Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen für eine staatliche Rente
Feststellung der Erwerbsminderung
Es gibt zwei verschiedene Arten von Erwerbsminderung:Volle Erwerbsminderung: Davon spricht man, wenn Sie auf unabsehbare Zeit nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können – und zwar in irgendeinem Job, der auch deutlich weniger qualifiziert sein kann als Ihre jetzige Tätigkeit.
Teilweise Erwerbsminderung: Können Sie zwar mehr als drei Stunden arbeiten, aber nicht mehr als sechs Stunden, spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung. Sie haben dann – so die Theorie – die Möglichkeit, die entsprechende Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufzustocken um einen Teilzeitarbeitsplatz. Funktioniert das nicht und Sie werden oder bleiben arbeitslos, können Sie ausnahmsweise die volle Erwerbsminderungsrente bekommen, die auch als Arbeitsmarktrente bekannt ist.
Tipp: Wer vor 1961 geboren ist, kann die Erwerbsminderungsrente bereits gelten machen, wenn er berufsunfähig ist, also lediglich in seinem Job nicht mehr arbeiten kann.
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Die Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung
Um in den Genuss einer Rente wegen Erwerbsminderung zu kommen, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren versichert sein und die Wartezeit erfüllen. Zu den fünf Jahren Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente zählen Beitragszeiten, aber auch Zeiten, in denen Sie zum Beispiel folgende Leistungen bezogen haben:- Krankengeld,
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II
- Übergangsgeld
Tipp: Bei Auszubildenden ist es für die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ausreichend, wenn sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge abgeführt haben.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente
Bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung gilt – die Höhe hängt ab von den folgenden Faktoren:- Ihrem bisherigen Einkommen
- Ihren Versicherungsjahren
- Ihrem Wohnort (alte oder neue Bundesländer)
Tipp: Die Erfahrung zeigt, dass viele mit einer viel zu hohen Rente wegen Erwerbsminderung rechnen. Die tatsächliche Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung ist meist enttäuschend niedrig, und es drohen riesige Versorgungslücken – wenn die Erwerbsminderungsrente überhaupt gezahlt wird. In unserem Rentenrechner können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente berechnen!
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Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst möglich?
Die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung wird gekürzt bzw. fällt ganz weg, wenn Sie ein eigenes Einkommen haben – dazu zählen:- Einkünfte aus einem Nebenjob oder einer selbstständigen Tätigkeit
- Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld
- Vorruhestandsgeld
- ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Tipp: Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ gelten nicht als Hinzuverdienst, der auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird. Eine private Absicherung reduziert also keinesfalls Ihre Ansprüche auf die staatliche Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Bei Erwerbsminderung ist es wichtig, das Sie schnell einen Antrag stellen – denn die Verfahren sind langwierig und nach Ende der Krankengeldzahlung sollte die Erwerbsminderungsrente bereits bewilligt sein.Die Deutsche Rentenversicherung stellt hier das Formular bereit, mit dem Sie einen Antrag stellen können. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Antrag einreichen müssen. Am besten geben Sie den Antrag persönlich ab, um offene Fragen gleich zu klären.
Tipp: Wird der Antrag abgelehnt, legen Sie Widerspruch ein – am besten schriftlich. Es genügt zunächst, den Widerspruch ohne Begründung einzulegen, um die Frist zu wahren. Danach ist Zeit, den Widerspruch zu begründen oder einen Anwalt damit zu beauftragen.
Die häufigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung? +
Nach altem Recht bis zum 31.12. 2000 gab es die Möglichkeit, eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit zu bekommen. Eine Erwerbsunfähigkeit war danach gegeben, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande waren, eine Erwerbstätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen zu erzielen, das den Betrag von 630 DM oder 322,11 Euro überstieg.
Statt einer Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt ein Versicherter von der gesetzlichen Rentenversicherung vor 2001 eine Berufsunfähigkeitsrente, die zwei Drittel der vollen Rente ausmachte, wenn Berufsunfähigkeit vorlag. Das war der Fall, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage war, die erlernte und zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte Berufstätigkeit auszuüben. Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, erhält heute noch eine vergleichbare Leistung bei Erwerbsunfähigkeit in Form einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Statt einer Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt ein Versicherter von der gesetzlichen Rentenversicherung vor 2001 eine Berufsunfähigkeitsrente, die zwei Drittel der vollen Rente ausmachte, wenn Berufsunfähigkeit vorlag. Das war der Fall, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage war, die erlernte und zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte Berufstätigkeit auszuüben. Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, erhält heute noch eine vergleichbare Leistung bei Erwerbsunfähigkeit in Form einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Wie wird eine Erwerbsminderung festgestellt? +
Grundlage der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung über die Zahlung einer Rente ist ein ärztliches Gutachten. Das berücksichtigt Ihre gesundheitlichen Beschwerden und die bereits gestartete oder abgeschlossene Therapie. Nicht berüchsichtigt werden individuelle Faktoren, ob Sie zum Beispiel ...
- auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind,
- zu alt sind, um in Ihrem Job arbeiten zu können,
- arbeitslos sind,
- einer Doppelbelastung – wie der Pflege eines Familienmitgliedes – ausgesetzt sind oder
- ob eine Berufsgenossenschaft Berufsunfähigkeit festgestellt hat.
Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch, wenn ich berufsunfähig werde? +
Das ist nur noch selten der Fall – Sie müssen dafür in Ihrem Job nicht mehr arbeiten können und vor dem 02.01.1961 geboren sein.
Wie schnell wird eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt? +
Die Bearbeitungszeiten für die Bewilligung der Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung variieren sehr stark – es können vor allem bei ärztlichen Nachfragen oder Klärungsbedarf zu Ihrer Krankengeschichte mehrere Monate vergehen, bis über Ihren Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente entschieden wurde.
Bekomme ich die Erwerbsminderungsrente netto ausgezahlt? +
Nein, Sie müssen die Erwerbsminderungsrente wie alle anderen Einkommensquellen versteuern – genauso wie die Altersrente wird dabei der Besteuerungsanteil für jeden neuen Rentnerjahrgang angehoben: 2020 müssen Neurentner 80 Prozent der Erwerbsminderundgrente versteuern. Bei 600 Euro Erwerbsminderungsrente müssen damit 480 Euro versteuert werden.
Modell-Foto: colourbox.com