Berufsunfähigkeitsversicherung: Alternativen zur Absicherung Arbeitskraftsicherung: Produkte und Lösungen

Auf dem Markt gibt es viele Produkte, die als Arbeitskraftabsicherung angepriesen werden. Aber was ist wirklich davon zu halten? Gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung Alternativen? Wir haben alle Produkte und Lösungen hier einmal unter die Lupe genommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie ist der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn Sie Ihren tatsächlich zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können – egal, aus welchem Grund. Damit ist Ihre tatsächlich ausgeübte Tätigkeit geschützt – und nicht Ihre generelle Verwendbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wie beispielsweise bei der Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen die optimale Absicherung der Arbeitskraft, wenn Laufzeit und Rentenhöhe richtig gewählt und die Versicherungsbedingungen vernünftig analysiert worden sind. 
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Vorteile

  • Umfassende Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten und Unfälle.
  • 100 Prozent Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
  • Schutz bis zum Rentenbeginn möglich.

Nachteile

  • Für viele Berufe zu teuer.
  • Hohe Hürden bei der Gesundheitsprüfung.
  • Vorerkrankungen schließen Schutz aus oder schränken ihn ein.

Ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigenständige Absicherung, sondern ein Baustein der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sieht eine Leistung vor, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, eine Berufsunfähigkeit aber (noch) nicht festgestellt ist und vielleicht auch gar nicht festgestellt wird. Leistungsauslöser ist in den meisten Fällen eine mindestens sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit – gezahlt wird dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Erforderlich ist es meist, zeitgleich mit dem Anspruch aus dem Baustein der Arbeitsunfähigkeit, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu beantragen. Wird die Berufsunfähigkeitsrente bewilligt, geht die Arbeitsunfähigkeitsrente in die BU-Rente über.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist tatsächlich auch eine Arbeitskraftabsicherung – aber keine, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt oder verdrängt. Sie leistet vielmehr die versicherte Leistung in dem Zeitraum, in dem das Gehalt krankheitsbedingt nicht mehr fließt, die Berufsunfähigkeitsrente aber noch nicht bewilligt ist. Versichert wird in der Regel ein sogenannter Tagessatz: Der kann bei Angestellten ab dem 43. Tag – dem Ende der Lohnfortzahlung – versichert werden. Selbstständige entscheiden dagegen frei, ab wann geleistet wird. Im Idealfall ist die Krankentagegeldversicherung so gestaltet, dass die Leistungen lückenlos direkt in die der Berufsunfähigkeitsversicherung übergehen. Ein wichtiger Baustein gegen finanzielle Sorgen bei längerer Krankheit.
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Vorteile

  • Ergänzt bei kleinem Beitrag das Krankengeld der GKV.
  • Schließt die finanzielle Lücke nach dem Ende der Lohnfortzahlung.
  • Kleinere Tagegelder sind mit vereinfachter Gesundheitsprüfung versicherbar.
  • Tagegelder werden steuerfrei ausgezahlt.

Nachteile

  • Selbstständige ohne Krankengeldanspruch müssen hohe Beiträge für ihre Absicherung kalkulieren.
  • Versicherbar ist nur das Einkommen – nicht der Umsatz bei Selbstständigen.
  • Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Sie ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei allen Erkrankungen unabhängig von der Ursache und Herkunft leisten muss. Der entscheidende Unterschied: Versichert ist nicht der tatsächlich ausgeübte Beruf, sondern die generelle Möglichkeit, irgendeinen Job auszuüben. Gezahlt wird also wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, wenn Sie keinerlei Erwerbstätigkeit für zwei bis drei Stunden am Tag ausüben können. Die Hürde für eine Leistung ist deshalb als recht hoch einzustufen und der Leistungsanspruch oft deutlich schwerer zu realisieren als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.  
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Vorteile

  • Gute Alternative zu Arbeitskraftsicherung.
  • Individuelle Rentenhöhe versicherbar.
  • Günstigere Beiträge als bei der BU-Versicherung.

