AXA Zusatzversicherung Heilpraktiker Tarif Med Komfort U

Einen starken Tarif mit Alterungsrückstellungen bietet die AXA im Tarif Med Komfort U. 80 Prozent der Heilpraktikerkosten mit einem Budget von bis zu 2.000 Euro in zwei Jahren trägt die AXA – dazu die Kosten für Brillen, Lasik-OPs und Hörhilfen. Dazu kommen verbraucherfreundliche Gesundheitsfragen – insgesamt eine starker Heilpraktikerzusatzversicherung.

Leistungen auf einen Blick

  Erstattungen
Leistung für Heilpraktiker

bis 2.000 Euro Erstattung binnen 2 Jahren

80 %
Naturheilverfahren

bis 2.000 Euro Erstattung binnen 2 Jahren, privatärztliche Behandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung

80 %
Arzneimittel

bis 2.000 Euro Erstattung binnen 2 Jahren, verordnete Arzneimittel, sowie Zuzahlungen

80 %
Maximalerstattung

innerhalb von 2 Jahren

2.000 Euro
Brillen/Kontaktlinsen

bis 300 Euro innerhalb 2 Jahren

100 %
LASIK-OP

Kostenübernahme für Laser-OP zur Sehschärfekorrektur, maximal 1.000 Euro. Erneuter Anspruch besteht nach 5 Jahren und nur zweimal innerhalb der Vertragslaufzeit. Leistungen in den ersten Vertragsjahren begrenzt.

100 %
Zuzahlungen
Vorsorgeuntersuchungen

bis 2.000 Euro Erstattung binnen 2 Jahren

80 %
Auslandskrankenschutz
Wartezeit 3 Monate
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Kosten

  Monatlicher Beitrag

unter 20 Jahren

Jugendliche
12,00 Euro
30 Jahre 23,17 Euro
40 Jahre 25,58 Euro
50 Jahre 27,97 Euro
60 Jahre 28,64 Euro
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Gesundheitsfragen

Es werden zwei Fragen gestellt:

1. Wurde eine HIV-Infektion festgestellt, oder erfolgten in den letzten fünf Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden:

Suchterkrankungen, Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, Diabetes mellitus, Psychische Erkrankungen (abgeschlossene ambulante Psychotherapien mit max. fünf Sitzungen zählen nicht dazu), Darmerkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheumatische Erkrankungen, Chronische Lungenerkrankungen, Neurologische Erkrankungen?

2. 
Erfolgten in den letzten 3 Jahren mehrmals ärztliche Behandlungen wegen Rückenbeschwerden? (Bei Bejahung ist ein 40prozentiger Aufschlag zu zahlen).

Diese Liste deckt abschließend alle Erkrankungen zu den Gesundheitsfragen aus Frage 1 ab: 

Suchterkrankungen: Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol, Drogen, anderen berauschende Substanzen, Herzerkrankungen: Herzinfarkt, Herzklappenfehler, Koronare Herzkrankheit (KHK), Herzinsuffizienz, angeborene Herzfehler, hypertensive Herzerkrankung, Endokarditis, rheumatische Herzkrankheiten, Myokarditis, Cardiomyopathie.

Psychische Erkrankungen: Demenz, Alzheimer, Schizophrenie, Angst- & Zwangsstörungen, Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa), Paranoide schizoide Persönlichkeitsstörung, Depressionen, Psychosen, schwerwiegende Entwicklungsstörung.

Darmerkrankungen: Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Darmulcus, Divertikulose/Divertikulitis.

Nierenerkrankungen: Akutes & chronisches Nierenversagen, Niereninsuffizienz, Einnierigkeit, zystische Nierenerkrankung.

Rheumatische Erkrankungen: autoimmunbedingte, entzündlich-rheumatische Erkrankungen (wie Rheumatoide Arthritis), Arthrose, Chronische Knochenerkrankungen (wie Osteoporose), Arthropathie, Kollagenosen wie Lupus erythematodes, Vaskulitiden (wie Riesenzellarteriitis).

