Produktcheck MietausfallversicherungRhion Mietnomadenversicherung
Wenn Mieter ihre Zahlungen einstellen und trotz Kündigung nicht ausziehen, kann für Vermieter schnell ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Die Mietnomadenversicherung der Rhion soll genau dieses Risiko absichern. Neben ausbleibenden Mieten können – sofern vereinbart – auch bestimmte Schäden an der vermieteten Wohnung eingeschlossen werden. Wir haben uns angesehen, was die Versicherung tatsächlich leistet, wann sie zahlt und welche Voraussetzungen Vermieter erfüllen müssen.
Was bietet die Mietnomadenversicherung der Rhion?
Die Mietnomadenversicherung der Rhion ist für zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen gedacht. Kern des Versicherungsschutzes ist der Mietausfall, wenn ein Mieter seine Miete nicht mehr bezahlt und das Mietverhältnis schließlich beendet werden muss. Zusätzlich können Sachschäden an der Wohnung abgesichert werden. Diese Sachschadendeckung ist allerdings an einen versicherten Mietausfallschaden gekoppelt.
Zum versicherten Mietausfall gehören nicht nur die eigentliche Miete, sondern auch die fortlaufenden Mietnebenkosten. Damit können beispielsweise laufende Kosten für Wasser, Heizung, Müllbeseitigung, Grundsteuer, Gebäudereinigung oder Gartenpflege berücksichtigt werden.
Nach der Räumung kann zusätzlich ein weiterer Mietausfall entstehen, weil die Wohnung zunächst renoviert oder saniert werden muss. Dafür leistet Rhion für höchstens zwei weitere Monate auf Basis des bisherigen Mietzinses. Mietnebenkosten werden in dieser Phase allerdings nicht berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Renovierung oder Sanierung erforderlich ist, um den Zustand der versicherten Wohnung vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
Wann liegt ein versicherter Mietausfall vor?
Wichtig für Vermieter: Die Versicherung ist keine einfache Mietgarantie, bei der Rhion bereits nach der ersten ausgebliebenen Zahlung einspringt.
Ein relevanter Mietrückstand liegt nach den Bedingungen unter anderem dann vor, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine keine Miete zahlt, an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nur teilweise zahlt und der Rückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt oder wenn sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten ein Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten aufgebaut hat.
Für die eigentliche Entschädigung müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das Mietverhältnis muss vom Vermieter wirksam gekündigt worden sein, der Mieter muss die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses weiterhin nutzen und die Mietkaution muss für den Ausfall endgültig verbraucht beziehungsweise bereits anderweitig für Ansprüche aus dem Mietverhältnis aufgebraucht sein.
Besonders wichtig ist dabei eine Regelung zur Kaution: Bei der Entschädigungsberechnung geht Rhion von einer Kaution in Höhe von drei Monatsmieten aus – unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich vereinbarte oder gezahlte Kaution war.
Die vereinbarte Haftzeit beginnt außerdem erst mit dem wirksamen Kündigungstermin. Mietausfall wird anschließend grundsätzlich so lange ersetzt, wie der Mieter die Wohnung weiter nutzt – allerdings höchstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit und bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Was leistet die Versicherung bei Schäden an der Wohnung?
Zusätzlich zum Mietausfall können Sachschäden versichert werden. Dieser Schutz greift jedoch nur dann, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Mietausfallschaden vorliegt. Schäden an der Wohnung lassen sich damit nicht unabhängig vom Mietausfall geltend machen.
Versichert werden können Schäden an den versicherten Gebäudebestandteilen und am Gebäudezubehör, die durch Tun oder Unterlassen des Mieters infolge von Mutwilligkeit oder Verwahrlosung entstehen. Ebenfalls erfasst sein können bestimmte Schäden infolge von Ungeziefer-, Ratten- oder Mäusebefall sowie Schäden und Verunreinigungen im Zusammenhang mit dem Tod des Mieters.
Zum versicherten Bereich können auch fest mit dem Gebäude verbundene und individuell angepasste Einbaumöbel oder Einbauküchen gehören. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gelten dagegen nach den Bedingungen nicht als Gebäudebestandteile. Auch ausschließlich der versicherten Wohnung zugeordnete Nebenräume, etwa ein Einzelkeller, können zum Versicherungsort gehören.
Über den unmittelbaren Sachschaden hinaus können auch Folgekosten ersetzt werden. Dazu gehören unter anderem Aufräumungs- und Abbruchkosten, Reinigungs- und Renovierungskosten sowie Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten. Diese Kosten werden allerdings nicht unbegrenzt zusätzlich übernommen, sondern fallen zusammen mit den versicherten Sachen unter die jeweils vereinbarte Versicherungssumme.
Bei versicherten Sachschäden gilt grundsätzlich ein Selbstbehalt von 20 Prozent des Schadens, mindestens 250 Euro und höchstens 1.000 Euro, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Sechs wichtige Punkte zur Rhion-Mietnomadenversicherung
- Mietausfall und fortlaufende Mietnebenkosten können versichert werden.
