Produktcheck ambulante KrankenzusatzversicherungAllianz AmbulantBest

Wer gesetzlich krankenversichert ist und regelmäßig Leistungen beim Heilpraktiker nutzt, alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nimmt oder Kosten für Brille, Kontaktlinsen und zusätzliche Vorsorge selbst tragen muss, kann einen Teil dieser Ausgaben über eine ambulante Zusatzversicherung absichern. Mit dem AmbulantBest (AB02) bietet die Allianz einen Tarif an, der mehrere dieser Leistungsbereiche miteinander kombiniert.

Der AmbulantBest ist damit deutlich mehr als eine reine Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Neben Heilpraktikerbehandlungen und ausgewählten alternativmedizinischen Verfahren sind unter anderem Sehhilfen, Hörgeräte und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen versichert. Hinzu kommen Leistungen bei freier Krankenhauswahl.

Wir haben uns angesehen, was der Allianz AmbulantBest tatsächlich leistet, wo seine Stärken liegen und welche Einschränkungen Versicherte kennen sollten.

Die wichtigsten Leistungen des Allianz AmbulantBest auf einen Blick

  • Heilpraktiker: 80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
  • Alternative Medizin beim Arzt: 80 Prozent für die in den Bedingungen aufgeführten Verfahren – mit oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Gemeinsames Leistungslimit: Heilpraktiker, alternativmedizinische ärztliche Behandlungen sowie damit zusammenhängende Arznei- und Verbandmittel sind zusammen auf 1.000 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren begrenzt.
  • Brillen und Kontaktlinsen: 100 Prozent bis maximal 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
  • Hörhilfen: 80 Prozent der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten, maximal 500 Euro pro Versicherungsjahr.
  • Vorsorge: 80 Prozent für die ausdrücklich im Tarif genannten Vorsorgeuntersuchungen; für dieselbe Untersuchung besteht frühestens nach 24 Monaten erneut Anspruch.

Was bietet der Allianz AmbulantBest?

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tarifs liegt auf Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung häufig gar nicht oder nur teilweise bezahlt werden.

Heilpraktiker: 80 Prozent Erstattung

Für Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet die Allianz 80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnungsfähig sind. Die Erstattung ist auf die dort vorgesehenen Höchstsätze begrenzt.

Das ist für Versicherte wichtig: Eine Rechnung des Heilpraktikers wird nicht automatisch zu 80 Prozent übernommen. Berechnet der Heilpraktiker höhere Beträge als nach dem GebüH erstattungsfähig sind, können zusätzliche Eigenanteile entstehen.

Alternative Behandlungsmethoden beim Arzt

Der AmbulantBest beschränkt sich nicht auf Behandlungen beim Heilpraktiker. Auch bestimmte alternativmedizinische Verfahren bei Ärzten sind versichert.

Dazu gehören beispielsweise Akupunktur zur Schmerzbehandlung, strukturelle Osteopathie, Eigenblutbehandlung, therapeutische Lokalanästhesie nach Huneke, Hypnose, Schröpfen und Schröpfkopfmassage, Blutegelbehandlung, Chirotherapie beziehungsweise Chiropraktik, Homöopathie und Phytotherapie.

Die Allianz übernimmt grundsätzlich 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Hat die gesetzliche Krankenversicherung bereits geleistet, werden 80 Prozent der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt. Leistet die GKV nicht, werden 80 Prozent der gesamten erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen.

Allerdings ist der Leistungskatalog nicht unbegrenzt: Bei ärztlichen alternativmedizinischen Behandlungen sind die in den Tarifbedingungen aufgeführten Verfahren maßgeblich. Andere alternativmedizinische Verfahren sind nicht automatisch mitversichert.

Die wichtige 1.000-Euro-Grenze

Wer den Tarif hauptsächlich wegen Heilpraktiker oder Naturheilverfahren abschließen möchte, sollte insbesondere auf eine Einschränkung achten.

Für Heilpraktikerbehandlungen und alternativmedizinische Verfahren beim Arzt gibt es kein jeweils separates Budget. Zusammen mit den in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmitteln sind die Leistungen auf insgesamt 1.000 Euro je versicherter Person innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren begrenzt.

Das kann bei regelmäßigen oder kostenintensiveren Behandlungen schnell relevant werden. Wer beispielsweise bereits einen großen Teil des Budgets für Osteopathie ausgeschöpft hat, hat nicht zusätzlich noch einmal 1.000 Euro für Heilpraktikerbehandlungen zur Verfügung.

Zusätzliche Vorsorgeleistungen

Ein weiterer Bestandteil des AmbulantBest sind Vorsorgeuntersuchungen. Die Allianz übernimmt 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten nach einer möglichen GKV-Vorleistung. Ist die Untersuchung nicht zuschussfähig, können ebenfalls 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Versicherte frei entscheiden können, welche privaten Vorsorgeuntersuchungen sie durchführen lassen. Versichert sind die im Leistungsverzeichnis des AB02 ausdrücklich aufgeführten Untersuchungen und GOÄ-Leistungen. Zusätzlich gelten teilweise Mindestalter.

