Krankenversicherung Beiträge richtig steuerlich absetzen
Krankenversicherung absetzen: Diese Kosten werden anerkannt
Absetzen können Sie in der Steuererklärung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Familienversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen oder auf ein sogenanntes "sozialhilfegleiches Leistungsniveau", wie es der Gesetzgeber nennt. Damit können Sie die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge absetzen. Was über den Basisschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht, können Sie als Kosten der Krankenversicherung nicht mehr geltend machen. Meist sind 80 Prozent der Kosten steuerlich anzuerkennen.Private Krankenversicherung: Steuerlich absetzbar sind nicht alle Kosten
Die beschränkte Absetzbarkeit auf die Basisbeiträge führt vor allem dazu, dass viele weitere Kosten der Gesundheitsvorsorge nicht absetzbar sind. Dazu gehören- Beitragsanteile einer Vollversicherung für Wahl- und Zusatztarife, die über die Basisabsicherung hinausgehen, so etwa für Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus sowie Zusatzleistungen für Heilpraktiker, Zahnersatz, Zahnimplantate und kieferorthopädische Leistungen.
- Kosten für Krankenzusatzversicherungen, etwa für eine Zahnersatzversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung.
- Beiträge für eine Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung zusätzlich zu einem bestehenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kasse oder der privaten Krankenversicherung.
- Beiträge für eine private Krankengeld-, Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung.
- Beiträge für eine private Kurkostenversicherung.
- Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung.
Was ist mit den Restkosten?
Weitere Kosten für Ihre Krankenversicherung sind nur dann absetzbar, wenn die Basiabsicherung die Grenzen von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro (Angestellte/Selbstständige) nocht nicht ausfüllt. Absetzbar wären dann zusätzlich zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung:- Beiträge und Beitragsanteile zur Krankenversicherung, die nicht voll absetzbar sind, weil sie über die Basisabsicherung hinausgehen
- Beitragsanteile für das Krankengeld in Höhe von vier Prozent des Beitrages
- Beitragsanteile für Wahlleistungen
In der Praxis dürfte es jedoch so aussehen, dass diejenigen, die die finanziellen Möglichkeiten zu einer solchen zusätzlichen Absicherung haben, wahrscheinlich durch ihre Krankenversicherungsbeiträge die Limits bereits ausschöpfen – und diejenigen, die nicht an die Limits herankommen, auch die finanziellen Möglichkeiten für eine Absicherung nicht haben.
Krankenversicherung steuerlich absetzen: Begünstigte Personen
Steuerlich absetzbar sind die Prämien für eine Krankenversicherung bzw. die gesetzlichen Kassen, die der eigenen Absicherung dienen sowie die Kosten für die Absicherung unterhaltsberechtigter Personen. Darunter fallen- Kosten für den Ehegatten, der in Deutschland und nicht dauernd getrennt lebt.
- Kosten für den Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft
- Aufwendungen der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Dies betrifft arbeitslose Kinder bis 21 Jahre, Kinder in Berufsausbildung oder in Wartestellung auf einen Ausbildungsplatz bis 25 Jahre, Kinder in einem Freiwilligendienst bis 25 Jahre sowie behinderte Kinder ohne Altersgrenze.
- Bei Beiträgen für den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten: Hier stellt die Kostenübernahme Unterhaltsleistungen dar, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
- Bei Beiträgen für bedürftige Angehörige sind die Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar.
Beitragserstattungen oder -zuschüsse – was heißt das für die Steuererklärung?
Steuerlich absetzbar sind immer nur die tatsächlich gezahlten Beiträge für den Basiskrankenschutz. Damit werden Zuschüsse und Erstattungen in voller Höhe angerechnet – das gilt vor allem für Leistungen des Arbeitgebers. Abgezogen werden die übrigens auch dann in voller Höhe, wenn sie dazu dienen, Mehrleistungen über den Basisschutz hinaus zu finanzieren. Das gilt ebenso für Zuschüsse von Rentenversicherungsträgern und der Künstlersozialkasse. Privatversicherte müssen zudem Beitragsrückerstattungen der privaten Krankenversicherung ebenfalls von den Prämien abziehen, die sie steuerlich geltend machen wollen.Selbstbeteiligung und steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungskosten
Anders sieht es mit einer Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung aus, die viele wählen, um die Kosten für die Krankenversicherung zu begrenzen. Die dann selbst zu tragenden Kosten sind keine absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge, sondern Krankheitskosten. Die können zwar als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – allerdings müssen sie höher liegen als die sogenannte zumutbare Belastung, die bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen kann. Das gilt ebenso für die vielen Zusatzleistungen, die gesetzlich Versicherte erbringen müssen – wie zum Beispiel Zuzahlungen bei Medikamenten oder die Praxisgebühr. Auch diese Ausgaben gelten nicht als Versicherungsbeiträge, sondern als Krankheitskosten und sind entsprechend in der Praxis kaum absetzbar.Vorauszahlungsmodell – clever Steuern sparen
Steuerlich ist es möglich, Beiträge für die Krankenversicherung bereits für 30 Monate im Voraus zu bezahlen und entsprechend steuerlich abzusetzen. Damit lässt sich im Jahr der Zahlung einiges an Steuern sparen. Ein weiterer Vorteil: Weil in den beiden Folgejahren keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden, können andere Versicherungen deutlich besser steuerlich geltend gemacht werden – so lockt durch das Vorauszahlungsmodell ein Steuerplus von einigen tausend Euro.Beitragsentlastungstarife: Vorsorgen und Steuern sparen?
