Best-Leistungs-Garantie bei Versicherungen Ist das wichtig oder kann das weg?

Einen Trend in der Beratung kann man derzeit bei manchen Kolleginnen und Kollegen ausmachen: Sie tendieren zu sogenannten Best-Leistungs-Tarifen, vorwiegend im Bereich der Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Bekannt ist die Best-Leistungs-Garantie auch unter anderen Bezeichnungen wie Marktgarantie, erweiterte Vorsorge oder erweiterte Leistungsgarantie.

Hinter den verschiedenen Begriffen steckt aber meist ein ähnliches Versprechen: Wer diesen Tarif abschließt, ist im Schadensfall immer auf der sicheren Seite, weil er oder sie auf die besten Bedingungen am Markt zurückgreifen kann, egal, was die eigene Versicherung eigentlich (nicht) absichert.

Plus mit Sternchen

Ein großes Versprechen, das aber natürlich nicht ohne Sternchentext auskommt – und der ist nicht zu kurz!

Grundsätzlich regeln die Best-Leistungs-Tarife einen Anspruch des Versicherten im Schadensfall nach einem fremden Bedingungswerk eines anderen Anbieters, wenn dort ein Anspruch abgedeckt ist, den der eigene Vertrag nicht vorsieht. Die Erweiterung bezieht sich dabei in der Regel auf die Leistungen selbst, mögliche Sublimits, die im Fremdvertrag vorteilhafter geregelt sind sowie auf Selbstbeteiligungen, die für Teil-Leistungen im Fremdvertrag niedriger sind als im eigenen Vertrag.

Natürlich wird diese Generaldeckung nicht unbegrenzt gewährt, ausgeschlossen sind je nach Versicherer und Tarif zum Beispiel im Bereich der privaten Haftpflicht …
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  • im Ausland eintretende Schadenereignisse,
  • Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht werden,
  • die Befriedigung von Ansprüchen wegen Schäden, für die keine gesetzliche Haftung gegeben ist oder die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen Haftungsvereinbarungen),
  • Eigenschäden,
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
  • Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
  • Assistanceleistungen,
  • versicherungsfremde Leistungen
  • sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.
Auch im Rahmen der Hausratversicherung sind diverse Leistungen ausgeschlossen, unter anderem
  • Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf Basis von All-Risk-Deckungen und der Versicherung sog. „unbenannter Gefahren“,
  • Einschlüsse, die ansonsten nur gegen Beitrag versicherbar wären, etwa Elementargefahren oder Glasbruch,
  • Gefahren der Elektronikversicherung wie Bedienungsfehler berufliche und gewerbliche Risiken,
  • einfacher Fahrraddiebstahl,
  • Assistanceleistungen, versicherungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.

Einschränkungen beachten

Sind Sie mit einem Best-Leistungs-Tarif im Schadensfall also immer auf der sicheren Seite? Zu 100 Prozent lässt sich das wohl kaum versprechen mit dem Best-Leistungs-Tarif. Denn auch in einem Best-Leistungs-Tarif gibt es Regeln und Grenzen. Und niemand kann Ihnen versprechen, dass damit wirklich jeder Schaden bezahlt wird. Es kann also auch hier vorkommen, dass bestimmte Schäden ausgeschlossen bleiben.

Damit Ihre Versicherung im Schadenfall überhaupt nach den Bedingungen eines anderen Anbieters zahlt, müssen Sie nachweisen, dass es diesen anderen Tarif wirklich gibt – und dass genau dieser Schaden dort auch versichert wäre. Ohne diesen Nachweis greift die Best-Leistungs-Garantie nicht. Das ist wichtig zu wissen. Es gibt allerdings Anbieter, die es Ihnen hier einfacher machen. Beispielsweise prüfen manche Versicherer von sich aus, ob ein anderer Tarif bessere Leistungen bietet – das ist aber noch nicht die Regel.

Beispiele für Leistungsfälle im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie

Der geliehene Bagger

Der Versicherte verursacht mit einem geliehenen Bagger einen Schaden, der nicht versichert ist in seiner PHV. Da ein anderer Versicherer in einem solchen Fall bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen für Schäden einsteht, musste der Versicherer dennoch leisten.

