Produktcheck Waldenburger Hochzeitsversicherung

Das mag sich niemand vorstellen, was im Film "Die Braut, die sich nicht traut" von Julia Roberts passierte: Sie sagt immer Ja – bis es ernst wird. Maggie Carpenter (Julia Roberts) ist berühmt dafür, Bräutigame vorm Altar stehenzulassen. Gleich mehrfach. Als der New Yorker Journalist Ike (Richard Gere) ihre Geschichte aufgreift, treffen zwei starke Charaktere aufeinander – und es beginnt ein turbulentes Spiel aus Vorurteilen, Schlagabtausch und vielleicht doch... echter Liebe? Eine romantische Komödie über Zweifel, Mut und das große Ja im richtigen Moment.
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Die Geschichte wäre natürlich weniger Hollywood-tauglich gewesen, wenn die versetzten Ehegatten eine Hochzeitsversicherugn gehabt hätten. Denn die hätet zumindest die Kosten gedeckt? Oder? Wir schauen uns das im Produktcheck bei der Waldenburger Hochzeitsversicherugn einmal an.  

Was genau ist denn nun versichert? 

 Versichert ist die Hochzeitsfeier der versicherten Personen in Deutschland. Mitversichert ist der Polterabend, welcher anlässlich dieser Hochzeit ausgerichtet und organisiert wird. Außerdem ist auch jeweils eine Feier am Tag der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung vom Versicherungsschutz umfasst. Versicherte Personen sind die Brautleute und der Gegenstand der Versicherung ist bedingungsgemäß der Ausfall der planmäßigen Durchführung der Hochzeit aus einem wichtigen Grund.

Zu den wichtigen Gründen zählen der Tod, eine Unfallverletzung mit stationärem Krankenhausaufenthalt sowie eine akute schwere, unerwartete Erkrankung der Brautleute oder des engeren Familienkreises bzw. der Trauzeugen. Zusätzlich gibt es eine Liste besonderer Ereignisse. Tritt eines davon ein und führt dazu, dass die Hochzeit nicht oder nicht wie geplant stattfinden kann, tritt ebenfalls der Versicherungsfall der Hochzeitsversicherung ein.

Zu diesen Ereignissen gehören
  • ein Ausfall der Veranstaltungsräume (z. B. durch Brand, Explosion, Elementarereignisse oder Doppelbuchung),
  • Hindernisse bei der Anreise durch Unwetter, höhere Gewalt, unverschuldeter Stornierung bei Anreise per Flug und/oder Bahn,
  • Insolvenz von Ausrichtern und Veranstaltern rund um die Hochzeit,
  • Sachschäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl oder einer anderen Straftat eines Dritten, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Elementarereignisse am Eigentum der Versicherten oder an von den Versicherten, gemieteten Zelten, Überdachungen, Markisen, Bühnen, soweit die Versicherten hierfür die Gefahr tragen,
  • Nichtlieferung, Zerstörung oder Beschädigung des Brautkleides, des Hochzeitsanzuges und der Trauringe,
  • Ausfall oder Nichterscheinen des Hochzeitsfotografen, DJs oder Caterers.
Und last but not least ist auch die Braut, die sich nicht traut, mitversichert: Denn die überraschende Eheverweigerung beim Standesamt durch Braut oder Bräutigam gilt als besonderes Ereignis, das mitversichert ist. Die Kosten liegen bei einer Versicherungssumme von 15.000 Euro bei 274,58 Euro Einmalbeitrag und bei 30.000 Euro Versicherungssumme beträgt der einmal zu leistende Beitrag 626,90 Euro.

Die Bedingungen genau anschauen

Die meisten Ereignisse sind standradmäßig versichert, spannend wird es natürlich bei der Altarflucht. Die wäre mitversichert, wenn sie “nachweislich außerhalb des Einflussbereiches” des Ehepartners läge und die Eheverweigerung “überraschend” ist – was immer das konkret heißen mag. Das gilt auch für viele weitere Formulierungen, die auf wackeligen Beinen stehen: Was ist eine “akute” und “schwere” Erkrankung vor der Hochzeit im Sinne der Bedingungen, wie ist die Gefahrtragungs-Regel bei Sachschäden zu verstehen und warum ist der Ausfall der Hochzeit durch Sachschäden infolge schlechten Wetters versichert – der Ausfall der Hochzeit durch schlechtes Wetter selbst nicht, wenn etwa der Starkregen die Hochzeitsparty unter Wasser setzt, ohne dass es zu einem Sachschaden kommt?

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die im Zusammenhang mit Vorerkrankungen stehen. Konkret: Wenn bei Vertragsabschluss bereits gesundheitliche Probleme bekannt waren oder aufgrund der körperlichen oder psychischen Verfassung absehbar war, dass eine Erkrankung auftreten könnte, besteht kein Anspruch auf Leistung. Und es kommt noch besser – oder kurioser: Auch wer sich in seiner Freizeit sportlich austobt, muss aufpassen. Kein Schutz besteht unter anderem beim Drachen- oder Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen oder bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen – selbst Hochzeitsspiele werden ausdrücklich erwähnt.

Kann man alles versichern? Ja! Aber muss man es auch?

Wir meinen: Nein. Die Hochzeitsversicherung kostet Geld – aber deckt in der Realität meist genau nicht das ab, wovor sich viele Brautpaare eigentlich fürchten: Stress, Streit, Enttäuschungen oder kurzfristige Planänderungen. Eine Hochzeitsversicherung ist oft mehr Beruhigungspille als echter Schutz.

Wer wirklich vorsorgen will, ist oft besser beraten, Rücklagen zu bilden, flexibel zu planen und mit Dienstleistern faire Stornobedingungen zu vereinbaren. Versicherung ist gut – aber eben nicht immer sinnvoll. Schon gar nicht für einen Tag, bei dem das größte Risiko meistens nicht finanzieller, sondern emotionaler Natur ist.

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Modell-Foto: colourbox.com