Heilpraktikerversicherung Der Tarif MediNatura der Gothaer

Wer heute beim Arztbesuch auf alternative Behandlungen setzen möchte, muss die als gesetzlich Versicherter oft aus eigener Tasche zahlen, denn keine gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten für den Besuch beim Heilpraktiker. Eine Zusatzversicherung kann helfen, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.

Wir haben die Heilpraktikerversicherung der Gothaer (Tarif MediNatura) einem Produktcheck unterzogen: Ist die Police empfehlenswert oder nicht?

Tarifbeschreibung

Der Tarif MediNatura der Gothaer erstattet 100 Prozent der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte – und zwar bis zu 500 Euro im ersten, 1.000 Euro im zweiten und 2.000 Euro ab dem dritten Jahr. Erstattet werden auch die Kosten für verordnete Arzneien. Grundlage für die Erstattungen sind die Gebührensätze nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) und dem Hufelandverzeichnis. Ein 40-jähriger Mann zahlt für den Schutz im Monat 11,63 Euro, eine Frau 21,01 Euro. Wer bei Vertragsbeginn bereits 50 Jahre alt ist, muss kaum mehr zahlen: 22,19 Euro werden dann für Frauen fällig, 13,26 Euro für Männer – auch mit steigendem Alter ist die Police damit interessant. Für den Tarif gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, die erfüllt sein muss, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Das spricht für die Heilpraktikerversicherung der Gothaer (Tarif MediNatura)

Die Zusatzversicherung bietet gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, ohne Zuzahlungen auf Behandlungsmöglichkeiten zuzugreifen, die ihnen als Kassenleistung in der Regel sonst nicht offenstehen. Denn nur wenige Kassen zahlen homöopathische Behandlungen, die meisten Behandlungen bei Heilpraktikern oder mit naturheilkundlichen Verfahren aber sind Privatsache und müssen vom Versicherten getragen werden. Der Tarif MediNatura übernimmt zum Beispiel die Kosten, wenn Akupunktur als Schmerzbehandlung eingesetzt wird oder chiropraktische oder osteopathische Behandlungen vorgenommen werden.

Das spricht gegen die Heilpraktikerversicherung der Gothaer (Tarif MediNatura)

Die Zusatzversicherung bei der Gothaer gibt den Versicherten – wie bei anderen Tarifen auch – keinen Freifahrtschein, um beliebig neue Behandlungsmethoden auszuprobieren. Erstattet werden die Kosten nur für medizinische Behandlungen, die von der Schulmedizin anerkannt sind oder sich in der Praxis als erfolgversprechend bewährt haben. Grundlage für die Erstattung sind die Gebührensätze nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) und dem Hufelandverzeichnis. Bleibt die Rechnung im Rahmen der Gebührenvorgaben, wird sie auch voll vom MediNatura-Tarif übernommen. Rechnet der Heilpraktiker aber zum Beispiel nach Stunden und damit ggf. mehr ab, als die Gebührenordnung vorsieht, sind diese Mehrkosten nicht erstattungsfähig.

Was bieten die Wettbewerber?

Die Süddeutsche Krankenkasse bietet mit dem Tarif NATURprivat − neben der Gothaer − die einzige reine Heilpraktikerversicherung an, die allen gesetzlich Versicherten offensteht. Bei einer vergleichbaren Prämie werden die Leistungen wie auch bei der Gothaer erstattet, allerdings gibt es in den ersten beiden Versicherungsjahren eine Begrenzung der Kosten auf 100 Euro bzw. 200 Euro im Jahr, sodass gerade einmal die gezahlten Beiträge für Behandlungen ausgeschüttet werden. Andere gute Versicherungen wie zum Beispiel die ARAG (Tarif 483, Erstattung der Kosten zu 90 Prozent, Höchstgrenze 2.500 Euro über zwei Jahre) oder die Barmenia (Tarif AN, Erstattung der Kosten zu 80 Prozent, Höchstgrenze 1.000 Euro pro Jahr) sind nur im Paket mit anderen Zusatzversicherungen zu bekommen. Solche zusätzlichen Erweiterungen des gesetzlichen Schutzes sollten allerdings immer separat vereinbart werden.

Das Fazit

Der Tarif MediNatura der Gothaer ist das Top-Angebot für alle gesetzlich Versicherten, die eine Heilpraktikerversicherung abschließen wollen. Einem guten Preis stehen umfangreiche Leistungszusagen gegenüber. Besonders lohnend dürfte der Abschluss der Heilpraktikerversicherung vor allem dann sein, wenn der Versicherte wirklich regelmäßig einen Heilpraktiker konsultiert oder naturheilkundliche Behandlungen in Anspruch nimmt, also auf nachhaltige Behandlungen setzt und damit die Höchstgrenzen für Kostenerstattungen voll ausschöpft.

 

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Modell-Foto: colourbox.com