Photovoltaikversicherung Schutz für Ihr Investment
Photovoltaikversicherung: Schutz gegen Gefahren
Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Naturgewalten – wie Hagel, Sturm, Schneebelastung und Blitzschläge – können die Anlage beschädigen oder gar zerstören, Tiere die Kabel zerstören und für massive Schäden sorgen – bis hin zum Austausch der gesamten Verkabelung. Und nicht zuletzt drohen Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus. Die Photovoltaikversicherung ist dabei als Allgefahrenversicherung ausgelegt: Geschützt ist die Anlage gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom Schutz der Photovoltaikversicherung sind lediglich Schäden, die von Ihnen vorsätzlich verursacht worden sind, die als Garantiefall laufen oder die auf Verschleiß und bereits vorhandene Mängel zurückzuführen sind.Was ist durch die Photovoltaikversicherung versichert?
Geschützt sind mit Photovoltaikversicherungen nicht nur Photovoltaikmodule, Wechselrichter und sonstige Anlagenteile wie zum Beispiel Einspeisezähler, Hausverteilerkästen oder Überspannungsschutzeinrichtungen. Vom Versicherungsschutz der Photovoltaikversicherung umfasst sind auch Montage-, Gerüst- sowie Installationskosten, Ertragsausfälle und Eigenleistungen, die Sie erbracht haben. Der Ertragsausfall wird in aller Regel mit einer Pauschalsumme abgegolten, die sich an der Leistungsfähigkeit der Anlage orientiert. Wichtig ist, dass die Photovoltaikversicherung im Schadensfall – ohne Abzüge – die Wiederbeschaffungskosten für aktuelle Geräte ersetzt, wenn die ursprünglich eingebaute Anlage aufgrund des technologischen Fortschritts in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.Haftpflichtversicherung nicht vergessen
Aber nicht nur die Anlage selbst muss abgesichert sein. Wichtig ist auch eine Haftpflichtversicherung, falls durch die Anlage jemand zu Schaden kommt. Zunächst einmal sollten Sie klären, ob die private Haftpflichtversicherung das Risiko der Photovoltaikanlage mit umfasst oder ob sie eine spezielle Versicherung für die Photovoltaikanlage brauchen. Ist das (wie bei gewerblichen Anlagen) der Fall, brauchen Sie als Betreiber eine Haftpflichtpolice für die Anlage. Damit decken Sie das Risiko ab, dass die Anlage (zum Beispiel durch herunterfallende Teile) Passanten verletzt oder Sachen beschädigt. Außerdem wird durch die Versicherung das Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers abgedeckt, genauso wie Ersatzansprüche bei Umweltschäden, wenn zum Beispiel die Anlage Feuer fängt. In diesem Zusammenhang ist die Haftpflichtversicherung gleichzeitig auch als Rechtsschutzpolice im Einsatz, weil sie auch dabei hilft, unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwenden.Rechtsschutz für die Photovoltaikanlage
Aber nicht immer reicht die Haftpflichtversicherung. Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen, weil Nachbarn sich gegen die Anlage wehren oder Sie mit dem Verpachter Ihrer Fläche in Streit geraten. Eine Rechtsschutzversicherung für Photovoltaikanlagen übernimmt bei einem Rechtsstreit die Kosten für einen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite, die Sie bei einer Niederlage erstatten müssen. Die Versicherung hilft Ihnen damit, das wirtschaftliche Risiko der Photovoltaikanlage weiter zu minimieren.Photovoltaikversicherung: Was kostet der Schutz?
Der Jahresbeitrag einer Photovoltaikversicherung ist von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig, Entscheidend sind zum Beispiel- die Größe und der Wert der Photovoltaikanlage,
- der Standort der Photovoltaikanlage,
- das Gebäude, auf dem die Anlage angebracht ist, sowie die Nutzungsart und
- Gefahrerhöhungen, wenn beispielsweise in der Nähe leicht entzündliche Stioffe gelagert werden.
Tipp: Die Kosten für eine Photovoltaikversicherung können bei einem gewerblichen Betrieb der Anlage übrigens von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt übernimmt damit einen Teil der Beiträge für eine Photovoltaikversicherung.
Modell-Foto: colourbox.com