Berufsunfähigkeitsversicherung und KostenWas kostet die Absicherung der Arbeitskraft?

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Monat? Die Antwort hängt vor allem vom Beruf, dem Eintrittsalter und der gewünschten Absicherung ab. Für eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro können die Beiträge je nach Berufsgruppe um mehrere Hundert Euro auseinanderliegen. Auch zwischen den Versicherern bestehen erhebliche Preisunterschiede.

Wie groß diese Unterschiede ausfallen, zeigen unsere Vergleichsberechnungen vom November 2026. Wir haben sechs Berufsprofile unter vergleichbaren Voraussetzungen untersucht und zusätzlich berechnet, wie sich die Beiträge bei einem Abschluss mit 20, 30, 40 oder 50 Jahren verändern.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Unsere Berechnungen zeigen enorme Unterschiede: Für eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro zahlt ein Softwareentwickler in unserem Vergleich 51,93 Euro, ein Dachdecker dagegen 315,75 Euro. Doch selbst innerhalb einer Berufsgruppe können die Kosten für die Beiträge je nach Versicherer erheblich auseinanderliegen.

Die gute Nachricht: Auch für Berufe mit hohen BU-Beiträgen lassen sich häufig attraktive Versicherungslösungen finden. Entscheidend ist, die Versicherer zu kennen, die das jeweilige Berufsrisiko besonders günstig bewerten. Genau hier zahlt sich eine spezialisierte Beratung aus.

Wir zeigen anhand konkreter Berechnungen, wie Beruf und Eintrittsalter die Kosten beeinflussen und worauf Sie achten sollten, um einen leistungsstarken Versicherungsschutz zu einem möglichst günstigen Beitrag zu erhalten.

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Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Monat?

Für unseren Vergleich haben wir folgende Versicherungsleistungen zugrunde gelegt:

BerechnungsmerkmalVorgabe
Eintrittsalter30 Jahre
Monatliche BU-Rente2.000 €
Versicherungs- und Leistungsendalter67 Jahre
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall2 % jährlich
ArbeitsunfähigkeitsklauselAls Leistungskriterium berücksichtigt
BeitragszahlungMonatlich

Die Tabelle zeigt jeweils das günstigste berücksichtigte Angebot aus unseren Vergleichsberechnungen.

BerufVersichererMonatlicher Zahlbeitrag
SoftwareentwicklerEuropa51,93 €
BürokaufmannCanada Life90,54 €
ElektrikerEuropa133,54 €
ErzieheruniVersa145,46 €
KrankenpflegerCanada Life206,61 €
DachdeckeruniVersa315,75 €

Quelle: Eigene Berechnungen. Dargestellt sind monatliche Zahlbeiträge ausgewählter Tarife, keine verbindlichen Angebote. Eine Arbeitsunfähigkeitsleistung wurde als Auswahlkriterium berücksichtigt; die konkreten AU-Regelungen können sich zwischen den Tarifen unterscheiden.

Der Dachdecker zahlt in unserem Vergleich rund sechsmal so viel wie der Softwareentwickler. Die monatliche Differenz beträgt 263,82 Euro. Dabei handelt es sich um die jeweils günstigsten berücksichtigten Angebote verschiedener Versicherer. Die Werte sind deshalb keine allgemeingültigen Berufspreise.

Warum unterscheiden sich die BU-Beiträge je nach Beruf so stark?

Versicherer berücksichtigen bei der Beitragskalkulation das Risiko, dass eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Ein Faktor dabei: die körperliche Belastung. Wer hart arbeitet, hat ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden. Daneben beeinflussen die konkrete Tätigkeit, die Ausbildung, der Bildungsabschluss und teilweise die Personalverantwortung die berufliche Einstufung. Die Versicherer bewerten diese Merkmale unterschiedlich.

Was kostet eine BU mit 20, 30, 40 oder 50 Jahren?

Auch das Eintrittsalter beeinflusst den Beitrag. Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung früh abschließt, kann sich häufig einen niedrigeren monatlichen Beitrag sichern. Wie stark dieser Vorteil ausfällt, hängt vom Versicherer und der verbleibenden Versicherungsdauer ab.

