Überversicherung Doppelversicherungen vermeiden

Doppelt hält besser, denkt sich mancher Verbraucher und versichert sich über. In vielen Fällen ist das ohne Belang, etwa bei einer privaten Rentenversicherung. Vor allem bei Risiko-Versicherungen hingegen sind Überversicherungen problematisch – und sorgen für Stress mit der Versicherung.

Sachversicherungen 

Bei den Sachversicherungen gilt der Grundsatz: Es ist nur ein Vertrag möglich! So ist bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Überversicherung nicht möglich – ein möglicher Schaden wird einmal beglichen, und weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Auch bei der Rechtsschutzversicherung kommt man mit dem Grundsatz "viel hilft viel" nicht weiter, denn die Kostenübernahme für einen Prozess kann immer nur von einer Versicherung verlangt werden. Viele Policen bedeuten also nicht, dass im Prozess viele Anwälte herangezogen werden können. Und bei der Hausratversicherung sowie bei der Wohngebäudeversicherung gilt: Jeder kann sich so gut versichern, wie er es für nötig hält. Tatsächlich müssen alle Versicherer zusammen den Schaden nur einmal zahlen.

Tipp: Versicherungsumfang im Blick behalten 

Gerade bei den Sachversicherungen geraten die Leistungsmerkmale schnell aus dem Blick: Bei der Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass auch die Kinder von der Haftpflichtversicherung umfassend abgedeckt sind – und auch eine Schlüsselversicherung sollte Bestandteil der Haftpflichtversicherung sein. Bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, dass auch grob fahrlässiges Verhalten mitversichert ist, damit Nachlässigkeiten nicht in teuren Schäden münden, auf denen Sie sitzen bleiben. 

Risikolebensversicherung

Bei anderen Versicherungen kann man tatsächlich zum Policensammler werden. So können Risikolebensversicherungen praktisch erst einmal grenzenlos abgeschlossen werden – es gibt keine Höchstgrenze, bis zu der man sich versichern kann. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, verschiedene Policen abzuschließen. Je nach insgesamt "angehäufter" Versicherungssumme steigen allerdings die Hürden: Ab ca. 300.000 Euro Versicherungssumme bei allen abgeschlossenen Risikolebensversicherungen zusammen muss bei einer dann hinzukommenden Risikolebensversicherung mit einer ärztlichen Untersuchung gerechnet werden. 
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gefährliche Police für Verbraucher mit Hang zur Überversicherung. Sie können zwar so viele Berufsunfähigkeitsverträge abschließen, wie Sie wollen, wenn Sie gegenüber allen Versicherern mit offenen Karten spielen. Im Invaliditätsfall darf die Rente aus allen Verträgen jedoch meist nicht höher sein als ein bestimmer Satz vom Netto- oder Bruttoeinkommen. Ob die Rente in diesem Sinne angemessen ist, wird vor allem bei höheren Renten ab 2.500 Euro monatlich meist schon bei Vertragsabschluss geprüft. 

Krankenversicherung 

Bei der privaten Absicherung von Krankheitskosten kann immer nur eine Versicherung gewählt werden – Beispiel private Krankenversicherung: Alle Leistungen können nur einmal bei einem Versicherer versichert und abgerechnet werden. Auch bei Krankenzusatzversicherungen müssen bestehende Verträge immer angegeben werden: Das gilt für Krankenhauszusatzversicherungen ebenso wie für Brillenversicherungen, Heilpraktikerversicherungen und natürlich auch für die beliebte Zahnzusatzversicherung. Im Zahnbereich gibt es allerdings eine Ausnahme: Deckt Ihr Vertrag – ob nun als Vollversicherung oder als Zahnersatzversicherung – nicht die vollen Kosten einer privatärztlichen Behandlung ab, gibt es Anbieter, die diesen zu geringen Schutz der Zahnzusatzversicherung zu einem 100-Prozent-Schutz erweitern. In diesem Fall ist es tatsächlich möglich, eine bestehende Zahnersatzversicherung um einen weiteren Ergänzungsvertrag auszubauen.  

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com