+
Abbildung 1: Im privaten Bereich sind es häufig Haushaltshilfen, die als Minijobber arbeiten. (Pixabay © anaterate (CC0 Public Domain))
Wie gut sind Minijobber abgesichert?
Minijobs zählen in Deutschland zu den geringfügigen Beschäftigungen. Dabei ist das monatliche Arbeitsentgelt entscheidend. In diesem Zusammenhang haben gerade die Arbeitnehmer immer wieder viele Fragen, was die Absicherung angeht. Wie ist das mit den Sozialversicherungen? Sind Minijobber krankenversichert? Brauchen Mini-Jobber eine Arbeitslosenversicherung? Zahlen Minijobber Beiträge in die Rentenkasse?
Bei den Minijobs lassen sich zwei Formen unterscheiden. Da sind zum einen die Minijobs mit Entgeltgeringfügigkeit und zum anderen die Minijobs mit Zeitgeringfügigkeit. Bei ersteren ist eine Lohn- oder Gehaltsgrenze ausschlaggebend, bei Letzteren eine Arbeitszeitgrenze. Ein Arbeitsverhältnis darf nur so lange als Minijob geführt werden, wie er diese Grenzen einhält. Übersteigt er Zeit- oder Entgeltgrenze, wird er zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Bei den Minijobs lassen sich zwei Formen unterscheiden. Da sind zum einen die Minijobs mit Entgeltgeringfügigkeit und zum anderen die Minijobs mit Zeitgeringfügigkeit. Bei ersteren ist eine Lohn- oder Gehaltsgrenze ausschlaggebend, bei Letzteren eine Arbeitszeitgrenze. Ein Arbeitsverhältnis darf nur so lange als Minijob geführt werden, wie er diese Grenzen einhält. Übersteigt er Zeit- oder Entgeltgrenze, wird er zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Entgeltgeringfügigkeit, Zeitgeringfügigkeit – was sind die Unterschiede? Bei der Entgeltgeringfügigkeit bestimmt das Arbeitsentgelt darüber, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Die Grenze orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und liegt seit 1. Oktober 2022 bei 520 Euro. Vorher waren es viele Jahre 450 Euro.
Bei der Zeitgeringfügigkeit gibt es zwei Varianten. Entweder dauert der Minijob nur maximal 70 Tage oder drei Monate pro Kalenderjahr. Dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Sobald ein Minijobber diese Zeitgrenze überschreitet, ist es auch weiterhin eine geringfügige Beschäftigung, wenn der Job die Entgeltgrenze nicht übersteigt.
Wenn Unternehmen einen Minijobber einstellen, müssen sie einiges beachten, vor allem im Bereich Absicherung. Wie bei allen anderen Mitarbeitern auch, gelten hier bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen.
Bei der Zeitgeringfügigkeit gibt es zwei Varianten. Entweder dauert der Minijob nur maximal 70 Tage oder drei Monate pro Kalenderjahr. Dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Sobald ein Minijobber diese Zeitgrenze überschreitet, ist es auch weiterhin eine geringfügige Beschäftigung, wenn der Job die Entgeltgrenze nicht übersteigt.
Wenn Unternehmen einen Minijobber einstellen, müssen sie einiges beachten, vor allem im Bereich Absicherung. Wie bei allen anderen Mitarbeitern auch, gelten hier bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen.
Minijobber und die Unfallversicherung
Ob ein Minijobber im gewerblichen Bereich arbeitet oder im Privathaushalt beispielsweise als Haushaltshilfe, spielt bei der Unfallversicherung keine Rolle. Kommt es zu einem Wege- oder Arbeitsunfall, erhalten Minijobber Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Minijobber bei der Minijob-Zentrale und seinem Unfallversicherungsträger anzumelden. Minijobber zahlen für diese Versicherung 1,6 Prozent ihres Entgelts als Beitrag. Allerdings ist es Aufgabe der Arbeitgeber, die Beiträge an die entsprechenden Versicherungsträger zu bezahlen. Die Minijobber müssen hier nichts tun.Minijobber und die Krankenversicherung
Für viele Minijobber ist der Minijob nur ein Nebenerwerb. Sie haben einen Hauptjob, über den sie krankenversichert sind. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Nebenerwerb sich nicht auf die Höhe der Beitragszahlungen auswirkt. Es kostet also nicht mehr, auch wenn das Einkommen durch den Minijob steigt.Ist der Minijob die einzige Verdienstquelle, sind die meisten Minijobber familienversichert. Das kann die Krankenversicherung von Ehe- oder Lebenspartner sein oder die der Eltern. Die Mitversicherung ist immer beitragsfrei. Auch hier muss der Minijobber nichts bezahlen.
