ZusammenziehenWelche Versicherungen können Paare zusammenlegen?
Die erste gemeinsame Wohnung ist gefunden, der Mietvertrag unterschrieben und der Umzug steht bevor. Doch neben Möbeln, Umzugskartons und der neuen Adresse gibt es noch etwas zu organisieren: die Versicherungen. Denn häufig bringen beide Partner eigene Verträge mit in den gemeinsamen Haushalt. Zwei Hausratversicherungen, zwei Privathaftpflichtverträge und vielleicht auch zwei Rechtsschutzversicherungen – das muss nicht sein. Wer zusammenzieht, kann häufig Versicherungen zusammenlegen und Beiträge sparen. Gleichzeitig entstehen durch die gemeinsame Wohnung möglicherweise neue Risiken, die bisher nicht oder nicht ausreichend abgesichert waren.
Welche Versicherungen werden überflüssig, welche müssen angepasst werden und wo ist neuer Versicherungsschutz sinnvoll? Wir zeigen, worauf Paare beim Zusammenziehen achten sollten und wie sie ihre Versicherungen ohne unnötige Kosten oder gefährliche Versicherungslücken neu organisieren.
Versicherungen beim Zusammenziehen: Welche sollte man überprüfen?
Nicht jede Versicherung wird durch den gemeinsamen Haushalt überflüssig. Entscheidend ist, ob der Vertrag den Haushalt, eine bestimmte Sache oder ein persönliches Risiko absichert.
Eine Hausratversicherung schützt etwa die Einrichtung einer Wohnung. Wenn aus zwei Wohnungen eine wird, ist nur noch eine Hausratversicherung notwendig. Die Privathaftpflicht bleibt weiterhin eine wichtige Versicherung, aber der Schutz kann meist in einem Vertrag konzentriert werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dagegen die Arbeitskraft einer bestimmten Person. Daran ändert sich durch den Umzug nichts.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherungen beim Zusammenziehen besonders wichtig sind.
| Versicherung | Was ist beim Zusammenziehen zu tun? |
|---|---|
| Privathaftpflicht | Häufig reicht ein gemeinsamer Vertrag. Mitversicherung des Partners prüfen. |
| Hausrat | Meist genügt ein Vertrag für die gemeinsame Wohnung. Versicherungssumme anpassen. |
| Rechtsschutz | Gemeinsamer Vertrag oft möglich. Versicherte Lebensbereiche überprüfen. |
| Auslandskrankenversicherung | Gemeinsamen Tarif prüfen, sofern beide ausreichend abgesichert sind. |
| Kfz-Versicherung | Verträge bleiben fahrzeugbezogen. Fahrerkreis und Nutzung gegebenenfalls ändern. |
| Wohngebäudeversicherung | Bei gemeinsamem Immobilienbesitz bestehenden Schutz prüfen oder neu abschließen. |
| Unfallversicherung | Individueller Schutz bleibt sinnvoll. Gemeinsamer Vertrag kann möglich sein. |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Beide behalten ihren persönlichen Versicherungsschutz. |
| Krankenversicherung | Bei unverheirateten Paaren grundsätzlich getrennt. Bei Ehepaaren Familienversicherung prüfen. |
| Risikolebensversicherung | Bei gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen kann eine gegenseitige Absicherung sinnvoll sein. |
Privathaftpflicht: Warum Paare meist nur einen Vertrag benötigen
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den ersten Verträgen, die Paare beim Zusammenziehen überprüfen sollten. Haben beide bisher eine eigene Versicherung, ist ein zweiter Vertrag nicht mehr notwendig.
Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten Paar- oder Familientarife an, in denen beide Partner versichert werden können. Das gilt bei fast allen Haftpflichtversicherungen auch für unverheiratete Paare.
Ist mein Partner automatisch mitversichert?
Bei einer bestehenden Single-Privathaftpflicht ist das nicht selbstverständlich. Der Versicherer muss gegebenenfalls über den gemeinsamen Haushalt informiert und der Vertrag auf einen entsprechenden Paar-Tarif umgestellt werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich die Mitversicherung schriftlich bestätigen. Prüfen Sie dabei auch, ob der Vertrag eine ausreichende Deckungssumme, Forderungsausfalldeckung und Schutz bei Schäden an gemieteten Sachen enthält.
Welche Privathaftpflicht sollte bestehen bleiben?
