Serie Versicherungs-Irrtümer (003) Was wech is, ist wech?

Nach diesem Motto verfahren leider (viel zu) viele Kunden, wenn es um den Wechsel einer Versicherung geht – ganz nach dem Motto: Ich kündige mal und suche mir dann einen neuen Schutz. Das ist in 999 von 1.000 Fällen keine gute Idee, und zwar aus den folgenden Gründen.

Lücken im Versicherungsschutz

Falls die neue Versicherung den Antrag ablehnt oder sich die Bearbeitung verzögert, stehen Sie zwischenzeitlich ohne Schutz da. Ein unversicherter Zeitraum kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Wenn Sie bereits gekündigt haben, aber der neue Vertrag bisher nicht aktiv ist, kann es passieren, dass kein Versicherer für einen Schaden aufkommt. Insbesondere bei Haftpflicht-, Kranken- oder Kaskoversicherungen kann dies teure Folgen haben.

Gefahr der Ablehnung durch den neuen Versicherer

Der neue Versicherer könnte Ihren Antrag aufgrund von Vorerkrankungen, Vorschäden oder geänderten Annahmerichtlinien ablehnen. In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Rückkehr zum alten Anbieter – falls dieser das noch zulässt. Ansonsten haben Sie vielleicht gar keinen Schutz mehr …

Höhere Beiträge durch veränderte Bedingungen

Falls der neue Vertrag abgelehnt oder verzögert wird, müssen Sie möglicherweise einen neuen Anbieter suchen. Steigende Beiträge oder geänderte Konditionen können die Versicherung teurer machen als geplant.

Die Gesundheits- oder Risikoprüfung könnte dazu führen, dass Sie keinen neuen Schutz mehr bekommen

Viele Versicherungen (z. B. Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen) setzen eine Gesundheitsprüfung oder Bonitätsprüfung voraus. Falls sich hier Probleme ergeben, könnte Ihr neuer Schutz gefährdet sein.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Der Wechsel einer Versicherung kann in vielen Fällen sinnvoll sein – sei es, um bessere Leistungen, günstigere Beiträge oder bessere Vertragsbedingungen zu erhalten. Doch ein überstürzter Wechsel ohne bestätigten neuen Schutz kann die beschriebenen Risiken mit sich bringen. Gehen Sie deshalb bei einem Wechsel wie folgt vor:

Bestätigung des neuen Versicherungsvertrags abwarten

Eine bloße Antragstellung oder ein mündliches Angebot reichen nicht aus – warten Sie die verbindliche Annahme Ihres neuen Versicherungsvertrags ab. Erst wenn Ihnen eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass der Versicherungsschutz ohne Einschränkungen gewährt wird, sollten Sie über eine Kündigung des alten Vertrags nachdenken.

Vertragsbedingungen genau prüfen

Vergleichen Sie die Leistungen, Ausschlüsse und Beiträge der neuen Police mit der bisherigen Versicherung. Achten Sie besonders auf: Deckungsumfang: Gibt es neue Einschränkungen oder Leistungslücken? Selbstbeteiligung: Ist der neue Vertrag möglicherweise mit einer höheren Selbstbeteiligung verbunden? Laufzeiten und Kündigungsfristen: Ist der neue Vertrag flexibler oder bindet er Sie länger als gewünscht? Wenn Sie bei uns versichert sind und wir den Wechsel durchführen, machen wir das natürlich für Sie. Auf Wunsch erstellen wir bei unseren Kunden auch ein Vorsorge-Gutachten: Wir analysieren Ihren gesamten Versicherungsschutz und zeigen Ihnen, wo es Verbesserungen für Sie gibt: Sei es durch bessere Vertragsbedingungen, durch günstigere Beiträge oder im besten Fall – durch beides.
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Gesundheitsprüfung oder Risikoanalyse abwarten

Bei Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung oder privaten Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Falls Vorerkrankungen festgestellt werden oder die Versicherung zusätzliche Ausschlüsse oder Risikozuschläge verlangt, könnte der neue Schutz unvorteilhafter oder sogar unmöglich sein. Deshalb immer die finale Bestätigung in Form der Versicherungspolice abwarten.

Wartezeiten oder eingeschränkte Leistungen beachten

Besonders bei Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es oft Wartezeiten, bis bestimmte Leistungen greifen. Kündigen Sie Ihren alten Schutz zu früh, kann es passieren, dass Sie eine Zeit lang nicht ausreichend abgesichert sind. Bei Zahnversicherungen beginnen zudem beim Wechsel meist die Zahnstaffeln wieder von vorne zu laufen: Sie haben also in den ersten Vertragsjahren beim neuen Versicherer ein eingeschränktes Budget für Zahnersatz, während Sie beim Altvertrag nicht mehr limitiert waren. Sprechen Sie uns deshalb vor einem Wechsel unbedingt an!

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10.06.2025

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