Auto nicht abgeschlossen Versicherung muss trotzdem zahlen

Auch wenn es nicht ordentlich abgeschlossen war, muss die Versicherung im Falle eines Diebstahls Ihres Autos noch zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 U 238/07) hervor: In dem Fall wurde tatsächlich versucht, ein unverschlossenes Auto zu stehlen.
Der Autobesitzer wollte nur mal ganz kurz bei den Eltern vorbeischauen und stellte das Auto in einem ländlichen Umfeld unverschlossen ab. Schon ein paar Minuten später war der Autobesitzer wieder am Auto, das aber war mittlerweile die Straße hinuntergerollt, nachdem sich jemand am Auto zu schaffen gemacht hatte. Die Versicherung weigerte sich, den am Fahrzeug durch das Wegrollen entstandenen Schaden zu zahlen, weil der Versicherte ihrer Meinung nach grob fahrlässig gehandelt habe. Die Richter aber sahen das anders. Denn nicht jedes Offenlassen des Autos ist zugleich als grobe Fahrlässigkeit zu werten. So macht es einen Unterschied, ob ein Auto in der Stadt oder – wie im entschiedenen Fall – auf dem Land unverschlossen abgestellt wird. In dem Fall sahen die Richter im Nichtverschließen keine Gefahr und damit auch keine grobe Fahrlässigkeit, sodass die Versicherung den Schaden zahlen musste.

25.01.2020

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Modell-Foto: colourbox.com