Betreuungsverfügung Betreuer rechtzeitig sichern

Rund um das Thema Vorsorge wird auch immer wieder die Möglichkeit ins Spiel gebracht, mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln zu können – und mit dieser Verfügung einen gerichtlich bestellten Betreuer festlegen zu können.
Sie können damit festlegen, wen Sie als Betreuer eingesetzt haben wollen, Sie können aber auch festlegen, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Das Vormundschaftsgericht hat auf Ihre geäußerten Wünsche Rücksicht zu nehmen. Was Sie noch zu einer Betreuungsverfügung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was regelt eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit fest, wer Ihre Interessen als Betreuer (nicht) vertreten soll und welche Wünsche Ihrerseits (zum Beispiel Ort der Pflege) umgesetzt werden sollen. Legen Sie genau fest, wer als Betreuer infrage kommt, und formulieren Sie Ihre Wünsche unzweideutig, damit zweifelsfrei klar ist, was getan oder unterlassen werden soll, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen treffen können. 

Wie bewahre ich die Betreuungsverfügung auf?

Oberste Priorität hat ein schneller Zugriff auf die Betreuungsverfügung, wenn es darauf ankommt, Sie also einen Betreuer brauchen. Informieren Sie die relevanten Personen, wo die Betreuungsverfügung im Ernstfall zu finden ist. Wichtig ist auch, dass das Vormundschaftsgericht bei einer Betreuungsnotwendigkeit schnellstmöglich informiert wird. In einigen Bundesländern (unter anderem in Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) besteht auch die Möglichkeit, die Betreuungsverfügung beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.

Gibt es Formerfordernisse?

Eine bestimmte Form ist für die Betreuungsverfügung momentan noch nicht vorgeschrieben. Allerdings sollten Sie – wie bei anderen Vorsorgedokumenten auch – immer die Schriftform wählen, damit Ihre Wünsche klar formuliert und erkennbar sind. Die Verfügung sollte persönlich unterschrieben und mit einem Datum versehen sein, damit klar ist, dass und wann Sie Ihre Vorstellungen formuliert haben. Das Datum ist vor allem wichtig, wenn ein anderes Dokument (zum Beispiel eine Patientenverfügung) auftaucht, in dem Sie beispielsweise zeitlich später andere Wünsche formuliert haben.

Welche Folgen hat eine Betreuungsverfügung?

Grundsätzlich berechtigt die Betreuungsverfügung die benannte(n) Person(en) nicht direkt zum Handeln. Erst dann, wenn die Vorgeschlagenen durch das Vormundschaftsgericht bestellt worden sind, können sie Ihre Wünsche umsetzen.

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com