- Die Leistung setzt unter anderem eine wirksame Kündigung und die weitere Nutzung der Wohnung durch den Mieter voraus.
- Bei der Entschädigungsberechnung werden drei Monatsmieten Kaution angesetzt – unabhängig von der tatsächlichen Kautionshöhe.
- Nach der Räumung können bis zu zwei weitere Monatsmieten für eine notwendige Renovierungs- oder Sanierungsphase versichert sein – dann allerdings ohne Mietnebenkosten.
- Sachschäden sind nur versichert, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Mietausfall vorliegt und der Sachschadenschutz vereinbart wurde.
- Vermieter müssen Bonitätsprüfung, Wohnungsübergabe und das Vorgehen bei Mietrückständen sauber dokumentieren.
Was spricht für die Mietnomadenversicherung der Rhion?
Eine Stärke des Produktes ist die Kombination zweier Risiken, die bei problematischen Mietverhältnissen gleichzeitig auftreten können: ausbleibende Miete und Schäden an der Wohnung. Gerade wenn sich eine Räumung über mehrere Monate hinzieht, kann sich der finanzielle Ausfall für Vermieter deutlich summieren.
Positiv ist außerdem, dass beim eigentlichen Mietausfall nicht nur die Nettomiete berücksichtigt wird, sondern auch fortlaufende Mietnebenkosten. Denn viele dieser Kosten laufen für den Eigentümer weiter, obwohl der Mieter seine Zahlungen eingestellt hat.
Sinnvoll ist auch die Regelung für die Zeit nach der Räumung. Ist die Wohnung aufgrund des Versicherungsfalls zunächst nicht wieder vermietbar, können bis zu zwei weitere Monate Mietausfall für die notwendige Renovierung oder Sanierung berücksichtigt werden.
Bei eingeschlossenen Sachschäden beschränkt sich die Versicherung außerdem nicht nur auf reine Reparaturkosten. Auch typische Folgekosten einer stark vernachlässigten oder beschädigten Wohnung – beispielsweise für Reinigung, Renovierung, Räumung oder Schädlingsbekämpfung – können innerhalb der vereinbarten Grenzen berücksichtigt werden.
Wo liegen die Schwächen?
Die wichtigste Einschränkung ist die enge Verknüpfung zwischen Sachschaden und Mietausfall. Hinterlässt ein Mieter eine erheblich beschädigte oder verwahrloste Wohnung, liegt aber kein ersatzpflichtiger Mietausfallschaden im Sinne der Bedingungen vor, greift die Sachschadendeckung anders als bei der R+V MietSchutzPolice nicht.
Auch die Kautionsregelung sollte vor Abschluss bekannt sein. Rhion rechnet bei der Entschädigung mit drei Monatsmieten Kaution – unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich vereinbarte oder gezahlte Kaution war. Wer beispielsweise eine geringere Kaution vereinbart hat, kann deshalb nicht davon ausgehen, dass die Versicherung diese Differenz übernimmt.
Eine weitere Einschränkung betrifft bereits bestehende Mietverhältnisse. Wird eine schon vermietete Wohnung versichert, gilt grundsätzlich eine Wartezeit von sechs Monaten. Für Versicherungsfälle, die während dieser Zeit eintreten, besteht kein Schutz. Bei neuen Mietverhältnissen entfällt die Wartezeit.
Hinzu kommt, dass die Versicherung vom Vermieter ein konsequentes und gut dokumentiertes Vorgehen verlangt. Wer bei einem erheblichen Mietrückstand nicht rechtzeitig kündigt oder notwendige Schritte im Räumungsverfahren verzögert, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.
Welche Pflichten haben Vermieter?
Bei der Rhion-Mietnomadenversicherung beginnen die Pflichten des Vermieters bereits vor einem Schaden.
Der Vermieter muss nachweisen können, dass er die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters geprüft hat. Als Beispiele nennen die Bedingungen etwa eine Selbstauskunft oder eine Schufa-Auskunft. Besteht das Mietverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten, muss außerdem nachgewiesen werden können, dass der Mieter seinen bisherigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag rechtzeitig nachgekommen ist.
Vor der Vermietung verlangt Rhion zudem ein gegengezeichnetes Übergabeprotokoll, aus dem der Zustand der Wohnung deutlich hervorgeht. Gerade für einen späteren Sachschaden kann diese Dokumentation entscheidend sein.
Kommt es zu einem qualifizierten Mietrückstand, muss der Vermieter ebenfalls aktiv werden. Er muss das Mietverhältnis unter den vertraglich genannten Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus und befindet er sich weiterhin mit der Miete in Verzug, muss unverzüglich Räumungsklage erhoben und anschließend ohne zeitliche Verzögerung die gerichtliche Zwangsräumung betrieben werden.
