Krankenhauszusatzversicherung Als Privatpatient ins Krankenhaus
Das Wichtigste zur Krankenhauszusatzversicherung auf einen Blick
- Medizinische Versorgung nach Wahl: Krankenhaus frei wählen.
- Komfortunterbringung: Privatsphäre und Ruhe durch Unterbringung im Einzelzimmer.
- Chefarztbehandlung: Operation und Betreuung durch Arzt nach Wahl.
- Umfassender Schutz: Vor- und nachstationäre Behandlungen sowie Anschlussheilbehandlungen mitversichern
- Vorsorge und Prävention: Kosten für stationäre Kuren oder Therapien mit in den Vertrag einschließen.
Chefarztbehandlung mit Krankenhauszusatzversicherung sicherstellen
Ihr Vorteil: Mit einer Chefarztbehandlung stellen Sie sicher, dass Sie von dem Spezialisten betreut werden, zu dem Sie am meisten Vertrauen haben.
Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht freie Krankenhauswahl
Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie von Ihrem Arzt in der Regel eine Einweisung in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus. Doch nicht immer ist diese Klinik auch die, in der Sie gerne untersucht, behandelt oder operiert werden möchten. Wenn Sie sich dann für eine andere als die Einweisungsklinik entscheiden, laufen Sie Gefahr, die Kosten selbst tragen zu müssen. Eine leistungsstarke Krankenhauszusatzversicherung trägt diese Mehrkosten für Sie. Achten Sie jedoch darauf, ob die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für eine reine Privatklinik tragen würde – oft ist das nicht der Fall!Ihr Vorteil: Gerade wenn Sie einen bestimmten Behandler wünschen, müssen Sie das Krankenhaus frei wählen können. Entsprechend ist dieses Leistungsmerkmal zusammen mit der Chefarztbehandlung eines der wichtigsten bei der Zusatzversicherung für das Krankenhaus.
Zusatzversicherung: Zwei- und Einbettzimmer möglich
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei einem Aufenthalt im Krankenhaus in der Regel die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Eine Krankenhauszusatzversicherung hingegen übernimmt auch die Kosten für eine komfortablere Unterbringung im Krankenhaus in einem Zweibettzimmer oder Einbettzimmer.Ihr Vorteil: Sie genießen für eine schnellere Erholung mehr Ruhe und Privatsphäre durch die Komfort-Unterbringung.
Das unterscheidet Basis- und Premium-Tarife der Krankenhauszusatzversicherung
Premium-Tarife | Basis-Tarife | |
---|---|---|
Sie können den Behandler im Krankenhaus frei wählen. Chefarztbehandlung | ||
Sie werden in einem Einzelzimmer untergebracht. Einbettzimmer | ||
Sie werden nur mit einer weiteren Person in einem Zimmer untergebracht. Zweibettzimmer | ||
In diesem Fall leistet die Zusatzversicherung bei stationären Kur- oder Rehamaßnahmen. Stationäre Kuren/Rehabilitation | ||
Hier werden die Kosten getragen, wenn Sie stationär in eine Psychotherapie gehen. Stationäre Psychotherapie | ||
Hier werden die Kosten getragen, wenn in der Folge einer OP eine weitere Anschlussbehandlung erforderlich ist, die stationär durchgeführt wird. Stationäre Anschlussheilbehandlung | ||
Es werden auch die Kosten für Krankenhäuser erstattet, die gleichzeitig Kuren oder Therapien anbieten. Gemischte Krankenanstalten | ||
Hier werden auch die Kosten von Krankenhäusern abgerechnet, die nicht (mehr) unter das KHEntgG oder die BPflV fallen. Kostenerstattung in Privatkliniken | ||
Hier werden die Kosten getragen, wenn eine vorstationäre Behandlung stattfindet, um zum Beispiel die beste OP-Methode zu ermitteln. Die nachstationäre Versorgung sorgt dafür, dass der Patient nach der OP schnellstmöglich wieder auf die Beine kommt und nicht alleine gelassen wird. In beiden Fällen sollte die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten tragen. Vor- und nachstationäre Behandlung | ||
Es werden auch die Kosten übernommen, wenn eine OP ohne stationäre Einweisung erfolgt. Ambulante Operationen | ||
