Private Krankenversicherung Beitragsentlastungstarife

Viele Privatversicherte haben Angst davor, die monatlichen Krankenkassenbeiträge im Alter nicht mehr bezahlen zu können. Einen Schutz vor dieser finanziellen Belastung im Alter versprechen die Beitragsentlastungstarife. Doch lohnen sich diese Beitragsentlastungstarife wirklich?

Hintergrund

Stabile Beiträge im Alter – was unternimmt die PKV dafür? 

Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen nach den persönliche Risikofaktoren der Versicherten berechnet. Dadurch sind die Beiträge recht stabil, denn altersbedingte Steigerungen sind schon mit einkalkuliert. Dazu kommt die Option zur Beitragsrückzahlung, wenn längere Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen werden – und es gibt die Möglichkeit zur Beitragserstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten. 

Um eine stabile Beitragsentwicklung auch für zukünftige Generationen im Alter zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber bereits zur Jahrtausendwende Regelungen zur Beitragsentlastung im Alter eingeführt. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag, der für die inidividuelle Beitragsentlastung ab dem Rentenbeginn vorgesehen ist. Gezahlt wird dieser Zusatzbeitrag bis zum 60. Lebensjahr – er wird dann ab dem 65. Lebensjahr verwendet, um Beitragsanpassungen abzumildern. 
Das Prinzip der Beitragsentlastungstarife ( je nach Anbieter heißen sie auch BEA, garantierte Beitragsentlastung, Beitragssenkungskomponente, MbZflex oder BSA) sieht ganz einfach vor, dass der Versicherte heute etwas mehr zahlt und dafür im Alter mit günstigeren Beiträgen entlastet wird: So bleibt das attraktive Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar. Bei den Beitragsentlastungstarifen zahlt der Privatversicherte in jungen Jahren zusätzlich zu seinen Krankenkassenbeiträgen noch einen Mehrbetrag. Im Gegenzug wird sein Krankenversicherungsbeitrag reduziert, wenn er das vereinbarte Alter (zumeist 65 Jahre) erreicht hat. Allerdings gilt es zu beachten, dass auch im Alter weiterhin der Zusatzbeitrag für den Beitragsentlastungstarif gezahlt werden muss. Dadurch wird der Entlastungsbetrag teilweise wieder aufgezehrt.

Beitragsentlastungstarife: Dynamische oder konstante Entlastung

Es gibt zwei Varianten von Beitragsentlastungstarifen. Bei der konstanten Beitragsentlastung wird eine feste Entlastungssumme vereinbart, und der monatlich zu zahlende Beitrag bleibt die ganze Zeit gleich. Dynamische Beitragsentlastungstarife sehen hingegen in festgelegten Zeitintervallen eine Erhöhung des monatlich zu zahlenden Mehrbetrags vor. Auf diese Weise können Inflation und Kostensteigerungen ausgeglichen werden. In beiden Fällen wird der Versicherte im Beitragsentlastungstarif an den Überschüssen beteiligt, die mit der Anlage der Beiträge erwirtschaftet werden.
Hier PKV-Schutz mit günstigen Beiträgen im Alter

Vergleich der Beitragsentlastungstarife mit alternativen Geldanlagen

Im Grunde handelt es sich bei den Beitragsentlastungstarifen um eine Geldanlage, mit der der Versicherte für das Alter vorsorgt und die zweckgebunden in die private Krankenversicherung fließt. Dementsprechend muss man sich auch die Frage stellen, ob sich durch eine andere Altersvorsorge nicht eine höhere Rendite als mit den Beitragsentlastungstarifen erwirtschaften lässt – und das angesparte Kapital zudem frei verfügbar ist. Besser geeignet kann zum Beispiel eine Geldanlage in Investmentfonds und/oder festverzinsliche Wertpapiere oder auch Banksparpläne sein. Die Erträge aus diesen Kapitalanlagen kann der Privatversicherte dann im Alter genauso gut verwenden, um damit seine Krankenkassenbeiträge zu bezahlen.

Steuerliche Vorteile der Beitragsentlastungstarife

Allerdings können alternative Geladanlagen nicht mit dem großen Vorteil der Beitragsentlastungstarife mithalten – die Sparbeiträge für die Beitragsentlastungstarife sind nämlich wie die Kosten der Krankenversicherung steuerlich absetzbar, und zwar genau in dem Umfang, in dem sie sich auf die Basiskrankenversicherung beziehen. Der Sparbeitrag für günstige Beiträge im Alter ist also auch ein Steuersparmodell. Aus steuerlicher Sicht bieten die Beitragsentlastungstarife aber sogar noch  einen weiteren Vorteil: Denn die erwirtschafteten Erträge unterliegen − anderes als bei vielen anderen Geldanlagen − nicht der Abgeltungssteuer. 

Was kostet mit die Beitragsentlastung? 

Wenn ein heute 30-Jähriger eine Beitragsentlastung von 300 Euro monatlich im Alter realisieren möchte, liegt der Beitrag bei rund 60 bis 70 Euro monatlich. Abzüglich des Arbeitgeberanteils und der steuerlichen Entlastung dürfte die Nettobelastung rund 20 bis 25 Euro liegen. 600 Euro monatlich Entlastung schlagen mit 130 bis 140 Euro zusätzlichem Monatsbeitrag zu Buche – netto werden die Versicherten davon ca. 40 bis 50 Euro tragen müssen. 