Wie verändern sich die Beiträge bei ausgewählten Versicherern?

Wir haben einen Bürokaufmann bei drei Versicherern mit vier unterschiedlichen Eintrittsaltern berechnet. Die übrigen Vorgaben entsprechen dem Berufsvergleich. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit 67 Jahren.

EintrittsalterLV 1871 Golden SBU FamilieBaloise BUAlte Leipziger SecurAL
20 Jahre101,07 €89,06 €97,53 €
30 Jahre121,25 €100,84 €114,70 €
40 Jahre144,13 €117,37 €136,73 €
50 Jahre162,45 €134,78 €158,13 €

Monatliche Zahlbeiträge inklusive AU-Klausel. Bürokaufmann/-frau, 2.000 Euro BU-Rente bis 67 Jahre, 2 % garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall. Eigene Berechnungen.

Bei allen drei Versicherern steigen die Monatsbeiträge mit zunehmendem Eintrittsalter. Zwischen einem Abschluss mit 20 und 50 Jahren beträgt der Anstieg bei Baloise rund 51 Prozent, bei der LV 1871 rund 61 Prozent und bei der Alten Leipziger rund 62 Prozent.

Schon zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr ergeben sich Unterschiede von monatlich 11,78 Euro bei Baloise, 17,17 Euro bei der Alten Leipziger und 20,18 Euro bei der LV 1871. Wie sich ein früher Abschluss auf die gesamten Beitragszahlungen auswirkt, zeigt eine Modellrechnung mit der Alten Leipziger.

Ein Bürokaufmann zahlt bei einem Abschluss mit 20 Jahren monatlich 97,53 Euro. Beginnt er erst mit 30 Jahren, beträgt der Beitrag 114,70 Euro. Unterstellen wir unveränderte Zahlbeiträge bis zum 67. Lebensjahr, ergeben sich folgende Gesamtkosten:

BerechnungAbschluss mit 20 JahrenAbschluss mit 30 Jahren
Monatlicher Zahlbeitrag97,53 €114,70 €
Beitragsdauer47 Jahre37 Jahre
Gesamte Beiträge55.007 €50.927 €

Der frühere Abschluss verursacht in dieser Modellrechnung rund 4.080 Euro zusätzliche Beiträge. Dafür besteht der Versicherungsschutz zehn Jahre länger. Auf die 120 zusätzlichen Schutzmonate umgelegt, entspricht die Differenz rechnerisch etwa 34 Euro monatlich.

Wie verändert sich die Rechnung bei einer Vorerkrankung?

Angenommen, beim Abschluss mit 30 Jahren wird aufgrund einer zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankung ein Risikozuschlag von 20 Prozent auf den Zahlbeitrag erhoben. Der Monatsbeitrag würde modellhaft von 114,70 auf 137,64 Euro steigen.

Über die 37 Versicherungsjahre ergäben sich damit Gesamtkosten von rund 61.112 Euro. Das wären etwa 6.105 Euro mehr als beim Abschluss mit 20 Jahren – bei zehn Jahren kürzerer Versicherungsdauer.

Die Rechnung unterstellt konstante Zahlbeiträge und einen pauschalen Zuschlag auf den Zahlbeitrag. Tatsächliche Risikozuschläge werden nach den Kalkulationsregeln des jeweiligen Versicherers erhoben. Beitragsdynamiken, Änderungen der Überschussbeteiligung und ein möglicher Leistungsfall bleiben unberücksichtigt.

Der frühe Abschluss hat zudem einen versicherungsrechtlichen Vorteil: Später auftretende Erkrankungen müssen für den bestehenden Versicherungsschutz grundsätzlich nicht erneut angegeben werden. Wer erst mit 30 oder 40 Jahren einen Antrag stellt, muss dagegen damit rechnen, dass Vorerkrankungen zu Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Wie viel BU-Rente benötige ich?

Unser Bedarfsrechner für die BU zeigt Ihnen, wie Sie die ideale Rente für Ihren persönlichen Bedarf ermitteln. 

