Berufsunfähigkeitsversicherung Kritik an den Versicherern gerechtfertigt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen − aber keine Police steht auch so in der Kritik, weil die Versicherer die Kunden im Leistungsfall angeblich benachteiligen. Stimmt das? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat die Vorwürfe untersucht.
Auf der einen Seite stehen immer wiederkehrende Vorwürfe gegen die BU-Versicherer, sich vor Zahlungen "drücken" zu wollen im Leistungsfall. Auf der anderen Seite steht die Praxis der Leistungsfallbearbeitung. Was also stimmt? Untersucht wurden für eine Antwort stichprobenartig 700  Leistungsfallakten bei den sieben Versicherern AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold, die rund 50 Prozent aller Leistungsfälle auf sich vereint haben – 75 Prozent der untersuchten Fälle waren Ablehnungen, 25 Prozent Anerkenntnisse. Wir haben die Studienergebnisse einmal mit den gängigen Vorurteilen vieler Kunden verglichen. 

"Die Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigern strategisch Leistungen"

Es ist ein häufig geäußerter Vorwurf gegen die Berufsunfähigkeitsversicherungen: Sie würden Leistungsansprüche erst einmal systematisch zurückweisen. Starker Tobak, den die Assekuranz aber auch umdrehen könnte: Rund 16 Prozent aller einmal angestoßenen Leistungsprüfungen werden von Kunden selber gar nicht weiterverfolgt. Der Grund liegt vor allem darin, dass wegen des kurzen Prognosezteitraums von sechs Monaten viele Anträge gestellt, dann aber nicht weiter verfolgt werden. Tatsache ist aber auch, dass rund 70 Prozent aller tatsächlich verfolgten Leistungsanträge anerkannt wurden – nur knapp 30 Prozent wurden abgelehnt. Die häufigsten Gründe dafür:
  • 38 von 100 Ablehnungen wurden ausgesprochen, weil der BU-Grad nicht erreicht wurde.
  • 30 Prozent wurden wegen Anfechtung oder Rücktritt durch die jeweilige Gesellschaft abgelehnt.
  • Bei rund neun Prozent wurde der Prognose-Zeitraum nicht erfüllt.
Das Fazit: Eine strategische Leistungsverweigerung ist nach dieser Auswertung nicht zu erkennen. Insbesondere zeigt die hohe Quote der Anfechtungen, dass es hier − auch − am Kunden und dem Vermittler ist, den Antrag "anfechtungssicher" zu gestalten. Sinnvoll ist es zum Beispiel, für die Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung mithilfe von Krankenkassen- oder Arztunterlagen systematisch die Vorerkrankungen zu ermitteln. 
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"Das Kleingedruckte der Berufsunfähigkeitsversicherung wird gegen die Kunden eingesetzt"

Diese Angst werden die meisten von Ihnen kennen: Die Versicherer drücken sich wegen irgendeiner Regelung in den Bedingungen vor der Zahlung. Besonders die Regelungen zur Verweisbarkeit stehen dabei im Fokus. Eine Verweisung lässt den Rentenanspruch entfallen, wenn der Versicherte konkret einen anderen Job ausübt oder – so die früher übliche Regelung – abstrakt einen Job ausüben könnte, auf den er verwiesen wird.

Für Selbstständige gibt es die Klausel zur Umorganisation: Nach der wird die Rente nicht gezahlt, wenn es zumutbar und möglich ist, den eigenen Betrieb so umzuorganisieren, dass eine Berufsunfähigkeit vermieden werden kann. Allerdings spielen Verweisung und Umorganisation bei den Gründen für eine Ablehnung kaum eine Rolle: Unter drei Prozent der Ablehnungen wurden damit begründet. 
Das Fazit: Eine systematische Benachteiligung durch die Anwendung von für den Kunden nachteiligen Klauseln lässt sich aus den Zahlen zur Verweisung und Umorganisation nicht erkennen. Insbesondere der Anteil abstrakter Verweisungen wird eher weiter abnehmen, da Neuverträge hierauf regelmäßig verzichten.

