Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker Wenn die Hände das Einkommen sichern

Wer körperlich arbeitet, ist besonders auf seine Gesundheit angewiesen. Rücken, Knie, Schultern und Hände müssen jeden Tag funktionieren. Schon eine dauerhafte Einschränkung kann dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Handwerker ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb besonders wichtig – gleichzeitig kann sie wegen der körperlichen Tätigkeit teurer und schwieriger zu bekommen sein. Umso wichtiger sind die richtige Berufsangabe, ein passender Versicherer und eine ausreichend hohe Absicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker

Gerade für Handwerker ist die eigene Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Fällt sie dauerhaft aus, lässt sich die bisherige Tätigkeit häufig nicht einfach in anderer Form fortsetzen.

Gleichzeitig ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für körperlich Tätige oft anspruchsvoller: Beiträge können höher ausfallen und die Einstufungen der Versicherer unterscheiden sich deutlich.

Umso wichtiger ist es, Tätigkeit, Gesundheit und Absicherungsbedarf genau zu prüfen – und den Versicherer mit der Berufsunfähigkeitsversicherung  zu finden, der zur persönlichen Situation passt.

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Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker besonders wichtig?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht vor Krankheit oder Unfall. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die eigene Arbeitskraft dadurch dauerhaft eingeschränkt wird.

Für Handwerker kann dieses Risiko besonders greifbar sein. Ein Dachdecker muss unter anderem sicher steigen, stehen und sich bewegen können. Ein Fliesenleger ist stark auf Rücken, Knie und Gelenke angewiesen. Elektriker, Installateure oder Tischler benötigen Kraft, Beweglichkeit und eine funktionierende Feinmotorik.

Schon gesundheitliche Einschränkungen, mit denen ein Bürojob möglicherweise noch ausgeübt werden könnte, können deshalb in einem körperlichen Beruf erhebliche Auswirkungen haben.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt grundsätzlich nicht darauf ab, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stunden Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt prinzipiell bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich vor, eine volle Erwerbsminderung bei weniger als drei Stunden. Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft dagegen an Ihren zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung an. Genau das macht sie für Handwerker besonders wertvoll. Auch das Versicherungsvertragsgesetz stellt bei der Definition der Berufsunfähigkeit auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab.

Beispiel: Handwerker kann nicht mehr arbeiten – aber noch erwerbstätig sein

Ein Fliesenleger entwickelt chronische Knie- und Rückenbeschwerden. Knien, schweres Heben und Arbeiten in gebückter Haltung sind dauerhaft kaum noch möglich.

Seinen bisherigen Beruf kann er deshalb möglicherweise nicht mehr ausüben.

Trotzdem könnte er theoretisch noch mehrere Stunden täglich in einer körperlich weniger belastenden Tätigkeit arbeiten. Ein Anspruch auf volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente müsste deshalb keineswegs bestehen.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen leisten, wenn die vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.

Wann gilt ein Handwerker als berufsunfähig?

Die meisten modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

In guten Bedingungen wird hierfür regelmäßig ein Prognosezeitraum von sechs Monaten verwendet.

Entscheidend ist dabei nicht nur die Berufsbezeichnung.

Es reicht also nicht festzustellen: „Der Kunde ist Elektriker.“ Im Leistungsfall wird betrachtet, wie der Beruf unmittelbar vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich ausgestaltet war.

Bei einem Elektriker könnte etwa relevant sein:

  • Wie viel Zeit wurde auf Baustellen gearbeitet?
  • Wie häufig musste auf Leitern oder Gerüsten gearbeitet werden?
  • Wie hoch war der Anteil körperlicher Arbeiten?
  • Mussten schwere Gegenstände gehoben oder getragen werden?
  • Wie viel Zeit entfiel auf Planung, Dokumentation oder Büroarbeit?
  • Bestand Personal- oder Führungsverantwortung?

Diese konkrete Tätigkeitsbeschreibung kann sowohl beim Abschluss als auch später im Leistungsfall eine wichtige Rolle spielen.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker häufig teurer?

Versicherer teilen Berufe in unterschiedliche Berufs- oder Risikogruppen ein.

Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Wahrscheinlichkeit, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit berufsunfähig wird. Körperlich belastende Tätigkeiten werden deshalb häufig anders kalkuliert als überwiegend kaufmännische oder administrative Berufe.

