Risikoabsicherung Die größten Versicherungsirrtümer

Der Versicherungsmarkt ist auch ein Markt voller Märchen und Mythen – nämlich darüber, welche Versicherung wofür zuständig ist und in welchen Fällen sie zahlt. Wir wollen mit diesen Versicherungslegenden und -irrtümern aufräumen, die Sie teuer zu stehen kommen können.

Irrtum 1: Meine Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden

Ein großer Irrglaube. Eine Haftpflichtversicherung steht nur dann für Schäden ein, wenn Sie selbst für diesen Schaden eintreten müssten. Das ist aber oft gar nicht der Fall. Beispiel Gefälligkeiten: Wer anderen beim Umzug hilft, muss für Schäden, die er anrichtet, nicht haften. Denn, so entschieden es die Gerichte, wer anderen zur Hand geht, will dafür nicht noch eine Haftung übernehmen.

Die Folge: Haften Sie nicht, springt auch die Haftpflichtversicherung nicht ein. Der Vorteil dabei: Die Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Schäden, sie wehrt unberechtigte Ansprüche auch ab – notfalls auch vor Gericht. Damit übernehmen Haftpflichtversicherungen auch die Funktion von Rechtsschutzpolicen, wenn es um Haftungsfragen geht. Besser ist es natürlich, wenn Sie einen Schutz wählen, der umfangreich bei allerlei Missgeschicken haftet – so kann es sinnvoll sein, die Haftpflichtversicherung auf sinnvollen Schutz für Kinder zu überprüfen oder sie um eine Schlüsselversicherung zu erweitern: Die springt ein, wenn Sie einen fremden Schlüssel – zum Beispiel den der Schließanlage im Büro – verlieren und zum Ersatz verpflichtet werden. 

Irrtum 2: Eltern haften für Ihre Kinder

Schön wär's, wird sich so mancher denken, der schon einmal schmerzlich erfahren musste, dass dem keinesfalls so ist. Denn Kinder haften für sich selbst – allerdings nur, wenn sie älter als sieben Jahre sind. Im Straßenverkehr ist diese Haftung sogar noch enger gefasst und gilt erst ab zehn Jahren. Sind die Kinder älter, müssen sie für einen Schaden einstehen, den sie verursacht haben – in aller Regel wird die Durchsetzung der Ansprüche aber mangels Masse scheitern. Die Eltern haften ausnahmsweise nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben – und dann springt auch die Haftpflichtversicherung ein. 

Tipp: der richtige Schutz für Eltern

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Haftpflichtversicherungen, die Schäden sogenannter deliktunfähiger Kinder mitversichern. Auch wenn die Haftung auf geringe Summen beschränkt ist, sollten Eltern darauf achten, dass dieser Zusatzschutz im Vertrag vereinbart wird.

Irrtum 3: Wenn zu Hause etwas geklaut wird, zahlt die Hausratversicherung

In der Regel ist das tatsächlich so, allerdings sind vor allem Schäden versichert, die durch einen Raub oder einen Einbruchsdiebstahl entstehen. Das heißt im Umkehrschluss: Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist genauso wenig versichert wie eine Unterschlagung (zum Beispiel durch eine Putzfrau) oder ein Trickdiebstahl, bei dem sich Diebe zum Beispiel mit einer Finte Zugang zur Wohnung verschaffen und dann Sachen entwenden. 

Probleme gibt es mit der Hausratversicherung auch, wenn Sie sogenannte Gefahrerhöhungen nicht mitteilen. Sie müssen zum Beispiel mitteilen, dass Ihr Haus eingerüstet wird, weil es die Gefahr erhöht, dass Einbrecher einsteigen. Tun Sie das nicht, wird die Versicherung bei einem Schadensfall die Leistungen rundweg ablehnen.
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Irrtum 4: Als Pflegefall erhalte ich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Im Prinzip ist das natürlich so, wenn ein Pflegegrad festgestellt wird. Das Problem: Selbst die Maximalleistung reicht nicht aus, um eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder private Pflege in den eigenen vier Wänden zu organisieren. Die Folge: Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten tragen Sie alleine – mit Ihrer Rente, Ihren Kapitaleinkünften und Ihrem Vermögen. Und nicht zuletzt müssen auch die eigenen Kinder einen Teil der Kosten tragen, weil sie Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind. 

Diese Kostenbelastung lässt sich verhindern, wenn Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Die zahlt entweder einen festen Tagessatz, den Sie selbst einsetzen können, um daraus Pflegekosten zu bestreiten. Oder die Pflegekostenversicherung übernimmt einen Teil der tatsächlichen anfallenden Pflegekosten und schließt so die Lücke. 

Tipp: Die beste Lösung individuell finden

Welche Police für wen optimal ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei einer häuslichen Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld dann auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder im Heim.

Irrtum 5: Im Urlaub innerhalb der EU springt die gesetzliche Kasse bei Krankheit ein

Grundsätzlich stimmt das, weil es mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen gibt, die eine Kostenübernahme auch bei Behandlungen im Ausland vorsehen. In der Praxis aber ist das deutlich schwieriger. Denn meist werden die Kosten für Behandlungen im Ausland nicht voll übernommen, ein Rücktransport im Krankheitsfall wird nie gezahlt. 

Sinnvoll ist es deshalb immer, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die garantiert für alle Behandlungskosten aufkommt und auch einen Rücktransport zahlt. Das gilt übrigens auch für Privatversicherte, denn längst nicht alle privaten Krankenversicherungen zahlen den Rücktransport im Krankheitsfall.

Irrtum 6: Bei Berufsunfähigkeit bin ich durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt

Ein fataler Irrtum – vor allem bei unter-50-Jährigen. Denn für sie besteht kein ernstzunehmender Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung, wenn sie berufsunfähig werden. In der Praxis fließen bei voller Erwerbsminderung (das heißt, Sie können nicht einmal drei Stunden am Tag arbeiten) im Schnitt 30 Prozent des letzten Nettogehalts als Erwerbsminderungsrente – davon kann kaum jemand leben. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dagegen Ihr aktuelles Einkommens absichern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein Muss, um auch dann ein menschenwürdiges Leben zu führen, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden. Übrigens: Beamte sind über den Dienstherren besser abgesichert, trotzdem ist privater Schutz mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich. 

Irrtum 7: Eine Unfallversicherung zahlt mir nach einem Unfall die vereinbarte Summe aus

Ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Unfallversicherung zahlt dann, wenn der Unfall zu körperlichen Einschränkungen führt, die dauerhaft bestehen. Dass darüber zwischen Versichertem und Versicherung vor Gericht gestritten werden kann, versteht sich fast von selbst.

Oft wurde und wird darüber gestritten, ob ein Unfall überhaupt ein versicherter Unfall war – denn nicht alles, was wir unter Unfall verstehen, ist auch ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. Heute sind die Bedingungen der Unfallversicherung grundsätzlich verbraucherfreundlicher! 

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com