"Die Berufsunfähigkeitsversicherungen zermürben die Kunden im Leistungsfall"

Dieser Vorwurf wird oft laut, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung vom Vertrag zurücktritt oder ihn anfechtet: Meist ist die falsche oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen der Auslöser für diesen Schritt des Versicherers. Schaut man sich die Zahlen aus der Studie dazu an, lässt sich zunächst keine zielgerichtete Benachteiligung der Kunden feststellen: Seit 2007 ist der Anteil der Rücktritte und Anfechtungen an den Ablehnungen von 40 Prozent auf knapp 33 Prozent gefallen. Auch hier gilt: Sie haben es selbst in der Hand, den Gesundheitsstatus exakt zu ermitteln, indem die relevanten Daten bei der Krankenkasse abgefragt oder aus den Abrechnungsunterlagen der privaten Versicherung nachvollzogen werden.
Das Fazit: Benachteiligungsvorsatz kann man den Berufsunfähigkeitsversicherungen an diesem Punkt kaum unterstellen, auch wenn die Prozesse im Leistungsfall sicherlich an manchen Stellen optimierbar sind. 

"Die Berufsunfähigkeitsversicherungen ziehen das Verfahren in die Länge"

Dieses Klischee hält sich standhaft: Die Gesellschaften verkaufen die Berufsunfähigkeitsversicherungen als sinnvoll, im Leistungsfall aber versuchen sie, die Bearbeitung und Anerkennung der Leistungsansprüche in die Länge zu ziehen, bis der Kunde aufgibt. Und Fakt ist tatsächlich: Die Bearbeitung dauert lange, was der Komplexität des Verfahrens geschuldet ist. Der Kunde muss seine Ansprüche anmelden und Auskunft erteilen, der Versicherer muss den Anspruch bewerten und externen Rat einholen. Dennoch sind Bearbeitungszeiten von
  • 180 Tagen für Ablehnungen und
  • 158 für Anerkennungen
ein ziemlich langer Zeitraum, auch wenn sie seit 2007 schon deutlich um 11 Prozent (Ablehnungen) und 27 Prozent (Anerkenntnisse) gesunken sind.

Der Grund für die langen Bearbeitungszeiten liegt aber auch nur zu einem kleinen Anteil bei den Gesellschaften selbst, wie die Studie feststellt: Vor allem kosten die Rückmeldungen von Ärzten und Kunden selbst viel Zeit. Hier setzen Versicherer auf eine beschleunigte Kommunikation und fragen mittlerweile von sich aus schneller nach. Ein weiteres Problem: Qualifizierte Gutachter für Beurteilungen sind schwer zu finden, werden aber immer häufiger benötigt – gerade bei psychischen Erkrankungen.  
Das Fazit: Die Zeitspanne zwischen Leistungsantrag und -bewilligung ist immer noch zu lang. Allerdings kann man den Berufsunfähigkeitsversicherern hier keine strategische Verschleppung und Absicht unterstellen, denn auch versicherungsferne Faktoren verlängern den Prozess. 

"Die Versicherer betreiben Schindluder mit Gutachten"

Vor jeder Entscheidung steht erst einmal ein Gutachten – und das wird immer von versicherungsfreundlichen Gutachtern erstellt – so das Vorurteil. Die nackten Zahlen belegen diese Einschätzung jedoch nicht: Gerade einmal in sieben Prozent aller Leistungsprüfungen wurde 2012 ein Gutachten angefordert. 93 von 100 Fällen dagegen wurden ohne Gutachter bearbeitet! Der Großteil der Gutachter kam dabei bei psychischen Erkrankungen (51 Prozent der Fälle) sowie bei Erkrankungen am Bewegungsapparat (32 Prozent der Fälle) zum Einsatz.

Auch hier kann schon anhand der Fallzahlen nicht bestätigt werden, dass Gutachter systematisch gegen die Kunden eingesetzt wurden – denn die beauftragten Gutachter stammten meist aus spezialisierten Gutachterbüros oder kamen aus Universitätskliniken. Die Studie zeigt zudem auch ganz klar, dass es keine zielgerichtete Verteilung an spezielle Gutachter gab – die Vergabe erfolgt nach anderen Kriterien: Der Gutachter muss vor allem fachlich geeignet sein, die Wohnortnähe und der zeitliche Rahmen der Gutachtenerstellung sind wichtig. 
Das Fazit: Schindluder betreiben die Versicherer nachweisbar nicht mit den Gutachten, dafür ist schon die Quote der tatsächlich begutachteten Fälle zu gering. Und auch der zielgerichtete, wiederholte Einsatz von versicherungsfreundlichen Gutachtern ließ sich nicht feststellen.  

13.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com