Private Krankenversicherung Tipps für die ideale Gesundheitsvorsorge

Private Krankenversicherung: Das Wichtigste im Überblick

  • Leistungen
  • Worauf achten?
  • Wer braucht sie?
Die private Krankenversicherung muss alle Bereiche der Gesundheitsvorsorge absichern. Dazu gehören die Bausteine:
  • ambulant für alltägliche Arztbesuche und auch ambulante Operationen sowie Medikamente und Hilfsmittel
  • stationär für Komfort-Unterbringung und privatärztliche Versorgung im Krankenhaus
  • Zahn für Zahnbehandlungen und Kostenerstattung bei Zahnersatz
Wichtig ist natürlich die Erstattungspflicht: Wofür leistet die PKV und in welchem Umfang? Ebenfalls wichtig sind Merkmale wie …
  • Obergrenzen: Bis zu welcher Höhe wird in den einzelnen Bereichen geleistet?
  • Individuelle Tarife: Lassen sich die Leistungen nach Ihren Wünschen zusammenstellen und anpassen?
  • Wartezeiten: Für welche Leistungen sind Wartezeiten vorgesehen?
  • Selbstbehalte: Wie hoch ist Ihr jährlicher Eigenanteil?
  • Beitragsstabilität: Wie haben sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt – wie sieht es mit der Finanzstärke des Versicherers aus?
  • Schnelle Erstattung: Wie kundenfreundlich ist der Versicherer, wenn es um die Auszahlung der zu erstattenden Kosten geht?
  • Service: Wie gut und schnell ist der Versicherer erreichbar?
Eine gute Wahl ist die private Krankenversicherung für ...
  • Gutverdiener, die so ihre Beiträge deutlich senken können.
  • Beamte zur Ergänzung der Fürsorge vom Dienstherrn.
  • Selbstständige, die mit individuellen Leistungsinhalten und Selbstbeteiligungen ihre Kosten senken wollen.
  • Studenten ohne Familienversicherung.

Was spricht für einen Wechsel in die PKV?

Einen Wechsel in die private Krankenversicherung verbinden viele mit einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in eine bessere Gesundheitsvorsorge – das spricht für die PKV:

1. Die medizinische Versorgung

Als Privatpatient haben Sie bei einer schweren Krankheit Anspruch darauf, im Krankenhaus von dem Spezialisten behandelt zu werden, dem Sie Ihre Genesung anvertrauen möchten. Und nur als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit, in das Krankenhaus zu gehen, in dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen – komfortable Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer auf Wunsch inklusive. Für Kassenpatienten gilt: Sie müssen in das Krankenhaus gehen, in das Ihr Arzt sie einweist. Tun sie das nicht und haben Sie keinen zwingenden Grund, ein anderes Krankenhaus zu wählen, müssen sie Mehrkosten ganz oder teilweise selbst übernehmen (§ 39 SGB V).

2. Hilfsmittel, Medikamente und Co.

Als Privatversicherter haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die medizinisch notwendig und in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Dazu gehören auch die Kosten für einen Besuch beim Heilpraktiker, die Aufwendungen für Massagen und für weitere Hilfsmittel, so wie Sie sich versichert haben. Ihr Vorteil mit einer privaten Krankenversicherung: Ihre Leistungen sind vertraglich fixiert und können nicht nachträglich gestrichen werden – die der gesetzlichen Kassen schon.

3. Arztbesuch

Privatversicherte bekommen in den meisten Praxen deutlich schneller Termine, weil viele Ärzte mittlerweile Sprechstunden nur für Privatpatienten anbieten, da bei denen ein deutlich höheres Honorar abgerechnet werden kann und auch kein Budget erschöpft ist. Außerdem können Sie als Privatpatient rein privatärztliche Praxen nutzen: Dort werden nur Privatversicherte angenommen, erhalten schneller Termine, und die Behandlungszeiten sind großzügiger kalkuliert.

4. Freie Arztwahl

Als Privatversicherter suchen Sie sich den Arzt aus, der Sie behandeln soll. Sie können mit Ihrer privaten Krankenversicherung die Leistungen abrechnen, die bei einem Spezialisten Ihres Vertrauens entstehen.

5. Altersvorsorge und Krankenversicherungsbeiträge

Bei Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zeigen sich besonders große Vorteile der privaten Krankenversicherung: Privatversicherte zahlen im Alter keine Abgaben auf Leistungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel Direktversicherungen, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurden. Sie erhalten die Leistungen der privaten Krankenversicherung zu 100 Prozent ohne Abzüge ausgezahlt, während gesetzlich Versicherte den vollen Krankenkassenbeitrag auf die private Zusatzrente zahlen müssen.

