FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Information Welcher Beruf ist denn bei der BU versichert?

Welcher Beruf ist denn bei der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert? Diese Frage stellen sich viele. In der Praxis ist meist der zuletzt ausgeübte Beruf entscheidend, der vor dem Beginn einer Krankheit ausgeübt wird, die dann zur BU führt.
Theoretisch beantwortet diese Frage beantwortet tatsächlich das Versicherungsvertragsgesetz - in § 172 VVG heißt es: 
(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Entscheidend ist dabei der Absatz 2: Der zuletzt ausgeübte Beruf ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend, und zwar so, wie er ausgeübt wurde, bevor man krank wurde oder einen Unfall hatte und die gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind. Diese Regelung findet sich so heute in den Versicherungsbedingungen, und zwar in der Regel (und bei von uns vermittelten Verträgen immer) unter Verzicht auf die abstrakte Verweisung aus Absatz 3. Denn die würde es dem Versicherer erlauben, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, wenn Sie theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnten, egal, ob Sie das wollen oder ob es überhaupt freie Arbeitsplätze gibt. Zudem muss natürlich geklärt werden, was “auf Dauer” heißt, was ganz konkret unter “ganz oder teilweise” zu verstehen ist und was eigentlich ein “Beruf” ist. Aber der Reihe nach:

Die Tatbestandsmerkmale

Diese einzelne Tatbestandsmerkmale sind entscheidend:

“Auf Dauer”

In der Regel sehen Berufsunfähigkeitsversicherung heute eine Klausel vor, nach der die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate andauern muss oder schon seit sechs Monaten besteht - dann entsteht der Leistungsanspruch.

“Ganz oder teilweise”

In den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen wird die Zahlung der Rente davon abhängig gemacht, dass Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Das kann eine zeitliche Komponente sein, aber auch die Qualität der Arbeit betreffen.

“Beruf”

Im Klassischen Erwerbsleben ist klar, was unter dem Beruf zu verstehen ist - wobei es durchaus unterschiedlichste Ausgestaltung eines identsichen Berufsbildeds geben kann. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam das Berufsbild, das die günstigste Berufsgrupnne-Einstufung ermöglicht. Das gilt auch für besondere Berufe wie Schüler, Studenten, Auszubildende oder Hausfrauen (und natürlich Hausmänner). 

Ausscheiden aus dem Job - was ist dann versichert?

Ein anderer Streitfall kann das Ausscheiden aus dem Job sein - etwa wegen Elternzeit oder eines Sabbaticals. In beiden Fällen wird ja kein klassischer Job mehr ausgeübt - ist der Versicherte dann also Hausmann oder Hausfrau? Das hätte gravierende Konsequenzen, weil es für den Versicherer viel einfacher wäre, die Zahlungen nach einer Zeit einzustellen. Im Idealfall bleibt der vor dem Ausscheiden aus dem Job ausgeübte Beruf weiterhin versichert - und der Versicherer wird enger an seine Leistungspflicht gebunden.

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