Berufsunfähigkeit Leistungsantrag: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen nicht arbeiten können, sollten Sie sich auf jeden Fall auch einmal Gedanken machen, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist meist ein schleichender Prozess, an dessen Ende eben auch feststehen kann, dass Sie nicht oder erst einmal nicht in Ihren Beruf zurückkehren können.

Wenn Sie einen Leistungsantrag stellen, müssen Sie in der Regel viele Informationen bereitstellen, unter anderem sind das:
  • ausgefüllte Formulare des Versicherers
  • ausführliche Berichte Ihrer Ärzte, die über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der Erkrankung sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pflegebedürftigkeit Auskunft geben,
  • Unterlagen über Ihren Beruf, Ihre genaue Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie ggf. auch über die Zeit vorher.
Die Unterlagen zum Leistungsantrag entscheiden darüber, ob und ggf. wie schnell Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Füllen Sie die Unterlagen deshalb unbedingt sorgfältig aus, und lassen Sie sich dabei von uns und unseren Experten beraten und begleiten.

Stolpersteine beachten

Es gibt eine Vielzahl von Punkten, die es zu beachten gilt. Hier sind die wichtigsten zusammengefasst:
  • Formulare: Lassen Sie sich nicht zu sehr in die Formulare der Versicherer pressen: Sind die Fragen zu unspezifisch, antworten Sie ausführlich und konkret auf Ihre Erkrankung bezogen auf einem Extrablatt, das Sie dem Leistungsantrag unterschrieben hinzufügen. Können Sie Fragen nicht oder nicht beantworten, vermerken Sie das entsprechend.
  • Auskunftserteilung: Sie müssen dem Versicherer nicht pauschal erlauben, Ihre gesamten Krankenakten einzusehen. Erteilen Sie auf gar keinen Fall eine pauschale Schweigepflichtentbindung, sondern erlauben Sie nur im Einzelfall Zugriff auf Arztunterlagen - sprechen Sie vor der Einwilligung mit dem Arzt über den Inhalt Ihrer Akte, damit Sie wissen, was drin steht.
  • Diagnosen: Sie sind nicht verpflichtet, ärztliche Diagnosen zu treffen - fragt der Versicherer z. B. nach dem Grund der Berufsunfähigkeit, schildern Sie Ihr Leiden aus Laiensicht. Beschreiben Sie Ihre Beschwerden und nennen Sie keine Diagnosen, die nicht gesichert sind.
  • Ihre bisherige Tätigkeit: Entscheidend für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist die Frage, ob Sie Ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben können. Legen Sie dafür am besten in Form eines Stundenplans genau dar, was Sie bisher gemacht haben und warum Sie genau welche Tätigkeit in Zukunft nicht mehr ausüben können. Der Leistungsprüfer muss abschätzen können, ob und aus welchen Gründen Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Je besser Sie das darlegen können, umso größer sind die Chancen auf eine schnelle Bewilligung der Leistungen.

Tipp: Werden Sie nicht emotional

Von der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente hängt vieles ab – gleichzeitig befinden sich die Betroffenen in einer gesundheitlich angespannten Situation. Die Folge sind oft Leistungsanträge, die weniger als technischer Vorgang gesehen werden, die sie ja nun einmal sind – sondern die von den Betroffenen sehr emotional behandelt werden. Das betrifft den Umgang mit dem Sachbearbeiter genauso wie die Darstellung von Krankheiten und Tätigkeiten und birgt das Risiko, unüberlegte Aussagen zu treffen und Angaben zu machen, die Ihnen schaden. Nehmen Sie sich unbedingt einen Beistand beim Leistungsantrag, der auch die Korrespondenz und Kommunikation mit der Versicherung führt – bleiben Sie im Hintergrund, und konzentrieren Sie sich auf Ihre Gesundung.

Denken Sie daran: Ihr Versicherer ist nicht Ihr Partner

Versicherer bieten für den Leistungsfall oft Unterstützung und Beratung an - und geraten damit in einen Interessenkonflikt. Denn die “Beratung” von Ihnen kann in einer Leistungspflicht münden, die den Versicherer leicht eine sechsstellige Summe kosten kann. Wie gut kann die Beratung da sein? Lassen Sie sich nicht vom Versicherer - vor allem nicht am Telefon - zu einem überhastet gestellten Leistungsantrag hinreißen, der Sie am Ende teuer zu stehen kommt. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten in aller Regel rückwirkend vom Beginn der Berufsunfähigkeit an - es ist also keine übermäßige Eile geboten, zumal Sie in der Regel ja auch Krankengeld erhalten.

12.03.2020

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Modell-Foto: colourbox.com