uniVersa Zusatzversicherung Heilpraktiker Tarif uniMed|A Exklusiv
Leistungen auf einen Blick
Erstattungen | |
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Leistung für Heilpraktiker | bis 1.800 Euro Erstattung binnen 2 Jahren 90 % |
Naturheilverfahren | bis 1.800 Euro Erstattung binnen 2 Jahren 90 % |
Arzneimittel | bis 1.800 Euro Erstattung binnen 2 Jahren 90 % |
Maximalerstattung | innerhalb von 2 Jahren 1.800 Euro |
Brillen/Kontaktlinsen | bis 300 Euro innerhalb 2 Jahren 100 % |
LASIK-OP | nach Ablauf 2. VJ 750 Euro, nach Ablauf 4. VJ 1.500 Euro 100 % |
Zuzahlungen | bei freier Krankenhauswahl 100 % |
Vorsorgeuntersuchungen | bis zu 375 Euro in 2 Jahren 100 % |
Auslandskrankenschutz | keine Kostenübernahme |
Wartezeit | 3 Monate |
Kosten
Monatlicher Beitrag | |
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unter 16 Jahren Jugendliche | 12,90 Euro |
30 Jahre | 31,92 Euro |
40 Jahre | 42,86 Euro |
50 Jahre | 49,96 Euro |
60 Jahre | 46,96 Euro |
Gesundheitsfragen
Es muss nur eine Gesundheitsfrage beantortet werden:Bestehen oder bestanden in den letzten zwei Jahren eine oder mehrere der nachfolgenden Erkrankungen/Beschwerden?
Erkrankungen oder medizinisch behandelte Beschwerden der Wirbelsäule oder Rückenmuskulatur, chronische Kopfschmerzen, Migräne, psychische Erkrankungen, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Erkrankungen des Verdauungstraktes (Reizdarm, Obstipation/Verstopfung, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Dysbiose), chronische Hauterkrankungen (Neurodermitis, atopisches/endogenes Ekzem, Psoriasis, Schuppenflechte), Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatische Erkrankungen, Polyarthritis, Fibromyalgie
Leistungen des Tarifs
Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
Ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach Methoden der Naturheilkunde und nach außerschulmedizinischen Methoden einschließlich der in diesem Rahmen erbrachten Heilmittel, angeordneten Laborleistungen und verordneten Arznei- und Verbandsmittel. Insbesondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und nach dem jeweils aktuellen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtlinien (HufelandVerzeichnis). Hierzu gehören beispielsweise:
- Akupunktur
- Anthroposophie
- Bachblütentherapie
- Biochemie (Schüßler-Salze)
- Chiropraktik
- Homöopathie (einschließlich Globuli)
- Osteopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Osteopathie durch andere Leistungserbringer
Ambulante osteopathische Behandlungen durch andere als die unter a) genannten Leistungserbringer werden erstattet, wenn die Behandlungen von einem Arzt auf einem Privatrezept verordnet wurden und qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Physiotherapeuten durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen, Aufwendungen für Nahrungsergänzungs- bzw. Nahrungsmittel, Stärkungspräparate (zum Beispiel Vitamine/Mineralstoffe), Gewichtsreduktions-, Schlaf-, Haarwuchs- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Badezusätze, Desinfektionsmittel, potenz- und erektionsfördernde Mittel, Mittel zu Empfängnisverhütung sowie Lifestyle- und Anti-Aging-Präparate.
Erstattet werden 90 Prozent der Kosten bis max. 1.800 Euro in zwei Jahren.
Vorsorge/Schutzimpfungen
Erstattet werden im vereinbarten Umfang Aufwendungen für durch einen Arzt durchgeführte ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV oder der Heilfürsorge, sind die Aufwendungen erstattungsfähig, die nach Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge verbleiben. Nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen,
die der Früherkennung von Krankheiten dienen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Gesundheits-Check-up
- Manager-Check-up
- Ultraschall-Check-up
- Augenvorsorge
- Glaukomfrüherkennung
- Erweiterte Laborwerte
- Knochendichtemessung
- Hautkrebsvorsorge
- Gynäkologische Ultraschalluntersuchung
- Ultraschall-Brustkrebsvorsorge
- Urologische Krebsvorsorge
- Darmspiegelung
- Schwangerschaftsvorsorge
- Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich einge- führten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände
- Kinder- und Jugendlichenvorsorge
Schutzimpfungen
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Leistungen und Impfstoff im Rahmen von Schutzimpfungen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Schutzimpfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO)
- Hepatitisschutzimpfungen
- Reiseschutzimpfungen
- FSME-Schutzimpfungen (Zeckenschutzimpfungen)
- Grippeschutzimpfungen
Erstattet werden die Kosten zu 100 Prozent bis max. 375 Euro in zwei Jahren.
Sehhilfen
Erstattet werden im vereinbarten Umfang Aufwendungen für
- Brillengläser,
- Brillengestelle und
- Kontaktlinsen
einschließlich notwendiger Reparaturen.
Ersetzt werden die Kosten zu 100 Prozent bis max. 300 Euro innerhalb von zwei Jahren.
Maßnahmen der refraktiven Chirurgie
Erstattet werden im vereinbarten Umfang Aufwendungen für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen. Hierzu gehören beispielsweise:
- LASIK-Operationen
- Femto-LASIK-Behandlungen
- LASEK/PRK-Operationen
- Clear-Lens-Exchange
Ersetzt werden die Kosten zu 100 Prozent einmalig zu 750 Euro am Ende des zweiten Versicherungsjahres und zu 1.500 Euro am Ende des vierten Versicherungsjahres.