Produktcheck MietausfallversicherungR+V MietschutzPolice Sicher Vermieten
Ausbleibende Mietzahlungen können für private Vermieter schnell teuer werden. Noch unangenehmer wird es, wenn ein Mieter die Wohnung beschädigt zurücklässt, eine Räumung erforderlich wird oder nach dem Auszug zunächst renoviert werden muss, bevor die Wohnung erneut vermietet werden kann.
Für solche Fälle bietet die R+V die Mietschutzversicherung SicherVermieten an. Das Produkt ist der Nachfolger der früheren MietschutzPolice: Zum 1. Januar 2019 ersetzte SicherVermieten nach Angaben der R+V die bis dahin angebotene MietschutzPolice.
Aktuell können Vermieter zwischen Versicherungssummen von 10.000, 15.000 und 20.000 Euro wählen. Außerdem gibt es SicherVermieten in zwei Varianten: mit Schadenersatz und ohne Schadenersatz. Die Variante ohne Schadenersatz konzentriert sich im Wesentlichen auf Mietausfälle. Mit Schadenersatz sind zusätzlich bestimmte Schäden an der vermieteten Wohnung und weitere Folgekosten versichert.
Was bietet R+V SicherVermieten?
Im Mittelpunkt steht zunächst der klassische Mietausfall. Zahlt der Mieter die fällige Miete oder die vereinbarten monatlichen Betriebskosten nicht, können diese Forderungen über SicherVermieten abgesichert sein. Bleibt der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages in der Wohnung, kann außerdem das sogenannte Nutzungsentgelt einschließlich der bisherigen Betriebskostenzahlungen übernommen werden.
Muss die Wohnung nach dem Auszug renoviert werden und kann deshalb vorübergehend nicht neu vermietet werden, ersetzt R+V außerdem entgangene Mieteinnahmen für die erforderliche Renovierungszeit. Diese Leistung ist auf maximal drei Monate begrenzt und richtet sich nach der bisherigen Miete ohne Betriebskosten. Damit sieht die R+V MietschutzPolice anders als die Rhion Mietnomadenversicherung keine Kopplung der Schadensersatzansprüche an einen ersatzfähigen Mietausfallschaden vor.
Schäden an der Wohnung sowie an vom Vermieter eingebrachten Gegenständen können versichert sein. Die Bedingungen nennen beispielsweise Bodenbeläge, Badezimmer- und Kücheneinrichtungen, Fenster und Türen. Ersetzt werden Reparatur- oder Ersatzkosten bis zum Zeitwert. Alter, Gebrauch und Abnutzung werden also berücksichtigt.
Zusätzlich können Kosten für Räumung, Entrümpelung, Grundreinigung und Desinfektion übernommen werden. Muss Eigentum des Mieters eingelagert werden, sind die dafür erforderlichen Kosten für höchstens zwei Monate versichert.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
- 10.000, 15.000 oder 20.000 Euro Versicherungssumme
- Mietrückstände einschließlich vereinbarter Betriebskosten
- Nutzungsentgelt nach Beendigung des Mietvertrages
- Entgangene Mieteinnahmen während einer erforderlichen Renovierung für maximal drei Monate
- In der Variante mit Schadenersatz zusätzlich unter anderem Schäden an der Wohnung, Räumung, Entrümpelung, Grundreinigung und Desinfektion
- Keine Wartezeit bei neuen Mietverhältnissen; drei Monate bei bereits vermieteten Wohnungen.
Wann liegt bei R+V SicherVermieten ein Versicherungsfall vor?
Beim Versicherungsfall lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen. Denn R+V unterscheidet zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den zusätzlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Versicherungsleistung ausgezahlt wird.
Mietausfall: Der Versicherungsfall beginnt mit der nicht gezahlten Miete
Bei einem Mietausfall ist die Definition zunächst einfach: Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Mieter den fälligen Mietzins oder die vereinbarten monatlichen Nebenkosten nicht gezahlt hat.
R+V ersetzt versicherte Mietzahlungen und die im Mietvertrag vereinbarten monatlichen Betriebskosten ab dem Monatsersten nach Eingang der Schadenmeldung. Zusätzlich können Mietrückstände rückwirkend für maximal drei Monate vor Eingang der Schadenmeldung berücksichtigt werden.
