung, die Beiträge und die Versicherungsleistung sind – bezogen auf das Unternehmen – steuerneutral.
Jetzt individuelles Angebot anfordern

Risikolebensversicherung und Steuer

Grundsätzlich gilt: Eine Kapitalzahlung aus einer klassischen Risikolebensversicherung ist für den Bezugsberechtigten steuerfrei, wenn sie im Todesfall ausgezahlt wird. Trotzdem kann die Risikolebensversicherung steuerlich zur Last werden – nämlich dann, wenn der Verstorbene die Versicherungsleistung selbst ausgezahlt bekommt, also Versicherter, Bezugsberechtigter und Versicherungsnehmer in einer Person war. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wandert dann ins Erbe und wird an denjenigen vererbt, der damit begünstigt werden soll. Bei der Risikolebensversicherung für Familien und Ehepaare ist das in aller Regel wegen der höheren Freibeträge unproblematisch – nicht eingetragene Lebenspartnerschaften aber sind nicht privilegiert, und der geringe Freibetrag ist schnell ausgeschöpft.  

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 

  Freibetrag
Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder, Enkelkinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Eltern, Großeltern 100.000 Euro
Alle anderen 20.000 Euro

Die Lösung: Überkreuzversicherung

Die einfachste Lösung, um Steuern auf die Risikolebensversicherung zu vermeiden, ist eine sogenannte Überkreuzversicherung. Die abzusichernden Partner schließen eine Risikolebensversicherung als Versicherungsnehmer ab, sie sind Bezugsberechtigte, versichert ist aber das Leben des jeweils anderen. Stirbt der eine Versicherungsnehmer, erhält der andere aus dessen Risikolebensversicherung als Bezugsberechtigter die Versicherungssumme. Sie  versichern damit quasi als Begünstigte/r das Leben eines anderen – und erhalten die Leistungen steuerfrei.
+

Beiträge für eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich sind die Prämien für reine Risikoversicherungen als "andere Versicherungen" steuerlich absetzbar – leider aber nur in einem sehr engen Rahmen. So können Arbeitnehmer bis zu 1.900 Euro steuerlich geltend machen – Selbstständige bis zu 2.800 Euro, wobei das nur gilt, wenn nicht die Krankenversicherung steuerlich absetzbar ist in dieser Höhe oder mit einem höheren Betrag. Da das meist der Fall ist, läuft die steuerliche Anerkennung der Beiträge für die Risikolebensversicherung meist ins Leere.  

Risikolebensversicherung: Kündigung und Wechsel sinnvoll?

Sie haben eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, weil Sie jemanden damit finanziell absichern wollten. Deshalb wird meist über eine Kündigung nachgedacht, wenn dieser Sicherungszweck wegfällt – etwa, weil die Kinder mittlerweile aus dem Haus sind oder die Immobilie abbezahlt ist. Aber es gibt noch viele andere Gründe, die uns an eine Kündigung denken lassen.

Die Beiträge sind zu teuer geworden

Über die Jahre kann eine Risikolebensversicherung deutlich teurer werden – vor allem bei Verträgen mit einer hohen Überschusskalkulation kann das die Versicherten jetzt in Form steigender Beiträge einholen. ist das der Fall, machen sich die Betroffenen schnell auf die Suche nach günstigeren und bezahlbaren Anbietern.

Der Schutz ist nicht mehr gut genug

Warum ein Schutz aus heutigem Blickwinkel schlechter geworden ist, kann viele Gründe haben. Für manche reicht die Versicherungssumme nicht mehr aus, eine Nachversicherung aber ist nicht (mehr) möglich. In diesem Fall wird aber eine Kündigung oft gar nicht die beste Variante sein: Die fehlende Versicherungssumme sollte einfach über einen zweiten Vertrag abgesichert werden. In anderen Fällen fehlen den Versicherten Leistungsmerkmale, die der alte Vertrag nicht hat, die aber heute wünschenswert sind, wie etwa eine vorgezogene Todesfallleistung oder eine Verlängerungsoption.

