Wohngebäudeversicherung Die besten Tipps und Anbieter im Vergleich
Das Wichtigste zur Wohngebäudeversicherung
- Verschiedene Risiken gebündelt: Schutz gegen Feuer, Blitzschlag Explosion, Sturm- und Hagelschäden und Leitungswasser.
- Elementarschäden versichern: Schutz gegen Überschwemmungen und zurücklaufendes Wasser aus der Kanalisation (Rückstau) sowie gegen Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
- Schutz für Eigentümer und Vermieter: Absicherung für alle, die Schäden nicht selbst tragen können.
Das ist wichtig bei der Wohngebäudeversicherung
Nebengebäude und Garagen geschützt
Achten Sie darauf, dass Nebengebäude und Garagen vom Schutz der Wohngebäudeversicherung mitumfasst sind.Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
Schon ein kleines Missgeschick kann zu einem riesigen Schaden führen. Wird eine Kerze im Zimmer für ein paar Minuten unbeaufsichtigt gelassen und es bricht ein Feuer aus, kann die Immobilie schnell abbrennen. Ein solcher Totalschaden im Wert von vielleicht mehreren 100.000 Euro wird nur dann von der Wohngebäudeversicherung reguliert, wenn eine grobe Fahrlässigkeit mitversichert worden ist. Ist das nicht der Fall, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen und haben nicht nur kein Haus mehr, sondern in aller Regel auch noch eine Menge Schulden aus der Baufinanzierung ohne einen Gegenwert.Abbruch- und Aufräumkosten
Sie sollten mit mindestens 50.000 Euro versichert sein: Damit wird sichergestellt, dass nach einem Schaden – zum Beispiel einem Brand – die Baustelle von den Altlasten befreit werden kann, etwa durch die Abfuhr von Bauschutt.Mehrkosten durch neue Auflagen
Oft gelten beim Neubau nach einem Totalschaden neue Vorschriften von Behörden, die höhere Kosten verursachen – diese Mehrkosten trägt eine gute Wohngebäudeversicherung.Dekontamination verseuchten Erdreichs
Die Entsorgung von Erdreich, das zum Beispiel durch giftigen Brandschutt verseucht wurde, sollte mit einer größeren Versicherungssumme versichert sein.Überspannungschäden
Schlägt ein Blitz nicht direkt ins Haus ein, sondern in eine umliegende Hochspannungsleitung, können Stromspitzen entstehen. Dadurch können Schäden an der Heizung, an Alarmanlagen oder an der Hauselektronik insgesamt entstehen. Diese Schäden sollten abgesichert sein.Eventualitäten absichern
Beschmutzungen durch Graffiti am Gebäude sollten mitversichert werden, ebenso wie Vandalismusschäden. Bei einer Beschädigung des versicherten Gebäudes durch explodierende Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg zahlen die meisten Wohngebäudeversicherungen hingegen nicht, da es sich dabei um Schädigungen handelt, die unter die sogenannte Kriegsklausel fallen. Andere Schäden durch Krieg und innere Unruhen sind demnach auch nicht abgedeckt.Stürzen Bäume um und verursachen Schäden am Wohngebäude, zahlt die Versicherung nur dann, wenn ein Sturm oder eine andere versicherte Gefahr dafür verantwortlich gemacht werden kann. Schäden, die durch defekte Fußbodenheizungen hervorgerufen werden, und sogenannte Rauch- und Rußschäden, die defekte Kochstellen, Heizungs- und Feuerungsanlagen verursachen können, sollten ebenso mitversichert werden. Selbst für Schäden durch kaputte Versorgungsrohre, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, kann die Gebäudeversicherung Schutz bieten, sofern die Rohre eindeutig der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Neue Techniken berücksichtigen
Gerade ältere Wohngebäudeversicherungen sehen keinen Schutz für neue Technologien vor oder schränekn den erheblich ein. Das gilt für Smart-Home-Technologien ebenso wie für Anlagen der erneuerbaren Energien, wie etwa PV-Anlagen oder Wärmepumpen. Der Schutz sollte in Absprache mit uns als Vermittler unbedingt aktualisiert werden.Wohngebäudeversicherung: Wann kann ich kündigen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gebäudeversicherung zu kündigen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung aussprechen. Ganz wichtig: Nicht zur Kündigung berechtigen Anhebungen der Beiträge, denen auch eine verbesserte Leistung gegenübersteht – wie zum Beispiel bei einer gleitenden Neuwert-Sicherung, die dafür sorgt, dass sich die Versicherungssumme immer der Preisentwicklung anpasst.Bei dem Sonderkündigungsrecht gibt es einige Besonderheiten: Wurden die Verträge zwischen 1991 und dem 29.07.1994 abgeschlossen, besteht die Möglichkeit zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn sich der Beitrag um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent gegenüber der Erstprämie bei Versicherungsbeginn erhöht. Sind die Verträge bereits vor 1991 abgeschlossen worden, gelten für die Kündigungen mangels einer gesetzlichen Regelung die vertraglichen Bestimmungen.