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Neben Beruf und Eintrittsalter bestimmen vor allem die Höhe der BU-Rente, die Gesundheit, das Versicherungsendalter und zusätzliche Leistungsbausteine den Beitrag.

Wie wirkt sich die Höhe der BU-Rente auf den Beitrag aus?

Die Höhe der versicherten BU-Rente beeinflusst unmittelbar den Beitrag. Die Kosten steigen dabei nicht zwangsläufig proportional zur Rentenhöhe, da Versicherer unter anderem feste Kostenbestandteile und unterschiedliche Kalkulationsmodelle berücksichtigen.

Maßgeblich sollte deshalb der tatsächliche Absicherungsbedarf sein.

Wer etwa monatlich 3.000 Euro benötigt, um seine laufenden Ausgaben, die Krankenversicherung und die Altersvorsorge zu finanzieren, sollte seine BU-Rente nicht allein aus Kostengründen auf 2.000 Euro reduzieren. Im Leistungsfall entstünde sonst eine monatliche Versorgungslücke von 1.000 Euro.

Die benötigte Rentenhöhe lässt sich anhand des Einkommens, der laufenden Verpflichtungen und bereits bestehender Absicherungen ermitteln.

Welche Rolle spielt die Gesundheit bei den BU-Kosten?

Vor Vertragsabschluss prüft der Versicherer anhand der Gesundheitsfragen und gegebenenfalls ergänzender medizinischer Unterlagen das individuelle Risiko. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Ausschlussklauseln oder einer Ablehnung des Antrags führen. Maßgeblich sind unter anderem die Diagnose, der Behandlungsverlauf und die Annahmerichtlinien des Versicherers.

Da Gesellschaften dieselbe Vorerkrankung unterschiedlich bewerten können, empfiehlt sich bei einer relevanten Gesundheitshistorie häufig eine strukturierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Die Gesundheitsfragen müssen dabei vollständig und zutreffend beantwortet werden. Fehlerhafte Angaben können den späteren Versicherungsschutz gefährden.

Wie beeinflusst das Versicherungsendalter den Beitrag?

Eine kürzere Versicherungsdauer kann den Beitrag deutlich reduzieren. Endet die BU beispielsweise bereits mit 60 oder 63 statt mit 67 Jahren, muss der Versicherer für einen kürzeren Zeitraum Leistungen einkalkulieren.

Allerdings endet auch die vereinbarte Rentenzahlung spätestens zum vertraglichen Leistungsendalter. Besteht die Berufsunfähigkeit darüber hinaus fort, kann bis zum Beginn der Altersrente eine erhebliche Versorgungslücke entstehen.

Die Laufzeit sollte deshalb am voraussichtlichen Ende des Erwerbslebens ausgerichtet werden und nicht allein am gewünschten Monatsbeitrag.

Welche Leistungsmerkmale können den BU-Beitrag erhöhen?

Zusätzliche Leistungsbausteine können sich auf den Beitrag auswirken. Dazu gehört etwa eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit Leistungen ermöglicht, bevor eine Berufsunfähigkeit abschließend festgestellt ist.

Auch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall kann den Beitrag erhöhen. Sie sorgt dafür, dass die ausgezahlte BU-Rente während einer fortdauernden Berufsunfähigkeit jährlich um den vereinbarten Prozentsatz steigt. Weitere mögliche Bausteine sind zusätzliche Pflegeleistungen oder Einmalzahlungen im Leistungsfall. Ob sich solche Erweiterungen lohnen, hängt vom individuellen Absicherungsbedarf und den konkreten Tarifbedingungen ab.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie?

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Zahlbeitrag und Bruttobeitrag: Was kostet die BU tatsächlich?

Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich der tatsächlich zu zahlende Beitrag und der vertraglich kalkulierte Bruttobeitrag. Beide Werte sind für die Beurteilung der langfristigen Kosten wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag?