Grundsätzlich gilt: Der ältere Vertrag hat die älteren Rechte und bleibt bestehen. Für den jüngeren Vertrag gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Trotzdem sollte der Vertrag mit den älteren Rechten nicht ungeprüft übernommen werden. Ein moderner Vertrag mit umfangreichem Schutz kann sinnvoller sein als die ältere Police: In diesem Fall sollte der jüngere Vertrag als Paar-Vertrag fortgeführt und der Vertrag mit den älteren Rechten zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden.
Besonders wichtig ist eine weitere Besonderheit: In einem gemeinsamen Haftpflichtvertrag sind gegenseitige Schadenersatzansprüche der versicherten Personen häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Beschädigt etwa ein Partner versehentlich das teure Notebook des anderen, bedeutet das nicht automatisch, dass die gemeinsame Privathaftpflicht den Schaden übernimmt. Ob solche Schäden versichert sind, hängt von den Bedingungen ab.
Gemeinsam versichert – mit nur einer Privathaftpflicht
Hausratversicherung: Aus zwei Wohnungen wird ein gemeinsamer Haushalt
Bei der Hausratversicherung lässt sich durch das Zusammenziehen häufig Geld sparen. Denn versichert wird grundsätzlich der Hausrat am vereinbarten Versicherungsort und nicht nur das persönliche Eigentum des Versicherungsnehmers. Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:
- Zusammenzug in eine bestehende Wohnung: Zieht Partner A zu Partner B, bleibt der Vertrag von Partner B für diese Wohnung aktiv. Partner A hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für seinen alten Vertrag, da das Risiko am alten Wohnort dauerhaft wegfällt. Es wird also der Vertrag des Ausziehenden beendet.
- Gemeinsamer Umzug in eine komplett neue Wohnung: Ziehen Sie beide um, haben Sie faktisch freie Wahl. Sie können den Vertrag mit den besseren Konditionen oder Preisen behalten, auf die neue Adresse und Quadratmeterzahl umschreiben lassen und den unvorteilhafteren Vertrag wegen der Zusammenlegung aufheben lassen.
Dabei spielt es normalerweise keine Rolle, wem die einzelnen Möbel, Elektrogeräte oder Kleidungsstücke gehören. Entscheidend ist, dass sie zum versicherten Hausrat gehören und sich am versicherten Ort befinden.
Bei der Auswahl des verbleibenden Vertrags sollten nicht allein die Beiträge entscheiden. Wichtig sind insbesondere der Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Überspannungsschäden durch Blitz, Fahrraddiebstahl und Elementarschäden. Gerade beim Wechsel in eine neue Wohnung können bislang weniger wichtige Leistungen an Bedeutung gewinnen.
Versicherungssumme anpassen lassen
Ein häufiger Fehler besteht darin, die bisherige Versicherungssumme unverändert zu übernehmen.
Ein Beispiel: Beide Partner hatten bisher jeweils eine 50 Quadratmeter große Wohnung. Nun ziehen sie gemeinsam in eine 85 Quadratmeter große Wohnung.
Der neue Haushalt enthält Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere Gegenstände aus beiden bisherigen Wohnungen. Möglicherweise kommen zusätzlich eine neue Küche, hochwertige Möbel oder technische Geräte hinzu.
Die bisherige Versicherungssumme eines einzelnen Partners kann dafür zu niedrig sein. Wer mit einer pauschalen Versicherungssumme je Quadratmeter arbeitet, sollte deshalb die neue Wohnfläche zugrunde legen und prüfen, ob der tatsächliche Wert des Hausrats ausreichend berücksichtigt wird. Auch ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht sollte erhalten bleiben: Dafür ist es wichtig, dass die Hausratversicherung die Prämie auf Basis der richtigen Quadratmeterzahl und Versicherungssumme berechnet.
Was gilt während des Umzugs?
Viele Hausratversicherungen bieten während eines Wohnungswechsels vorübergehend Schutz für die bisherige und die neue Wohnung. Wie lange dieser Schutz besteht und unter welchen Voraussetzungen er greift, regeln die Versicherungsbedingungen.
Besonders sorgfältig sollte die Situation geprüft werden, wenn beide Partner aus unterschiedlichen Wohnungen in eine dritte Wohnung ziehen. Hier bestehen zunächst möglicherweise zwei Verträge, die nicht ohne Weiteres denselben Versicherungsort abdecken.
Deshalb sollte die Versicherung der neuen Wohnung vor dem Umzug geklärt werden. Erst wenn der Schutz für den gesamten Hausrat feststeht, sollte der nicht mehr benötigte Vertrag beendet werden.