Kündigung nach Eigentümerwechsel
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, geht der bestehende Versicherungsschutz automatisch erst einmal auf Sie über. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber Versicherungslücken vermeiden will. Allerdings müssen Sie den Vertrag nicht fortführen und können Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Auch hier haben Sie nach dem Grundbucheintrag des neuen Eigentümers einen Monat Zeit, sich vom Vertrag zu lösen und einen eigenen Versicherungsschutz abzuschließen. Behalten Sie die Police, ist der Schutz sehr weitreichend, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 43/07) zeigt.Denn selbst dann, wenn zwischen der Übernahme der Immobilie und dem Eintrag ins Grundbuch einige Monate liegen, kann der Käufer auch bereits neben dem Verkäufer Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen, so die Bundesrichter. In dem Fall gab es zwischen der Übergabe der Immobilie und dem Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch einen Feuerschaden, den die Versicherung nicht tragen wollte. Sie ging davon aus, dass der Käufer keine eigenen Ansprüche aus dem Vertrag hatte, weil er noch nicht ins Grundbuch eingetragen war. Das aber sahen die Bundesrichter anders, weil im Versicherungsvertrag das fremde Interesse des Käufers auch ohne ausdrückliche Regelung vor der Grundbucheintragung mitversichert ist. Damit muss die Versicherung in diesem Fall den Feuerschaden tragen.
Schadensbedingte Kündigung
Auch ein Schaden kann Ihnen helfen, eine ungeliebte Gebäudeversicherung zu kündigen – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer die Regulierung übernimmt oder ablehnt. Sie können im Schadensfall die Versicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Denken Sie daran: Auch bei der schadensbedingten Kündigung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Versicherers über die Schadensregulierung oder Ablehnung aktiv werden und die Kündigung der Wohngebäudeversicherung aussprechen. Übrigens hat auch der Versicherer im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.Möchten Sie gerne die Gebäudeversicherung wechseln? Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot
Alles, was Sie tun müssen, ist sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen und die Daten für Ihre Wohngebäudeversicherung zu erfassen. Wenn die Unterlagen uns vorliegen, melden wir uns bei Ihnen und kommen direkt mit einem Angebot für einen perfekten Versicherungsschutz auf Sie zu.Einfach hier klicken und Daten erfassen!
Die häufigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Bin ich verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen? +
Nein, die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber Eigentümern von Wohngebäuden kann man diese Police nur dringend empfehlen, denn bei einem Totalschaden – zum Beispiel durch ein Feuer – ist der Schaden aus eigenen Mitteln kaum zu bezahlen. Zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet werden können allerdings Kreditnehmer von Banken und Sparkassen. Denn ohne diesen wichtigen Versicherungsschutz stellen die Geldinstitute keine finanziellen Mittel für den Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen zur Verfügung.