Der Bruttobeitrag, auch Tarifbeitrag genannt, ist der kalkulierte Beitrag vor Verrechnung laufender Überschüsse. Der Zahlbeitrag ist der Betrag, den der Versicherte nach der aktuell vorgesehenen Überschussverrechnung bezahlt. Viele Versicherer verwenden ihre Überschüsse, um den laufenden Beitrag unmittelbar zu reduzieren. Dieses Verfahren wird als Beitragsverrechnung oder Sofortrabatt bezeichnet.

Wie groß der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobetrag ausfallen kann, zeigt unser Beitragsvergleich für einen 30-jährigen Bürokaufmann mit 2.000 Euro BU-Rente. Bei der LV 1871 beträgt der monatliche Zahlbeitrag im Tarif Golden SBU Familie mit AU 121,25 Euro. Der ausgewiesene Maximalbeitrag liegt dagegen bei 183,71 Euro. Zwischen beiden Werten liegen 62,46 Euro monatlich. Würde die laufende Überschussverrechnung vollständig entfallen, könnte der monatlich zu zahlende Beitrag unter den zugrunde gelegten Tarifbedingungen entsprechend steigen, ohne dass sich die versicherte BU-Rente erhöht.

Das bedeutet nicht, dass eine solche Erhöhung zu erwarten ist. Das Beispiel verdeutlicht aber, weshalb bei einem BU-Vergleich neben dem aktuellen Zahlbeitrag auch der ausgewiesene Maximalbeitrag berücksichtigt werden sollte. Bei Tarifen mit entsprechender Beitragsgarantie bildet der Bruttobeitrag grundsätzlich die Obergrenze für eine Erhöhung aufgrund sinkender Überschüsse. Davon zu unterscheiden sind vertraglich vereinbarte Dynamiken und gegebenenfalls zulässige Beitragsanpassungen.

Welche Rolle spielt die Beitragsdynamik?

Bei einer Beitragsdynamik steigen Beitrag und versicherte BU-Rente nach den vereinbarten Regeln. Damit kann der Versicherungsschutz an steigende Einkommen und die Inflation angepasst werden. Davon zu unterscheiden ist die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall. Diese sogenannte Leistungsdynamik erhöht die ausgezahlte BU-Rente während einer anerkannten Berufsunfähigkeit, nicht die ursprünglich vereinbarte Rente während der Beitragszahlungsphase.

Ein Beitragsvergleich sollte deshalb neben dem aktuellen Zahlbeitrag auch den Bruttobeitrag und die vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Was darf eine eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung kosten?

Nicht unbedingt so wenig wie möglich. Denn der günstigste Beitrag hilft wenig, wenn die vereinbarte BU-Rente nicht ausreicht, die Laufzeit zu kurz gewählt wurde oder wichtige Leistungen fehlen.

Gleichzeitig muss ein guter Versicherungsschutz nicht teuer sein. Unsere Vergleiche zeigen, wie unterschiedlich Versicherer dieselben Risiken kalkulieren. Wer nur auf den Preis schaut, übersieht möglicherweise bessere Lösungen – wer dagegen glaubt, dass ein höherer Beitrag automatisch mehr Sicherheit bedeutet, zahlt unter Umständen unnötig viel.

Entscheidend ist nicht, welche Berufsunfähigkeitsversicherung am wenigsten kostet, sondern welche Absicherung für den eigenen Bedarf das beste Verhältnis aus Beitrag und Leistung bietet.

Genau dabei unterstützen wir Sie: Wir vergleichen nicht einfach Preise, sondern prüfen, welche Tarife zu Ihren persönlichen Anforderungen passen und langfristig bezahlbar bleiben.

