AIDS und HIV Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtiger Pfeiler bei einer Erkrankung

In Deutschland sind rund 83.000 Menschen an HIV und AIDS erkrankt – 480 sind 2014 an der Erkrankung gestorben, die Erkrankten können eine immer längere Zeit symptomfrei leben, bis die Erkrankung das Leben schwer und schwerer beeinträchtigt. Oft kommt dann nach kurzer Zeit das Aus im Job. Endet später die Krankengeldzahlung, drohen neben den gesundheitlichen Beschwerden finanzielle Sorgen. Wie bei jeder Erkrankung gilt auch bei HIV und AIDS: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf krankheitsbedingt nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann.

Infektion kann berufliche Tätigkeit frühzeitig beenden

Eine HIV-Infektion kann in vielen Berufen dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Betroffen sind davon vor allem Angestellte in pflegenden Berufen, wie etwa
  • Ärzte und Zahnärzte,
  • Ergo- und Physiotherapeuten,
  • Tierärzte,
  • Kranken- und Gesundheitspflegerinnen und -pfleger,
  • Erzieher in Kindergärten und Tagestätten,
  • Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche oder der Gastronomie.
Führt eine Infektion zu einem Tätigkeitsverbot, muss das nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit bedeuten, die eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente nach sich zieht. Deshalb ist es sinnvoll, im Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Infektionsklausel zu achten. Die sieht Leistungen schon für den Fall vor, dass ein gesetzliches Berufsverbot verhängt wird.
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Ich bin infiziert – bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Mit einer diagnostizierten HIV-Infektion ist es so gut wie unmöglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen – die meisten Versicherer lehnen entsprechende Anträge ab. Die einzige Möglichkeit besteht im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die im Kollektivvertrag auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und stattdessen nur eine Obliegenheitserklärung verlangt, in der längere Arbeitsunfähigkeiten angegeben werden müssen. Auch Aktionen der Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung eignen sich meist nicht für HIV-Infizierte, weil nach bestehenden Infektionen direkt gefragt wird oder aber die regelmäßigen Arztbesuche angegeben werden müssen und dann in eine reguläre Prüfung übergeleitet wird, in der die Infektion dann zur Ablehnung führen dürfte.

14.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com