6. Sie zahlen niedrigere Prämien

Alle beschriebenen Vorteile beim Vergleich PKV oder GKV gehen damit einher, dass Sie vor allem bei einem Wechsel in jüngeren Jahren über einen langen Zeitraum deutlich weniger Prämie zahlen als gesetzlich Versicherte – die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung sind also auch noch günstiger. Im Alter steigen die Beiträge für Privatversicherte in aller Regel an, allerdings werden die Steigerungen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsrückstellungen abgefedert.

Und die Nachteile?

Wenn es um die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung geht, zeigt sich bei der Familienversicherung einer der gravierendsten Nachteile im Vergleich PKV mit GKV: Denn in der gesetzlichen Kasse sind alle Familienmitglieder und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Partner beitragsfrei mitversichert – während die private Krankenversicherung solche Leistungen nicht kennt und jeder einen eigenen Vertrag abschließen muss.

Und auch die Beitragssteigerungen im Alter können in vielen Tarifen zu einem echten Problem werden – es empfiehlt sich daher, einen Teil der Ersparnis, den Sie als PKV-Versicherter haben, für das Alter zurückzulegen. Denn eine Rückkehr in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wenn ein Wechsel in die Krankenvollversicherung nicht möglich ist, kann es sinnvoll sein, ergänzende Leistungen über Zusatz-Policen wie eine Zahnersatzversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch zu nehmen. 

Die häufigsten Gründe für einen Wechsel in die PKV

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Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Grundsätzlich können in die private Krankenversicherung alle Arbeitnehmer wechseln, deren Bruttoeinkommen über der Jahresentgeltgrenze von 59.400 Euro jährlich bzw. 4.950 monatlich liegt. Ohne Erreichen einer Einkommensgrenze dürfen sich
  • Beamte,
  • Studenten und
  • Selbstständige
immer privat versichern lassen.

Wie werden die Kinder versichert?

Eine Familienversicherung bietet die private Krankenversicherung nicht – Eltern müssen ihr Kind damit auch privat versichern, wenn beide PKV-Mitglieder sind. Wenn nur einer der beiden Ehepartner privat versichert ist, kann das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
  Familienversicherung möglich für die Kinder?
Der privatversicherte Elternteil verdient maximal bis zur JAEG von 59.400 Euro.
Der GKV-Versicherte verdient über der JAEG von 59.400 Euro und mehr als der privatversicherte Elternteil.
Der Privatversicherte verdient über der JAEG und mehr als der GKV-versicherte Elternteil.

Das Kind kann beitragspflichtig in der GKV oder beitragspflichtig in der PKV versichert werden

Und was gilt bei unverheirateten Eltern?

Sind die Eltern nicht verheiratet und beide Mitglied der PKV, so wird das Kind automatisch PKV-versichert. Ist die Mutter in der GKV und der Vater PKV-versichert, wird das Kind beitragsfrei über die Mutter mitversichert. Wenn die Mutter in der privaten Krankenversicherung und der Vater gesetzlich versichert ist, so kann das Kind ebenfalls beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse mitversichert werden.

Kinder: Recht auf eine Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung

Direkt nach der Geburt ist die private Krankenversichrung für das Kind auch sehr leicht zu bekommen: Denn ein Baby muss von der privaten Krankenversicherung eines Elternteils aufgenommen werden, wenn es der PKV binnen zwei Monaten nach der Geburt nachgemeldet wird. Die private Krankenversicherung muss Ihr Kind also mit einem Vollschutz versehen – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und Aufschläge für bei der Geburt bereits bekannte Krankheiten. Eltern können dabei den Schutz wählen, den Sie selbst auch haben – bessere Leistungsmerkmale wie zum Beispiel Einbettzimmer für das Kind statt Zweibettzimmer bei den Eltern können dann mit einer Gesundheitsprüfung durch die PKV versehen werden.

Ist die Zwei-Monats-Frist verstrichen, kann Ihr Kind auch privat versichert werden, allerdings findet dann eine Gesundheitsprüfung statt. Kinder können dann von der privaten Krankenversicherung genauso abgelehnt werden wie Erwachsene auch – und auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind dann in der privaten Krankenversicherung möglich.

Private Krankenversicherung: Leistungskriterien im Detail

Die Leistungskriterien der privaten Krankenversicherung sind sehr umfangreich – bis zu 100 Merkmale lassen sich vergleichen. Experten helfen dabei, die beste PKV zu ermitteln. Die wichtigsten Leistungsmerkmale für Ihre Suche haben wir Ihnen hier im Vergleich der Basis- und Premium-Tarife gegenübergestellt.
  Premium-Tarife Basis-Tarife
Bereich AMBULANT

Hierzu zählen alle Behandlungen: Wichtig ist, dass sie bis zum Höchstsatz der GOÄ übernommen werden. Bei sehr guten Verträgen werden sogar Leistungen über diesen Höchstsatz hinaus erstattet, um Behandlungen durch teure Spezialisten zu ermöglichen.

