Studenten Private Krankenversicherung
Im Grundsatz gilt: Bis zu Ihrem 25. Geburtstag müssen Sie sich als Student eigentlich über die private Krankenversicherung keine Gedanken machen, denn Sie können im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei über Ihre Eltern mitversichert werden. Die private Krankenversicherung für Studenten ist dann keine Option. Das gilt aber nur, wenn Sie selbst kein monatliches Einkommen von über 450 Euro als Minijobber oder von 425 Euro (Werte für 2017) bei einem regulären Job haben. Die Grenze verschiebt sich bei Wehr- und Ersatzdienstleistenden um die entsprechende Zeit nach hinten.
Private Krankenversicherung für Studenten: Was kommt nach der Familienversicherung?
Nach dem Erreichen der Altersgrenze endet die Familienversicherung in jedem Fall. Sie gehen dann in aller Regel in die studentische gesetzliche Krankenversicherung, die rund 70 Euro monatlich kostet. Die studentische Krankenversicherung steht Ihnen bis zum Ende des 14. Fachsemesters Ihres aktuellen Studiengangs offen, maximal jedoch bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre werden. Ihre Alternative: Sie können aber bis zu drei Monate nach dem Ende der Familienversicherung wählen, ob Sie als Student in die private Krankenversicherung mit ihren Leistungsvorteilen wechseln, wenn Sie sich von der gesetzlichen studentischen Versicherungspflicht befreien lassen. Die private Krankenversicherung für Studenten steht Ihnen bis zum Alter von 35 und unabhängig von der Anzahl der Fachsemester offen.Ab dem 30. Geburtstag brauchen Studenten die private Krankenversicherung eher
Spätestens mit dem 30. Geburtstag endet für Sie die Möglichkeit einer studentischen Pflicht-Krankenversicherung im Rahmen der GKV. Stattdessen werden Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie nicht in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln. Die gesetzliche Variante sieht vor, dass der Beitrag auf circa 150 Euro im Monat steigt.Regelungen ab dem 14. Fachsemester
Auch mit Erreichen des 14. Fachsemesters Ihres aktuellen Studienganges (Urlaubssemester sind ausgeschlossen von der Anrechnung) besteht keine Möglichkeit mehr, die studentische gesetzliche Krankenkasse zu nutzen. Auch hier haben Sie die Wahl: Entweder werden Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse mit einem Monatsbeitrag von bis zu 150 Euro, oder Sie wechseln in die private Krankenversicherung für Studenten – dort liegen die Prämien in aller Regel deutlich unter denen der gesetzlichen Kassen.Als Student in der PKV: Nutzen Sie Anwartschaften
Egal, ob beim Beginn des Studiums, am Ende, beim Wechsel in den ersten Job oder auch während des Studiums, wenn Sie vorübergehend in die gesetzliche Kasse zurückkehren: Sie haben mit einer Anwartschaft die Möglichkeit, den einmal erreichten Status in Ihrer PKV als Student zu sichern. Mit einer solchen Anwartschaftsversicherung in der PKV können Sie zu einem späteren Zeitpunkt auch als Student zu den alten Konditionen wieder in die private Krankenversicherung einsteigen.Unterschieden wird dabei zwischen der großen (und teureren) Anwartschaftsversicherung und der kleinen (günstigeren) Anwartschaftsversicherung. In der großen Anwartschaftsversicherung wird der Versicherte durch die Police so gestellt, als wäre er die ganze Zeit in der privaten Krankenversicherung für Studenten gewesen. Das bedeutet vor allem, dass er seine alte Prämie weiterzahlt und für "neue" Krankheiten keine Risikozuschläge zahlen muss. In der kleinen Anwartschaft muss der Versicherte beim Wiedereintritt in die private Krankenversicherung für Studenten höhere Beiträge zahlen als ein Kunde, der eine große Anwartschaftsversicherung hat.
Private Krankenversicherung für Studenten: Was machen Studienanfänger?
In den meisten Fällen wird für Studienanfänger die beitragsfreie Familienversicherung erste Wahl sein und ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten nicht infrage kommen. Allerdings können Studenten sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn die Eltern in der PKV sind und auch das Kind als Student privat versichert bleiben soll. Auch hier gilt: Im Unterschied zur studentischen gesetzlichen Versicherung bietet die private Krankenversicherung für Studenten meist deutlich höhere Leistungen. Übrigens: Wenn Sie BAföG bekommen, erhalten Sie als Mitglied der privaten Krankenversicherung für Studenten einen Zuschuss von biszu 86 Euro im Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt für Studienanfänger, die in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln, genauso wie für alle, die bereits eine private Krankenversicherung für Studenten abgeschlossen haben.Private Krankenversicherung für Studenten: Tarife mit Selbstbeteiligung wählen?
Gerade für Studenten erscheint eine Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung verlockend: Wer als gesunder Versicherter einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählt, kann im Jahr einige 100 Euro an Versicherungsprämie sparen, wenn er im Krankheitsfall einen Teil der Kosten selbst trägt. Damit sparen Sie vor allem so lange in der privaten Krankenversicherung für Studenten, wie sie selten zum Arzt gehen. Interessanter ist jedoch meist ein Tarif mit Prämienrückerstattung von bis zu mehreren Monatsbeiträgen, wenn ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung eingereicht wurden.Sie haben es bei den PKV-Tarifen mit Rückerstattung dann selbst in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie eine kleinere Rechnung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Der Vorteil dieses Modells in der privaten Krankenversicherung: Anders als bei der Selbstbeteiligung muss der Student nicht auf seine Gesundheit "wetten", sondern entscheidet selbst, ob er die private Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nimmt oder nicht.
Studenten in der privaten Krankenversicherung: Rückkehr unmöglich?
Wer sich als Student von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lässt, kann auch dann nicht in die Kasse zurückkehren, wenn er das Studium abbricht und ein neues Studium in einer ganz neuen Fachrichtung aufnimmt. Das hat das Sozialgericht Trier (AZ: S 5 KR 119/10) entschieden. In dem Fall hatte der Student zunächst die private Krankenversicherung gewählt, dann sein Studium abgebrochen und war danach erst einmal freiwillig versichert. Als er ein neues Studium aufgenommen hatte, wollte er in die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten zurückkehren.Nachdem die Kasse ihn aber nicht wieder aufnehmen wollte, landete der Fall vor Gericht. Dort erlitt der Student eine Niederlage. Denn der Student hatte sich zu Beginn des ersten Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in die private Krankenversicherung zu kommen. Und eine solche Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit. Dabei ist es unerheblich, ob das Studium unterbrochen oder die Hochschule oder der Studienort gewechselt wird. Den Studenten konnte hier selbst der Umstand nicht retten, dass er mittlerweile sogar eine berufliche Tätigkeit angenommen und sich vom Gedanken an ein Studium verabschiedet hatte.
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