Auch im Schadenfall ist eine sorgfältige Dokumentation erforderlich. Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Bei strafbaren Handlungen gegen das Eigentum ist die Polizei einzuschalten. Das Schadenbild sollte grundsätzlich unverändert bleiben, bis der Versicherer die Schadenstelle freigegeben hat. Sind Veränderungen notwendig, sollten sie beispielsweise durch Fotos nachvollziehbar dokumentiert werden.
Diese Pflichten sind keine unverbindlichen Empfehlungen. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann dazu führen, dass Rhion die Leistung kürzt oder vollständig verweigert.
Für wen kann die Mietnomadenversicherung sinnvoll sein?
Interessant kann der Schutz insbesondere für private Vermieter einzelner Wohnungen sein, bei denen ein längerer Mietausfall finanziell deutlich spürbar wäre. Das gilt beispielsweise dann, wenn die laufende Finanzierung einer Immobilie wesentlich aus den Mieteinnahmen getragen wird. Auch Vermieter, die neben dem reinen Mietausfall das Risiko einer mutwillig beschädigten oder stark verwahrlosten Wohnung absichern möchten, können von der Kombination aus Mietausfall- und Sachschadenschutz profitieren.
Man sollte das Produkt allerdings nicht mit einer allgemeinen Versicherung gegen sämtliche Probleme mit Mietern verwechseln. Die Bedingungen legen relativ genau fest, wann ein versicherter Mietausfall vorliegt und unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen Sachschäden ersetzt werden. Und sie ersetzt auch nicht die klassische Rechtsschutzversicherung, die Vermieter abschließen können.
Worauf sollten Vermieter vor Abschluss achten?
Entscheidend sind zunächst die konkret vereinbarte Haftzeit, die Versicherungssumme, mögliche Entschädigungsgrenzen und die Frage, ob der Sachschadenschutz tatsächlich eingeschlossen wird.
Ebenso wichtig ist die eigene Vermietungspraxis. Wer die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mieter nicht nachvollziehbar prüft oder bei der Übergabe auf ein ordentliches und gegengezeichnetes Protokoll verzichtet, kann damit bereits vor einem Schaden Probleme für einen späteren Leistungsanspruch schaffen.
Bei bestehenden Mietverhältnissen muss außerdem die sechsmonatige Wartezeit berücksichtigt werden. Und tritt tatsächlich ein erheblicher Mietrückstand ein, darf der Vermieter nicht einfach abwarten: Kündigung und gegebenenfalls Räumungsverfahren müssen entsprechend den vertraglichen Vorgaben betrieben werden. Interessant ist es natürlich auch, einen möglichen Mietausfall und weitere Ansprüche zu prüfen, die sich aus einer Wohngebäudeversicherung ergeben können.
Spezieller Schutz gegen ein erhebliches Vermieterrisiko
Die Mietnomadenversicherung der Rhion setzt dort an, wo klassische Wohngebäudeversicherungen normalerweise nicht weiterhelfen: bei einem Mieter, der erhebliche Mietrückstände aufbaut, nach wirksamer Kündigung die Wohnung weiterhin nutzt und möglicherweise zusätzlich Schäden hinterlässt.
Neben der Miete können auch laufende Nebenkosten und – bei entsprechend vereinbartem Schutz – bestimmte Sach- und Folgekosten abgesichert werden. Positiv ist zudem, dass nach der Räumung noch ein begrenzter Mietausfall während einer notwendigen Renovierungs- oder Sanierungsphase berücksichtigt werden kann.
Der Schutz hat allerdings klare Grenzen. Sachschäden sind an einen ersatzpflichtigen Mietausfall gekoppelt, bei der Entschädigungsberechnung wird pauschal eine Kaution von drei Monatsmieten berücksichtigt und für bestehende Mietverhältnisse gilt eine sechsmonatige Wartezeit.
Besonders wichtig sind außerdem die Pflichten des Vermieters. Bonitätsprüfung, Übergabeprotokoll, Kündigung, Räumungsklage und Schadendokumentation sind keine Nebensache, sondern können für den Leistungsanspruch entscheidend sein.
Damit ist die Rhion-Mietnomadenversicherung vor allem für Vermieter interessant, für die ein längerer Mietausfall ein relevantes finanzielles Risiko darstellt. Vor Abschluss sollte jedoch genau geprüft werden, welche Haftzeit und Versicherungssummen vereinbart werden und ob die Anforderungen an die eigene Vermietungspraxis tatsächlich eingehalten werden können.
Inhaltsverzeichnis
So erreichen Sie uns
Direktanfrage
Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Nachricht.
Whats App
Sie erreichen uns über unseren Whats App-Kanal, wenn Sie Fragen haben.
Termin vereinbaren
Jetzt direkt Gesprächstermin mit unseren Experten vereinbaren
Rückruf anfordern
Unsere Experten melden sich auf Wunsch telefonisch zur Wunschzeit bei Ihnen.