Es werden Arzthonorare erstattet, die über den Standardsatz der Gebührenordnung hinausgehen. Erstattung > 2,3-fach Gebührenordnung | ||
Es werden Arzthonorare ohne Deckelung auch über den privatärztlichen Satz hinaus erstattet. Erstattung > 3,5-fach Gebührenordnung | ||
Die Krankenhauszusatzversicherung trägt die gesetzlichen Zuzahlungen der GKV-Versicherten. Übernahme der Zuzahlungen | ||
Einige Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten für Komfortleistungen wie das Bereitstellen eines TV- oder Internetanschlusses im Krankenzimmer. Komfortleistungen | ||
Hier werden die Zusatzkosten übernommen, wenn Sie in ein anderes Krankenhaus verlegt werden. Transportkosten |
Die optimale Kostenerstattung nach GoÄ wählen
Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sieht auch bei Behandlungen im Krankenhaus bestimmte Erstattungssätze vor – bei entsprechender Schwierigkeit der Behandlung und Vereinbarung mit dem Arzt werden die meist mit dem Faktor von bis zu 3,5 multipliziert. Es ist aber auch möglich, dass der Arzt einen höheren Satz abrechnet – gerade bei ausgewiesenen Spezialisten auf einem bestimmten Gebiet kommt das vor, und dann steigen die Kosten immens. Entscheidend ist deshalb, dass eine Krankenhauszusatzversicherung im Idealfall auch Honorare abdeckt, die höher als der 3,5-fache GOÄ-Satz sind.Tipp: Kostenübernahme für ambulante Operationen mitversichern
Von einer ambulanten Operation spricht man, wenn ein Patient in einer Klinik operiert wird, ohne dass er dort stationär aufgenommen wird. Krankenhäuser sollen dadurch finanziell entlastet werden, weil der Patient nach der OP schnell nach Hause entlassen wird. Die Zahl der ambulanten Operationen ist in den letzten 20 Jahren rasant gestiegen. Vor allem bei kleineren Eingriffen werden ambulante Maßnahmen immer mehr zum "OP-Normalfall". Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte die Kosten für ambulante Operationen tragen, und auch die freie Arzt- und Krankenhauswahl sollte für ambulante Operationen gelten.
Vor- und nachstationäre Behandlung mitversichern
Ein erfolgreicher Krankenhausaufenthalt besteht nicht nur aus einer gelungenen Operation. Wichtig ist zum einen die richtige Vorbereitung: In der vorstationären Behandlung kann geklärt werden, welche OP-Maßnahme ideal ist und wie Ihnen als Patient am effektivsten mit dem geringsten Eingriff geholfen werden kann. Genau so wichtig ist aber auch die optimale Nachsorge: Oft kann es helfen, ein paar Tage länger unter Beobachtung zu bleiben, damit der Heilungsprozess beschleunigt wird.Das Problem: Die Krankenhäuser werden nach Fallpauschalen bezahlt, eine Vor- und Nachsorge wird nicht gesondert vergütet. Deshalb sollte Ihre Krankenhauszusatzversicherung für die Kosten einer vor- und nachstationären Pflege aufkommen – so haben Sie die Gewissheit, dass die optimale Betreuung finanziell abgesichert ist.
Wartezeiten bei der Krankenhauszusatzversicherung
Viele Tarife der Krankenhauszusatzversicherung sehen eine Wartezeit vor, während der noch keine Leistungen getragen werden, wenn Sie ins Krankenhaus müssen. In der Regel beträgt die Wartezeit bei der stationären Zusatzversicherung drei Monate ab Versicherungsbeginn. Eine besondere Wartezeit besteht bei besonderen Anlässen für stationäre Aufenthalte wie Entbindungen oder Psychotherapien – hier müssen Sie ab Vertragsbeginn bis zu acht Monate warten, bis die Krankenhauszusatzversicherung Kosten trägt. Ausnahmen von der Wartezeit gelten meist bei Unfällen – hier besteht der Versicherer in der Regel nicht auf einer Wartezeit.Tipp: Wartezeiten umgehen
Manche Krankenhauszusatzversicherungen verzichten auf Wartezeiten, wenn Sie beim Vertragsabschluss ein Attest über Ihren Gesundheitszustand vorlegen.Zusatzversicherung als Familienversicherung möglich?
