uniVersa Zusatzversicherung Heilpraktiker Tarif uniMed|A Exklusiv

Mit ihrem Heilpraktikertarif uni-med|A-exklusiv bietet die uniVersa ausgezeichnete Leistungen bei der Inanspruchnahme von Heilpraktikern und Naturheilverfahren. Außerdem werden von der Zusatzversicherung für den Heilpraktiker die Kosten für Brillen und Sehschärfekorrekturen ebenso wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen getragen.

Leistungen auf einen Blick

  Erstattungen
Leistung für Heilpraktiker

bis 1.800 Euro Erstattung binnen 2 Jahren

90 %
Naturheilverfahren

bis 1.800 Euro Erstattung binnen 2 Jahren

90 %
Arzneimittel

bis 1.800 Euro Erstattung binnen 2 Jahren

90 %
Maximalerstattung

innerhalb von 2 Jahren

1.800 Euro
Brillen/Kontaktlinsen

bis 300 Euro innerhalb 2 Jahren

100 %
LASIK-OP

nach Ablauf 2. VJ 750 Euro, nach Ablauf 4. VJ 1.500 Euro

100 %
Zuzahlungen

bei freier Krankenhauswahl

100 %
Vorsorgeuntersuchungen

bis zu 375 Euro in 2 Jahren

100 %
Auslandskrankenschutz keine Kostenübernahme
Wartezeit 3 Monate
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Kosten

  Monatlicher Beitrag

unter 16 Jahren

Jugendliche
12,90 Euro
30 Jahre 31,92 Euro
40 Jahre 42,86 Euro
50 Jahre 49,96 Euro
60 Jahre 46,96 Euro
Tarif ohne Altersrückstellungen. Ab Erreichen der nächsten Beitragsstufe ist jeweils der nächsthöhere Beitrag zu zahlen.
 
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Gesundheitsfragen

Es muss nur eine Gesundheitsfrage beantortet werden:

Bestehen oder bestanden in den letzten zwei Jahren eine oder mehrere der nachfolgenden Erkrankungen/Beschwerden? 

Erkrankungen oder medizinisch behandelte Beschwerden der Wirbelsäule oder Rückenmuskulatur, chronische Kopfschmerzen, Migräne, psychische Erkrankungen, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Erkrankungen des Verdauungstraktes (Reizdarm, Obstipation/Verstopfung, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Dysbiose), chronische Hauterkrankungen (Neurodermitis, atopisches/endogenes Ekzem, Psoriasis, Schuppenflechte), Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatische Erkrankungen, Polyarthritis, Fibromyalgie

Leistungen des Tarifs

Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker

Ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach Methoden der Naturheilkunde und nach außerschulmedizinischen Methoden einschließlich der in diesem Rahmen erbrachten Heilmittel, angeordneten Laborleistungen und verordneten Arznei- und Verbandsmittel. Insbesondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und nach dem jeweils aktuellen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtlinien (HufelandVerzeichnis). Hierzu gehören beispielsweise:

- Akupunktur
- Anthroposophie
- Bachblütentherapie
- Biochemie (Schüßler-Salze)
- Chiropraktik
- Homöopathie (einschließlich Globuli)
- Osteopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Osteopathie durch andere Leistungserbringer

Ambulante osteopathische Behandlungen durch andere als die unter a) genannten Leistungserbringer werden erstattet, wenn die Behandlungen von einem Arzt auf einem Privatrezept verordnet wurden und qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Physiotherapeuten durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen, Aufwendungen für Nahrungsergänzungs- bzw. Nahrungsmittel, Stärkungspräparate (zum Beispiel Vitamine/Mineralstoffe), Gewichtsreduktions-, Schlaf-, Haarwuchs- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Badezusätze, Desinfektionsmittel, potenz- und erektionsfördernde Mittel, Mittel zu Empfängnisverhütung sowie Lifestyle- und Anti-Aging-Präparate.

Erstattet werden 90 Prozent der Kosten bis max. 1.800 Euro in zwei Jahren.

Vorsorge/Schutzimpfungen

Erstattet werden im vereinbarten Umfang Aufwendungen für durch einen Arzt durchgeführte ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV oder der Heilfürsorge, sind die Aufwendungen erstattungsfähig, die nach Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge verbleiben. Nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen.

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen,
die der Früherkennung von Krankheiten dienen. Hierzu gehören beispielsweise:

- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Gesundheits-Check-up
- Manager-Check-up
- Ultraschall-Check-up
- Augenvorsorge
- Glaukomfrüherkennung
- Erweiterte Laborwerte
- Knochendichtemessung
- Hautkrebsvorsorge
- Gynäkologische Ultraschalluntersuchung
- Ultraschall-Brustkrebsvorsorge
- Urologische Krebsvorsorge
- Darmspiegelung
- Schwangerschaftsvorsorge
- Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich einge- führten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände
- Kinder- und Jugendlichenvorsorge

Schutzimpfungen

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Leistungen und Impfstoff im Rahmen von Schutzimpfungen. Hierzu gehören beispielsweise:

- Schutzimpfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO)
- Hepatitisschutzimpfungen
- Reiseschutzimpfungen
- FSME-Schutzimpfungen (Zeckenschutzimpfungen)
- Grippeschutzimpfungen

Erstattet werden die Kosten zu 100 Prozent bis max. 375 Euro in zwei Jahren.

Sehhilfen

Erstattet werden im vereinbarten Umfang Aufwendungen für

- Brillengläser,
- Brillengestelle und
- Kontaktlinsen

einschließlich notwendiger Reparaturen.

Ersetzt werden die Kosten zu 100 Prozent bis max. 300 Euro innerhalb von zwei Jahren.

Maßnahmen der refraktiven Chirurgie

Erstattet werden im vereinbarten Umfang Aufwendungen für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen. Hierzu gehören beispielsweise:

- LASIK-Operationen
- Femto-LASIK-Behandlungen
- LASEK/PRK-Operationen
- Clear-Lens-Exchange

Ersetzt werden die Kosten zu 100 Prozent einmalig zu 750 Euro am Ende des zweiten Versicherungsjahres und zu 1.500 Euro am Ende des vierten Versicherungsjahres.

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06.03.2019

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Modell-Foto: colourbox.com