Berufsunfähigkeitsversicherung Die Versicherungsbedingungen als Auswahlkriterium

Die Versicherungsbedingungen sind die Basis für Ihre Vertragsbeziehung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Und Ihr Vorteil: Die Bedingungen sind vertraglich festgeschrieben, können also nicht einseitig vom Versicherer zu Ihrem Nachteil verändert werden. Sie sind damit ein wichtiges Auswahlkriterium und verdienen eine genauere Betrachtung.

Meldefrist

Heute sollte keine Frist zur Meldung mehr in den Vertrag aufgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Rente rückwirkend von dem Tag bezahlt wird, an dem Berufsunfähigkeit eingetreten ist – unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung.

Verkürzter Prognosezeitraum

Sie sind berufsunfähig, wenn Sie außerstande sind, Ihren bisherigen Beruf weiter auszuüben.Gute Versicherer setzen dabei standardmäßig auf einen verkürzte Prognosezeitraum von 6 Monaten – für diese Zeitspanne muss die Berufsunfähigkeit prognostiziert werden, damit Sie Leistungen erhalten.

Rückwirkende Leistung, wenn Prognose (über 6 Monate) nicht möglich war

Wer berufsunfähig wird, kann nicht immer gleich wissen bzw. bekommt nicht immer bestätigt, dass er mehr als 6 Monate berufsunfähig ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Berufsunfähigkeit mehr als 6 Monate fortdauert, leistet der Versicherer im Idealfall rückwirkend ab dem 1. Monat.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Standardmäßig verzichten Berufsunfähigkeitsversicherungen heute auf eine abstrakte Verweisung, die es ermöglicht, Sie auf einen anderen Beruf abzuschieben, selbst, wenn Sie den gar nicht ausüben können oder wollen. Im Idealfall gilt das bei der Erstprüfung wie auch wei weiteren Nachprüfungen.

Keine Einschränkungen bei Verzicht auf abstrakte Verweisung

Ein heikler Punkt, der vor allem bei einem Ausscheiden aus dem Job – auch vorübergehend z. B. bei Elternzeit oder Sabbatical – zum Tragen kommt. Im Idealfall bemisst sich die Berufsunfähigkeit dann unabhängig von der Dauer des Ausscheidens nach dem zuletzt ausgeübten Job und sieht nicht nach Ablauf einer zeitlichen Frist (meist drei bis fünf Jahre) eine abstrakte Verweisung vor.

Verzicht auf konkrete Verweisung

Die gibt es nur in sehr seltenen Fällen: Sie bekämen die Rente bei Verzicht auf eine abstrakte Verweisung auch dann, wenn Sie bereits wieder arbeiten nach einer Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich stellt sich bei einer Berufsunfähigkeit natürlich die Frage, ob und wie lange die Rente weiterhin gezahlt wird, wenn Sie wieder einen Job annehmen. Standard ist es heute, dabei zum einen auf das Einkommen abzustellen. Erreicht das 80 % des früheren Einkommens, wird bei fortdauernder Berufsunfähigkeit im alten Job die Rente weitergezahlt. Schlechter ist eine Regelung, wonach auf die höchstrichterliche Rechtsprechung abgestellt wird. In diesem Fall hängt Ihr Leistungsanspruch von einer Rechtsprechung ab, die heute gar nicht absehbar ist und die sich natürlich auch zu Ihrem Nachteil verändern kann. Gleichzeitig ist auch die soziale Stellung vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem neuen Job entscheidend - ist die alte Stellung nicht wieder erreicht, wird auch weiter gezahlt.

Versicherte Tätigkeit

Ein wichtiger Punkt: Eine Berufsunfähigkeit im Studium kann dazu führen, dass der angestrebte Job auch später nicht mehr ausgeübt werden kann, sondern nur noch ein anderer, der weniger Prestige und/ oder Gehalt mit sich bringt. In diesem Fall ist die Frage, ob bei einer tatsächlich konkret ausgeübten Tätigkeit eine konkrete Verweisung infrage kommt mit der Folge, dass die Rentenzahlung eingestellt wird.