Die alte Risikolebensversicherung steht auf wackeligen Beinen

Oft verstecken sich in Altverträgen der Risikolebensversicherung falsche Angaben zu den Gesundheitsfragen, weil die Bedeutung der Fragen und das Ausmaß möglicher Falschangaben bei Vertragsabschluss nicht gesehen wurden. Bei einer Kündigung der alten Versicherung und dem Abschluss eines neuen Vertrages lassen sich solche fatalen Fehler vermeiden – und der Schutz steht endlich auf festen Beinen! Vielleicht ist es sogar möglich, eine Risikolebensversicherung ohne umfassende Gesundheitsprüfung abzuschließen und Erschwernisse beim Neuvertrag so zu vermeiden.

Die bisherige Vertragsgestaltung ist aus steuerlicher Sicht schlecht

Beim Thema Risikolebensversicherung wird die Steuer oft vergessen. Dabei ist es gerade bei Lebenspartnerschaften steuerlich unklug, wenn jeder Partner sein Leben in einem eigenen Vertrag versichert und der andere Partner der Begünstigte ist – es fallen hohe Steuern an, weil die Versicherungssumme erst einmal in die Erbmasse des Verstorbenen fließt: Er war der Begünstigte auf sein Leben. Besser ist eine Überkreuzversicherung: Jeder Partner versichert das Leben des anderen in einem eigenen Vertrag. Im Todesfall erhält der Überlebende die Versicherungssumme steuerfrei aus seinem Vertrag. 

Kündigung und Wechsel der Risikolebensversicherung: So gehen Sie vor

Zunächst einmal sammeln Sie alle Informationen zu der Risikolebensversicherung, die Sie kündigen möchten – das sind unter anderem:
  • Vertragsnummer
  • Postadresse der Versicherung
  • Datum des gewünschten Kündigungstermins – sind Kündigungsfristen einzuhalten?
  • Wenn erforderlich: Einverständniserklärung Dritter (zum Beispiel bei einer Abtretung an die Bank)
  • Bankdaten für die eventuelle Rückerstattung
Haben Sie diese Informationen, gehen Sie wie folgt vor:
  • Suchen Sie eine Alternative, wenn neuer Schutz durch eine Risikolebensversicherung erforderlich ist und gewünscht wird.
  • Schließen Sie die neue Risikolebensversicherung ab, und warten Sie, bis Sie den Versicherungsschein bekommen haben.
  • Schreiben Sie die Kündigung, und setzen Sie den Kündigungstermin genau auf den Beginn der neuen Risikolebensversicherung.
  • Stellen Sie die Kündigung am besten per Einschreiben zu, und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.
Jetzt ist die "alte" Risikolebensversicherung gekündigt, und Sie haben den Wechsel zur neuen vollzogen!

Risikolebensversicherung: Nachversicherungsgarantie nicht vergessen

Oft wird eine Risikolebensversicherung in einem jungen Alter abgeschlossen und läuft dann über mehrere Jahrzehnte. Kein Wunder also, dass sich die Vorstellungen von der richtigen Versicherungssumme dann verändern – was mit Mitte 20 noch völlig ausreichend war, kann mit 35 oder Mitte 40 viel zu wenig sein.

Und genau an diesem Punkt kommt die Nachversicherungsgarantie zum Tragen: Sie erlaubt Ihnen als Versichertem, den Schutz anzupassen und die Versicherungssumme zu erhöhen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung, die dazu führen könnte, dass die Risikolebensversicherung zu teuer wird oder ein Antrag komplett abgelehnt wird. Sie frieren also mit der Nachversicherungsgarantie Ihren Gesundheitsstatus am Tage des Vertragsabschlusses ein und profitieren später davon!

Die Auslöser für eine Nachversicherung

Es gibt viele Lebensereignisse, die eine Nachversicherung auslösen können. Die Wichtigsten haben wir Ihnen hier einmal zusammengestellt. 

Heirat/Eintragung einer Lebenspartnerschaft +

Eine Risikolebensversicherung für Familien ist unerlässlich – und die meisten Risikolebensversicherungen sehen folgerichtig eine Nachversicherung vor, wenn geheiratet wird. Nicht alle allerdings begründen ein Nachversicherungsrecht auch bei Gründung einer Lebenspartnerschaft. Bei einer geplanten Verpartnerung ist ein Blick in die Bedingungen ein Muss!

Geburt oder Adoption eines Kindes +

Auch bei der Geburt oder Adoption eines Kindes gehen die Optionen auseinander: Während die meisten Versicherer Geburt und Adoption gleichbehandeln, gewähren andere nur eine Nachversicherungsoption bei Geburt eines leiblichen Kindes.

