AIDS und HIV Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtiger Pfeiler bei einer Erkrankung
Infektion kann berufliche Tätigkeit frühzeitig beenden
Eine HIV-Infektion kann in vielen Berufen dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Betroffen sind davon vor allem Angestellte in pflegenden Berufen, wie etwa
- Ärzte und Zahnärzte,
- Ergo- und Physiotherapeuten,
- Tierärzte,
- Kranken- und Gesundheitspflegerinnen und -pfleger,
- Erzieher in Kindergärten und Tagestätten,
- Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche oder der Gastronomie.
Führt eine Infektion zu einem Tätigkeitsverbot, muss das nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit bedeuten, die eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente nach sich zieht. Deshalb ist es sinnvoll, im Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Infektionsklausel zu achten. Die sieht Leistungen schon für den Fall vor, dass ein gesetzliches Berufsverbot verhängt wird.
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Ich bin infiziert – bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit einer diagnostizierten HIV-Infektion ist es so gut wie unmöglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen – die meisten Versicherer lehnen entsprechende Anträge ab. Die einzige Möglichkeit besteht im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die im Kollektivvertrag auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und stattdessen nur eine Obliegenheitserklärung verlangt, in der längere Arbeitsunfähigkeiten angegeben werden müssen. Auch Aktionen der Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung eignen sich meist nicht für HIV-Infizierte, weil nach bestehenden Infektionen direkt gefragt wird oder aber die regelmäßigen Arztbesuche angegeben werden müssen und dann in eine reguläre Prüfung übergeleitet wird, in der die Infektion dann zur Ablehnung führen dürfte.
Modell-Foto: colourbox.com