Arztbesuche

Keine Leistungen über GOÄ hinaus

Unter Hilfsmitteln versteht man alle medizinisch notwendigen Mittel, die der Arzt Ihnen verschreibt, um Krankheiten zu bekämpfen oder zu lindern. Dazu gehören z. B. Rollstühle, Prothesen, aber auch Einlagen und orthopädische Schuhe. Im Idealfall erstattet Ihr Tarif die Hilfsmittel ohne Einschränkung.

Hilfsmittel

Als Brillenträger sollten Sie nur einen Tarif bei einer privaten Krankenversicherung wählen, der die Erstattung der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen vorsieht. In der Regel gibt es pro Jahr eine Obergrenze, bis zu der die Krankenversicherung sich an den Kosten beteiligt. Darüber hinausgehende Beträge müssen Sie selbst zahlen.

Sehhilfen

eingeschränkt Höchstbeträge vorgesehen

eingeschränkt Höchstbeträge vorgesehen

Achten Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung darauf, dass Vorsorgeuntersuchungen bezahlt werden. Im Idealfall übernimmt die private Krankenversicherung alle Vorsorgeuntersuchungen unabhängig davon, wie alt Sie sind und wo diese Untersuchungen durchgeführt werden.

Vorsorgeuntersuchungen

Ggf. der Höhe und Art der Untersuchung nach begrenzt

Sie entscheiden selbst, zu welchem Spezialisten Sie gehen.

Freie Arztwahl

Ggf. Primärarztprinzip mit Überweisung

Bereich STATIONÄR

Im Idealfall werden alle Behandlungskosten wieder bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder darüber hinaus erstattet.

Behandlungskosten

Keine Leistungen über GOÄ hinaus

Sie entscheiden, durch welchen Spezialisten Sie behandelt und betreut werden.

Freie Wahl des Behandlers

ggf. eingeschränkt

Die freie Wahl des Krankenhauses sollte im Tarif nicht eingeschränkt sein, denn nur dann können Sie sich selbst das Krankenhaus aussuchen, in dem Sie operiert werden wollen.

Freie Krankenhauswahl

ggf. eingeschränkt

Wenn Sie im Krankenhaus liegen, hängt die Genesung natürlich auch von der Art der Unterbringung ab. Ihr Tarif bei der privaten Krankenversicherung sollte deshalb auch die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer vorsehen.

Unterbringung im Einbettzimmer

meist nur 2-Bett-Zimmer

Bereich ZAHN

Bei leistungsstarken Tarifen trägt die private Krankenversicherung die Kosten für reguläre Zahnarztbehandlungen zu 100 %. Dazu gehören Routine- und Vorsorgeuntersuchungen, die Entfernung von Zahnbelag, Maßnahmen zur Parodontose-Behandlung und einfache Füllungen. Auch bei Zahnarztbehandlungen gilt: Die Kosten sollten mindestens bis zur Höhe der Gebührenordnung für Ärzte erstattet werden.

Behandlungskosten

Keine Leistungen über GOÄ hinaus

Inlays und Implantate sind heute die erste Wahl bei aufwändigem Zahnersatz – dementsprechend sollten die Kosten dafür auch als Zahnbehandlung anerkannt und in voller Höhe übernommen werden. Die Erstattungssätze liegen in der Regel zwischen 40 bis zu 100 Prozent.

Zahnersatz

80 bis 90 % von der Gesamtrechnung inkl. GKV-Anteil

Erstattungen oft begrenzt auf 50 bis 70 % der Gesamtkosten inkl. GKV-Anteil

Kosten für Zahnreinigungen und andere Vorsorgemaßnahmen werden erstattet.

Prophylaxe

oft reduzierter Leistungskatalog

Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen werden zumindest bei jüngeren Versicherten ersetzt.

Kieferorthopädie

in der Regel nur für Jugendliche

Tipp: Die Alternative – GKV-Schutz mit Kostenerstattung

Sie wollen in der GKV bleiben, möchten aber dennoch privatärztlich behandelt werden? Dann wählen Sie die Kostenerstattung der GKV und einen Zusatztarif für die Mehrkosten. Mehr zum Prinzip der Kostenerstattung hier.

Private Krankenversicherung: Die Hürde Risikoprüfung

Vor den Vorteilen der privaten Krankenversicherung steht die Gesundheitsprüfung. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen private Versicherer in den regulären Tarifen prüfen, ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie als Antragsteller aufgenommen werden. Bei Vorerkrankungen oder besonderen Risikofaktoren kann in seltenen Fällen eine Ablehnung erfolgen, meistens erheben die Versicherer einen Risikozuschlag.