Wenn Sie die Krankenhauszusatzversicherung sowohl für sich selbst als auch für Ihre Kinder wünschen, muss für jedes Familienmitglied eine eigene Police abgeschlossen werden. Denn kostenlose Mitversicherungen für die Kinder oder den Ehegatten gibt es bei der Zusatzversicherung für das Krankenhaus − anders als in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung − nicht. Aber: Durch die altersabhängige Kalkulation sind die Beiträge für Kinder und Jugendliche bei der Krankenhauszusatzversicherung oft deutlich niedriger als für Erwachsene.Das bestimmt den Beitrag der Zusatzversicherung für das Krankenhaus
Die Beiträge für die Krankenhauszusatzversicherung schwanken stark: Zwischen den Gesellschaften ebenso wie zwischen verschiedenen Versicherten. Folgende Faktoren bestimmen den Beitrag:Alter
Je jünger Sie sind, umso günstiger sind in der Regel die Beiträge für die Krankenhauszusatzversicherung. Deshalb lohnt es sich, schon als junger Mensch eine Zusatzversicherung abzuschließen, um sich günstige Beiträge dauerhaft zu sichern.Altersrückstellungen
Entscheidend für die Beitragshöhe kann auch die Art der Absicherung sein: Zum einen gibt es sogenannte Risikotarife (auch als Tarife nach Art der Schadensversicherung bezeichnet), die ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden. Die Kosten steigen dann im Alter erfahrungsgemäß stärker an als die bei den Tarifen mit Rückstellungen, die auch als Tarife nach Art der Lebensversicherung bezeichnet werden. Sie sind meist bei Abschluss etwas teurer, die Beitragshöhe bleibt dann aber im Alter eher stabil.Vertragsbedingungen und Leistungen
Entscheidend ist natürlich auch die Art der Absicherung für die Höhe der Beiträge. Ein hochwertiger Schutz mit umfangreichen Leistungen wird immer zu höheren Beiträgen führen als ein abgespeckten Schutz mit geringeren Leistungen. Hier auf der Seite sehen Sie, welche Leistungsmerkmale wichtiger sind als andere und welche für Sie die entscheidenden sind.Was tun im Leistungsfall?
Vor allem bei einer geplanten Maßnahme und OP im Krankenhaus legen Sie frühzeitig Ihren Nachweis einer bestehende Krankenhauszusatzversicherung vor. So weiß das Krankenhaus, ob und welche Wahlleistungen Sie beanspruchen können. Es kann dann sichergestellt werden, dass Sie eine Unterbringung nach Wunsch bekommen und der gewünschte Arzt auch tatsächlich zur Verfügung steht.Krankenhauszusatzversicherung kündigen?
Oft spielen Versicherte mit einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus mit dem Gedanken, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Meist stehen finanzielle Erwägungen im Vordergrund, weil der Schutz insgesamt zu teuer ist oder das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Aber auch abgelehnte Leistungen frustrieren manche Versicherte und lassen den Gedanken an eine Kündigung aufkommen. Sinnvoll kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter allemal sein – es kommen immer wieder neue, leistungsstärkere Tarife auf den Markt, die nicht unbedingt teurer sein müssen.Aber Vorsicht: Bei einem Wechsel wird von der neuen Krankenhauszusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung verlangt – wer bereits Vorerkrankungen mitbringt, wird vielleicht oder nur mit Erschwernissen wie einem Beitragszuschlag oder Risikoausschlüssen angenommen. Und bei einem neuen Vertrag beginnt eine mögliche Wartezeit erneut zu laufen – in den ersten Monaten sind dann ggf. gar keine Leistungen möglich.