INTER Zusatzversicherung Heilpraktiker Tarif QualiMed Z ambulant Premium
Leistungen auf einen Blick
Erstattungen | |
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Leistung für Heilpraktiker | bis 800 Euro Erstattung pro Jahr 80 % |
Naturheilverfahren | bis 800 Euro Erstattung pro Jahr 80 % |
Arzneimittel | bis 2500 Euro Erstattung pro Jahr 80 % |
Maximalerstattung | 800 Euro |
Brillen/Kontaktlinsen | bis 375 Euro innerhalb 2 Jahren 100 % |
LASIK-OP | Max. 800 Euro pro Auge, in den ersten 2 Jahren max. 200 bis 400 Euro, erneuter Anspruch nach 5 Jahren 100 % |
Zuzahlungen | bis 800 Euro in 2 Jahren, auch IGeL und Schutzimpfungen 100 % |
Vorsorgeuntersuchungen | bis 800 Euro in 2 Jahren 100 % |
Auslandskrankenschutz | |
Wartezeit | keine |
Kosten
Monatlicher Beitrag | |
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bis 20 Jahre Jugendliche | 22,60 Euro |
30 Jahre | 36,15 Euro |
40 Jahre | 48,05 Euro |
50 Jahre | 60,06 Euro |
60 Jahre | 74,54 Euro |
Gesundheitsfragen
1. Körpergröße/ Körpergewicht
2. Bestehen zurzeit Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen?
3. Bestehen chronische Leiden oder liegen/lagen andere Beeinträchtigungen wie z. B. eine Fertilitätsstörung vor?
4. Bei Frauen: Besteht eine Schwangerschaft?
5. Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen – auch Kontrolluntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen – bei Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen Therapeuten statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
6. Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
7. Wurde in den letzten 5 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?
8. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver Aids-Test)?
9. Besteht eine Fehlsichtigkeit ab +/- 10,0 Dioptrien?
Gesetzliche Zuzahlungen zu ambulanter Heilbehandlung
100 % für Zuzahlungen in folgenden Bereichen:- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen.
Privatärztliche Leistungen (z.B. IGeL), Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 800 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Zu den privatärztlichen Leistungen zählen beispielsweise- Privatärztliche Leistungen (z.B. IGeL) auch ohne Vorleistung der GKV
- Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutzimpfungen) einschließlich Impfstoff
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und Entbindungshelfer
Sehhilfen (Brillen, Arbeitsbrillen, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Sehstärke)
100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 375 EUR innerhalb von 24 Monaten. Bei der Ermittlung der maximalen Erstattungsfähigkeit werden ausgehend vom Bezugs- oder Reparaturdatum der betreffenden Sehhilfe jeweils alle Erstattungen für Sehhilfen der davorliegenden 24 Monate berücksichtigt.Operative Maßnahmen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 800 EUR pro Auge. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht erstmals nach Ablauf von drei Versicherungsjahren. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht nach Ablauf von drei Jahren.Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80 % bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 800 EUR pro Kalenderjahr für- Heilpraktikerleistungen nach der GebüH
- Methoden der besonderen Therapierichtungen nach dem Hufelandverzeichnis
- Behandlungen durch sektorale Heilpraktiker (Teilheilpraktiker)
- Behandlungen durch Chiropraktiker und Osteopathen.
Hilfsmittel
80% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 EUR pro Kalenderjahr. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel zählen die Miet-, Beschaffungs-, und Mehrkosten für Hilfsmittel.Heilmittel
100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 EUR pro Kalenderjahr. Innerhalb der Höchstgrenzen sind auch Mehraufwendungen für Hausbesuche erstattungsfähig.Präventionsmaßnahmen
100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 50 EUR pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen (z.B. Ernährungsberatungskurse, Massagen, Raucherentwöhnungskurse, Rückengymnastik, Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios).Gebührenordnung
Die Vorleistung der GKV ist keine Leistungsvoraussetzung für den Tarif APS. Die tarifl ichen Leistungen werden im Rahmen der folgenden Gebührenordnungen erstattet:- ärztliche Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
- Heilpraktikerleistungen über die Höchstbeträge der GebüH hinaus.
- Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme/ einen Entbindungshelfer
bis zu den Beträgen der HebGebO.