Das führt zu einem scheinbaren Widerspruch:

Gerade diejenigen, für die der Schutz ihrer Arbeitskraft besonders wichtig sein kann, müssen dafür häufig höhere Beiträge zahlen.

Allerdings unterscheiden sich die Einstufungen der Versicherer teilweise erheblich. Ein Versicherer bewertet beispielsweise bestimmte handwerkliche Tätigkeiten, Meisterqualifikationen, Büroanteile oder Personalverantwortung anders als ein anderer.

Deshalb ist bei Handwerkern ein reiner Vergleich der Tarifnamen wenig sinnvoll. Entscheidend ist, welcher Versicherer die konkrete berufliche Tätigkeit günstig und gleichzeitig mit guten Bedingungen einstuft.

Die konkrete Tätigkeit entscheidet – nicht nur der Beruf

Zwei Personen mit derselben Berufsbezeichnung können bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedlich eingestuft werden.

Ein Elektromeister, der einen Betrieb führt und einen großen Teil seines Arbeitstages mit Planung, Kundenbetreuung und Mitarbeiterführung verbringt, hat ein anderes Tätigkeitsprofil als ein Elektriker, der täglich auf Baustellen Leitungen verlegt und Installationen durchführt.

Ähnliches gilt für viele andere Handwerksberufe.

Für die Einstufung relevantWarum das wichtig sein kann
BerufsbezeichnungAusgangspunkt der Risikoeinstufung
Konkrete TätigkeitenZeigen die tatsächliche körperliche Belastung
Anteil körperlicher ArbeitKann die Berufsgruppe wesentlich beeinflussen
Büro- und PlanungstätigkeitKann zu einer günstigeren Einstufung führen
Ausbildung und QualifikationWerden von Versicherern unterschiedlich berücksichtigt
MeisterqualifikationKann bei einigen Versicherern die Einstufung verbessern
PersonalverantwortungKann das Tätigkeitsbild deutlich verändern
Zahl der MitarbeiterBesonders bei Selbstständigen relevant

Deshalb sollte die Berufsangabe im Antrag weder möglichst knapp noch möglichst „günstig klingend“ formuliert werden.

Sie muss korrekt und nachvollziehbar sein – aber zugleich so genau, dass der Versicherer das tatsächliche Risiko richtig einschätzen kann.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Aussagen wie „Eine BU für einen Tischler kostet X Euro“ helfen deshalb nur begrenzt. Schon kleine Unterschiede bei Tätigkeit, Alter oder Vertragsgestaltung können den Beitrag erheblich verändern.

Zu den wichtigsten Faktoren gehören:

Beruf und konkrete Tätigkeit:
Der körperliche Anteil der Arbeit gehört bei Handwerkern zu den wichtigsten Einflussgrößen.

Alter bei Vertragsbeginn:
Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto länger ist zwar die Versicherungsdauer. Gleichzeitig sind jüngere Antragsteller meist günstiger einzustufen und haben häufig noch weniger gesundheitliche Vorgeschichten.

Gesundheitszustand:
Vorerkrankungen können zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder auch zu einer Ablehnung führen.

Hobbys und besondere Risiken:
Bestimmte Sportarten oder Freizeitaktivitäten können ebenfalls Einfluss auf die Annahme und gegebenenfalls den Beitrag haben.

Höhe der BU-Rente:
Je höher die vereinbarte monatliche Leistung, desto höher ist grundsätzlich auch der Beitrag.

Versicherungs- und Leistungsdauer:
Eine Absicherung bis zum geplanten Eintritt in den Ruhestand kostet mehr als eine deutlich kürzere Vertragslaufzeit. Eine zu kurze Laufzeit kann allerdings eine erhebliche Versorgungslücke verursachen.

Gerade bei Handwerkern lohnt sich deshalb der Vergleich unterschiedlicher Versicherer besonders. Dabei sollte jedoch nicht ausschließlich der günstigste Beitrag betrachtet werden.

Ein billiger Vertrag hilft wenig, wenn die BU-Rente zu gering ist oder wesentliche Bedingungen schlechter ausgestaltet sind.

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Wie hoch sollte die BU-Rente für einen Handwerker sein?

Die Berufsunfähigkeitsrente soll im Ernstfall das wegfallende Arbeitseinkommen ersetzen.

Deshalb sollte die Rentenhöhe nicht danach gewählt werden, welcher Beitrag gerade bequem ins Budget passt. Ausgangspunkt sollte vielmehr die Frage sein: Wie viel Geld benötige ich jeden Monat, wenn mein Arbeitseinkommen dauerhaft wegfällt?

