Policen für Immobilienkäufer Bauherren: Versicherung nicht vergessen
Sinnvoll ist beim Neubau eine Rohbau-Feuerversicherung. Sie tritt ein, wenn am Rohbau durch einen Brand ein Schaden entsteht. In der Regel ist die Feuer-Rohbauversicherung als Teil der Wohngebäudeversicherung sogar kostenlos, wenn der Wohngebäudeschutz nach Fertigstellung des Gebäudes noch für mindestens ein Jahr weiter bestehen bleibt.
Bauleistungsversicherung gegen den finanziellen Knock-Out
Die ideale Ergänzung zur Feuer-Rohbauversicherung ist die Bauleistungsversicherung. Die steht für weitere Schäden am Rohbau ein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der bereits aufgerichtete Giebel durch eine Windböe wieder umgeworfen wird. Auch Vandalismus auf der Baustelle wird durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht vergessen
Wer eine Immobilie neu baut, muss aber nicht nur die Immobilie, sondern auch sich selbst vor finanziellen Folgen schützen, die die Immobilie verursachen kann. Dafür gibt es eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Mit der werden alle Risiken abgedeckt, die beim Bau von Immobilien entstehen können: Das gilt für Schäden am Nachbargrundstück genauso wie für Verletzte durch ein umfallendes Gerüst.Tipp: Versicherungssumme beachten
Die Deckungssumme sollte ausreichend sein, und bei Eigenleistungen sollte der Wert der Leistungen ausreichend abgesichert sein. Die Höchstgrenzen unterscheiden sich teilweise erheblich – fünf Millionen Euro sollten als Mindestsumme gewählt werden.Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Vor dem Hausbau steht der Grundstückskauf. Ganz wichtig, wenn nach dem Kauf nicht sofort mit dem Hausbau angefangen wird: Auch von unbebauten Grundstücken gehen Gefahren aus, und bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken, wenn nicht ohnehin die private Haftpflichtversicherung hier für Deckung sorgt. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. Oder wenn ein offensichtlich morscher Baum auf dem Grundstück in ein parkendes Auto kracht. Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Der Bau einer Immobilie ist teuer – deshalb setzen viele Bauherren auf Eigenleistungen, nicht selten zusammen mit Freunden. Aber was passiert, wenn ein Freund oder Bekannter dabei verunglückt oder verletzt wird? Die Folgen solcher Unfälle können gravierend sein. Deshalb brauchen Bauherren eine Unfallversicherung für Bauhelfer. Tatsächlich besteht hier sogar gesetzlicher Schutz, wenn der Bauherr seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmeldet. Natürlich werden dafür Beiträge fällig, die der Bauherr zu leisten hat – die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Hilfe.
Tipp: Schutz privat ergänzen
Sinnvoll ist zudem eine private Bauhelfer-Unfallversicherung, die ergänzend leistet. Sie bietet Geldleistungen bei dauerhaften, unfallbedingten Gesundheitsschäden duch einen Unfall auf der Baustelle – geleistet wird entweder eine Einmalzahlung, eine Rente oder eine Kombination aus den Varianten.Modell-Foto: colourbox.com