Bei Studenten kommt es auf das Alter an. Bis 25 Jahre sind auch sie über die Krankenversicherung der Eltern kostenlos familienversichert. Ist diese Altersgrenze überschritten, greift bis zum Alter von 30 Jahren die studentische Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um eine vergünstigte Krankenversicherung, die sich nach dem Bafög-Satz berechnet. Sie kostet zusammen mit der Pflegeversicherung etwa 100 Euro im Monat.
Wer Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht, ist als Minijobber über den Leistungsbezug krankenversichert. Dann übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Krankenversicherung.
Minijobber und die Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Absicherung von Arbeitnehmern für den Fall der vorzeitigen Erwerbsminderung und für die finanzielle Absicherung im Alter. Auch Minijobber können von diesem Schutz profitieren. Wer einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübt, fällt unter die Rentenversicherungspflicht. Das gilt für alle Minijobber, gewerblich oder im Privathaushalt.Dabei zahlen Arbeitgeber und Minijobber die Beiträge für die Rentenversicherung gemeinsam. Die Arbeitgeber zahlen so oder so den Beitrag, während Minijobber sich von der Beitragspflicht befreien lassen können. Zahlt der Minijobber Beiträge in die Rentenversicherung, erhöht sich damit seine Rente geringfügig. Wer möchte, kann als Minijobber staatliche Förderung in Anspruch nehmen und privat für die Rente vorsorgen, beispielsweise mit der Riester-Rente. Durch die Beitragszahlung erwirbt der Minijobber auch Wartezeiten für die volle Anrechnung seiner Beschäftigungszeiten.
Minijobber haben auch Anspruch auf die sogenannten Entgeltumwandlung und können damit in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Dafür wird ein Teil des Bruttoentgelts für die Altersversorgung genutzt. Für diesen Gehaltsanteil zahlt er dann weder Steuern noch Sozialabgaben.
Für die Rentenversicherung beträgt der volle Beitragssatz 18,6 Prozent. Den zahlen Minijobber und Arbeitgeber gemeinsam. Für den Arbeitgeber bedeutet dies die Zahlung eines Pauschalbetrages. Der Minijobber zahlt einen Eigenanteil. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Minijobber im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten. Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent. Der Minijobber übernimmt die restlichen 3,6 Prozent. Private Arbeitgeber zahlen einen Pflichtanteil von 5 Prozent, der Minijobber trägt die restlichen 13,6 Prozent.
Minijobber haben die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber eine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht zu beantragen. Dann entfällt der Eigenanteil und der Minijobber hat etwas mehr Geld in der Tasche. Die Arbeitgeber zahlen weiterhin die Pauschalbeträge. Die Befreiung gilt für die gesamte Beschäftigungsdauer bei einem Minijob mit Verdienstgrenze.
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung als Minijobber
Da Minijobber in der Regel familienversichert sind und sie keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen, sind sie von der Pflegeversicherung befreit. Erst wenn der Verdienst die Grenze von 520 Euro übersteigt, entsteht Versicherungspflicht. Minijobber zahlen auch keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Allerdings erwerben sie dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Abbildung 1: Pixabay © anaterate (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: Pixabay © shutterbug75 (CC0 Public Domain)
Abbildung 3: Pixabay © wir_sind_klein (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: Pixabay © shutterbug75 (CC0 Public Domain)
Abbildung 3: Pixabay © wir_sind_klein (CC0 Public Domain)
Modell-Foto: colourbox.com