Berücksichtigt werden sollten beispielsweise:

  • laufende Lebenshaltungskosten,
  • Miete oder Kreditraten,
  • Versicherungen,
  • Unterhalt und familiäre Verpflichtungen,
  • bestehende gesetzliche oder private Ansprüche,
  • Rücklagen,
  • sowie die weitere Altersvorsorge.

Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Wer über viele Jahre berufsunfähig ist, verliert nicht nur sein laufendes Einkommen. Häufig fehlen gleichzeitig Beiträge für den Aufbau der späteren Altersversorgung. Deshalb sollte eine BU-Rente nach Möglichkeit nicht nur die unmittelbaren Lebenshaltungskosten decken. Berechnen Sie hier Ihren individuellen Bedarf.

Wie hoch ist Ihr persönlicher BU-Bedarf?

Mit unserem BU-Bedarfsrechner können Sie überschlägig ermitteln, welche monatliche Berufsunfähigkeitsrente für Ihre persönliche Situation sinnvoll sein könnte.

Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber einen guten ersten Anhaltspunkt für die notwendige Absicherung.

Gesundheitsprüfung: Für Handwerker besonders wichtig

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst abgeschlossen werden, solange der Gesundheitszustand gut ist. Das gilt grundsätzlich für jeden Beruf – bei körperlich tätigen Menschen bekommt dieser Punkt aber zusätzliche Bedeutung.

Beschwerden an Rücken, Schulter, Knie oder Gelenken können beispielsweise bei der Risikoprüfung relevant sein. Das Gleiche gilt für länger zurückliegende Behandlungen, Unfälle oder Erkrankungen.

Problematisch ist deshalb folgende Vorgehensweise: Antrag ausfüllen, Gesundheitsfragen beantworten und anschließend schauen, wie der Versicherer entscheidet.

Eine Ablehnung oder ein ungünstiges Gegenangebot ist dann bereits dokumentiert und muss bei späteren Anträgen gegebenenfalls angegeben werden, sofern danach gefragt wird.

Besser ist es, den Gesundheitszustand vor dem eigentlichen Antrag sauber aufzuarbeiten.

Dazu kann gehören:

  1. Gesundheitsfragen der infrage kommenden Versicherer prüfen.
  2. Eigene Behandlungsdaten und Unterlagen zusammentragen.
  3. Unklare Diagnosen oder Behandlungsverläufe klären.
  4. Gesundheitsangaben vollständig und nachvollziehbar aufbereiten.
  5. Bei relevanten Vorerkrankungen gegebenenfalls eine anonyme Risikovoranfrage durchführen.

Auch die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass bei gesundheitlichen Schwierigkeiten vor einem endgültigen Wechsel zu einer anderen Absicherungsform zunächst geprüft werden sollte, ob über mehrere Versicherer und gegebenenfalls eine anonyme Risikovoranfrage doch eine BU-Lösung möglich ist.

Unser Grundsatz bei der Gesundheitsprüfung

Die Antworten auf die Gesundheitsfragen sollten feststehen, bevor der eigentliche Antrag gestellt wird.

So lässt sich gezielter prüfen, welcher Versicherer zur individuellen gesundheitlichen Situation passt.

Darauf sollten Handwerker bei den Versicherungsbedingungen achten

Der Preis ist gerade bei körperlichen Berufen wichtig. Er darf aber nicht das einzige Auswahlkriterium sein.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird möglicherweise über Jahrzehnte abgeschlossen. Entscheidend ist deshalb letztlich, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer im Ernstfall leisten muss.

Für Handwerker sind insbesondere folgende Punkte relevant:

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Der Versicherer sollte nicht verlangen können, dass Sie theoretisch irgendeinen anderen Beruf aufnehmen, den Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten noch ausüben könnten.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gehört heute zu den grundlegenden Qualitätsmerkmalen einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Klare Regelungen zur konkreten Verweisung

Etwas anderes ist die konkrete Verweisung.

Nehmen Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich einen neuen Beruf auf, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, ob diese neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Gute Bedingungen definieren möglichst klar, wann eine solche Vergleichbarkeit gegeben ist.

Prognosezeitraum von sechs Monaten

Der gesetzliche Begriff der Berufsunfähigkeit spricht von einer voraussichtlich dauerhaften Einschränkung, schreibt aber keinen konkreten Zeitraum von sechs Monaten vor.

