Schutz gegen Internetrisiken Welche Versicherung hilft?

Viren und Trojaner, Identitätsdiebstahl oder Kreditkartenbetrug: Im Internet lauern Gefahren, die zu erheblichen Schäden führen können. Mit dem passenden Versicherungsschutz schließen Sie Betrug nicht aus, aber Sie begrenzen die finanziellen Folgen.
Ein Schaden ist im Umgang mit PC und Co. schnell passiert: Sie wollen einem Bekannten oder Arbeitskollegen nur mal schnell etwas via USB-Stick auf seinen Rechner spielen. Dabei infizieren Sie seinen PC mit einem Virus, der das Gerät komplett unbrauchbar macht. Bei einem solchen Schaden ist es meist notwendig, den Rechner komplett neu aufzusetzen und die installierten Programme wie auch die Dateien auf dem Rechner neu aufzuspielen oder gar zu ersetzen. Nicht selten entsteht dadurch ein Schaden von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro.

Private Haftpflichtversicherung springt ein 

Viele private Haftpflichtversicherungen decken das Risiko ab, dass sich aus dem Austausch von elektronischen Daten ergibt. Die private Haftpflichtversicherung muss dann zahlen, wenn Sie auf elektronischem Weg – über eine Mail oder einen Datenaustausch – den Rechner eines anderen infizieren. Vorsicht aber vor den Leistungseinschränkungen: So sind Schäden durch von Ihnen übertragene Daten nur dann versichert, wenn Sie selbst dafür Sorge getragen haben, dass die übertragenen Daten auf Ihrem Rechner gegen Viren geprüft worden sind und Ihre Virenabwehrprogramme auf dem neuesten Stand sind. Ist das nicht der Fall, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern. Gezahlt wird zudem in aller Regel nicht, wenn beruflich genutzte Daten übertragen werden – hierfür ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.

Vorsicht beim Surfen in der Grauzone!

Bei bestimmten "grauen Aktivitäten" im Internet greift der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Zu solchen ausgeschlossenen Aktivitäten zählt zum Beispiel die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen. Ziehen Sie sich dort einen Film, einen Musiktitel oder ein Spiel herunter, der bzw. das beim Weitergeben einen Schaden an einem fremden Computer anrichtet, zahlt die private Haftpflichtversicherung keinen Cent. Das gilt auch für Mails, die massenhaft als Spam verschickt werden, und natürlich auch für bewusst eingesetzte Schadsoftware.

Versicherungssummen beachten

Der Haftpflichtschutz beim Thema Internet und Datenaustausch ist bei vielen Versicherern Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung. Die Versicherungen unterscheiden sich vor allem bei der Höhe der Absicherung – grundsätzlich gibt es so viele Anbieter, die auch den Internetschutz auf die gesamte Versicherungssumme erstrecken, dass es nicht ratsam ist, hier auf einen Anbieter bzw. einen Tarif zu setzen, der nur eine geringe Absicherung bietet.
  Maximale Absicherung bis zur Versicherungssumme von 50 Mio. Euro

50 Mio. Euro Deckungssumme

Adcuri Top-Schutz

50 Mio. Euro Deckungssumme

Barmenia Top Schutz

50 Mio. Euro Deckungssumme

Die Haftpflichtkasse Einfach Besser Plus

50 Mio. Euro Deckungssumme

HDI Premium

50 Mio. Euro Deckungssumme

Ideal Privathaftpflicht Exklusiv

50 Mio. Euro Deckungssumme

Inter Risk XXL

50 Mio. Euro Deckungssumme

Janitos Best Selection

bis 20 Mios

50 Mio. Euro Deckungssumme

VHV Excklusiv

bis 10 Mio.

50 Mio. Euro Deckungssumme

Waldenburger

50 Mio. Euro Deckungssumme

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Internet-Rechtsschutz als Ergänzung sinnvoll

Mit der steigenden Nutzung des Internets, vor allem aber mit der Verbreitung der sozialen Netzwerke steigt das Streitpotenzial im Internet: Datendiebstahl wird zu einem ernstzunehmendem Problem, Identitätsmissbrauch, Kreditkartenmissbrauch und Cyber-Mobbing sind ebenso problematisch. Sie müssen in diesen Fällen oft rechtlich aktiv werden, um die Schäden einzudämmen, die Quelle des Ärgers zu schließen oder auch widerrechtlich verbreitete Daten – wie Bilder von Ihnen – löschen zu lassen. Mittlerweile gibt es durchaus die Möglichkeit, auch mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung aktiv zu werden:

KS Auxilia

Die Rechtsschutzversicherung der KS Auxilia bietet einen umfassenden Internet-Rechtsschutz über die vertraglichen Kompontenten hinaus. Geleistet wird beim Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung bis zu einer Beratungsgebühr von 120 Euro jährlich. Und auch beim Vorwurf einer Beleidigung und anderer strafrechtlicher Vergehen über das Medium Internet wird bei Abschluss des Spezial-Strafrechtsschutzes geleistet. Vor allem aber sind abgesichert: die Verletzung eigener Persönlichkeitsrechte, ein Identitätsmissbrauch mit Schädigunsgabsichten und der Missbrauch von Zahlungsmitteln. 

Concordia 

Die Concordia leistet in ihrem Rechtsschutz-Tarif zum einen, wenn Ihnen bzw. einer versicherten Person die Verletzung von Urheberrechten vorgeworden wird – hier ist eine Beratung bis zu einer Gebühr von 150 Euro möglich. Wer aktiv werden will und muss, der bekommt Unterstützung in folgenden Fällen: Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Identitätsmissbrauch in Schädigungsabsicht, Missbrauch von Zahlungsmitteln. 

Badische Versicherung

So bietet die Badische im Tarif Exklusiv/pro Komfort die Möglichkeit, dass der Rechtsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei unbefugter Verbreitung persönlicher Daten oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts  einschließt – geleistet wird zwar lediglich bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr, oft wird das aber schon reichen.  

 

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com