Nachteile

  • Keine konkrete berufliche Tätigkeit versichert –Verweisung möglich.
  • Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Vorerkrankungen können ebenfalls zu Einschränkungen und Ablehnungen führen.

Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung

Bei voller Erwerbsminderung bekommen Sie eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung, die maximal 30 Prozent Ihres früheren Bruttoeinkommens ausmacht – eine halbe Erwerbsminderungsrente reduziert diesen Betrag um 50 Prozent. Oft kommen die Renten aber nicht zur Auszahlung, weil Sie auf dem Arbeitsmarkt – wenn auch in einem anderen Job – noch einsetzbar sind. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie nur noch, wenn Sie vor 1961 geboren sind.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Das Leistungsspektrum mit einer monatlichen Rente bis ins Rentenalter ist gleich, der entscheidende Unterschied liegt in der Dienstunfähigkeitsklausel: Sie sieht vor, dass Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung dann bewilligt werden, wenn der Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder aber – zum Beispiel bei Anwärtern –entlässt. Eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung, die die Leistungen daran koppelt, dass Vollzugsdienstunfähigkeit festgestellt wird – die Hürde ist damit leichter zu nehmen.
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Vorteile

  • Einfach Anspruch bei Dienstunfähigkeit.
  • Keine separate Prüfung der Berufsunfähigkeit erforderlich bei DU-Klausel.
  • Individuelle Absicherung der Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit.

Nachteile

  • Eingeschränkte Auswahl an Versicherungen und Tarifen mit Dienstunfähigkeitsklausel.
  • Laufzeit und Rentenhöhe sind oft beschränkt.
  • Beiträge sind in bestimmten Berufen (zum Beispiel Polizeidienst oder Lehrer) sehr hoch.

Wie sichere ich meine Arbeitskraft am besten ab?

"Wie viel BU-Rente brauche ich?" – diese Frage bekommen Makler in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder gestellt. Eine Faustregel ("70 Prozent vom Netto – mindestens") für die Bemessung der Berufsunfähigkeitsrente gibt es aber nicht. Jede Absicherung ist individuell und sollte so auch geplant werden – die "passende" Berufsunfähigkeitsrente inklusive. Antworten auf zwei Fragen helfen bei der Berechnung der richtigen Berufsunfähigkeitsrente.

Frage 1: Welche Ausgaben habe ich bei Berufsunfähigkeit?

Tatsächlich stellen sich diese Frage die wenigsten, obwohl ihr entscheidende Bedeutung zukommt. Denn neben den Lebenshaltungskosten sorgen vor allem Kosten für die Krankenversicherung und die Altersvorsorge dafür, dass das Budget ohne ausreichende Berufsunfähigkeitsrente schnell zu knapp wird. So müssen PKV-Versicherte bei Berufsunfähigkeit ihre Beiträge alleine schultern – gesetzlich Versicherte kommen wenigstens in den Genuss günstigerer Beiträge.

Die Altersvorsorge dagegen wird radikal reduziert bei Berufsunfähigkeit: In die Deutsche Rentenversicherung fließen gar keine Beiträge mehr, und das Schicksal der betrieblichen Absicherung muss auch geklärt werden. Umso wichtiger ist es, dass die private Altersvorsorge weiter bedient werden kann, denn ihre Bedeutung wächst bei Berufsunfähigkeit.

Frage 2: Mit welchen Einnahmen kann ich bei Berufsunfähigkeit rechnen?