Ein Beispiel: Ein Medizinstudent muss das Studium beenden und arbeitet nach der Berufsunfähigkeit als Gutachter in einem Pharmaunternehmen. Je nach Klausel können Versicherer auf die konkret ausgeübte Tätigkeit als Gutachter verweisen und die Rentenzahlung einstellen - oder Sie müssen weiter zahlen, wenn der angestrebte Beruf des Arztes nicht ausgeübt wird.


Wichtig ist es hier darauf zu achten, dass die mit dem Studium angestrebte Lebensstellung bzw. der Beruf versichert ist - dann ist eine konkrete Verweisung deutlich schwieriger.
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Ausschließliche Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufes

Wird nur der letzte Beruf der versicherten Person beachtet und nicht auf frühere Berufe abgestellt, ist es für den Versicherer in aller Regel schwieriger, die Rentenzahlung zu verweigern. Positiv ist es also, wenn wie bei den hier untersuchten Versicherern nur der letzte Beruf entscheidend ist.

Verzicht auf Umorganisation

Ein Thema vor allem für Selbstständige: Verzichtet eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich oder nur in seltenen Fällen nicht auf die Umorganisationsmöglichkeit bei Selbstständigen, so wird vor der Leistungsentscheidung geprüft, ob die versicherte Person nicht sinnvoll auf eine neue Tätigkeit innerhalb des Unternehmens umgesetzt werden kann.

Weltweite Geltung

Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen heute einen weltweiten Schutz vor.

Leistungsausschlüsse

Es gibt Ausschlusstatbestände, bei denen die Rente nicht gezahlt wird. Das leuchtet vor allem ein, wenn eigenes Fehlverhalten oder risikoreiches Verhalten die Berufsunfähigkeit verursacht. Klassischerweise werden Leistungen bei vorsätzlich begangenen Straftaten ausgeschlossen – wer beim Banküberfall angeschossen wird, soll nicht noch mit einer BU-Rente „belohnt“ werden. Wichtig ist aber die Behandlung von fahrlässigen Straftaten. Was passiert, wenn Sie z. B. im Straßenverkehr fahrlässig einen Unfall verursachen und dabei zu Schaden kommen?

Die meisten Versicherer leisten bei grober Fahrlässigkeit - das ist Standard heute. Manche Versicherer leisten tatsächlich bei allen Begehensformen. Ihr Vorteil: Eine Rentenzahlung hängt nicht von der verkehrsrichterlichen bzw. allgemein rechtlichen Würdigung eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr ab. Sie bekommen Ihre Rente unabhängig vom Verschuldensgrad Ihres Fehlverhaltens im Straßenverkehr.

Wichtig ist auch eine Leistungseinschränkung bei einer durch ABC-Waffen verursachten berufsunfähigkeit. Es sollte immer geleistet werden und nicht nur dann,. wenn lediglich eine kleinere Anzahl von Menschen zu Schaden kommt. Größere Terroranschläge könnten sonst vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.

Verzicht auf zeitlich befristetes Anerkenntnis

Verzichtet der Versicherer auf eine Befristung, wird Ihre Rente unbefristet bewilligt, mit Befristung kann der Versicherer bei der ersten Rentenbewilligung eine Befristung auf 12 bis 24 Monate aussprechen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie dann erneut einen Antrag auf Rente stellen. In einer meist schwierigen Lebenssituation ist das eine unnötige Belastung, der man sich nicht aussetzen sollte.

Verzicht auf Kündigungs-/Anpassungsrecht aus § 19 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie unbeabsichtigt ihre Anzeigepflicht verletzen und zum Beispiel falsche Angaben zum Gesundheitsstatus machen. Im Idealfall verzichten die Versicherer für diesen Fall auf die Möglichkeit, die Prämie anzupassen oder den Vertrag zu kündigen.

Hinweis auf Dauer des Rücktrittsrechts

Bei Antragstellung müssen Sie zu Ihrem Gesundheitszustand Auskunft geben. Werden grob fahrlässig oder vorsätzliche Falschangaben gemacht, hat der Versicherer bis zu 10 Jahre ein Rücktrittsrecht, bei einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ein Kündigungsrecht. Darauf sollte im Vertrag hingewiesen werden.
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Verzicht auf die Arztanordnungsklausel

In der Arztanordnungsklausel wird dem Versicherer das Recht einräumt, den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie bei Berufsunfähigkeit zu verpflichten. Wenn die Anordnung seitens des Versicherungsnehmers verweigert wird, können Leistungen gekürzt oder verweigert werden. Immer mehr Versicherungsgesellschaften verzichten auf eine enge Arztanordnungsklausel.