Gehaltssteigerungen +

Auch Gehaltssteigerungen begründen vielfach eine Nachversicherungsmöglichkeit: Ein Gehaltsplus von zehn Prozent ist in aller Regel dafür erforderlich, die Versicherungssumme anpassen zu können.

Immobilienerwerb +

Einen Immobilienerwerb bzw. eine Hausfinanzierung sehen die meisten Risikolebensversicherungen als einen Auslöser für eine Nachversicherung an: Beachtet werden müssen aber ggf. vorhandene Einschränkungen. So sehen manche Risikolebensversicherungen nur dann eine Nachversicherung vor, wenn eine selbstgenutzte Immobilie gekauft wird – die Finanzierung einer Immobilie als Geldanlage löst dann keine Nachversicherung aus. Zudem kann ein Fallstrick darin bestehen, dass eine Mindestfinanzierungssumme erreicht werden muss, damit nachversichert werden kann. Die liegt in der Regel bei 50.000 bis 100.000 Euro.

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit +

Auch Existenzgründer brauchen eine Risikolebensversicherung. Kein Wunder also, dass ein Wechsel in der Erwerbsbiographie ebenfalls oft ein Nachversicherungsrecht begründet: In der Regel muss die selbstständige Tätigkeit dafür hauptberuflich ausgeübt werden.

Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft +

Auch das Ende einer Beziehung ist ein einschneidender Lebenspunkt – nicht zuletzt beim Thema Versicherungen. Nach einer Trennung kann eine höhere Versicherungssumme sinnvoll sein, wenn zum Beispiel die Betreuung der Kinder oder die Finanzierung einer Immobilie jetzt nur noch von einer statt wie früher von zwei Personen verantwortet wird.

Ende der Berufsausbildung +

Sowohl das Ende einer beruflichen Ausbildung mit dem Wechsel in die Angestelltentätigkeit als auch das Ende einer akademischen Ausbildung begründen bei vielen Risikolebensversicherungen Nachversicherungsoptionen. Natürlich kann hier ein Mehrbedarf entstehen, der aber in der Regel ohnehin von anderen Ereignissen wie zum Beispiel dem Immobilienerwerb begleitet wird.

Tod des Ehegatten oder Partners +

Nur wenige Risikolebensversicherungen koppeln die Möglichkeit einer Nachversicherung an den Tod des Partners oder Ehegatten – dabei ist gerade in einer solchen Situation eine Nachversicherung sinnvoll, wenn zum Beispiel Kinder zu versorgen sind: Die höhere Summe kann dazu verwendet werden, den Schutz für den Nachwuchs auszuweiten und auf den überlebenden Elternteil zu konzentrieren.

Die ereignisunabhängige Nachversicherung

Neben den Lebensereignissen, die ein Recht auf Nachversicherung begründen, gibt es auch noch die ereignisunabhängige Nachversicherung. Bei ihr reicht es, wenn eine Erhöhung der Versicherungssumme gewünscht wird – eine Begründung dafür ist nicht erforderlich. In aller Regel ist eine ereignisunabhängige Nachversicherung bei der Risikolebensversicherung auf die ersten Vertragsjahre konzentriert.

Risikolebensversicherung: Grenzen der Nachversicherung

Grenzenlos ist die Nachversicherung in der Risikolebensversicherung nicht möglich. Beispiele ausgewählter Gesellschaften zeigen, welche Begrenzungen es gibt.
 

Bis zu diesem Alter ist eine Anpassung der Versicherungssumme möglich

Höchstalter

Bis zu diesem Betrag kann die Versicherungssumme maximal angepasst werden

Maximale Erhöhung

Tarif Plus

Allianz
53

Pro Ereignis 25.000 €

50.000 €

Tarif RiV10

Alte Leipziger
50

bezogen auf die Versicherungssumme aus allen Risikoversicherungen

300.000 €

Tarif RKS

Basler
45 100.000 €

Tarif Optimal

Canada Life

Bei Immobilienfinanzierung bis 60 Jahre

55

Summen schwanken je nach Auslöser

100.000 €

Tarif Protect

Community Life

Bis 5 Jahre vor Vertragsende

individuell

Je Ereignis 25.000 €

200.000 €

Tarife Premium und Exklusiv

Hannoversche Leben

Bis 20 Jahre vor Vertragsende

individuell

Je Ereignis 30.000 €, maximal 100 % der Ausganssumme

100.000 €

Tarif T 20

Stuttgarter
45 60.000 €

Die häufigsten Fragen zur Risikolebensversicherung

Warum gibt es bei der Risikolebensversicherung eine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung? +

