INTER Zusatzversicherung Heilpraktiker Tarif QualiMed Z ambulant Premium

Einen der leistungsstärksten Tarife im Bereich Zusatzversicherung Heilpraktiker bietet die INTER mit dem Tarif QualiMed Z ambulant an. Bis zu 2.500 Euro im Jahr werden für alternative Behandlungsmethoden erstattet, dazu kommen Leistungen für Arznei- und Hilfsmittel, Reise- und Schutzimpfungen, privatärztliche Leistungen sowie Heilmittel. Außerdem werden Präventionsmaßnahmen wie Raucherentwöhnung, Ernährungskurse oder Wirbelsäulengymnastik bezahlt. Dazu kommen Leistungen für Sehhilfen und LASIK-Operationen.

Leistungen auf einen Blick

  Erstattungen
Leistung für Heilpraktiker

bis 800 Euro Erstattung pro Jahr

80 %
Naturheilverfahren

bis 800 Euro Erstattung pro Jahr

80 %
Arzneimittel

bis 2500 Euro Erstattung pro Jahr

80 %
Maximalerstattung 800 Euro
Brillen/Kontaktlinsen

bis 375 Euro innerhalb 2 Jahren

100 %
LASIK-OP

Max. 800 Euro pro Auge, in den ersten 2 Jahren max. 200 bis 400 Euro, erneuter Anspruch nach 5 Jahren

100 %
Zuzahlungen

bis 800 Euro in 2 Jahren, auch IGeL und Schutzimpfungen

100 %
Vorsorgeuntersuchungen

bis 800 Euro in 2 Jahren

100 %
Auslandskrankenschutz
Wartezeit keine
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Kosten

  Monatlicher Beitrag

bis 20 Jahre

Jugendliche
22,60 Euro
30 Jahre 36,15 Euro
40 Jahre 48,05 Euro
50 Jahre 60,06 Euro
60 Jahre 74,54 Euro
Tarif ohne Altersrückstellungen. Ab Erreichen der nächsten Beitragsstufe ist jeweils der nächsthöhere Beitrag zu zahlen.
 
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Gesundheitsfragen

1. Körpergröße/ Körpergewicht
2. Bestehen zurzeit Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen?
3. Bestehen chronische Leiden oder liegen/lagen andere Beeinträchtigungen wie z. B. eine Fertilitätsstörung vor?
4. Bei Frauen: Besteht eine Schwangerschaft?
5. Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen – auch Kontrolluntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen – bei Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen Therapeuten statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
6. Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
7. Wurde in den letzten 5 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?
8. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver Aids-Test)?
9. Besteht eine Fehlsichtigkeit ab +/- 10,0 Dioptrien?

 

Gesetzliche Zuzahlungen zu ambulanter Heilbehandlung

100 % für Zuzahlungen in folgenden Bereichen:
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen.

Privatärztliche Leistungen (z.B. IGeL), Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen

100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 800 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Zu den privatärztlichen Leistungen zählen beispielsweise

- Privatärztliche Leistungen (z.B. IGeL) auch ohne Vorleistung der GKV
- Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutzimpfungen) einschließlich Impfstoff
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und Entbindungshelfer

Sehhilfen (Brillen, Arbeitsbrillen, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Sehstärke)

100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 375 EUR innerhalb von 24 Monaten. Bei der Ermittlung der maximalen Erstattungsfähigkeit werden ausgehend vom Bezugs- oder Reparaturdatum der betreffenden Sehhilfe jeweils alle Erstattungen für Sehhilfen der davorliegenden 24 Monate berücksichtigt.

Operative Maßnahmen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 800 EUR pro Auge. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht erstmals nach Ablauf von drei Versicherungsjahren. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht nach Ablauf von drei Jahren.

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80 % bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 800 EUR pro Kalenderjahr für 
- Heilpraktikerleistungen nach der GebüH
- Methoden der besonderen Therapierichtungen nach dem Hufelandverzeichnis
- Behandlungen durch sektorale Heilpraktiker (Teilheilpraktiker) 
- Behandlungen durch Chiropraktiker und Osteopathen.

Hilfsmittel

80% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 EUR pro Kalenderjahr. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel zählen die Miet-, Beschaffungs-, und Mehrkosten für Hilfsmittel.

Heilmittel

100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 EUR pro Kalenderjahr. Innerhalb der Höchstgrenzen sind auch Mehraufwendungen für Hausbesuche erstattungsfähig.

Präventionsmaßnahmen

100 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 50 EUR pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen (z.B. Ernährungsberatungskurse, Massagen, Raucherentwöhnungskurse, Rückengymnastik, Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios).

Gebührenordnung

Die Vorleistung der GKV ist keine Leistungsvoraussetzung für den Tarif APS. Die tarifl ichen Leistungen werden im Rahmen der folgenden Gebührenordnungen erstattet:

- ärztliche Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
- Heilpraktikerleistungen über die Höchstbeträge der GebüH hinaus.
- Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme/ einen Entbindungshelfer
bis zu den Beträgen der HebGebO.

 

Beitragstabelle
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28.04.2020

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