Chronische Lungenerkrankungen: Mukoviszidose, Asthma bronchiale, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Lungenemphysem, Lungenfibrose, Trachealstenose, respiratorische Insuffizienz, Tuberkulose, Bronchiektasie, Pneumokoniosen

Neurologische Erkrankungen: Epilepsie, multiple Sklerose, Schlaganfall, Morbus Parkinson, Poliomyelitis, Enzephalitis, Systematrophien, degenerative und demyelinisierende Erkrankung des Zentralnervensystems, Polyneuropathien.
 

Leistungen des Tarifs

1. Erstattungsfähige Kosten bei ärztlicher Heilbehandlung

Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren  

80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker inklusive der Therapieformen aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) – jeweils einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel.
 
80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" im Rahmen der Therapieformen aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis – jeweils einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel.

80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, wenn die GKV/Heilfürsorge keine Kosten übernimmt.
 
Arznei- und Verbandmittel
80 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, wenn die GKV/Heilfürsorge einen Teil der Kosten übernimmt.
 
Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen
80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, welche durch Ärzte durchgeführt oder verordnet werden. Zu den Vorsorgeuntersuchungen nach diesem Tarif zählen zum Beispiel:

  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder/Jugendliche, wie zum Beispiel Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen.
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, wie zum Beispiel Mammographie, Untersuchungen zu Haut- und Prostatakrebs, inklusive PSA-Test. Hierbei müssen bestimmte Altersklassen nicht erreicht sein. 
  • Schwangerschaftsvorsorge, wie zum Beispiel Nackentransparenzmessung oder zusätzliche Sonographie-Untersuchungen.
  • Vorsorge bezüglich Herz-Kreislauf-System, wie zum Beispiel Schlaganfallvorsorge, EKG oder Untersuchungen zu den Werten von Blut, Leber, Niere, Fette, Zucker.
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen zum Auge, wie zum Beispiel die Glaukom-Untersuchung.
  • Impfungen inklusive der Impfstoffe nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für Reise-Impfungen, sowie Grippeschutz-Impfung.
Die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 b MB/KK gesetzliche Programme und Nr. 22 Abs. 4 TB (Teil II der AVB) Ständige Impfkommission (StIKo) sind nicht einzuhalten. Nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen nach diesem Tarif zählen: Gen-Tests. 
 
Die Leistungen für sämtliche Vorsorgemaßnahmen und Impfungen aus dem Tarif vermindern sich um eine eventuelle Vorleistung der GKV, um Fürsorge- oder Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger. Bei Vorsorgeuntersuchungen mit einem Rechnungsbetrag ab 500 Euro empfehlen wir, vorab eine Zusage seitens AXA einzuholen.
 
Die Gesamtleistung ist auf 2.000 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren begrenzt.

2. Sehhilfen 

Ersetzt werden 100 Prozent für Brillen und Kontaktlinsen (nicht Reinigungs- und Aufbewahrungsmittel), höchstens jedoch 300 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.
 

3. Operation zu Sehschärfenkorrektur 

Ersetzt werden 100 Prozent für die erstattungsfähigen Kosten einer Operation zur Sehschärfenkorrektur mit Laser an beiden Augen bis insgesamt 1.000 Euro.
Ein Anspruch auf diese Leistung besteht zweimal innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit. Zwischen den Zeitpunkten der Inanspruchnahme müssen mindestens fünf Jahre liegen. In den ersten drei Jahren sind die Leistungen begrenzt – auf 200 Euro im ersten Jahr, auf 400 Euro in den ersten beiden Jahren und auf 600 Euro in den ersten drei Jahren.

4. Hörhilfen 

Ersetzt werden 80 Prozent für Hörgeräte, höchstens jedoch 500 Euro innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.
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