In guten Versicherungsbedingungen wird diese Prognose konkretisiert. Üblich und verbraucherfreundlich ist ein Zeitraum von sechs Monaten.

Damit muss nicht prognostiziert werden, dass die Einschränkung über Jahre oder sogar dauerhaft bestehen wird.

Nachversicherungsmöglichkeiten

Das Einkommen eines jungen Handwerkers kann sich im Laufe des Berufslebens erheblich verändern.

Gesellenprüfung, Meisterqualifikation, Selbstständigkeit, Heirat, Immobilienfinanzierung oder Familiengründung können den Absicherungsbedarf erhöhen.

Gute Nachversicherungsgarantien ermöglichen es, die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen – teilweise auch ohne konkreten Anlass – ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Dabei sollten nicht nur die Anlässe, sondern auch die möglichen Erhöhungsschritte, die maximale Gesamtrente und eventuelle Altersgrenzen betrachtet werden.

Beitrags- und Leistungsdynamik

Eine heute ausreichende BU-Rente kann durch Inflation über viele Jahre erheblich an Kaufkraft verlieren.

Eine Beitragsdynamik ermöglicht regelmäßige Erhöhungen von Beitrag und versicherter BU-Rente während der Vertragslaufzeit.

Zusätzlich kann eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (auch als Leistungsdynamik bezeichnet) vereinbart werden. Sie erhöht die bereits gezahlte BU-Rente während einer länger andauernden Berufsunfähigkeit.

Gerade bei einem frühen Vertragsbeginn können beide Mechanismen wichtig sein.

Leistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Einige Tarife sehen zusätzlich eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel vor.

Damit kann unter den vertraglich definierten Voraussetzungen bereits bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit eine zeitlich begrenzte Leistung erbracht werden, auch wenn die endgültige Prüfung der Berufsunfähigkeit noch nicht abgeschlossen ist.

Das kann gerade bei längeren Erkrankungen eine sinnvolle Zusatzleistung sein.

Selbstständige Handwerker: Umorganisation besonders beachten

Bei einem selbstständigen Handwerker gibt es im Leistungsfall eine zusätzliche Besonderheit.

Der Versicherer kann – abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen – prüfen, ob der Betrieb so umorganisiert werden kann, dass die versicherte Person trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin eine zumutbare Tätigkeit im eigenen Unternehmen ausüben kann.

Das ist unter anderem denkbar, wenn ein Handwerksmeister bislang noch umfangreich selbst auf Baustellen gearbeitet hat, bestimmte körperliche Tätigkeiten künftig aber auf Mitarbeiter übertragen und stattdessen mehr organisatorische oder kaufmännische Aufgaben übernehmen könnte.

Entscheidend ist deshalb, wie die Umorganisationsklausel ausgestaltet ist.

Gute Versicherungsbedingungen setzen der Umorganisation enge Grenzen. Relevant können etwa sein:

  • Größe und Struktur des Betriebs,
  • Zahl der Mitarbeiter,
  • bisherige Tätigkeit des Betriebsinhabers,
  • wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Umorganisation,
  • verbleibende Aufgaben,
  • sowie die Auswirkungen auf Einkommen und berufliche Stellung.

Eine pauschale Aussage wie „Bei weniger als fünf Mitarbeitern findet keine Umorganisation statt“ lässt sich nicht für jeden Tarif treffen.

Die konkrete Regelung muss deshalb immer anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Besonders wichtig beim Wechsel in die Selbstständigkeit

Wer eine BU bereits als angestellter Handwerker abgeschlossen hat und später einen eigenen Betrieb gründet, sollte seinen Vertrag nicht vorschnell ersetzen. Ein älterer Vertrag kann aufgrund des damaligen Gesundheitszustandes oder der ursprünglichen Berufsgruppeneinstufung sehr wertvoll sein.

Stattdessen sollte geprüft werden, wie der bestehende Schutz mit der neuen beruflichen Situation zusammenspielt und welche Regelungen zur Umorganisation bei selbstständigen Handwerkern im Vertrag gelten.

Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist?

Gerade bei körperlich anspruchsvollen Handwerksberufen können Beiträge hoch sein.

Die Konsequenz sollte jedoch nicht automatisch lauten: „Dann nehme ich eben keine BU.“ Vorher lohnt es sich, verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen.

