Berufshaftpflichtversicherung Freiberufler, aufgepasst!
Eine solche Berufshaftpflichtversicherung hilft dabei, diese sogenannten Vermögensschäden zu regulieren. In einigen freien Berufen ist die Berufshaftpflicht zur Regulierung möglicher Vermögensschäden sogar vorgeschrieben, wie etwa bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Ärzte, Notare, Heilpraktiker, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Aber auch in anderen freien Berufen ist die Berufshaftpflicht unbedingt zu empfehlen – man denke nur an den Architekten, dem ein Planungsfehler unterläuft, sodass ein Neubau wieder abgerissen werden muss.
Wann zahlt eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn ein Kunde behauptet, durch den Freiberufler einen Vermögensschaden erlitten zu haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Steuerberater sich bei der Steuererklärung geirrt hat und der Kunde zu viel Steuern bezahlen musste. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt dabei nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern prüft auch, ob Ansprüche auf Vermögensschäden rechtmäßig sind. Denn die Berufshaftpflicht wehrt unberechtigt geltend gemachte Ansprüche auf Vermögensschäden auch ab – notfalls auch vor Gericht, sodass die Haftpflichtversicherung auch wie eine Rechtsschutzversicherung wirkt.Welche Versicherungssumme ist wichtig für die Berufshaftpflicht?
Entscheidend für die Qualität der Berufshaftpflichtversicherung ist die Höhe der Absicherung gegen Vermögensschäden. Denn Sie haften für angerichtete Vermögensschäden unbegrenzt mit Ihrem persönlichen Vermögen – und das ein Leben lang. Der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung sollte auch für kleinere Unternehmen deshalb mindestens 250.000 Euro ausmachen. Am besten ist eine Haftpflicht, die den Schutz als "All-Risk-Police" offen gestaltet und alle möglichen Haftungsrisiken abdeckt. Bei einer solchen Berufshaftpflichtversicherung sind die versicherten Risiken nicht explizit benannt, sodass über die Berufshaftpflicht alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Gleichzeitig sollte beim Schutz vor Vermögensschäden die Tätigkeit − zum Beispiel bei IT- oder Unternehmensberatern − auch nicht zu eng gefasst werden, damit nicht zufällig Lücken entstehen, wenn neue Kunden nicht in das einmal in der Berufshaftpflichtversicherung normierte Raster passen.Was ist im Kleingedruckten der Berufshaftpflichtversicherung entscheidend?
Schnell passieren vor allem bei IT-Spezialisten und Internet-Workern Fehler, die zu Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder zum Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzgesetze führen: Auch solche Rechtsverletzungen sollten vom Schutz der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist auch, die Selbstbeteiligung der Vermögensschadenhaftpflicht gering zu halten und auf einen festen Betrag von 100 Euro bis 300 Euro zu begrenzen. Prozentuale Selbstbeteiligungen bei der Berufshaftpflicht mit Bezug auf die Schadenshöhe sollten vermieden werden.Was sind die typischen Vermögensschäden für Freiberufler?
Ein Programmierer entwickelt für einen Kunden einen Webshop, der einen Fehler enthält. Daraufhin werden für einige Tage dessen Kunden zu geringe Preise für die Waren angezeigt, und es entsteht ein Schaden von 9.000 Euro, den der Shopbetreiber ersetzt haben möchte. Hier springt die Berufshaftpflichtversicherung ein und übernimmt den Vermögensschaden. Ein anderer Fall für die Berufshaftpflichtversicherung: Als Planer für eine Messe lässt ein Freiberufler 2.500 Broschüren drucken. Es stellt sich heraus, dass die noch nicht freigegeben waren – die Kosten für den Ersatzdruck will der Messeveranstalter ersetzt bekommen. Auch hier springt die Vermögensschadenhaftpflicht in. Ein Ingenieur übersieht bei der Planung eines Industriekomplexes behördliche Vorschriften, sodass der Komplex umgebaut werden muss. Die Mehrkosten von 40.000 Euro möchte der Bauherr ersetzt bekommen. Auch in diesem Fall hilft die Vermögensschadenhaftpflicht dabei, den Schaden für den Freiberufler auf seine Selbstbeteiligung zu minimieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Es gibt neben den Vermögensschäden noch andere Schäden, die in Ihrem Büro passieren können: nämlich Sach- und Personenschäden. Die müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Hierunter fallen alle Schäden, die mit dem Führen eines Betriebes verbunden sind. Die Betriebshaftpflicht springt zum Beispiel ein, wenn in Ihrem Büro jemand über einen schlecht verlegten Teppich stolpert und stürzt: Hier muss die Betriebshaftpflichtversicherung alle möglichen Schäden – vom Verdienstausfall bis zu den Behandlungskosten – übernehmen.Private Haftpflichtversicherung nicht vergessen
Die betriebliche Absicherung ist die eine Sache, die private Haftpflichtversicherung eine ganz andere. Auch Unternehmer müssen ihre Haftung im privaten Bereich abdecken und eine private Haftpflicht abschließen. Oft ist es möglich, den privaten Schutz mit dem betrieblichen zu kombinieren und so guten haftpflichtschutz für sich, den Partner und die Familie zu bekommen.Modell-Foto: colourbox.com