Barmenia Zusatzversicherung Heilpraktiker Tarif Mehr Gesundheit 2000

Einen neuen leistungsstarken und dennoch preislich attraktiven Tarif zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung hat die Barmenia mit dem Mehr Gesundheit 2000 auf den Markt gebracht, der vor allem für alternative Behandlungen leistet.

Leistungen auf einen Blick

  Erstattungen
Leistung für Heilpraktiker

bis 2.000 Euro pro Jahr

100 %
Naturheilverfahren

bis 2.000 Euro pro Jahr

100 %
Arzneimittel

bis 2.000 Euro pro Jahr

100 %
Maximalerstattung

pro Jahr

2.000 Euro
Brillen/Kontaktlinsen keine Leistung
LASIK-OP keine Leistung
Zuzahlungen

u.a. für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z.B. Bandagen) sowie Arznei- und Verbandmittel.

100 %
Vorsorgeuntersuchungen

bis 2.000 Euro pro Jahr, dazu gehören allgemeine Check-Ups, Kinder- und Jugendlichenvorsorge, Augen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge sowie Demenzvorsorge.

100 %
Auslandskrankenschutz keine Leistung
Wartezeit keine Wartezeit
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Kosten

  Monatlicher Beitrag

bis 20 Jahre

Jugendliche
19,00 Euro
30 Jahre 20,00 Euro
40 Jahre 33,00 Euro
50 Jahre 43,00 Euro
60 Jahre 48,00 Euro
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Gesundheitsfragen

1. Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen? 

  • eine Erkrankung des Nervensystems, des Gehirns, der Psyche, des Herzens, der Gefäße, der Lunge,der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Magens, des Darms, des Blutes, des Kreislaufs, der Harn- und Geschlechtsorgane, des Stoffwechsels, der Haut, der Muskeln, Knochen oder Gelenke
  • eine Krebserkrankung
  • eine Suchterkrankung
  • eine HIV-Infektion 
2. Besteht eine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht?

3. Haben Sie in den letzten zwei Jahren naturheilkundliche Behandlungen bei Heilpraktikern und/oder Ärzten
in Anspruch genommen oder planen Sie eine solche Behandlung?

Leistungen des Tarifs

 

1. Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker

100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker. Versichert sind die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden finden Sie im Anhang 1.

2. Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100 % der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen). Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen. Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpfe.

3. Arznei- und Verbandmittel 100 % der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

4. Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte

100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Dazu gehören zum Beispiel allgemeine Check-Ups, Kinder- und Jugendlichenvorsorge, Augen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge sowie Demenzvorsorge. 5. Gesetzliche Zuzahlungen 100 % der folgenden Zuzahlungen, die Sie nach dem Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung zu tragen haben:

- Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V)
- Heilmittel (§ 32 Abs. 2 SGB V)
- Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V)
- stationäre Krankenhausbehandlungen (§ 39 Abs. 4 SGB V)
- medizinische Rehabilitation (§ 40 Abs. 5 und 6 SGB V)
- medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41 Abs. 3 SGB V) und
- stationäre Transportkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V)

Bitte reichen Sie einen Beleg mit dem Namen der behandelten Person und der Art und Höhe der Zuzahlung ein.

5. Schutzimpfungen

100 % der Kosten für Schutzimpfungen (einschließlich Reiseschutzimpfungen). Dazu gehören zum Beispiel Impfungen gegen FSME (Zecken), Gelbfieber, Hepatitis und Japanische Enzephalitis oder die Malaria-Prophylaxe.

Erstattungshöchstbetrag

Die unter Ziffern 1. bis 6. genannten Kosten übernehmen wir pro versicherter Person und Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 EUR.

 

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22.03.2021

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Modell-Foto: colourbox.com