Gemeinsame Wohnung = gemeisname Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung: Gemeinsam versichern und den Bedarf neu prüfen
Haben beide Partner eine eigene Rechtsschutzversicherung, kann auch hier ein gemeinsamer Vertrag sinnvoll sein. Viele Versicherer bieten Tarife an, in denen Ehepartner oder unverheiratete Lebenspartner mitversichert werden können. Allerdings reicht es nicht aus, nur zu prüfen, ob beide Personen im Vertrag stehen. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Lebensbereiche tatsächlich abgesichert sind.
Welche Rechtsschutzbausteine werden benötigt?
Beim Zusammenlegen der Rechtsschutzversicherungen sollten Paare zunächst prüfen, welche Leistungsbereiche beide Partner bisher versichert haben und welchen Schutz sie künftig benötigen. Denn die bestehenden Verträge können sich erheblich unterscheiden.
Hat etwa ein Partner bereits einen Verkehrsrechtsschutz, während der andere nur einen Privat- und Berufsrechtsschutz besitzt, sollte geprüft werden, welcher Vertrag sich am besten als gemeinsame Absicherung eignet. Entscheidend ist, dass künftig beide Partner in den gewünschten Leistungsbereichen versichert sind.
Das gilt auch für den Mietrechtsschutz: Hatten beide Partner bisher jeweils ihre eigene Wohnung abgesichert, wird künftig nur noch Schutz für die gemeinsame Mietwohnung benötigt.
Unser Tipp: Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge, sondern vor allem die versicherten Leistungsbausteine. Häufig ist es sinnvoller, den umfassenderen Vertrag fortzuführen und um den Partner zu erweitern, statt den günstigeren Vertrag zu übernehmen und dabei auf wichtige Leistungen zu verzichten.
Vorsicht bei bestehenden Rechtsstreitigkeiten
Ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung sollte nicht vorschnell erfolgen. Bereits entstandene oder absehbare Rechtsstreitigkeiten lassen sich durch einen neuen Vertrag in der Regel nicht nachträglich versichern. Auch Wartezeiten können eine Rolle spielen, denn es gibt nur selten Rechtsschutz ohne Wartezeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen Versicherer bei einem nahtlosen Wechsel die Anrechnung von Vorversicherungszeiten. Das muss aber für den konkreten Vertrag geprüft werden.
Wer bereits einen laufenden Versicherungsfall hat, sollte vor einer Kündigung klären, wie dieser weiterhin bearbeitet wird.
Neues Leben. Und ein Rechtsschutz, der dazu passt.
Welche weiteren Versicherungen lassen sich gemeinsam nutzen?
Neben Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz gibt es weitere Versicherungen, bei denen sich ein gemeinsamer Vertrag lohnen kann. Die möglichen Einsparungen fallen allerdings unterschiedlich aus.
Auslandskrankenversicherung
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung bieten manche Versicherer gemeinsame Tarife für Paare oder Familien an. Je nach Tarif können auch unverheiratete Partner mit gemeinsamem Wohnsitz eingeschlossen sein. Ob das günstiger ist als zwei Einzelverträge, hängt vom Anbieter ab. Wichtig ist hauptsächlich, dass beide Personen ausdrücklich versichert sind und der Vertrag zu den geplanten Reisen passt.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung kann mehrere Personen in einem gemeinsamen Vertrag absichern. Teilweise bieten Versicherer dafür Beitragsvorteile. Anders als bei der Hausratversicherung bleibt die Absicherung jedoch personenbezogen. Für jeden Partner müssen die versicherten Leistungen und Versicherungssummen zum persönlichen Bedarf passen.
Zwei bereits bestehende Unfallversicherungen werden durch das Zusammenziehen also nicht automatisch überflüssig.
Kfz-Versicherung
Auch wenn beide Partner künftig gemeinsam ein Auto nutzen, bleibt die Kfz-Versicherung grundsätzlich an das jeweilige Fahrzeug gebunden.
Wird ein bisher ausschließlich selbst genutztes Fahrzeug nun regelmäßig auch vom Partner gefahren, muss möglicherweise der versicherte Fahrerkreis erweitert werden. Das kann Auswirkungen auf den Beitrag haben.
Geben die Partner eines ihrer bisherigen Autos auf, kann der dazugehörige Versicherungsvertrag mit der Abmeldung des Fahrzeugs beendet oder entsprechend abgewickelt werden.
Werden weiterhin zwei Fahrzeuge genutzt, bleiben normalerweise auch zwei Kfz-Versicherungen erforderlich. Es kann sich jedoch lohnen, mögliche Zweitwagenregelungen oder andere Beitragsvorteile zu prüfen.