Für Vermieter bedeutet das: Einen länger andauernden Mietrückstand sollte man nicht einfach über viele Monate beobachten und erst anschließend der Versicherung melden. Die rückwirkende Leistung ist zeitlich begrenzt.
Ist das Mietverhältnis bereits beendet, der ehemalige Mieter nutzt die Wohnung aber weiter, kann auch das Nutzungsentgelt versichert sein. Als Entschädigung legt R+V dabei die bisher vereinbarte Miete zuzüglich der bisherigen Betriebskostenzahlungen zugrunde.
Versicherungsfall bedeutet noch nicht automatisch Auszahlung
Der Eintritt des Versicherungsfalls allein reicht allerdings nicht aus. Damit R+V die Versicherungsleistung auszahlt, muss der Vermieter weitere Voraussetzungen erfüllen.
Er muss den Mieter zunächst schriftlich und unter Fristsetzung zur Zahlung der ausstehenden Miete, Nebenkosten oder des Nutzungsentgelts auffordern. Die gesetzte Frist muss ohne vollständige Zahlung verstreichen. Alternativ genügt es, wenn der Mieter die geltend gemachte Forderung schriftlich und endgültig ablehnt.
Außerdem muss das Mietverhältnis schriftlich gekündigt worden sein. Dabei kann die Kündigung nach den Bedingungen sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen worden sein.
Wichtig: Der Versicherungsfall kann also bereits mit der nicht gezahlten fälligen Miete eintreten. Damit R+V tatsächlich leistet, müssen anschließend aber die in den Bedingungen vorgesehenen weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.
Wann muss eine Räumungsklage eingereicht werden?
Bleibt der ehemalige Mieter nach der Kündigung in der Wohnung und befindet er sich weiterhin mit Mietzins, Betriebskosten oder Nutzungsentgelt in Verzug, verlangt R+V weiteres Handeln: Der Vermieter muss spätestens einen Monat nach Ablauf der Räumungsfrist eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung betreiben. Auf Verlangen muss dies gegenüber R+V nachgewiesen werden.
SicherVermieten ist damit keine Versicherung, bei der der Vermieter nach einem Zahlungsausfall einfach abwartet und dauerhaft die Miete vom Versicherer erhält. Er muss seine Forderungen gegenüber dem Mieter verfolgen und gegebenenfalls auch die Räumung betreiben.
Welche Unterlagen benötigt man im Schadenfall?
Auch die Dokumentation ist wichtig. Der Versicherungsfall muss R+V unverzüglich in Textform angezeigt werden. Ansprüche gegen den Mieter sind innerhalb von drei Monaten nach dem Schadenereignis mitzuteilen.
Als Nachweise nennt R+V insbesondere den Mietvertrag, das Übergabeprotokoll beim Einzug und eine Aufstellung der vom Vermieter eingebrachten Gegenstände. Für später hinzugefügte Gegenstände kann eine Empfangsbestätigung erforderlich sein. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann außerdem das Übernahmeprotokoll benötigt werden. Auch die Kündigung muss nachgewiesen werden.
Wann sind Schäden an der Wohnung versichert?
Schäden an der Wohnung sind nur über die Variante SicherVermieten mit Schadenersatz abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Mieter nach dem Mietvertrag zur Wiederherstellung oder zum Schadenersatz verpflichtet ist, dieser Verpflichtung aber nicht nachkommt.
Nach den Bedingungen kann es dabei unerheblich sein, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig durch den Mieter selbst oder durch eine andere Person verursacht wurde. Entscheidend ist, dass der Mieter nach den mietvertraglichen Vereinbarungen dafür einzustehen hat. Auch eine übermäßige Beanspruchung der Wohnung kann grundsätzlich erfasst sein.
Versichert sind beispielsweise Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände, die der Vermieter in die Wohnung eingebracht hat, sowie bestimmter Bestandteile der Wohnung. R+V ersetzt diese allerdings nur bis zum Zeitwert.
Nicht versichert ist normale Abnutzung. Schäden, die durch eine vertragsgemäße Nutzung und den üblichen Verschleiß während der Wohndauer entstehen und im Rahmen normaler Schönheitsreparaturen beseitigt werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Welche Wartezeit gilt?