Wie hoch die Prämie für Ihre Risikolebensversicherung ist, hängt sehr von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Grundsätzlich gilt: Jedes Risiko kostet einen Zuschlag, Risikolebensversicherungen ermitteln deshalb im Rahmen der sogenannten Gesundheitsprüfung Ihr individuelles Risiko - eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es heute nicht mehr, wohl aber Lebensversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen. 

Als Raucher werden Sie bei Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Aufschlägen von 100 Prozent und mehr rechnen müssen. Denn das Sterblichkeitsrisiko steigt natürlich mit dem Zigarettenkonsum, und das lassen die Risikolebensversicherungen sich bezahlen. Schummeln lohnt sich dabei übrigens nicht: Wenn Sie als Raucher sich im Versicherungsantrag zum Nichtraucher erklären, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Manche Risikolebensversicherungen zahlen dann im Todesfall nur eine reduzierte Versicherungssumme aus, andere Gesellschaften verweigern die Zahlung ganz. Rechnen Sie dann lieber mit einem Aufschlag für die Risikolebensversicherung, damit Ihnen der Schutz auch sicher ist.

Aber nicht nur Raucher werden stärker zur Kasse gebeten: Auch Übergewicht, erhöhte Blutfettwerte, Bluthochdruck und andere Zivilisationskrankheiten bedeuten ein höheres Sterblichkeitsrisiko – und damit höhere Beiträge. Auch Hobby oder Beruf können die Prämie der Risikolebensversicherung maßgeblich beeinflussen: Versicherte mit Risikoberufen – wie Bergführer oder Piloten – müssen genauso mehr zahlen für die Risikolebensversicherung wie Polizisten in Sondereinheiten. Und wenn Sie in Ihrer Freizeit Hobby-Drachenflieger, Ballonfahrer oder Taucher sind, werden ebenfalls Zuschläge beim Abschluss einer Risikolebensversicherung fällig.

Auszahlung der Risikolebensversicherung: Was bekommt das Finanzamt? +

Bei der Bemessung der Versicherungssumme für Ihre Risikolebensversicherung können Sie das Finanzamt übrigens ausklammern: Auf die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme werden grundsätzlich keine Steuern fällig. Das gilt auch für angesammelte Überschüsse, die entweder sofort zur Beitragssenkung der Risikolebensversicherung eingesetzt werden oder die Versicherungssumme erhöhen. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: X R 64/01) entschieden. Der Grund: Die Versicherungsbeiträge der Risikolebensversicherung setzen sich ausschließlich aus Risiko- und Kostenanteilen – nicht aber aus Sparanteilen – zusammen, sodass in der Überschussbeteiligung der Risikolebensversicherung keine steuerpflichtigen Zinsen enthalten sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung? +

Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung: Sie zahlt die Versicherungssumme aus, wenn der Versicherungsfall – der Tod der versicherten Person – eintritt. Im Erlebensfall – also wenn der Versicherte bei Vertragsende noch lebt – wird nichts gezahlt. Die Kapitallebensversicherung verbindet die reine Risikoversicherung mit einem Sparvertrag. Das angesparte Kapital wird dann im Erlebensfall an die versicherte Person oder einen Begünstigten ausgezahlt. Durch den Sparanteil im Beitrag ist der Schutz aber auch deutlich teurer: Eine reine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro kostet einen 30-Jährigen bei einer Laufzeit bis 55 Jahre lediglich fünf bis zehn Euro – eine Kapitallebensversicherung dagegen schlägt schnell mit 100 bis 200 Euro zu Buche.