Auskunft müssen Antragsteller im ambulanten Bereich geben, wo es meist um die ärztlichen Untersuchungen der letzten drei bis fünf Jahre geht. Auch wenn Bagatell-Erkrankungen in der Regel ohne Bedeutung sind: Was eine Bagatelle ist, sollte besser der Versicherer und sollten nicht Sie selbst entscheiden. Niemand sollte im Antrag Arztbesuche unterschlagen, weil er sie selbst für irrelevant hält.

Auch stationäre Behandlungen müssen angegeben werden, meist für die letzten zehn Jahre. Eine weitere Frage bezieht sich auf Operationen, wobei damit die stationären wie auch die ambulanten gemeint sind. Ebenfalls gefragt wird nach psychischen Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren. Wer in diesem Zeitraum in psychischer Behandlung war, wird in der Regel abgelehnt.

Ebenfalls ein Thema sind die Zähne. Hier geht es weniger um Routine-Behandlungen, sondern vor allem um den Zustand des Gebisses. Entscheidend ist, ob Zähne fehlen, ob gerade eine Behandlung läuft oder ob kieferorthopädische Maßnahmen geplant sind. Einige Versicherer wollen es auch ganz genau wissen, um ihr Risiko einzugrenzen, und fragen nach bereits erfolgten Behandlungen und deren Alter. Denn erfahrungsgemäß werden zehn Jahre alte Brücken und Kronen irgendwann ersetzt werden müssen.

Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung

Wie werden die Beiträge der privaten Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt? +

Grundsätzlich sind die Kosten für die Basisabsicherung im Rahmen der privaten Krankenversicherung steuerlich voll absetzbar – und zwar für alle Familienmitglieder. Lediglich die Beitragsanteile für privatärztliche Wahlleistungen wirken sich steuerlich nicht aus.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil für die PKV? +

Bei einem Angestellten muss der Arbeitgeber für die private Krankenversicherung ebenfalls 50 Prozent der Kosten als Arbeitgeberanteil erstatten – und zwar steuerfrei und begrenzt auf den Höchstsatz, der für einen GKV-Versicherten fällig wird.

Lohnt sich die Wahl eines Tarifes mit Selbstbeteiligung? +

Ein Tarif mit Selbstbeteiligung ist meist um einiges günstiger als einer ohne Eigenanteil. Aber Vorsicht – rechnen Sie als Arbeitnehmer genau nach: Zum Beitrag muss der Arbeitgeber 50 Prozent Zuschuss zahlen, es sei denn, der Beitrag ist so hoch, dass er über dem GKV-Anteil liegt. Ihren Selbstbehalt dagegen zahlen Sie alleine. Deshalb lohnt sich ein hoher Selbstbehalt nur dann, wenn der Arbeitgeberanteil bereits ausgereizt ist.

Wie kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln? +

Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllen, können Sie wechseln. Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Kasse beträgt zwei Monate zum Monatsende. Sollte Ihr Jahreseinkommen erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, ist ein Wechsel ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist möglich. Wenn Sie eine PKV gefunden haben, müssen Sie die Bestätigung Ihrer gesetzlichen Kasse vorlegen, damit die Kündigung wirksam wird.

Wie berechnet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung? +

Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung hängt vom gewählten Versicherungsschutz, Ihrem Alter und der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Aber auch Vorerkrankungen und das Gesundheitsbewusstsein können eine Rolle spielen.

Wie werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung erstattet? +

Sie reichen bei Ihrer privaten Krankenversicherung die Rechnungen Ihres Arztes ein und erhalten die Beträge ausgezahlt, um damit die Rechnungen begleichen zu können. Medikamente kaufen Sie direkt in der Apotheke und legen die quittierten Rezepte der Krankenversicherung vor. Chronisch Kranke können oft mit ihrer Apotheke Zahlung auf Rechnung vereinbaren, sodass sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Rechnungen von Krankenhäusern zahlen Sie in der Regel nicht selbst, sondern die Krankenhäuser rechnen direkt mit den Krankenversicherungen ab.

Kann ich als privatversicherter Student zurück in die GKV? +

Wer sich als Student für die private Kranken­versicherung entscheidet, kann bis zum Studien­ende nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurück. Erst wenn nach dem Studienende eine sozial­versicherungs­pflichtige Tätigkeit mit einem Gehalt unter der Bemessungsgrenze von 59.400 Euro aufgenommen wird, werden Sie auto­matisch versicherungs­pflichtig in der GKV.

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Modell-Foto: colourbox.com