Wie legt man bei der Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme fest? +
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme gibt es drei verschiedene Möglichkeiten. Zuerst kann man den Verkehrswert eines Wohngebäudes durch einen von der Gebäudeversicherung anerkannten Gutachter schätzen lassen. Das ist aber mitunter nicht gerade billig! Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Wert eines Gebäudes anhand bestimmter Kriterien zu bestimmen. Zu diesen Kriterien zählen die Größe, das Alter, die Lage, die Bauweise sowie die Ausstattung des zu versichernden Gebäudes. Und schließlich kann die Versicherungssumme auch durch Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert festgelegt werden. Dazu benötigt man allerdings die vollständigen Unterlagen über sämtliche Baukosten.
Was muss ich meiner Wohngebäudeversicherung unbedingt mitteilen? +
Bestimmte Informationen sollten Sie Ihrer Versicherung keinesfalls vorenthalten, da sie Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben können. So sollten Sie Ihrer Gebäudeversicherung beispielsweise Bescheid geben, wenn Sie an Ihrem Wohngebäude Modernisierungen, An- oder Umbauten vornehmen, wenn Sie darin oder in seiner unmittelbaren Nachbarschaft ein Gewerbe betreiben wollen − oder wenn das Haus über eine längere Zeit leer stehen sollte.
Müssen Veränderungen am versicherten Gebäude gemeldet werden? +
Das ist auf jeden Fall zu empfehlen! Denn durch Veränderungsmaßnahmen wie Modernisierungen oder Umbauten steigt häufig der Wert des versicherten Gebäudes – zuweilen sogar erheblich. Tritt ein Schadensfall ein und der Mehrwert ist nicht gemeldet worden, reguliert die Versicherung nach den alten Bedingungen. Das heißt: Der Versicherte ist in diesem Fall unterversichert.
Habe ich als Versicherter auch Pflichten gegenüber meiner Wohngebäudeversicherung? +
Ja, denn die Gebäudeversicherung muss sich ja ihrerseits versichern, dass mit dem versicherten Wohngebäude ordnungsgemäß umgegangen wird. Versicherte müssen also die gesetzlich geltenden Bauvorschriften einhalten, sie müssen Mängel am Gebäude rasch beseitigen, unbewohnte Teile des Gebäudes regelmäßig kontrollieren und das Gebäude ordnungsgemäß beheizen, um Schäden durch Frost – in erster Linie an Wasserleitungen und Heizungsrohren – zuvorzukommen.
Darf ich die Kosten für die Wohngebäudeversicherung an meine Mieter weitergeben? +
Ja, die Beiträge für die Gebäudeversicherung können vom Vermieter in die Mietnebenkosten integriert werden, allerdings nur gemäß dem Anteil, der sich aus der konkret angemieteten Anzahl der Quadratmeter berechnen lässt.
Wie reagieren Wohngebäudeversicherungen bei Anträgen ohne bestehende Vorversicherung? +
In diesem Fall lehnen viele Versicherer den Antrag ab. Deshalb fragen die Versicherer bei der Antragstellung immer, ob Sie eine Vorversicherung haben und warum diese gekündigt wurde. Einen Anbieter zu finden, der Ihnen ohne Vorversicherung einen Vertrag anbietet, ist also schwierig – aber nicht ganz unmöglich.
Feuerrohbauversicherung – Was ist darunter zu verstehen? +
Ein noch nicht fertiggestelltes Wohngebäude kann nicht durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt werden – aber durch eine sogenannte Feuerrohbauversicherung. Diese kommt – wie der Name schon andeutet – für einen Schaden auf, den Feuer an einem noch nicht bezugsfertigen Haus anrichtet. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes lässt sich die Feuerrohbauversicherung in eine normale Wohngebäudeversicherung umwandeln. Für Häuslebauer ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung höchst ratsam, denn eine fast fertige Immobilie stellt einen enormen Wert dar, der ohne die Versicherung ganz und gar ungeschützt in der Landschaft stände.
Modell-Foto: colourbox.com