Checkliste: Versicherungen beim Zusammenziehen richtig organisieren
Mit dieser Checkliste können Sie die Versicherungen für Ihren neuen gemeinsamen Haushalt Schritt für Schritt überprüfen.
- Bestehende Verträge zusammentragen: Welche Versicherungen haben beide Partner bisher abgeschlossen?
- Doppelte Absicherungen erkennen: Gibt es zwei Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen?
- Leistungen vergleichen: Welcher Vertrag bietet den besseren Schutz und welche Leistungen werden künftig benötigt?
- Partner mitversichern: Prüfen Sie, ob beide Personen ausdrücklich im gemeinsamen Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
- Neue Wohnung melden: Informieren Sie die betroffenen Versicherer über die neue Adresse und gegebenenfalls geänderte Wohnfläche.
- Versicherungssummen überprüfen: Passen Hausratversicherung und andere Verträge noch zum gemeinsamen Haushalt?
- Neue Risiken berücksichtigen: Gibt es gemeinsame Kredite, Immobilien oder andere finanzielle Verpflichtungen?
- Überflüssige Verträge beenden: Kündigen Sie erst, wenn die Beendigungsmöglichkeiten und der verbleibende Schutz geklärt sind.
Welche Versicherungen bleiben beim Zusammenziehen getrennt?
Nicht jeder Versicherungsschutz lässt sich sinnvoll auf einen gemeinsamen Vertrag reduzieren. Besonders bei Versicherungen, die persönliche Risiken absichern, bleibt der individuelle Bedarf entscheidend.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Beide Partner sollten ihren bestehenden Schutz grundsätzlich behalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das individuelle Einkommen ab. Eine gemeinsame Wohnung ändert daran nichts. Allerdings kann der neue Haushalt ein Anlass sein, die Höhe der versicherten BU-Rente zu überprüfen.
Krankenversicherung: Prinzipiell ändert das Zusammenziehen am Krankenversicherungsschutz nichts. Bei verheirateten Paaren kann eine Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, insbesondere abhängig von der eigenen Versicherungssituation und dem Einkommen.
Private Krankenzusatzversicherungen: Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz- oder Krankentagegeldversicherungen bleiben grundsätzlich auf die versicherte Person ausgerichtet. Das Zusammenziehen ist kein Grund, solche Verträge zu kündigen.
Entscheidend ist also nicht, ob beide Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben, sondern welches Risiko versichert und ob der Schutz weiterhin benötigt wird.
Welche Versicherungen können durch das Zusammenziehen neu wichtig werden?
Das Zusammenziehen ist nicht nur eine Gelegenheit, überflüssige Verträge zu kündigen. Mit der gemeinsamen Wohnung können auch neue finanzielle Verpflichtungen entstehen.
Gemeinsam eine Immobilie kaufen
Wer nicht nur zusammenzieht, sondern gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, sollte die Absicherung des Eigentums prüfen. Bei einem eigenen Haus ist speziell die Wohngebäudeversicherung wichtig. Sie schützt das Gebäude gegen die vereinbarten Gefahren, etwa Feuer, Leitungswasser und Sturm. Auch Elementarschäden sollten berücksichtigt werden.
Bei einer Eigentumswohnung besteht die Gebäudeversicherung häufig über die Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier sollte geklärt werden, welcher Schutz bereits vorhanden ist.
Gegenseitige Absicherung bei finanzieller Abhängigkeit
Übernehmen beide Partner gemeinsam einen Immobilienkredit oder andere größere finanzielle Verpflichtungen, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Stirbt einer der Partner, können laufende Kreditraten oder andere Verpflichtungen für den Hinterbliebenen zu einer erheblichen Belastung werden.
Besonders unverheiratete Paare sollten dabei auf die Vertragsgestaltung achten. Eine gegenseitige Absicherung kann beispielsweise über zwei Verträge erfolgen, bei denen jeweils der eine Partner das Leben des anderen versichert. Die steuerlichen und vertraglichen Auswirkungen sollten im Einzelfall geprüft werden. Eine Risikolebensversicherung ist jedoch nicht allein deshalb notwendig, weil zwei Menschen zusammenziehen. Entscheidend ist, ob durch den Tod eines Partners eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen würde.
Häufige Fragen zu Versicherungen beim Zusammenziehen
Muss man verheiratet sein, um Versicherungen zusammenzulegen?
Kann ich meine Versicherung sofort kündigen, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Sind unverheiratete Partner in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert?
Können Paare ihre Versicherungen auch bei unterschiedlichen Versicherern zusammenlegen?
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