Glätte, Schnee und Eis: Ohne passende Versicherungen kann der Winter teuer werden
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So zauberhaft die Welt bei Schnee und Eis auch aussieht – die kalte Jahreszeit birgt Gefahren, gegen die man gut versichert sein sollte.
So zauberhaft die Welt bei Schnee und Eis auch aussieht – die kalte Jahreszeit birgt Gefahren, gegen die man gut versichert sein sollte.
Haftpflicht für Immobilienbesitzer und Mieter
Die Haftpflichtversicherung spielt für Immobilienbesitzer im Winter eine entscheidende Rolle. Die Wetterbedingungen erhöhen das Risiko für Schäden und Unfälle rund ums Haus. Für Grundstücksbesitzer gilt die Schneeräumpflicht. Das bedeutet, dass Zufahrten und andere Wege auf dem Grundstück sowie die um das Grundstück liegenden Gehwege vom Grundstückseigentümer von Schnee befreit werden müssen. Bei Glatteis muss gestreut werden. In der Regel müssen die Wege innerhalb bestimmter Zeiträume – meist zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen und zwischen 8 und 20 Uhr an Wochenenden – gut begehbar sein. Bei andauerndem Schneefall muss daher mehrmals am Tag Schnee geschippt bzw. gestreut werden. Vermieter übertragen diese Aufgabe mittels einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag häufig auf ihre Mieter. Es gilt demnach zu prüfen, für welche Wege man im Winter die Verantwortung trägt. Wenn auf einem nicht geräumten oder gestreuten Weg Dritte durch einen Sturz zu Schaden kommen, können Grundstückseigentümer bzw. die verantwortlichen Mieter haftbar gemacht werden.Deswegen ist es ratsam, sich nicht nur über die genauen örtlichen Bestimmungen zur Schneeräumpflicht zu informieren, sondern den Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen. Eine Haftpflichtversicherung bzw. eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Vermietern übernimmt im Schadensfall die Kosten, wenn die Schneeräumpflicht unbeabsichtigt vernachlässigt wurde. Weiterhin wird der Versicherer vor der Übernahme der Schadenzahlung im Rahmen des passiven Rechtsschutzes prüfen, ob der Unfall tatsächlich vom Immobilienbesitzer bzw. Mieter zu verantworten ist.
Wohngebäudeversicherung erweitern
Eine weitere wichtige Versicherung für Immobilienbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Schäden an der Immobilie ab, die durch Feuer, Blitzschlag, Einbruch, Vandalismus oder Rohrbrüche entstehen können. Hausbesitzer, deren Immobilie in einem Gebiet mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Wetterextreme wie starken, andauernden Schneefall liegt, sollten ihre Wohngebäudeversicherung auf einen entsprechenden Schutz prüfen und gegebenenfalls um eine Police für Elementarschäden erweitern. In der Regel decken die üblichen Wohngebäudeversicherungen keine Schäden ab, die durch Extremwetter entstehen. Ein zusätzlicher Schutz für Elementarschäden springt ein, wenn es aufgrund von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Hochwasser oder Lawinen zu Schäden am Gebäude kommt. Auch Schäden, die durch Schneelast auf dem Dach entstehen, sind in einer Elementarschadenversicherung in der Regel inbegriffen.+

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Vor allem in Regionen, in denen extremer Schneefall im Winter keine Seltenheit ist, gilt es, Haus und Hof gegen Elementarschäden abzusichern.
Hausratversicherung für Rohrschäden
Wasserrohre können im Winter zu Problemfällen werden. Gefriert das Wasser in der Leitung, dehnt es sich aus. Dies kann zu Beschädigungen an den Rohren führen. Taut das Wasser wieder auf, tritt es aus den Leitungen und kann große Schäden im Haus verursachen, die sowohl die Gebäudesubstanz als auch die Habseligkeiten in der Wohnung betreffen können. Daher ist es wichtig, neben der Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Gebäude aufkommt, eine gute Hausratversicherung zu haben, um im Fall der Fälle Hab und Gut ersetzen zu können. Falls durch einen Rohrschaden Möbel, Elektronik oder andere persönliche Gegenstände beschädigt werden, kann die Hausratversicherung helfen, die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu decken. Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass die Versicherer den Schaden nur dann übernehmen, wenn die Rohre rechtzeitig entleert oder abgesperrt wurden oder der Wohnraum ausreichend geheizt wurde. Wurde der Schaden verursacht, weil keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, kann die Versicherung die Zahlung komplett oder teilweise verweigern.Unfallversicherung checken
Im Winter kann auch die Unfallversicherung besonders wichtig werden. Ist ein Gehweg vorschriftsgemäß geräumt oder gestreut und man stürzt dennoch, greift bei einer Verletzung die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Wegeunfall handelt und man sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit bzw. auf dem unmittelbaren Weg von der Arbeit nach Hause befunden hat. Unfälle, die in der Freizeit passieren, müssen gesondert durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden. Für Wintersportler können sich spezielle Policen lohnen. Bei Skifahrern kann ein Versicherungsschutz sinnvoll sein, der auch die Kosten für notwendige Such- und Bergungsleistungen übernimmt.Kfz-Versicherung im Winter
Das Auto rutscht bei Glatteis in den Graben, ein Ast stürzt unter der Last des Schnees auf das Autodach – auch für Autos und Autofahrer birgt die kalte Jahreszeit besondere Risiken. Den Schaden übernehmen in der Regel die Voll- und Teilkaskoversicherungen. Bei Schäden, die durch Dritte entstanden sind, können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.Zudem ist es wichtig, die Winterreifenpflicht zu beachten. Die Vorschrift besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ausschließlich Reifen mit bestimmten Eigenschaften auf den Straßen fahren dürfen. Erlaubt sind Winterreifen, Allwetterreifen und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung.Zudem gilt für alle nach 2018 produzierten Reifen als neue Kennzeichnungspflicht das Schneeflockensymbol. Reifen mit diesem Symbol erfüllen verbindliche Standards. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden durch Unfälle bei Schnee und Eis nur, wenn die vorgeschriebenen Reifen gefahren wurden.
Vor Fahrtantritt muss das Fahrzeug von Schnee und Eis befreit werden. Löst sich eine Schneeplatte während der Fahrt vom Autodach und verursacht einen Schaden, haftet der Fahrer des Wagens.
Modell-Foto: colourbox.com