Verlust der Beiträge für die Beitragsentlastungstarife bei Versicherungswechsel

Die Beitragsentlastungstarife haben jedoch auch einen ganz entscheidenden Nachteil. Wenn der Versicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, gehen sämtliche bis dahin eingezahlten Beiträge verloren. Aber nicht nur die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung führt zu einem Komplettverlust aller bis dahin eingezahlten Beiträge, sondern auch der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Damit ist der Versicherte durch den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs dauerhaft an seinen bisherigen Versicherer gebunden. Darüber hinaus sind die eingezahlten Beiträge auch im Todesfall beim Beitragsentlastungstarif verloren. 

Arbeitnehmer können Arbeitgeberzuschuss beim Beitragsentlastungstarif ausnutzen

Interessant sind die Beitragsentlastungstarife vor allem für Arbeitnehmer. Denn bei privat versicherten Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50 Prozent an den Krankenkassenbeiträgen. Dieser Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung erstreckt sich auch auf die Mehrkosten für die Beitragsentlastungstarife. Dies gilt jedoch nur, wenn der maximale Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 367,97 Euro pro Monat (439,45 Euro mit Pflegepflichtversicherung) noch nicht erreicht ist.

Arbeitnehmer: So wird gerechnet beim Arbeitgeberzuschuss

Ein Arbeitnehmer zahlt derzeit 380 Euro für die private Krankenversicherung – 190 Euro zahlt davon der Arbeitgeber. Durch den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifes steigt der Beitrag auf 430 Euro. Jetzt zahlt der Arbeitgeber davon 215 Euro und beteiligt sich an der Beitragsentlastung somit zu 50 Prozent. 
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Selbstständige und Freiberufler auf diesen Zuschuss verzichten und die Mehrkosten für einen Beitragsentlastungstarif immer vollständig aus eigener Tasche zahlen – hier bleibt nur ein möglicher steuerlicher Vorteil der Beitragsentlastungstarife. Dennoch kann die Beitragsentlastung ein wichtiger Baustein werden, um die PKV-Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten. 

Endlich in Rente: Wie kann ich die Beitragsentlastungstarife nutzen? 

Die meisten Tarife zur Beitragsentlastung sehen vor, dass ab dem 65. Lebensjahr eine Beitragsentlastung im vereinbarten Umfang vorgenommen wird. Es ist aber auch möglich,  den Beginn der Entlastung selbstz zu wählen und ihn je nach privater Lebensplanung bereits mit 60, 63 oder auch viel spätzer zu nutzen.  Sie haben die freie Wahl, wann Sie in den Genuss der Beitragsentlastung kommen wollen oder müssen. 

Wie viel Rendite erziele ich mit den Beitragsentlastungstarifen? 

Die tatsächlich erzielte Renidte hängt von vielen Faktoren ab - unter anderem natürlich auch von der Laufzeit und dem Zeitpunkt ab, an dem die Beitragsentlastung genutzt wird. Die Renditen werden sich in aller Regel vor Steuern im Bereich von drei bis vier Prozent bewegen – mit der steuerlichen Komponente und der Leistungen des Arbeitgebers kann es auchg deutlich attraktiver werden. Das gilt umso mehr, als das Kapital sehr sicher angelegt wird.

Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung – das Fazit 

Die Beitragsentlastungstarife der privaten Krankenversicherung sind effektiv vor allem eine Geldanlage, die zweckgebunden für niedriegere Beiträge zur privaten Kraneknversicherung im Alter verwendet werden. Unter diesem Aspekt sind alternative Anlagen wie etwa Fondssparpläne deutlich renditestärker, aber gleichzeitig auch um einiges riskanter. Ein großer Pluspunkt sind zweifelsohne die steuerlichen Vorteile – denn im Gegensatz zu alternativen Sparformen bieten die Beitragsentlastungstarife die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit und mit ihnen umgehen Sie die Abgeltungssteuer. Auf der Soll-Seite steht neben der eingeschränkten Verfügbarkeit im Alter die fehlende Portabilität – die Rückstellungen können über den PKV-Vertrag hinaus nicht ohne Weiteres mitgenommen werden.

Beitragsentlastung – alle Aspekte auf einen Blick!

  • Entlastung im Alter: Durch einen Zuschlag auf den heutigen Beitrag wird der Beitrag für das Alter deutlich gesenkt.
  • Individuelle Lösung: Der Entlastungstarif kann in Umfang und Laufzeit und in der gesamten vertraglichen Ausgestaltung individuell vereinbart werden.
  • Beginn nach Wunsch: Die Beitragsentlastung greift zu dem Zeitpunkt, den Sie vertraglich  festlegen. 
  • Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit: Mit dem Renteneintritt verfügen Sie Dank der Beitragsentlastungstarife über vertraglich vereinbarte Mittel zur Finanzierung des PKV-Beitrags. 
  • Arbeitgeberfinanziert: Ein möglicher Arbeitgeberzuschuss stellt einen zusätzlichen finanziellen Anreiz dar.
  • Steuervorteile: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ermöglicht steuersparnede Vorsorge. 
  • Ohne Gesundheitsprüfung: Beitragsentlastungstarife sehen keine Risikoprüfung vor. 
  • Fehlende Portabilität: Eine Mitnahme des Kapitals ist nicht ohne Weiteres möglich. 

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Modell-Foto: colourbox.com