Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen Sinnvoller Schutz zur finanziellen Absicherung

Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und Hausmänner auf einen Blick

  • Risiko Berufsunfähigkeit: Eine BU ist ein Muss - auch und gerade für Hausfrauen, die ansonsten keine Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit haben.
     
  • Berufsbild richtig versichern: Die konkrete Tätigkeit als Hausfrau oder Hausmann sollte geschützt sein.
     
  • Rentenhöhe und Laufzeit: Die Absicherung muss reichen, um die finanziellen Folgen einer BU aufzufangen.

Risiko Berufsunfähigkeit - mit fatalen Folgen für Hausfrauen und -männer

Auch wenn die Tätigkeit von Hausfrauen und Hausmännern immer noch wenig anerkannt wird, zeigt sich vor allem bei einer längeren Krankheit, wie wichtig die Aufgaben im Haushalt sind: Hausfrauen und -männer schmeißen meist den Haushalt und organisieren den Alltag in Familien. Wenn ihre Arbeitskraft wegfällt, bricht die Organisation schnell zusammen:
  • Bei einer Berufsunfähigkeit muss für die klassischen Arbeiten im Haushalt eine Haushaltshilfe eingestellt werden - mit hohen laufenden Kosten. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Hausfrau bzw. des Hausmannes übernimmt die GKV bei kleinen Kindern unter zwölf Jahren im Haushalt für bis zu 26 Wochen die Kosten einer Haushaltshilfe. Ohne kleine Kinder werden die Kosten einer Haushaltshilfe nur noch für maximal vier Wochen getragen. Danach müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. 
  • Wenn bei der Kinderbetreuung ein Ersatz gebraucht wird, wird es entweder teuer oder ein anderes Familienmitglied muss einspringen und kann dann weniger arbeiten.
  • Familienaufgaben wie etwa Termine mit dem Nachwuchs oder für die Kids müssen durch Dritte wahrgenommen werden – etwa Arztbesuche oder Schulgespräche.
Die Liste der Einschränkungen lässt sich beliebig fortführen, wenn der Hausmann oder die Hausfrau dauerhaft ausfällt – und sie zeigen, wie wichtig eine finanzielle Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen ist, damit keine finanziellen Sorgen zu den gesundheitlichen Problemen kommen. Denn es gibt - anders als bei Angestellten - auch keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder eine anschließende Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse, wenn nciht eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wird. 

Richtigen Beruf versichern  

Die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung sieht vor, dass die Tätigkeit als Hausfrau bzw. Hausmann explizit als Beruf anerkannt wird. Damit ist sichergestellt, dass der Versicherer keine Hintertür hat, mit der er die Leistung im Ernstfall verweigern kann. Die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung als ein Beispiel versichert - wie der Ausschnitt aus den Bedingungen zeigt - die Tätigkeit als Hausfrau ausdrücklich als Beruf. Ähnliche Regelungen haben unter anderem folgende Versicherer: 
  • Basler 
  • Continentale
  • Gothaer 
  • HDI 
  • LV 1871 
  • Nürnberger 
  • Stuttgarter 
  • Swiss Life
Versichert ist bei Hausfrauen und Hausmännern dann immer der ausgeübte Beruf, je nach Bedingungswerk noch einmal konkretisiert auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Und können der Beruf bzw. die Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden, liegt Berufsunfähigkeit vor. Ob jemand berufsunfähig ist oder nicht, richtet sich immer nach den Einzelfallumständen - kann zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als zwei Stunden am Tag die Haushaltsführung wie früher übernommen werden, liegt Berufsunfähigkeit vor.
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Früher im Job - heute in Elternzeit und Hausmann: Was heißt das für die Berufsunfähigkeitsversicherung? 

Wichtig ist auch die Vorgehensweise der Berufsunfähigkeitsversicherungen, wenn Sie aus dem Job ausscheiden und in der Folge als Hausfrau arbeiten - etwa nach der Geburt der Kinder. Im Idealfall wird der vorher ausgeübte Beruf zugrundegelegt, wenn eine Berufsunfähigkeit geprüft wird. Damit ist es schwieriger für den Versicherer, eine Rentenzahlung zu verweigern. 