Bei einer Wohnung, die beim Abschluss von SicherVermieten bereits vermietet ist, gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die erstmals nach Ablauf dieser Wartezeit eintreten.
Wichtig ist dabei die Definition des Versicherungsfalls: Ursächlich zusammenhängende Schäden werden als ein Versicherungsfall betrachtet. Beginnt beispielsweise ein Mietausfall bereits während der Wartezeit und setzt er sich anschließend fort, entsteht nach Ablauf der drei Monate nicht automatisch ein neuer Versicherungsfall.
Bei neuen Mietverhältnissen entfällt die Wartezeit.
50 Prozent Vorbehaltszahlung bei einem Rechtsstreit
Eine interessante Besonderheit gibt es, wenn Mieter und Vermieter über die Forderung streiten. Erhebt der Mieter Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüche, kann der Vermieter auf ausdrücklichen Wunsch eine Vorbehaltszahlung in Höhe von 50 Prozent des ansonsten ersatzfähigen Schadens erhalten. Dabei wird die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vermieter seinen Anspruch bereits vor Gericht geltend gemacht hat. Die Zahlung erfolgt damit zwar vor einer gerichtlichen Entscheidung, aber nicht bereits vor Beginn des Gerichtsverfahrens.
Wird der Anspruch am Ende gerichtlich nicht festgestellt, muss die Vorbehaltszahlung vollständig an R+V zurückgezahlt werden.
Welche Voraussetzungen gelten beim Abschluss?
Versicherbar sind Häuser oder Wohnungen in Deutschland, die von einem im Mietvertrag genannten Verbraucher ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Das Mietverhältnis muss unbefristet oder für mindestens ein Jahr vereinbart sein und darf kein Untermietverhältnis sein.
Bei einem bestehenden Mietverhältnis muss der Mieter seine wesentlichen mietvertraglichen Verpflichtungen vor Versicherungsbeginn ordnungsgemäß erfüllt haben. Betrachtet wird die Zeit seit Beginn des Mietvertrages, maximal jedoch die letzten zwölf Monate.
Zusätzlich verlangt R+V grundsätzlich, dass bei Abschluss des Mietvertrages einer der vorgesehenen Nachweise vorhanden war. Dazu gehören beispielsweise Einkommensnachweise für die letzten drei Monate, eine Wirtschaftsauskunft ohne negative Merkmale oder eine Mietkaution in Form einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft. Besteht das Mietverhältnis bei Versicherungsbeginn bereits seit mindestens 36 Monaten, sind diese Nachweise nicht erforderlich.
Stärken und Schwächen von R+V SicherVermieten
Was spricht für SicherVermieten?
Eine Stärke ist der vergleichsweise breite Ansatz. SicherVermieten beschränkt sich nicht allein auf ausgefallene Mietzahlungen. Je nach gewählter Variante können auch Nutzungsentgelt nach einer Kündigung, Mietausfall während notwendiger Renovierungsarbeiten und verschiedene Kosten infolge einer beschädigten oder stark verschmutzten Wohnung abgesichert werden.
Positiv ist außerdem, dass der Versicherungsfall beim Mietausfall grundsätzlich bereits mit der nicht gezahlten fälligen Miete beziehungsweise den nicht gezahlten monatlichen Nebenkosten eintritt. Eine abgeschlossene Räumungsklage ist dafür nicht erforderlich. Für die tatsächliche Auszahlung müssen allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Interessant ist auch die Möglichkeit einer 50-prozentigen Vorbehaltszahlung während eines gerichtlichen Streits. Sie kann zumindest einen Teil des finanziellen Ausfalls auffangen, bevor endgültig über die Forderung entschieden wurde.
Wo liegen die Grenzen?
Die maximale Versicherungssumme beträgt derzeit 20.000 Euro. Das kann bei hohen Monatsmieten, einem längeren Streit mit dem Mieter und zusätzlichen Schäden an der Wohnung schneller ausgeschöpft sein, als es zunächst erscheint.