1. Berufsgruppeneinstufung verschiedener Versicherer vergleichen

Versicherer bewerten Berufe unterschiedlich. Schon dadurch können erhebliche Beitragsunterschiede entstehen. Besonders wichtig ist eine präzise Tätigkeitsbeschreibung, wenn etwa Büroarbeit, Mitarbeiterführung oder organisatorische Aufgaben einen nennenswerten Anteil ausmachen.

2. Versicherungsumfang sinnvoll gestalten

Ist eine vollständige Wunschabsicherung nicht bezahlbar, kann beispielsweise geprüft werden, ob zunächst eine niedrigere BU-Rente gewählt und später über Dynamiken oder Nachversicherungsgarantien erhöht werden kann. Dabei sollte die Anfangsrente aber nicht so niedrig angesetzt werden, dass sie im Leistungsfall kaum hilft.

3. Laufzeit genau prüfen

Eine kürzere Laufzeit senkt den Beitrag. Sie verschiebt das Problem allerdings möglicherweise nur nach hinten. Endet der BU-Schutz beispielsweise mehrere Jahre vor dem geplanten Ruhestand, kann genau in dieser Phase eine erhebliche Einkommenslücke entstehen.

Eine Verkürzung der Laufzeit sollte deshalb nur nach einer konkreten Betrachtung der finanziellen Folgen erfolgen.

4. Frühzeitig abschließen

Gerade für angehende Handwerker kann ein Abschluss bereits als Schüler interessant sein. Der Vorteil besteht nicht nur im jungen Eintrittsalter. Auch der Gesundheitszustand ist zu diesem Zeitpunkt häufig noch günstiger und die Beiträge sind meist ein Leben lang deutlich günstiger.

Außerdem können sich spätere gesundheitliche Probleme nach Abschluss des Vertrages grundsätzlich nicht mehr auf die ursprüngliche Risikoprüfung auswirken.

Was tun, wenn eine BU aus gesundheitlichen Gründen schwierig wird?

Auch eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr möglich ist. Versicherer bewerten Krankheiten, Behandlungszeiträume und berufliche Tätigkeiten unterschiedlich.

Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob Versicherungsschutz

  • normal,
  • mit Risikozuschlag,
  • mit einem klar begrenzten Leistungsausschluss
  • oder bei einem anderen Versicherer

möglich ist.

Eine anonyme Risikovoranfrage kann dabei helfen, die Einschätzung mehrerer Versicherer einzuholen, ohne sofort formelle Anträge zu stellen.

Erst wenn sich zeigt, dass eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sollten alternative Konzepte in den Mittelpunkt rücken.

Welche Alternativen gibt es für Handwerker?

Keine andere Versicherung bildet das Risiko der Berufsunfähigkeit genauso ab wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Deshalb sollte die Frage nicht lauten: „Welche Versicherung ist genauso gut wie eine BU?“ Sondern: „Welchen möglichst guten Schutz können wir aufbauen, wenn eine BU tatsächlich nicht möglich ist?“

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt nicht auf den bisherigen Beruf ab.

Leistungen gibt es vielmehr, wenn die versicherte Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes praktisch keiner Erwerbstätigkeit mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang nachgehen kann – entsprechend der Definition des jeweiligen Tarifs.

Die Leistungsvoraussetzungen liegen deshalb deutlich höher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dafür kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für bestimmte Berufsgruppen günstiger oder gesundheitlich leichter zugänglich sein.

Grundfähigkeitsversicherung

Gerade bei Handwerkern wird häufig eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative angeboten.

Sie versichert nicht den Beruf selbst, sondern bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten.

Je nach Tarif können dazu beispielsweise gehören:

  • Gehen,
  • Stehen,
  • Knien,
  • Bücken,
  • Heben und Tragen,
  • Gebrauch der Hände,
  • Sehen,
  • Hören,
  • Autofahren.

Für einen körperlich tätigen Menschen können solche Fähigkeiten unmittelbar mit der Berufsausübung verbunden sein.

Trotzdem gibt es einen wichtigen Unterschied zur BU:

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nicht deshalb, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zahlt nur, wenn eine in den Bedingungen definierte Fähigkeit im dort festgelegten Umfang verloren geht.

Eine Einschränkung kann also durchaus zur Berufsunfähigkeit führen, ohne gleichzeitig die Leistungsvoraussetzungen der Grundfähigkeitsversicherung zu erfüllen.