Die häufigsten Fragen zu den Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Beiträge zu einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung können grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Allerdings gelten hierfür gemeinsame Höchstbeträge mit anderen Vorsorgeaufwendungen. Bei Arbeitnehmern sind diese Höchstbeträge häufig bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft. In solchen Fällen entsteht durch die BU-Beiträge regelmäßig kein zusätzlicher Steuervorteil. Anders kann die steuerliche Behandlung ausfallen, wenn eine BU mit einer Basisrente kombiniert wird. Dann gelten besondere Voraussetzungen und steuerliche Regelungen. Eine solche Kombination sollte jedoch nicht allein wegen möglicher Steuervorteile gewählt werden.
Viele Versicherer bieten Möglichkeiten, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Dazu können eine Beitragsstundung, eine vorübergehende Beitragsreduzierung oder eine Beitragsfreistellung gehören. Die Auswirkungen unterscheiden sich erheblich: Während bei einer Stundung der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben kann, führt eine Beitragsfreistellung regelmäßig zu einer Reduzierung der versicherten Leistungen oder zum Wegfall eines ausreichenden BU-Schutzes. Auch die spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist nicht bei jedem Tarif unter denselben Voraussetzungen möglich. Deshalb sollte vor einer Vertragsänderung geklärt werden, ob der ursprüngliche Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederhergestellt werden kann.
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Einige Versicherer ermöglichen eine Überprüfung der beruflichen Einstufung, wenn der Versicherte in einen risikoärmeren Beruf wechselt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dadurch der Beitrag reduzieren. Ein automatischer Anspruch auf eine günstigere Einstufung besteht jedoch nicht bei jedem Vertrag. Zudem können Fristen, Nachweispflichten oder weitere Bedingungen gelten. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer möglichen Beitragsreduzierung und einer Meldepflicht: Bei vielen BU-Verträgen muss ein gewöhnlicher Berufswechsel nicht angezeigt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine günstigere Neueinstufung möglich ist, sollte anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
Bei einer klassischen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Beiträge grundsätzlich für den laufenden Versicherungsschutz verwendet. Tritt bis zum Vertragsende keine versicherte Berufsunfähigkeit ein, erfolgt normalerweise keine Beitragsrückzahlung. Es gibt auch Vertragsmodelle, die eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einem Spar- oder Anlagevorgang verbinden. Dabei können Rückkaufswerte oder Ablaufleistungen entstehen. Diese beruhen jedoch auf der jeweiligen Vertragsgestaltung und sind keine Rückerstattung der reinen Risikobeiträge. Wer ausschließlich seine Arbeitskraft absichern möchte, sollte deshalb die Kosten des BU-Schutzes getrennt von möglichen Spar- oder Anlageleistungen beurteilen.
Nicht unbedingt. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten Nachversicherungsgarantien, mit denen die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen oder innerhalb festgelegter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Allerdings bedeutet der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung nicht, dass die zusätzliche Absicherung zum ursprünglichen Beitrag erhältlich ist. Für den Erhöhungsbetrag wird in der Regel ein zusätzlicher Beitrag berechnet. Dabei können unter anderem das erreichte Alter und die vertraglich vorgesehenen Berechnungsgrundlagen eine Rolle spielen. Außerdem unterscheiden sich die Tarife hinsichtlich der zulässigen Erhöhungssummen, Fristen und möglichen Prüfungen der finanziellen Angemessenheit.
Ein günstigeres Angebot kann Anlass sein, den bestehenden Vertrag zu überprüfen. Eine Kündigung sollte jedoch erst erfolgen, wenn feststeht, dass ein neuer Vertrag tatsächlich abgeschlossen werden kann und mindestens den gewünschten Versicherungsschutz bietet. Bei einem Neuabschluss werden regelmäßig das aktuelle Eintrittsalter, der ausgeübte Beruf und die Gesundheit berücksichtigt. Erkrankungen, die seit dem ursprünglichen Abschluss hinzugekommen sind, können zu schlechteren Annahmebedingungen oder einer Ablehnung führen. Zudem können ältere Verträge Leistungsregelungen enthalten, die beim neuen Anbieter nicht in gleicher Form verfügbar sind. Ein Beitragsvergleich allein reicht deshalb nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit eines Versichererwechsels zu beurteilen. Wichtig: Der bestehende BU-Schutz sollte grundsätzlich erst beendet werden, wenn die Annahme des neuen Vertrags verbindlich geklärt ist und ein nahtloser Versicherungsschutz sichergestellt werden kann.

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