Berufsunfähigkeitsversicherung "Aus Versehen" Vorerkrankungen verschwiegen?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ehrlich beantworten – Falschangaben "aus Versehen" wirken nicht glaubwürdig.
- Historie der Vorerkrankungen vor Vertragsabschluss sauber recherchieren – in Zweifelsfällen Risikovoranfrage mit optimal absichern stellen.
- Umfassende und ehrliche Dokumentation des Gesundheitsstatus' ist aufwendig – garantiert aber Leistungsanspruch im Ernstfall.
Der Albtraum für jeden Kunden: Sie haben jahrelang in eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt und wollen Leistungen in Anspruch nehmen – die BU-Versicherung aber lehnt ab. Der Grund: Sie haben bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht, die zum Rücktritt und zur Anfechtung des Vertrags durch die Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigen. Der Frust ist groß in einem solchen Fall, aber oft sind die Verbraucher an dem Dilemma nicht ganz unschuldig, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg (AZ: 5 U 120/18) zeigt.
Was war passiert? Eine Frau hatte im Frühjahr 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und wollte im Sommer 2017 Leistungen in Anspruch nehmen. Die Versicherung aber verweigerte die Leistung und erklärte die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Die Frau hatte bei Vertragsabschluss einen vor 18 Jahren erlittenen Reitunfall durchaus angegeben und erklärt, dass seitdem ein Bein verkürzt sei und sie Schuherhöhungen tragen müsse. Allerdings hatte sie auch einiges an gesundheitlichen Problemen verschwiegen – so unter anderem, dass sie 2012 wegen zunehmender Schmerzen infolge des Reitunfalls einen Orthopäden aufgesucht hatte, 2013 wegen eines Hexenschusses zwei Tage lang arbeitsunfähig war und Anfang 2016 zwei Monate lang Krankengymnastik verordnet bekommen hatte. Durch das Verschweigen hatte sie laut Einschätzung des Gerichts den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass sie in in dem abgefragten Zeitraum beschwerdefrei gewesen sei – und das war definitiv nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig zu wissen, dass psychische Beschwerden zusammen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats wie bei der Frau der häufigste Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind – siehe Grafik.
Das Gericht vermochte sich auch nicht der Einlassung der Frau anschließen, die die vergessenen Arztbesuche damit erklärte, sie habe an die Termine beim Arzt nicht mehr gedacht und die Versicherung daher "aus Versehen" nicht vollständig über die gesundheitlichen Beschwerden aufgeklärt. Mit dem Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht klar gemacht, dass die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz keinen Erfolg haben dürfte, sodass die Frau ihre Berufung zurückzog und die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung damit rechtskräftig wurde.
Was war passiert? Eine Frau hatte im Frühjahr 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und wollte im Sommer 2017 Leistungen in Anspruch nehmen. Die Versicherung aber verweigerte die Leistung und erklärte die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Die Frau hatte bei Vertragsabschluss einen vor 18 Jahren erlittenen Reitunfall durchaus angegeben und erklärt, dass seitdem ein Bein verkürzt sei und sie Schuherhöhungen tragen müsse. Allerdings hatte sie auch einiges an gesundheitlichen Problemen verschwiegen – so unter anderem, dass sie 2012 wegen zunehmender Schmerzen infolge des Reitunfalls einen Orthopäden aufgesucht hatte, 2013 wegen eines Hexenschusses zwei Tage lang arbeitsunfähig war und Anfang 2016 zwei Monate lang Krankengymnastik verordnet bekommen hatte. Durch das Verschweigen hatte sie laut Einschätzung des Gerichts den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass sie in in dem abgefragten Zeitraum beschwerdefrei gewesen sei – und das war definitiv nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig zu wissen, dass psychische Beschwerden zusammen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats wie bei der Frau der häufigste Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind – siehe Grafik.
Das Gericht vermochte sich auch nicht der Einlassung der Frau anschließen, die die vergessenen Arztbesuche damit erklärte, sie habe an die Termine beim Arzt nicht mehr gedacht und die Versicherung daher "aus Versehen" nicht vollständig über die gesundheitlichen Beschwerden aufgeklärt. Mit dem Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht klar gemacht, dass die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz keinen Erfolg haben dürfte, sodass die Frau ihre Berufung zurückzog und die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung damit rechtskräftig wurde.
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Was bedeutet die Entscheidung für Sie und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die genaue Angabe aller abgefragten Vorerkrankungen ist das Fundament für einen sicheren Berufsunfähigkeitsschutz, der im Leistungsfall auch wirklich für Sie einsteht. Wenn beim Antrag – ob "aus Versehen" oder absichtlich – falsche Angaben gemacht werden, wird das im Leistungsfall mit hoher Sicherheit dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht gezahlt werden muss. An dieser Tatsache lässt sich nicht rütteln, und die Konsequenz kann nur bedeuten: Machen Sie richtige und vollumfängliche Angaben.Wir helfen Ihnen dabei, denn Ihr Berufsunfähigkeitsschutz ist wichtig und sinnvoll: Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir Ihre Krankengeschichte zu 100 Prozent auf. Sie legen uns die Patientenquittung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vor, aus der bestehende Vorerkrankungen und Diagnosen hervorgehen. Dazu fordern wir bei Bedarf weitere Informationen von Ihren behandelnden Ärzten an, um das Krankheitsbild exakt(er) definieren zu können. Alle diese Informationen finden sich in Ihrem Antrag bzw. der Risikovoranfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung wieder – und wir garantieren Ihnen, dass die dokumentierten und ärztlich diagnostizierten Krankheiten nicht zu einer Ablehnung des Leistungsantrages durch die Berufsunfähigkeitsversicherungen führen können. Übrigens: Nicht selten finden sich auch falsche oder missverständliche Diagnosen in Ihren Krankenakten – gemeinsam mit uns können Sie diese Fehler korrigieren lassen und machen damit Ihren Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung rechtssicher und unangreifbar.
Was tun bei einem Vertrag mit Falschangaben?
Sie haben eine BU-Versicherung abgeschlossen und dabei falsche Angaben im Antrag gemacht? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns Ihren Vertrag gemeinsam überprüfen. Wir können Ihnen zeigen, ob Ihr Schutz im Ernstfall tatsächlich Bestand hat oder ob er wertlos ist. Melden Sie sich für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzugn gerne bei uns!
Modell-Foto: colourbox.com