Zum Katalog gehören unter anderem Hautkrebs-Screening ab 18 Jahren, erweiterte Krebsvorsorge für Frauen ab 20 Jahren, ein Lungencheck ab 18 Jahren, ein sonografischer Check-up der inneren Organe ab 35 Jahren, Glaukom-Screening ab 40 Jahren, erweiterte Krebsvorsorge für Männer ab 45 Jahren und Osteoporose-Vorsorge ab 50 Jahren.

Hat die Allianz eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung erstattet, kann dieselbe Untersuchung frühestens 24 Monate nach Abschluss der vorherigen Untersuchung erneut über den Tarif abgerechnet werden.

Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Krankenhausleistungen

Brillen und Kontaktlinsen

Auch Sehhilfen gehören zum Leistungsumfang. Die Allianz erstattet 100 Prozent der Aufwendungen für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen, allerdings maximal 300 Euro innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten.

Dabei handelt es sich um einen rollierenden Zeitraum: Für die Ermittlung des noch verfügbaren Betrags werden die bereits erstatteten Aufwendungen innerhalb der zurückliegenden 24 Monate berücksichtigt.

Hörgeräte

Bei Hörgeräten funktioniert der Tarif anders. Hier werden 80 Prozent der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten übernommen, maximal 500 Euro pro Versicherungsjahr.

Entscheidend ist die GKV-Vorleistung: Hat die gesetzliche Krankenversicherung für das Hörgerät überhaupt nicht geleistet, besteht nach den Bedingungen auch kein Leistungsanspruch aus dem AmbulantBest.

Freie Krankenhauswahl als zusätzliche Leistung

Etwas ungewöhnlich für einen Tarif, dessen Schwerpunkt auf ambulanten Leistungen liegt, ist die Absicherung bestimmter Mehrkosten bei einem Krankenhausaufenthalt. Dieses Leistungsmerkmal findet sich in der Regel ja in der Krankenhauszusatzversicherung.

Wählt die versicherte Person ein anderes Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte, übernimmt die Allianz unter den tariflichen Voraussetzungen 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, die nach Vorleistung der GKV verbleiben.

Versichert sind außerdem medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern. Gibt es innerhalb dieses Radius kein geeignetes Krankenhaus, gelten besondere Regelungen für den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.

Auch die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson kann versichert sein. Bei Kindern, die zu Beginn der stationären Behandlung jünger als zehn Jahre sind, gilt die Mitaufnahme einer Begleitperson nach den Bedingungen als medizinisch notwendig.

Wichtig: AmbulantBest ersetzt damit keine klassische Krankenhauszusatzversicherung. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ergeben sich aus dieser Leistungszusage nicht.

Was sind die Stärken des Allianz AmbulantBest?

Die Stärke des Tarifs liegt vor allem in der Kombination unterschiedlicher Leistungen. Wer Heilpraktiker oder bestimmte alternative Behandlungsmethoden nutzen möchte und gleichzeitig Ausgaben für Sehhilfen und zusätzliche Vorsorge hat, kann mehrere Bereiche über einen einzigen Tarif abdecken.

Positiv ist außerdem, dass alternativmedizinische Leistungen nicht ausschließlich beim Heilpraktiker versichert sind. Für ausdrücklich aufgeführte Behandlungsmethoden können auch ärztliche Rechnungen erstattungsfähig sein. Dabei ist nicht zwingend eine vorherige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich.

Auch bei Brillen und Kontaktlinsen ist keine GKV-Vorleistung erforderlich. Die Erstattung von 100 Prozent bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten ist deshalb eine Leistung, die viele Versicherte tatsächlich nutzen können.

Interessant ist zudem der Vorsorgebereich. Der Tarif kann für bestimmte Untersuchungen auch dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten übernimmt. Dadurch können Versicherte einen Teil zusätzlicher privater Vorsorgekosten auffangen.

Wo hat der Allianz AmbulantBest Schwächen?

Die wichtigste Einschränkung betrifft ausgerechnet den Bereich, wegen dem viele Interessenten einen solchen Tarif abschließen dürften: Heilpraktiker und alternative Medizin.

Die Allianz erstattet zwar 80 Prozent, begrenzt die Gesamtleistung aber auf 1.000 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Dieses Limit teilen sich Heilpraktiker, alternative ärztliche Verfahren und die damit zusammenhängenden Arznei- und Verbandmittel.

Hinzu kommt der grundsätzliche Eigenanteil von 20 Prozent sowie möglicherweise ein weiterer Eigenanteil, wenn ein Behandler oberhalb der tariflich erstattungsfähigen Gebührensätze abrechnet.