Das zerbrochene Glas

Dem Versicherten stürzt eine Leiter in die Außentür und zerstört die Scheibe. Solche Glasbruchschäden deckt seine private Haftpflicht nicht ab, ein Referenztarif jedoch schon, sodass der Schaden übernommen wird.

Dieses statt Super

Der Versicherte betankt einen geliehenen Wagen falsch mit Diesel statt mit Super. Der Motor muss gereinigt, der falsche Kraftstoff abgelassen werden. Seine Haftpflicht trägt den Schaden, aber nur bis zu einem Betrag von 2.500 Euro. Da ein Referenztarif aber bis zur Versicherungssumme einsteht, erhält er den gesamten Schaden von 3.800 Euro erstattet.

Macht der der Best-Leistungs-Schutz die Versicherungen teurer?

Macht eine Leistungsgarantie den Schutz eigentlich teurer? Das muss man vor allem daran messen, was ein “normaler” Schutz gegenüber einem vergleichbaren Schutz mit Best-Leistungs-Schutz kostet. Legt man als Beispiel eine private Haftpflichtversicherung für einen Single zugrunde, dann muss man mit Kosten von ca. 50 bis 60 Euro im Jahr rechnen, um einen marktgerechten Schutz zu bekommen. Ein Tarif mit Best-Leistungs-Garantie mag vielleicht 10 Euro mehr kosten: Für einen Quasi-Vollkaskoschutz ist das sicherlich hinnehmbar. Ähnlich verhält es sich auch in den anderen Sparten – die Aufpreise bleiben in einem überschaubaren Rahmen.

Best-Leistungs-Tarife oder: Was ist die Alternative?

Natürlich wünschen sich die Kunden Top-Versicherungsschutz für einen möglichst geringen Beitrag. Der Best-Leistungs-Tarif scheint ein geeignetes Vehikel zu sein, diesen Wunsch zu erfüllen. Demgegenüber steht unsere eigene Analyse. Die fokussiert sich normalerweise von den 100 bis 150 Leistungskriterien jeder Sparte auf zehn bis 20, die mit dem Kunden erörtert werden. Dazu kommen spezielle Absicherungswünsche und Risikoverhältnisse, die sich in der Beratung ergeben. Aber selbst bei einer noch so umfangreichen Beratung ist klar: Kein Tarif kann alle Leistungsmerkmale am Markt erfüllen, selbst wenn 145 der 150 Kriterien mit einem grünen Haken versehen sind, fehlen fünf und die werden im Schadensfall vielleicht relevant.

Dieses Beratungs-Dilemma lässt sich kaum lösen, denn auch wenn ein Vermittler sich die Mühe machen würde, alle Leistungsmerkmale anzusprechen – welcher Kunde will das hören? Und das jedes Jahr wieder, weil sich die Lebenssituation vielleicht geändert hat? Die Auswahl eines Best-Leistungs-Tarifes hilft dabei, dieses Dilemma zu entschärfen, weil halt auch die fehlenden fünf Merkmale bei irgendeinem Versicherer eben abgesichert sein dürften. Dennoch kann die Marktgarantie nicht die Beratung ersetzen, weil die immer individuell auf die Kundenbedürfnisse eingeht – eine Best-Leistungs-Garantie kann solche individuellen Bedürfnisse nicht befriedigen.

Es bleibt das Fazit: Eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungslösungen erreichen Sie nicht automatisch mit einem Best-Leistungs-Tarif. Aber wenn ein für Sie passender Tarif gefunden wurde, dann wird der für Sie passende Tarif mit einem attraktiven Sahnehäubchen versehen, wenn er auch noch eine Best-Leistungsgarantie beinhaltet.

Unser Vorschlag deshalb: Lassen Sie uns doch mal über Ihren Versicherungsschutz sprechen, wenn Sie den noch nicht haben. Wir erstellen Ihnen ein Vorsorge-Gutachten, in dem wir Ihnen zeigen, wie der beste Schutz für Sie ganz persönlich aussehen kann. Und für alle Newsletter-Abonnenten ist das Vorsorge-Gutachten sogar kostenlos. jetzt klicken und mehr erfahren: 
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Modell-Foto: colourbox.com