Hinzu kommen verschiedene Leistungsbegrenzungen: Entgangene Mieteinnahmen während der Renovierung werden für maximal drei Monate ersetzt, Einlagerungskosten für Gegenstände des Mieters für höchstens zwei Monate. Bei beschädigten oder zerstörten Gegenständen wird grundsätzlich nur der Zeitwert ersetzt. Normale Abnutzung und üblicher Verschleiß sind nicht versichert.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Rechtsverfolgungskosten. SicherVermieten übernimmt nicht die Kosten, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen den Mieter entstehen. Das ist gerade deshalb relevant, weil in bestimmten Situationen eine Räumungsklage erforderlich werden kann und die 50-prozentige Vorbehaltszahlung ebenfalls voraussetzt, dass der Anspruch bereits gerichtlich geltend gemacht wird. Hier hilft nur eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten eines Rechtsstreites mit dem Mieter übernimmt.
Für wen ist R+V SicherVermieten geeignet?
SicherVermieten richtet sich an private Vermieter von Wohnraum in Deutschland. Interessant ist die Absicherung vor allem dann, wenn ein längerer Mietausfall oder größere Schäden an einer vermieteten Wohnung finanziell nicht ohne Weiteres aus eigenen Rücklagen aufgefangen werden können.
Das kann beispielsweise bei einer finanzierten Immobilie relevant sein: Die Kreditrate läuft weiter, auch wenn der Mieter seine Miete nicht mehr bezahlt.
Wer in erster Linie ausbleibende Mietzahlungen absichern möchte, kann die Variante ohne Schadenersatz wählen. Wer darüber hinaus Schäden an der Wohnung sowie Kosten etwa für Entrümpelung, Grundreinigung oder Desinfektion einbeziehen möchte, benötigt die Variante mit Schadenersatz.
Worauf sollte man bei R+V SicherVermieten achten?
Vor dem Abschluss sollte zunächst geprüft werden, welche Versicherungssumme sinnvoll ist. Dabei sollte man nicht nur eine oder zwei Monatsmieten betrachten. Mietrückstände, Nutzungsentgelt, Mietausfall während der Renovierung und mögliche Sachschäden können zusammenkommen und gemeinsam die Versicherungssumme belasten.
Mindestens ebenso wichtig ist eine gute Dokumentation. Mietvertrag, Übergabeprotokoll und eine nachvollziehbare Aufstellung der vom Vermieter eingebrachten Gegenstände sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Gerade bei der Variante mit Schadenersatz kann eine saubere Dokumentation des Zustands der Wohnung beim Einzug später entscheidend sein.
Und im Schadenfall gilt: nicht unnötig warten. Mietrückstände werden rückwirkend nur für maximal drei Monate vor Eingang der Schadenmeldung berücksichtigt. Anschließend müssen auch die weiteren Vorgaben aus den Bedingungen eingehalten werden – insbesondere Zahlungsaufforderung, Fristsetzung, Kündigung und gegebenenfalls die rechtzeitige Räumungsklage.
Fazit zum R+V SicherVermieten
R+V SicherVermieten ist mehr als eine klassische Mietausfallversicherung. Vor allem die Variante mit Schadenersatz verbindet den Schutz vor ausgefallenen Mietzahlungen mit Leistungen für Schäden und verschiedene Folgekosten rund um eine problematisch beendete Vermietung.
Der Blick in die Bedingungen zeigt allerdings auch, dass Vermieter im Versicherungsfall selbst aktiv werden müssen. Ein Mietrückstand kann zwar bereits den Versicherungsfall auslösen. Das bedeutet aber nicht, dass R+V automatisch sofort zahlt. Für die Leistung müssen unter anderem die vorgeschriebenen Schritte gegenüber dem Mieter eingehalten und die notwendigen Nachweise erbracht werden.
Besonders zu beachten sind außerdem die dreimonatige Wartezeit bei bereits bestehenden Mietverhältnissen, die Selbstbeteiligung von drei Nettomonatsmieten und die maximale Versicherungssumme von 20.000 Euro. Rechtsverfolgungskosten sind nicht Bestandteil von SicherVermieten.
Wer diese Grenzen kennt und die erforderlichen Unterlagen sauber führt, erhält mit SicherVermieten eine Absicherung gegen mehrere der finanziell besonders unangenehmen Folgen eines problematischen Mietverhältnisses. Vor dem Abschluss sollte vor allem geprüft werden, ob die gewählte Versicherungssumme zum möglichen Mietausfall und zum Wert der vermieteten Wohnung beziehungsweise ihrer Ausstattung passt.
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