Betriebsrente Steuererklärung zeigt die Vorteile

Die betriebliche Altersvorsorge ist mittlerweile unverzichtbar bei der Altersvorsorge und neben anderen Modellen wie der Riester-Rente oder einer privaten Rentenversicherung ein wichtiger Baustein. Aber was ist zum Beispiel mit der betrieblichen Altersvorsorge in der Steuererklärung? Welche Vorteile bringt die Betriebsrente bei der Steuer? Was müssen Sie wissen, wenn es um Betriebsrente und Steuern geht?
Ihre betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen gefördert werden. Zum einen genießt sie eine Steuerfreistellung: Betriebsrenten als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse bleiben grundsätzlich steuerfrei. Direktversicherungen (seit 2005), Pensionskasse und Pensionsfonds genießen ein Steuerprivileg: Die Beiträge sind nämlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2020 sind das 6.624 Euro). Außerdem profitiert die betriebliche Altersvorsorge von einer Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten gilt das erneut unbegrenzt, für alle anderen Durchführungswege sind 3.312 Euro sozialversicherungsfrei.

Betriebsrente und Steuererklärung à la Riester

Statt der beiden genannten Varianten besteht auch die Möglichkeit, bei der Direktversicherung sowie bei der Lösung mit einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Beiträge werden dann aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt, und Sie haben Anspruch auf die entsprechende Zulage sowie auf den Sonderausgabenabzug. In diesem Fall wird also die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Förderung kombiniert.

Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gewährt der Arbeitgeber oder eine entsprechende Versorgungseinrichtung – wie zum Beispiel eine Versicherung – eine Zusatzrente im Alter, die oft noch mit zusätzlichen Leistungen – wie zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit – kombiniert wird. Für diese Form der Vorsorge gibt es fünf Durchführungswege:

1. Die Betriebsrente (Direktzusage)

Mit einer Direktzusage verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen – in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altersgrenze. Die Direktzusage ist durch eine spezielle Rückversicherung geschützt.

2. Die Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus Ihren Bruttogehältern. Auch hier gibt es die bereits erwähnte Rückversicherung.

3. Die Pensionsfonds

Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung – die eingezahlten Beiträge können auch in Aktien angelegt werden. Ansprüche haben Sie immer gegenüber dem Pensionsfonds, sodass Sie bei einem Arbeitgeberwechsel die betriebliche Altersvorsorge mitnehmen können.

4. Die Pensionskasse

Pensionskassen sind selbstständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen. Auch bei diesem Modell gilt: Ansprüche bestehen immer gegenüber der Pensionskasse selbst, sodass sie "mitnehmbar" sind.

5. Die Direktversicherung

Das Modell ist einfach: Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einer privaten Lebensversicherung ab – die Verwaltung übernimmt der Lebensversicherer. Die Direktversicherung ist vor allem für kleinere Unternehmen geeignet, weil sie keinen bürokratischen Aufwand nach sich zieht und auch schon für einen Angestellten geeignet ist.

Woher kommt der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge?

Vor allem in größeren Unternehmen zahlen die Arbeitgeber die Beiträge für die zusätzliche Vorsorge. Die entsprechenden Zahlungen sind als Sozialleistungen Bestandteile der ausgehandelten oder vereinbarten Vergütung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Teile Ihres (noch unversteuerten) Gehalts für die betriebliche Vorsorge umzuwandeln, wenn zum Beispiel keine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge für Sie angeboten wird. Sie können in diesem Fall von Ihrem Chef verlangen, dass er aus Ihrem Gehalt bis zu 6.624 Euro für die Altersvorsorge einsetzt. Daneben gilt Sozialversicherungsfreiheit für 3.312 Euro Beitrag. 

In manchen Unternehmen beteiligen sich die Arbeitgeber zusätzlich, wenn Sie die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge übernehmen. Ein beliebtes Modell: Der Arbeitgeber "spendiert" seinen ersparten Anteil an der Sozialversicherung. Grundsätzlich dürfen Sie selbst entscheiden, wie das umgewandelte Gehalt angelegt wird. Nur wenn Ihr Chef bereits einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse eingeschaltet hat, haben Sie keine Wahl mehr: Sie müssen dann den vorgegebenen Weg wählen. Übrigens: Bei einer Gehaltsumwandlung aus versteuertem Einkommen haben Sie die Möglichkeit, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Welche Regeln gibt es für die Besteuerung der Betriebsrente?

Der finanzielle Anreiz bei der Betriebsrente von heute ist (natürlich) die Besteuerung von morgen, sodass die Betriebsrente im System der Renten-Besteuerung fest verankert ist. Im Folgenden sehen Sie, wie Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge später einmal besteuert werden.

Betriebsrenten und Unterstützungskassen

Sie werden später – wie im Berufsleben der Arbeitslohn – als "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" behandelt und müssen voll versteuert werden. Abziehbar sind lediglich ein Pauschalbetrag von 102 Euro, der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Beide betrugen nach der Rentenreform 2005 zusammen maximal 3.900 Euro, werden jedoch bis 2040 sukzessive abgeschmolzen.

Pensionsfonds, -kasse oder Direktversicherung

Falls Ihre Beiträge während der Ansparphase steuerfrei geblieben sind, müssen die Renten immer als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Das gilt auch, wenn Sie die Riester-Förderung in Anspruch genommen haben. Hier kommen Sie in den Genuss der steuerlichen Vorteile des Altersentlastungsbetrages.

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