Unfallversicherung Unfallrisiko absichern – in der Freizeit wie im Beruf

Das Wichtigste zur Unfallversicherung auf einen Blick

  • Leistung als Einmalzahlung entsprechend dem Grad der Invalidität oder als Unfallrente.
  • Sinnvoll für Kinder, die leichter einen Unfall erleiden und abgesichert sein müssen sowie für ältere und gebrechliche Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eher zu Unfällen – wie etwa Stürzen – neigen.
  • Ergänzung für Arbeitnehmer, die wie im Job erhöhten Gefahren ausgesetzt sind wie etwa Handwerker, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Unfallschutz ergänzen wollen,
  • Versicherungssumme und Progression: Sie bestimmen die Höhe der Leistung nach einem Unfall mit.
  • Gliedertaxe: Sie bewertet, wie sich Unfallfolgen im Einzelnen auf die Höhe der Entschädigung oder auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Rente auswirken.

Unfallversicherung immer wieder in der Kritik – zu Recht?

Grundsätzlich ist das Unfallrisiko deutlich geringer als viele Menschen annehmen, aber es ist natürlich durchaus vorhanden: im Job ebenso wie im Straßenverkehr oder auch beim Sport. Die Entscheidung für oder gegen eine Unfallversicherung ist eine Frage des persönlichen Risikos und des eigenen Sicherheitsbedürfnisses. Vor allem bei Risikoneigung im Job oder in der Freizeit kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein, etwa für
  • Motorrad- und Rennradfahrer,
  • Mountainbiker,
  • Ski- und Snowboardfahrer,
  • Reiter,
  • Extremsportler,
  • handwerklich Tätige mit riskantem Job (zum Beispiel Dachdecker oder Tischler).
Auch Kinder und Ältere neigen eher zu Unfällen, die gravierende Folgen bis hin zur Pflegebedürftigkeit haben können. Entsprechend ist eine Unfallversicherung hier sinnvoll.
 

Tipp: Unfallversicherung ist selten erste Wahl als Invaliditätsschutz 

Wer das Risiko absichern möchte, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, der ist mit einer Unfallversicherung schlecht bedient. Selten sind Unfälle die Ursache für ein Ausscheiden aus dem Job – meist sind es psychische Beschwerden oder Probleme mit dem Bewegungsapparat. Hier sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung Sie deutlich besser ab. Und auch bei Kindern sollten Alternativen wie eine Kinderinvaliditätsversicherung immer geprüft werden, bevor eine Unfallversicherung abgeschlossen wird. 

Die richtige Versicherungssumme der Unfallversicherung

Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, stellt sich die Frage nach der richtigen Versicherungssumme. Die fällige Summe soll Ihnen dabei helfen, die unfallbedingten Folgen finanziell aufzufangen. Kalkulieren Sie die möglichen Folgekosten eines Unfalls einmal für sich durch:
  • Kauf von Hilfsmitteln wie einem elektrischen Rollstuhl
  • Umbau des eigenen Hauses
  • Umrüstung des Fahrzeugs
  • Anpassungen in Ihrem Unternehmen, damit Sie weiter Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können
  • Zusatzkosten für Kinderbetreuung oder Therapie-Maßnahmen
Wichtig ist aber nicht nur die Versicherungs-Grundsumme, sondern auch die Progression: Sie sieht vor, dass die Grundsumme umso stärker ansteigt, je schwerer die Unfallfolgen sind. Bei 500 Prozent Progression würde die Unfallversicherung bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer 100-prozentigen Invalidität die fünffache Summe auszahlen, also 500.000 Euro. Damit sind schwerste Unfallfolgen zumindest finanziell umfassend abgesichert.  
Unfallrisiko jetzt absichern

Unfallrente absichern?

Bei der Suche nach einer Unfallversicherung werden Sie auf die Option stoßen, eine Unfallrente mitzuversichern. Die zahlt die vereinbarte Rente aus, solange ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent und mehr vorliegt. Das ist vor allem für diejenigen eine Option, die ihre Arbeitskraft nicht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können. Die Unfallrentenversicherung deckt zwar nur einen (kleinen) Teil des gesamten Invaliditätsrisikos ab, aber Sie haben bei einem unfallbedingten Aus im Job einen Rentenanspruch!

Leistungsbausteine der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung lässt sich individuell aus verschiedenen Bausteinen zusammenstellen.

Grundsumme und Progression +

Die Grundsumme ist die Basissumme für die Berechnung einer Entschädigung nach einem Unfall. Die Progression legt fest, das Wievielfache der Grundsumme Sie im Versicherungsfall tatsächlich ausbezahlt bekommen. Ein Progression von 500 Prozent verfünffacht die Grundsumme im Schadensfall. Die Höhe der auszuzahlenden Summe hängt aber auch von anderen Faktoren wie etwa der Gliedertaxe ab.