Was ist der Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Sterbegeldversicherung? +

Beide Versicherungen leisten im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder eine benannte Person. Eine Sterbegeldversicherung wird dabei mit der Intention abgeschlossen, dass die Versicherungssumme zweckgebunden eingesetzt werden soll, um die Bestattungskosten des Versicherten zu tragen – deshalb wird die Sterbegeldversicherung oft auch als Bestattungsvorsorge oder Bestattungsversicherung bezeichnet. Eine klassische Risikolebensversicherung dagegen dient dazu, Hinterbliebene insgesamt zu versichern – meist wird die Versicherungssumme verwendet, um eine Baufinanzierung abzulösen oder den Unterhalt der Hinterbliebenen zu finanzieren.

Soll ich eine teure Risikolebensversicherung kündigen und wechseln? +

Die Frage muss eher lauten: Warum sollten Sie eine (zu) teure Risikolebensversicherung nicht kündigen? Eigentlich spricht nur ein Grund dagegen: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Risikogründen – zum Beispiel wegen eines riskanten Hobbys – nach der Kündigung einer Risikolebensversicherung keinen neuen Schutz mehr bekommen. Grundsätzlich gilt auch: Kündigen Sie bestehenden Schutz erst dann, wenn Sie einen neuen Vertrag "in der Tasche" haben – sonst stehen Sie vielleicht ohne Risikolebensversicherung da, wenn Sie den Bestandsvertrag kündigen, der neue Vertrag aber nicht zustande kommt.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht? +

Im Grundsatz gilt: Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person die Versicherungssumme aus. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen: So kann die Versicherung die Zahlung ggf. verweigern, wenn Sie beim Antrag wissentlich falsche Angaben – etwa zu Ihrem Gesundheitszustand – gemacht haben. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie die Gesundheits- und sonstigen Risikofragen ehrlich und umfassend beantworten und nichts verschweigen. Die Zahlung verweigern kann die Versicherung je nach Vertragsgestaltung auch bei einem Suizid, wenn der innerhalb einer vorgesehen Wartezeit begangen wird. Und bei einem gewaltsamen Tod wird die Versicherung die Auszahlung in aller Regel verweigern, wenn die bezugsberechtigte Person für den Tod verantwortlich ist.

Wann bin ich Raucher im Sinne der Risikolebensversicherung? +

Raucher zahlen einen deutlich höheren Beitrag in der Risikolebensversicherung, weil ihr Sterblichkeitsrisiko erheblich höher ist. Deshalb wird beim Antrag nach dem Raucherstatus gefragt, außerdem müssen Sie der Versicherung melden, wenn Sie nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen anfangen. Wann Sie als Raucher gelten, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab – meist wird bei Antrag danach gefragt, ob Sie aktuell rauchen und in den letzten zwölf bis 24 Monaten geraucht haben. Nach Vertragsabschluss sollten Sie die Versicherung kontaktieren, wenn Sie (wieder) regelmäßig rauchen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Netto-Beitrag? +

Risikolebensversicherungen werden zu einem festen (Brutto-) Beitrag kalkuliert, gleichzeitig werden bei den meisten Versicherern Überschüsse erwartet, die den Verträgen zugute kommen. Entscheiden Sie sich dafür, diese Überschüsse direkt verrechnen zu lassen, reduziert sich der Brutto-Beitrag um die Überschüsse auf den Netto-Beitrag.

Steigen die Beiträge während der Vertragslaufzeit an? +

Risikolebensversicherungen kalkulieren ihre Verträge in der Regel mit Überschüssen – die werden vom eigentlichen Beitrag abgezogen und ergeben den sogenannten Zahl- oder Netto-Beitrag. Da die Überschüsse jedoch nicht für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert sind, kann der Netto-Beitrag also durchaus steigen. Wer das verhindern möchte, muss eine Risikolebensversicherung wählen, die mit Festpreisen arbeitet. Hier werden keine Überschüsse kalkuliert, demzufolge gibt es auch keinen Netto-Beitrag, der ansteigen könnte. Anders sieht es bei einjährig kalkulierten Verträgen aus: Sie kalkulieren das Risiko für jedes Lebensjahr – junge Menschen zahlen demzufolge nur sehr geringe Beiträge für die Risikoabsicherung, wer älter wird, zahlt deutlich mehr. Diese Lösung ist ideal für alle diejenigen, die sich zum Beispiel nicht auf eine Laufzeit festlegen wollen – sie können jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob der Risikoschutz benötigt wird und bezahlbar ist.

Nach Oben
Modell-Foto: colourbox.com