Serie Versicherungs-Irrtümer (001) Ein Umzugskarton kann Dir als Helfer nicht auf die Füße fallen

Bei jedem Umzug geht irgendetwas kaputt. Mal nur ein paar Trinkgläser, manchmal aber auch der neue Plasma-Fernseher. Und dann lautet die Frage: Wer zahlt dafür? Mehr zur Gefälligkeitshaftung in dieser Ausgabe.
Die Haftung bei Gefälligkeiten betrifft Situationen, in denen jemand freiwillig und unentgeltlich Hilfe leistet, beispielsweise beim Umzug eines Freundes, beim Streichen einer Wohnung oder bei der Gartenarbeit. Wenn dabei ein Schaden entsteht, haftet der Helfer oftmals nicht. Er hat in solchen Fällen in der Regel keine vertragliche Verpflichtung und handelt im guten Willen. Dies führt dazu, dass Gerichte oft von einer sogenannten stillen Haftungsbeschränkung ausgehen: Die Hilfe erfolgt ohne den Willen, bei Schäden vollumfänglich haftbar gemacht zu werden.

Das heißt im Klartext: Wenn bei einer Gefälligkeit ein Schaden entsteht – etwa, wenn ein Helfer einen teuren Gegenstand beschädigt oder sich selbst verletzt – können erhebliche Kosten entstehen. Ohne eine klare Regelung kann der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben, oder der Helfer wird ungewollt finanziell belastet.

Liegt ein Haftungsausschluss vor, wird der Schaden in der Regel auch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung getragen, denn die steht nur ein, wenn ein Haftungsanspruch tatsächlich besteht. Viele leistungsstarke Haftpflichtversicherungen sehen heute allerdings vor, dass auch bei Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten geleistet wird, wenn der Versicherte das wünscht.

Die Absicherung bei Gefälligkeiten in der privaten Haftpflichtversicherung gibt sowohl dem Helfer als auch dem Geschädigten Sicherheit:
  • Für den Helfer: Er wird finanziell geschützt, falls er unbeabsichtigt einen Schaden verursacht.
  • Für den Geschädigten: Er erhält im Schadensfall eine Entschädigung, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben.
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, ob und in welchem Umfang Gefälligkeitsschäden in den Bedingungen enthalten sind. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn häufig Hilfe im privaten Umfeld – wie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe – geleistet wird. Die Haftung bei Gefälligkeiten ist natürlich nur ein Aspekt einer guten Haftpflichtversicherung: Mehr zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen im Ratgeber Haftpflichtversicherung.

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