Positiv sind die hier die Regelungen von ausgesuchten Gesellschaften in der Übersicht, die zeitlich unbefristet den Job vor der Elternzeit bei der Bewertung einer möglichen Berufsunfähigkeit berücksichtigen. Weniger empfehlenswert sind Gesellschaften, bei denen die Elternzeit nur zeitlich befristet auf drei bis fünf Jahre berücksichtigt wird - danach wäre eine Verweisung deutlich einfacher.

Grundsätzlich ist die Frage der Behandlung des Ausscheidens aus dem Job eines von mehreren Leistungsmerkmalen - wenn der bisherige Beruf vor der Elternzeit nur für drei bis fünf Jahre in die Prüfung einer Berufsunfähigkeit einbezogen wird, ist dass grundsätzlich kein KO-Kriterium für den Tarif bzw. den Versicherer - allerdings sollte die Regelung eben zu der eigenen Lebensplanugn passen. Und wenn zwei Kinder "direkt hintereinander" kommen und die Elternzeit bzw. die weitergehende Betreuung dann eben auch schnell sechs und mehr Jahre dauern kann, dann ist die begrenzte Regelung mancher Versicherer schnell nachteilig. 

Es bleibt aber festzuhalten: Wenn Sie heute mit Mitte 30, Anfang 40 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten und dieFamilienplanung abgeschlossen ist, dann wird ein Ausscheiden wegen der Elternzeit eher kein Thema mehr sein und werden. 

So wird der frühere Beruf vom Versicherungsschutz umfasst:

  Regelung
AachenMünchener

bisheriger Beruf in Elternzeit nur nur 5 Jahre versichert

Allianz

zeitlich unbefristet

Alte Leipziger

zeitlich unbefristet

AXA/ DBV

bisheriger Beruf in Elternzeit nur nur 5 Jahre versichert

Barmenia

zeitlich unbefristet

Basler

zeitlich unbefristet

Continentale

zeitlich unbefristet

DEVK

bisheriger Beruf in Elternzeit nur nur 3 Jahre versichert

Gothaer

zeitlich unbefristet

HDI

zeitlich unbefristet

LV 1871

zeitlich unbefristet

Nürnberger

zeitlich unbefristet

Signal Iduna

bisheriger Beruf in Elternzeit nur nur 5 Jahre versichert

Swiss Life

bisheriger Beruf in Elternzeit nur nur 5 Jahre versichert

Volkswohlbund

zeitlich unbefristet

Wie viel Rente wird versichert - und vor allem: bis wann?

Hausfrauen und Hausmänner müssen gegen Berufsunfähigkeit versichert sein - und die Berufsunfähigkeitsrente muss so bemessen werden, dass sie auch tatsächlich zum Einkommensersatz taugt. Die meisten Versicherer beschränken tatsächlich die Rentenhöhe auf 1.000 Euro maximale Monatsrente - abweichend davon bieten die Versicherer mehr Rente:
  • ERGO (bis 2.000 Euro)
  • WWK (bis 2.000 Euro)
  • Alte Leipziger (bis 1.500 Euro)
  • Aachen Münchener (bis 1.500 Euro)
  • Basler (bis 1.500 Euro)
  • Allianz (bis 1.500 Euro)
  • Gothaer (bis 1.250 Euro)
  • Barmenia (bis 1.250 Euro)
Als Endalter sollte auf jeden Fall das Datum des Eintritts in die Altersrente festgelegt werden - meist also 67 Jahre. Die oben aufgeführten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hausfrauen und Hausmänner versichern alle bius zum Edalter 67. 

Reicht nicht eine Unfallversicherung?

Der Abschluss einer Unfallversicherung statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung erscheint für Hausfrauen und Hausmänner verlockend - immerhin kostet der Unfall-Schutz oft nur einen Bruchteil vom Berufsunfähigkeitsschutz. Aber eine Unfallversicherung alleine reicht nicht, denn sie deckt eine Vielzahl von möglichen Gründen für eine Berufsunfähigkeit gar nicht ab, zum Beispiel
  • psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Berufsunfähigkeit infolge von Krebserkrankungen
Tatsächlich ist das Unfallrisiko im Haushalt allerdings sehr groß, so dass als Devise gilt: Mit einer Kombination aus Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind Hausfrauen und Hausmänner ideal geschützt! 

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Modell-Foto: colourbox.com