Das Einkommen fällt bei längerer Berufsunfähigkeit meist weg – trotzdem stehen viele, die das frühere Nettoeinkommen komplett selbst absichern müssen, nicht ganz "blank" da. So wird eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, viele bAV-Verträge sehen auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit vor – und fällt das Familieneinkommen weg oder reduziert sich deutlich, leistet auch der Staat zusätzliche Unterstützung, etwa durch Wohngeld oder einen Lastenzuschuss.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung sichert nicht speziell die Arbeitskraft ab und ist daher auch nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu sehen. Zwei Punkte sind dabei wichtig: Zum einen löst eine schwere Krankheit nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit aus – ggf. bekommen Sie Leistungen, obwohl Sie (noch) arbeiten können. Viel schlimmer aber: Viele Gründe für eine Berufsunfähigkeit liegen eben nicht in den versicherten schweren Krankheiten begründet – und dann wird eben von der Dread-Disease-Versicherung nicht geleistet, obwohl Sie berufsunfähig sind und dringend finanzielle Unterstützung bräuchten. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb bestenfalls eine Ergänzung bei bestehender Arbeitskraftabsicherung.
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Vorteile

  • Leistungsauszahlung auch, wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Klare Leistungszusage mit gutem Bedingungswerk.
  • Einmalzahlung zur freien Verfügung.

Nachteile

  • Als Arbeitskraftsicherung nur bedingt geeignet.
  • Keine Rentenzahlung, sondern Einmalzahlung – hohe Versicherungssumme mit teuren Beiträgen erforderlich.
  • Gesundheitsprüfung kann Schutz einschränken.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitenversicherung hat mit ihrem Leistungsversprechen durchaus einen Bezug zur Berufsfähigkeit: Der Verlust wichtiger Grundfähigkeiten wie "Sehen", "Hören" oder die "Beweglichkeit einzelner Gliedmaßen" kann bei vielen Berufen und Berufsgruppen zu einer Berufsunfähigkeit führen und löst entsprechend einen Leistungsfall aus. Aber wichtige Bereiche der Arbeitskraftabsicherung – vor allem im Bereich der psychischen Leistungsfähigkeit – werden von den Grundfähigkeitsversicherungen nicht oder nur am Rande mitversichert. Insgesamt kann eine Grundfähigkeitsversicherung aber auch eine bestehende Absicherung eher ergänzen als ersetzen.
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Vorteile

  • Kann als eingeschränkte Arbeitskraftsicherung fungieren.
  • Einfachere Gesundheitsprüfung als bei der BU- oder EU-Versicherung.
  • Rente bis zum Beginn der Altersrente absicherbar.

Nachteile

  • Bestenfalls eingeschränkter Schutz bei psychischen Erkrankungen.
  • Ggf. keine Leistung trotz Berufsunfähigkeit.
  • Gesundheitsprüfung erforderlich.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung leistet bei einer unfallbedingten Invalidität eine Rente und/oder eine Einmalzahlung – aber eben auch nur nach einem Unfall. Berufsunfähigkeit kann natürlich ihre Ursache in einem schweren Unfall haben – in der Praxis passiert das aber eher selten. Mit einer privaten Unfallversicherung wäre also ein Schutz der Arbeitskraft gegen Unfallfolgen gesichert – ein Schutz gegen Krankheiten hingegen besteht überhaupt nicht. Eine private Unfallversicherung als Arbeitskraftabsicherung scheidet deshalb aus und kann bestenfalls als Ergänzung gesehen werden, wenn vor allem im Freizeitbereich – zum Beispiel durch Sport oder ein Hobby – ein erhöhtes Unfallrisiko herrscht.  
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Vorteile

  • Rente und Einmalleistung versicherbar. 
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich.
  • Hohe Einmalzahlung mit Progression bei Vollinvalidität.

Nachteile

  • Nur unfallbedingte Invalidität abgesichert – als Arbeitskraftschutz nicht sinnvoll.
  • Vorerkrankungen können je nach Tarif Leistung ausschließen oder reduzieren.
  • Unfallrente ist recht teuer und leistet nur bei hohen Invaliditätsgraden – und nur dann, wenn die auch andauern.

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Modell-Foto: colourbox.com