Unfallrente +

Auf Wunsch können Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung ergänzend eine monatliche Unfallrente vereinbaren. Dann zahlt Ihre private Unfallversicherung nach einem Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen zusätzlich zur einmaligen Grundsumme monatlich eine Rente in der vereinbarten Höhe aus, wenn der Invaliditätsgrad 50 Prozent und mehr beträgt.

Todesfallsumme +

Die Unfallversicherung kann so gestaltet werden, dass bei einem tödlichen Unfall eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Meist wird die dafür vorgesehen, Bestattungskosten abzudecken.

Krankenhaustagegeld +

Auf Wunsch können Sie auch ein Krankenhaustagegeld mit der Unfallversicherung vereinbaren. Sie erhalten den vereinbarten Tagessatz dann für jeden Tag, den Sie unfallbedingt im Krankenhaus verbringen müssen.

Zusatzbausteine +

Je nach gewählter Unfallversicherung und dem abgeschlossenen Tarif bietet die Unfallversicherung weitere Leistungen, etwa für …
  • Kosten von Bergung und Transport nach einem Unfall,
  • kosmetische Operationen,
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz bei Unfallschäden am Gebiss,
  • Leistungen bei Infektionskrankheiten.

Was ist eigentlich die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Im Zusammenhang mit der Unfallversicherung ist oft von der Gliedertaxe die Rede. Festgelegt wird damit die Höhe der Entschädigung, die Sie von der Unfallversicherung nach einem Unfall erhalten. Jedes einzelne Organ bzw. die Körperfunktionen werden taxiert und bewertet. Die Versicherer regeln dann in der Gliedertaxe individuell, welche Entschädigungshöhe zum Beispiel der Verlust eines Armes nach sich zieht. Die Versicherungen unterscheiden sich bei der Bewertung zum Teil sehr deutlich voneinander. In der Beratung sollten Sie deshalb genau auf die Regelungen zur Gliedertaxe achten.

Die wichtigsten Leistungsmerkmale der Unfallversicherung

Die Unfallversicherungen bieten unterschiedlich starke Tarife an. Hier die Leistungsunterschiede zwischen den Basis- und Premium-Tarifen.
  Premium-Tarife Basis-Tarife
Individuelle Versicherungssumme
Individuelle Progression
Unfallrente mitversicherbar

gegen Mehrbeitrag

gegen Mehrbeitrag

Die Gliedertaxe ist so gestaltet, dass Unfallfolgen möglichst hohe Zahlungen auslösen.

Verbraucherfreundliche Gliedertaxe

In diesem Fall spielen vorhandene Erkrankungen bei der Bemessung des Invaliditätsgrades keine Rolle.

Verzicht auf krankheitsbedingte Leistungskürzung

nur bis zu einem bestimmten Grad der Mitwirkung keine Berücksichtigung

Der Versicherer organisiert zum Beispiel Unterstützung im Haushalt oder für Fahrten zum Arzt.

Assistance-Leistungen

Nach einem Unfall erhalten Sie bei schweren Unfallfolgen eine Sofortleistung.

Sofortleistung

Der Versicherer trägt die Kosten, wenn Sie nach einem Unfall geborgen oder transportiert werden müssen und die Krankenkasse die Kosten nicht oder nicht voll trägt.

Bergungs- und Transportkosten

ggf. summenmäßig begrenzt

Die Unfallversicherung zahlt die Kosten für unfallbedingte Maßnahmen am Gebiss.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

ggf. summenmäßig begrenzt

Haushaltshilfe

Die Unfallversicherung zahlt die Kosten für unfallbedingte Maßnahmen zur Beseitigung sichtbarer körperlicher Unfallfolgen.

Kosmetische Operationen

ggf. summenmäßig begrenzt

Leistungen auch bei Unfällen durch Alkohol am Steuern

nur bis zu den festgelegten Promille-Sätzen

Promille-Sätze meist geringer als bei Premium-Tarifen

Die Unfallversicherung zahlt auch, wenn eine eigene Kraftanstrengung – etwa beim Sport – zu einer Verletzung führt.

Erhöhte Kraftanstrengung

Bandscheibenschäden meist ausgeschlossen

In diesem Fall werden die gesundheitlichen Folgen einer Schutzimpfung gegen definierte Krankheiten als Unfall behandelt.

Impfschäden
Nahrungsmittelvergiftung
Infektionskrankheiten
Vergiftung durch Gase und Dämpfe
Tauchschäden
Erfrierungen
Unfälle durch Herzinfarkt

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Modell-Foto: colourbox.com