Private Krankenversicherer bieten oft sogenannte Beitragsentlastungstarife an, mit denen sichergestellt werden soll, dass im Alter die Beiträge reduziert werden können. Die Kosten für solche Beitragsentlastungstarife sind in dem Maße steuerlich absetzbar, wie sie auf eine spätere Entlastung der Basisabsicherung entfallen. Die privaten Krankenversicherungen stellen entsprechende Bescheinigungen aus.Krankenversicherung: Anwartschaftskosten steuerlich absetzbar?
Wer vorübergehend aus einer privaten Krankenversicherung ausscheiden muss, schließt oft eine Anwartschaftsversicherung ab, um ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten wieder in die Private zurückkehren zu können. Steuerlich gilt: Liegt die Prämie für die Anwartschaftsversicherung unter 100 Euro im Jahr, werden diese Kosten dem Basiskrankenschutz zugeschlagen und sind voll absetzbar. Sind die Kosten höher, ist der Anteil absetzbar, der auf den späteren Basiskrankenschutz entfällt.Krankenversicherung absetzen: Einwilligung zur Datenübermittlung ist Voraussetzung
Die Beiträge zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden nur dann als Vorsorgeaufwendungen in der geschilderten Art und Weise steuermindernd berücksichtigt, wenn das Versicherungsunternehmen oder der Träger der Kranken- und Pflegeversicherung die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat, nachdem Sie eine entsprechende schriftliche Einwilligung erteilt haben. Ohne entsprechende Einwilligung können die Beiträge nur als andere Versicherungen anerkannt werden – begrenzt auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige.Diese Einwilligung muss bis spätestens zwei Jahre nach dem Beitragsjahr erfolgt sein. Gemeldet werden immer die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Beiträge, außerdem
- Beitragserstattungen für überzahlte Beiträge,
- Prämienzahlungen wegen Selbtbehalten oder Leistungsfreiheit,
- Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Krankenversicherung steuerlich absetzen: Häufige Fragen
Was ist das Bürgerentlastungsgesetz? +
Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen grundlegend verändert. Kernpunkt der Neuregelung war die volle Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen, sofern sie der Basiabsicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen entspricht. Gleichzeitig wurden die Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit der sonstigen Versicherungen erhöht auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner und 2.800 Euro für Selbstständige. Diese Höchstbeträge kommen aber nur dann zur Geltung, wenn nicht bereits die Krankenversicherungsbeiträge diese Beträge ausschöpfen.
Beispiel: Sie zahlen als Arbeitnehmer pro Jahr 4.500 Euro Krankenversicherungsbeiträge – damit ist der Höchstbetrag von 2.800 Euro ausgeschöpft, und Sie können weitere Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen. Zahlen Sie aber lediglich als Berufseinsteiger 1.400 Euro im Jahr, können Sie weitere 500 Euro für sonstige Versicherungen steuerlich geltend machen.
Beispiel: Sie zahlen als Arbeitnehmer pro Jahr 4.500 Euro Krankenversicherungsbeiträge – damit ist der Höchstbetrag von 2.800 Euro ausgeschöpft, und Sie können weitere Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen. Zahlen Sie aber lediglich als Berufseinsteiger 1.400 Euro im Jahr, können Sie weitere 500 Euro für sonstige Versicherungen steuerlich geltend machen.
Können die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich voll abgesetzt werden? +
Der Krankenversicherungsbeitrag kann komplett von der Steuer abgesetzt werden, soweit er die Basisabsicherung betrifft. Bei gesetzlich Versicherten ist das in der Regel der volle Beitrag, bei Privatversicherten ein Anteil, der meist 70 bis 80 Prozent vom Gesamtbeitrag ausmacht.
Wirken sich Beitragserstattungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Krankenversicherung aus? +
Ja, Beitragserstattungen werden vom absetzbaren Betrag abgezogen, da Sie diese erstatteten Kosten ja nicht mehr selbst tragen müssen. Natürlich wird bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung abgezogen – und zwar in voller Höhe, obwohl die Erstattungen des Arbeitgebers bei Privatversicherten ja auch Anteile betreffen, die der Versicherte selbst gar nicht absetzen kann – wie etwa die nicht absetzbaren Kosten für Wahltarife.
Ist ein Zusatzbeitrag der Kassen steuerlich absetzbar? +
Ja, wenn Ihre Krankenkasse von Ihnen einen Zusatzbeitrag verlangt, kann der steuerlich wie der reguläre Beitrag behandelt und abgesetzt werden.
Wirkt sich eine private Pflegeversicherung in der Steuererklärung aus? +
Der Beitrag für eine private Pflegeversicherung ist – anders als der für die Pflegepflichtversicherung – nicht als Beitrag der Krankenversicherung steuerlich absetzbar, sondern ist nur im Rahmen der anderen Versicherungen steuerlich absetzbar.
Wo trage ich die Kosten der Krankenversicherung bzw. Krankenkasse in der Steuererklärung ein? +
Je nach Art der Kosten können die Ausgaben für eine Krankenversicherung steuerlich an verschiedenen Stellen angegeben werden:
- Anlage Vorsorgeaufwand: Die Kosten werden ab Zeile 12 eingetragen.
- Anlage Kind: Die von den Eltern getragenen Kosten der Kinder werden ab Zeile 31 erfasst.
- Anlage Unterhalt: Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person werden ab Zeile 11 eingetragen.
- Anlage U: Die Kosten für Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Rahmen von Unterhaltsleistungen werden im oberen Teil des Formulars erbracht.
Modell-Foto: colourbox.com