Kinderinvaliditätsversicherung Risiko Kinderinvalidität: So sichern Eltern den Nachwuchs ab!

Kinderinvalidität ist kein Thema, mit dem wir uns gerne beschäftigen. Wer mag sich sein Kind schon krank und hilflos vorstellen? Aber was ist eigentlich, wenn Ihr Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit lebenslang krank wird, hilfsbedürftig bleibt und Kinderinvalidität festgestellt werden muss?
Natürlich bekommen Sie staatliche Hilfen und Unterstützung an vielen Stellen. Aber ein behindertes Kind ist lebenslang auf finanzielle Unterstützung angewiesen, und die staatlichen Leistungen sind dürftig. Eine spezielle Versicherung hilft bei Kinderinvalidität außerdem, zusätzliche Kosten abzufangen: für den behindertengerechten Umbau, ein größeres Auto, zusätzliche Pflege und Betreuung oder Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht zahlt.

Kinderinvaliditätsversicherung: Schutz auch als Erwachsener

Aber nicht nur im Kindesalter stellt eine Kinderinvaliditätsversicherung im Ernstfall eine große finanzielle Unterstützung dar. Bei Kinderinvalidität ist die Versicherung auch im Erwachsenenalter noch hilfreich. Denn die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt nicht nur in jungen Jahren, sondern bei entsprechender Vertragsgestaltung auch im Erwachsenenalter weiter die lebenslange monatliche Rente, um eine zusätzliche Einnahmequelle des behinderten Kindes sicherzustellen.

Kinderinvalidität und Versicherung ...

Die Kinderinvaliditätsversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Manche Policen zahlen eine einmalige Summe X im Falle der Kinderinvalidität. Andere Versicherer zahlen bei Kinderinvalidität eine monatliche Rente. Und eine andere Art von Kinderinvaliditätsversicherung kombiniert beides und leistet bei Kinderinvalidität neben der Einmalzahlung eine monatliche Rente – notfalls lebenslang. Im Idealfall kombinieren Sie beide Modelle – Rentenzahlung und Einmalleistung bei Kinderinvalidität –, da Sie zum einen lebenslang finanzielle Sicherheit für den Nachwuchs haben, zum anderen aber auch bei Eintritt der Kinderinvalidität notwendige Anschaffungen tätigen können.

... welchen Schutz wählen?

Der Vorteil der Einmalzahlung: Der Anbieter der Kinderinvaliditätsversicherung kann die einmal gezahlte Kapitalsumme nicht zurückfordern, wenn Kinderinvalidität festgestellt, später der Status der schweren Behinderung aber korrigiert werden sollte. Das kann zum Beispiel bei Kindern der Fall sein, deren Diabetis durch Insulin eingestellt wird. Die Rente aus der Kinderinvaliditätsversicherung würde dann gestoppt werden. Wenn Sie sich für die Kapitalzahlung als alleinige Leistung der Kinderinvaliditätsversicherung entscheiden, sollte die jedoch so hoch sein, dass daraus ggf. eine lebenslange Rente finanziert werden kann.

Wann zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung?

In der Regel sehen die Bedingungen der Kinderinvaliditätsversicherung vor, dass die vereinbarte Leistung bei Kinderinvalidität ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gezahlt wird. Eine höhere Hürde sollten Sie nicht akzeptieren, so wird der Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung erheblich geschmälert, wenn die Gewährung der Leistungen aus der Kinderinvaliditätsversicherung an das Vorliegen der Pflegestufe III gekoppelt ist. Problematisch können auch Leistungsausschlüsse werden. Zwar dürfen Versicherer bei einer Kinderinvaliditätsversicherung die Leistungen bei angeborenen Krankheiten nicht mehr ganz ausschließen, aber auch andere Krankheiten wie Neurosen, Psychosen oder Verhaltensstörungen werden vom Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung oft nicht mitumfasst. Vorsicht bei Vertragsabschluss: Besonders sinnvoll sind Kinderinvaliditätsversicherungen, wenn möglichst wenige Krankheiten ausgeschlossen sind.

Kinderinvalidität: Früh absichern!

Viele Anbieter einer Kinderinvaliditätsversicherung bieten die Möglichkeit, auch schon Kinder zu versichern, die erst wenige Monate oder sogar wenige Wochen alt sind. Das ist sinnvoll, denn je jünger das Kind ist, umso weniger besteht das Risiko einer Vorerkrankung, die beim Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung angegeben werden müsste. Die Konsequenz: Bekannte Erkrankungen fallen nicht mehr unter den Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung. Würde später einmal eine bekannte Krankheit Ursache der Kinderinvalidität sein, müsste die Kinderinvaliditätsversicherung nicht zahlen.

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Modell-Foto: colourbox.com