Auch der Leistungskatalog für alternative Medizin sollte nicht überschätzt werden. Es besteht kein pauschaler Versicherungsschutz für jedes Naturheilverfahren. Bei ärztlichen Behandlungen kommt es darauf an, ob das jeweilige Verfahren von den Bedingungen erfasst wird.

Bei Hörhilfen ist wiederum die zwingende Vorleistung der GKV ein Nachteil. Der AmbulantBest funktioniert hier tatsächlich als Ergänzung der gesetzlichen Leistung und nicht als eigenständiges Hörgerätebudget.

Und auch die Vorsorgeleistung ist enger, als die Formulierung „80 Prozent für Vorsorge“ zunächst vermuten lassen könnte: Es gilt ein festgelegter Untersuchungskatalog mit Altersgrenzen, GOÄ-Vorgaben und einem Mindestabstand von 24 Monaten für die erneute Erstattung derselben Untersuchung.

Wartezeiten und weitere Einschränkungen

Für den Tarif gilt grundsätzlich eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Bei einem Unfall entfällt sie. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind darüber hinaus besondere Wartezeiten von acht Monaten unter anderem für Entbindung und Psychotherapie vorgesehen.

Die Allianz weist selbst darauf hin, dass die Tarife aufgrund der Wartezeiten nicht für Personen mit laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Behandlungen gedacht sind.

Darüber hinaus bestehen weitere Leistungsausschlüsse. Nicht versichert sind beispielsweise Entziehungsmaßnahmen. Auch für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen bestehen Einschränkungen. Gesetzliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V werden ebenfalls nicht erstattet.

Für wen ist der Allianz AmbulantBest geeignet?

Der AmbulantBest kann insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte interessant sein, die mehrere Leistungsbereiche des Tarifs regelmäßig nutzen.

Wer beispielsweise zum Heilpraktiker oder zur Osteopathie geht, eine Brille oder Kontaktlinsen trägt und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen möchte, kann von der Kombination der verschiedenen Leistungen profitieren.

Wer dagegen ausschließlich eine möglichst umfassende Absicherung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren sucht, sollte genauer vergleichen. Das gemeinsame Limit von 1.000 Euro innerhalb zweier Versicherungsjahre kann bei regelmäßiger Behandlung relativ schnell erreicht werden.

Voraussetzung für den Abschluss ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Versicherungsfähig bleibt die Person außerdem nur, solange sie Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat. Fällt diese Voraussetzung weg, endet der Tarif für die betreffende Person.

Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?

Vor Abschluss sollte man zunächst überlegen, welche Leistungen man tatsächlich nutzen möchte. Ein Tarif mit vielen Leistungsbereichen ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll, wenn davon nur ein kleiner Teil benötigt wird.

Gerade bei Heilpraktiker und Naturheilverfahren sollte außerdem geprüft werden, welche Behandlungsmethoden genutzt werden sollen und wie der jeweilige Behandler abrechnet. Die Aussage „80 Prozent Erstattung“ allein reicht für die Beurteilung des tatsächlichen Eigenanteils nicht aus.

Auch bereits geplante Behandlungen sind ein wichtiger Punkt. Aufgrund der Wartezeiten sollte nicht davon ausgegangen werden, dass unmittelbar nach Vertragsabschluss bereits jede Leistung genutzt werden kann.

Für längere Reisen außerhalb Europas ist der AmbulantBest ebenfalls kein Ersatz für eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung. Der Tarif sieht bei einem vorübergehenden außereuropäischen Aufenthalt Versicherungsschutz für insgesamt zwei Monate vor. Eine darüber hinausgehende Ausdehnung kann gesondert vereinbart werden.

Fazit: Breiter Zusatzschutz mit klaren Leistungsgrenzen

Der Allianz AmbulantBest (AB02) ist keine reine Heilpraktikerversicherung, sondern eine breit angelegte ambulante Zusatzversicherung. Interessant ist vor allem die Kombination aus Heilpraktiker und ausgewählten alternativmedizinischen Verfahren, Sehhilfen, Hörgeräten, zusätzlicher Vorsorge und einzelnen stationären Leistungen.

Besonders genau sollte man allerdings auf die Leistungsgrenzen schauen. Bei Heilpraktiker und alternativer Medizin stehen trotz 80-prozentiger Erstattung zusammen höchstens 1.000 Euro innerhalb zweier Versicherungsjahre zur Verfügung. Auch bei Vorsorge und Hörgeräten gelten Bedingungen, die aus einer einfachen Leistungsübersicht nicht unmittelbar ersichtlich sind.

Ob sich der Tarif lohnt, hängt deshalb stark davon ab, welche seiner verschiedenen Leistungen tatsächlich genutzt werden. Wer mehrere Bereiche in Anspruch nehmen möchte, bekommt mit dem AmbulantBest einen vielseitigen Zusatzschutz. Wer dagegen vor allem hohe und regelmäßige Kosten für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren absichern möchte, sollte das Leistungsbudget besonders kritisch mit dem eigenen Bedarf abgleichen.

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