Hausratversicherung Informationen, Tipps und den günstigsten Anbieter vergleichen
Das Wichtigste zur Hausratversicherung auf einen Blick
- Umfassender Schutz: Der Schutz erstreckt sich vor allem auf einen Schaden am Hausrat durch einen Einbruchsdiebstahl, durch Feuer, Hagel oder Wasser.
- Hausrat komplett geschützt: Zum versicherten Hausrat zählen Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, außerdem Hausrat im Garten, im Carport oder einem Gartenschuppen.
- Ausreichende Versicherungssumme: Der Hausrat muss so abgesichert sein, dass er bei einem Totalverlust mit der ausgezahlten Summe ersetzt werden kann.
- Unterversicherungsverzicht: Mit einer ausreichenden Versicherungssumme von meist 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung, wenn der Hausrat mehr wert war als die Versicherungssumme.
- Schutz bei grober Fahrlässigkeit: Der Hausratversicherer leistet auch dann, wenn ein Fehlverhalten Ihrerseits den Eintritt des Schadensfalles begünstigt oder ermöglicht hat.
Die richtige Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung ermitteln
Wenn Sie nach einem Schaden Ersatz vom Versicherer für Ihren zerstörten oder gestohlenen Hausrat bekommen, richtet sich die Höhe nach der Versicherungssumme. Die meisten Versicherer schlagen bei der Hausratversicherung pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro vor.Möglich ist es aber auch, den Wert des eigenen Hausrats selbst zu überschlagen und sich entsprechend zu versichern. Aber Vorsicht: In diesem Fall muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung bei teuren Neuanschaffungen nach oben angehoben werden – sonst droht eine Unterversicherung. Es gibt mittlerweile Tarife mit einer unbegrenzten Deckung – der Hausrat ist dann ohne Summenbegrenzung versichert.
Die wichtigsten Leistungsmerkmale der Hausratversicherung
Bei den Hausratversicherungen gibt es leistungsstarke Premium- und preisgünstige Basis-Tarife. Wer welche Leistungen bietet, erfahren Sie hier.Premium-Tarife | Basis-Tarife | |
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Unbegrenzte Versicherungssumme | ||
Glasversicherung möglich | ||
Die Elementarschadenversicherung greift bei den Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen oder Schneelast. Elementarschadenabsicherung möglich | ||
Wer einen Schaden am Hausrat mitverursacht, haftet ggf. grob fahrlässig. Auch solche Schäden sollten mitversichert sein. Grobe Fahrlässigkeit mitversichert | tlw. Haftungssumme begrenzt | |
Der Versicherer verzichtet bei Wahl einer Versicherungssumme von 600 bis 700 Euro/ qm auf den Einwand der Unterversicherung im Schadensfall. Unterversicherungsverzicht | ||
Inhalt vom Home-Office mitversichert | ||
Sie sind dann nicht verpflichtet, Gefahrerhöhungen wie z. B. eine Einrüstung des Hauses zu melden. Verzicht auf Anzeige von Gefahrerhöhungen | ||
Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunst und Antiquitäten greift die Versicherung in der Regel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Im Idealfall lässt sich diese Summe deutlich erhöhen. Wertsachen unbegrenzt absichern | ||
Das kann relevant sein, wenn zum Beispiel Gartenmöbel von der Terrasse gestohlen werden Einfacher Diebstahl mitversichert | ||
Fahrräder mitversichert | gegen Mehrbeitrag | gegen Mehrbeitrag |
Hier ist auch der Hausrat im Auto gegen Diebstahl versichert Diebstahl aus dem Kfz | ||
Oft werden Wertsachen in der Wohnung durch Überspannungsschäden zerstört. Die sind zwar in den meisten Hausrattarifen abgedeckt – allerdings meist nicht ausreichend. Standardmäßig sind oft nur Schäden versichert, die im Stromnetz auftreten – das ist jedoch selten der Fall. Meist entstehen die Schäden bei Gewittern durch den Einschlag eines Blitzes – und dieser Fall sollte versichert sein und zwar mit einer möglichst hohen Versicherungssumme. Überspannungsschäden | tlw. Haftungssumme begrenzt | |
Tipp: Auf Türsicherungen achten
Bei vielen Hausratversicherungen sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass das Haustürschloss eine bestimmte Mindestsicherung nicht unterschreiten darf. In aller Regel muss der Schließzylinder bündig mit dem Türschild abschließen und darf nicht oder nur minimal vorstehen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Vorgaben auf jeden Fall einhalten. Tun Sie das nicht, muss die Hausratversicherung im Ernstfall nach einem Einbruchsdiebstahl den Schaden nicht voll oder vielleicht sogar gar nicht regulieren.Vorschäden: K.-O.-Kriterium für einen Wechsel der Hausratversicherung?
Gerade nach einem Schadensfall möchten viele ihre Hausratversicherung wechseln. Nicht selten, weil sie mit der Regulierungspraxis nicht einverstanden waren. Aber der gerade (nicht?) regulierte Schaden kann die Suche nach einer neuen Hausratversicherung schwierig machen. Denn die neue Versicherung fragt im Antrag nach Vorschäden. Wird die Frage mit "ja" beantwortet, wird beim Vorversicherer nachgefragt, wie es zu dem Schaden gekommen ist.Im schlimmsten Fall können Vorschäden dazu führen, dass Anträge auf Abschluss einer Hausratversicherung nicht oder nur mit einem Risikozuschlag angenommen werden. Das soll im Umkehrschluss allerdings niemanden dazu verführen, Vorschäden nicht anzugeben. Denn eine solche Mauschelei im Versicherungsantrag führt in aller Regel dazu, dass die neue Hausratversicherung spätestens beim ersten Schaden den bestehenden Vertrag rückwirkend kündigt. Und das bedeutet: Sie stehen im Schadensfall ohne Hausratversicherung dar.
Die häufigsten Fragen zur Hausratversicherung
Welche Gegenstände zählen eigentlich zum Hausrat? +
Zählen Fahrräder auch zum Hausrat? +
Gegen welche Gefahren bietet die Hausratversicherung Schutz? +
- Einbruchsdiebstahl (Raub, Vandalismus),
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden) oder
- Hagel und Sturm entstanden ist.
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag,
- Glasbruchschäden (an Fensterverglasungen und Mobiliarglas inklusive Glaskeramikkochflächen),
- Fahrraddiebstahl und
- Wasseraustritt (beispielsweise aus Wasserbetten oder Aquarien) erweitert werden.
Abgesehen davon, dass die Hausratversicherung für zerstörten oder abhanden gekommenen Hausrat finanziellen Ausgleich leistet, trägt die Versicherung übrigens auch die Kosten von Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder Bewachungs- und Schutzmaßnahmen, die anfallen, wenn Ihr Zuhause nach einem Unglück nicht mehr bewohnbar sein sollte. Oft nicht dem Schutz der Hausratversicherung unterfällt der einfache Diebstahl, wenn also ein Dieb durch die offene Terrassentür ins Haus kommt und dann einen Diebstahl begeht.