Flexibilität

Es ist empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst flexibel zu gestalten – das beinhaltet auch die Option, die Rente während der Vertragslaufzeit anpassen zu können. Mit einer Nachversicherungsgarantie besteht diese Möglichkeit bei Eintritt wichtiger Lebensereignisse wie zum Beispiel einer Heirat oder der Geburt eines Kindes. Zudem bieten viele Versicherer eine Nachversicherungsgarantie „ohne besonderes Ereignis“ an: Sie können die Rente dann im Rahmen der Versicherungsbedingungen jederzeit erhöhen. Wichtig ist auch, ob der Versicherer lediglich auf die Gesundheitsprüfung verzichtet oder auf die gesamte Risikoprüfung, die dann auch Hobbys oder den Beruf umfasst - das kann wichtig werden, wenn sich während der Vertragslaufzeit hier Veränderungen ergeben.

Eine hohe Flexibilität kann auch dadurch erreicht werden. dass der Vertrag dynamisch gestaltet wird. Leistungen und Beiträge steigen bei einer Beitragsdynamik jährlich an, Sie können dem allerdings widersprechen. Bei einer sogenannten Leistungsdynamik erhalten Sie nach Bewilligung der BU-Rente eine jährliche, garantierte Rentensteigerung.

Verzicht auf § 163 VVG

Es gibt wenige Versicherer, die auf § 163 VVG verzichten. Das bedeutet, dass Versicherer die Beiträge nicht über den festgelegten Bruttobeitrag hinaus erhöhen darf. Das hört sich zunächst einmal nach einem Nachteil an – tatsächlich aber stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn der Versicherer das nicht darf. Die Kalkulation müsste anderweitig aufgefangen werden, es besteht die Gefahr, dass der Versicherer insgesamt in Schieflage gerät. Wir messen deshalb einem Verzicht – auch wenn er auf den ersten Blick ein wichtiges Leistungsversprechen darstellt – keine Bedeutung zu.

Unterstützung in der Entscheidungsphase

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, stellt sich immer die Frage, ob Sie die Beiträge weiterhin zahlen können und wollen. Die Versicherer bieten hier ggf. Beitragsstundungen und weitere Hilfen an. Die Regelungen dazu und zur möglicherweise erforderlichen Rückzahlung der gestundeten Beiträge sollten möglichst verbraucherfreundlich sein und Sie nicht belasten.

Unterstützung bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten

Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten stellt sich ebenfalls die Frage, ob Sie die Beiträge weiterhin zahlen können und wollen. Die Versicherer bieten hier ggf. Beitragsstundungen und weitere Hilfen an. Die Regelungen dazu sollten ebenfalls verbraucherfreundlich sein.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Einige Versicherungen sehen als Leistungsauslöser für die Rentenzahlung bereits den Eintritt einer mindestens 6-monatigen Arbeitsunfähigkeit vor, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden. Ihr Vorteil: Sie erhalten schneller Leistungen und erhalten eine Rente unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Leistungen in besonderen Lebenssituationen 

Manche Versicherer sehen ergänzend Leistungen vor, wenn zum Beispiel eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Entweder wird die Renet dann auf vereinfachtem Weg bewilligt, d.h., die Feststellung der versicherten Krankheit reicht, um den Renteanspruch zu realisieren. Oder es sind zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine Einmalzahlung vorgesehen.  Manche Versicherer sehen die Möglichkeit vor, dass bei Berufsunfähigkeit auch eine lebenslange Rente gezahlt wird. Meist wird die im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit gezahlt.

Anerkennung bei Erwerbsminderung

Manche Versicherer verzichten ab - meist mit Erreichen einer Altersgrenze - auf eine eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit, wenn Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk als erwerbsunfähig angesehen werden. Das kann durchaus sinnvoll sein, weil sich Rentenansprüche schneller realisieren lassen

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Modell-Foto: colourbox.com