Auch die Verbraucherzentralen sehen die Grundfähigkeitsversicherung deshalb eher als mögliche Auffanglösung und empfehlen, zunächst die Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung auszuschöpfen.

Dread-Disease-Versicherung

Eine Dread-Disease-Versicherung leistet bei bestimmten, vertraglich definierten schweren Erkrankungen.

In der Regel wird eine einmalige Kapitalleistung gezahlt.

Sie kann beispielsweise dabei helfen, Kredite abzulösen, eine berufliche Neuorientierung zu finanzieren oder finanzielle Reserven während einer schweren Erkrankung zu schaffen.

Sie ist aber kein vollständiger Ersatz für eine BU.

Insbesondere Erkrankungen des Bewegungsapparates und psychische Erkrankungen sind typischerweise nicht in vergleichbarer Weise abgesichert. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen die Dread-Disease-Versicherung deshalb nicht als erste Alternative zur BU.

Private Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung leistet bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung infolge eines Unfalls.

Sie kann gerade für körperlich arbeitende Menschen sinnvoll sein.

Allerdings ist die Leistung an einen Unfall gekoppelt. Eine Berufsunfähigkeit kann ebenso durch Krankheit oder andere gesundheitliche Ursachen entstehen.

Die Unfallversicherung ist deshalb eine mögliche Ergänzung, aber kein Ersatz für die Absicherung der Arbeitskraft.

So gehen wir bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker vor

Gerade bei körperlichen Berufen reicht ein einfacher Tarifvergleich nach Beitrag nicht aus.

Wir schauen deshalb zunächst auf drei Bereiche:

1. Ihre konkrete berufliche Tätigkeit

Wir erfassen nicht nur Ihre Berufsbezeichnung, sondern schauen beispielsweise auf körperliche Tätigkeiten, Büroanteil, Qualifikation, Führungsverantwortung und – bei Selbstständigen – auf die Struktur des Betriebs.

2. Ihre gesundheitliche Vorgeschichte

Die Gesundheitsfragen werden vor Antragstellung aufgearbeitet. Wenn notwendig, beschaffen und prüfen wir Unterlagen und klären die Versicherbarkeit über eine Risikovoranfrage.

3. Den tatsächlich benötigten Versicherungsschutz

Wir betrachten Rentenhöhe, Laufzeit, Dynamiken, Nachversicherungsmöglichkeiten und die für Ihre berufliche Situation wichtigen Versicherungsbedingungen.

Erst danach vergleichen wir die infrage kommenden Versicherer.

So entsteht nicht einfach die günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Lösung, die zu Beruf, Gesundheit und finanzieller Situation passen soll.

Sie möchten wissen, wie gut Sie als Handwerker versicherbar sind?

Gerade bei körperlichen Berufen unterscheiden sich Berufsgruppeneinstufung, Beiträge und Risikoprüfung der Versicherer erheblich.

Wir prüfen mit Ihnen Ihre berufliche Tätigkeit, die notwendige BU-Rente und – falls erforderlich – Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, bevor ein Antrag gestellt wird.

So lässt sich klären, welche Versicherer für Ihre persönliche Situation tatsächlich infrage kommen.

BU für Handwerker – wichtig, aber genau hinschauen

Für Handwerker ist die eigene Arbeitskraft die Grundlage des Einkommens. Gleichzeitig können gerade körperliche Tätigkeiten dazu führen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung teurer oder schwieriger abzuschließen ist. Deshalb kommt es auf die richtige Vorgehensweise an.

Nicht allein die Berufsbezeichnung entscheidet, sondern die tatsächliche Tätigkeit. Versicherer bewerten diese unterschiedlich. Auch Gesundheitszustand, gewünschte BU-Rente, Laufzeit und Versicherungsbedingungen spielen eine wichtige Rolle. Besonders sorgfältig sollten selbstständige Handwerker auf die Regelungen zur möglichen Umorganisation ihres Betriebs achten.

Und wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst zu teuer oder aus gesundheitlichen Gründen schwierig erscheint, sollte sie nicht vorschnell abgehakt werden. Zuerst sollten unterschiedliche Versicherer, Berufsgruppeneinstufungen und Gestaltungsmöglichkeiten geprüft werden. Erst wenn eine sinnvolle BU tatsächlich nicht möglich ist, kommen Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung als zweite Lösung ins Spiel.

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