Riester-Rente kündigenEine Entscheidung mit Folgen

Grundsätzlich können Sie Ihre Riester-Rente kündigen. Allerdings hat eine Kündigung weitreichende Konsequenzen. Lassen Sie sich das angesparte Guthaben vorzeitig auszahlen, liegt hinsichtlich des geförderten Kapitals in der Regel eine sogenannte „schädliche Verwendung“ vor. Die Folge: Staatliche Zulagen und gewährte Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.

Riester kündigen – das passiert mit Ihrem Vertrag

Wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen, müssen Sie vor allem drei Bestandteile Ihres Vertragsguthabens betrachten:

  • Zulagen: Die erhaltenen staatlichen Grund- und Kinderzulagen werden zurückgefordert.
  • Steuervorteile: Auch zusätzliche Steuerermäßigungen, die Sie über Ihre Einkommensteuererklärung erhalten haben, müssen zurückgezahlt werden.
  • Eigenbeiträge und Erträge: Was von Ihren Einzahlungen und den erwirtschafteten Erträgen übrig bleibt, hängt vom Vertragswert, den Kosten und der steuerlichen Behandlung ab.

Staatliche Zulagen gehen verloren

Wenn Sie Ihre Riester-Rente förderschädlich kündigen, müssen Sie die erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Die bis zur Kündigung in den Vertrag geflossenen staatlichen Förderbeträge – sowohl Grundzulagen als auch Kinderzulagen – werden grundsätzlich aus dem Vertragsguthaben entnommen und an den Staat zurückgeführt.

Auch Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden

Vor allem gut verdienende Riester-Sparer können von den Steuervorteilen profitieren. Über den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung können zusätzliche Steuerermäßigungen entstehen. Diese Vorteile werden bei einer förderschädlichen Kündigung ebenfalls zurückgefordert.

Da die zusätzlichen Steuerermäßigungen nicht in den Riester-Vertrag geflossen sind, sondern über die Steuererklärung gewährt wurden, kann es passieren, dass Sie nicht einmal Ihre selbst eingezahlten Beiträge in voller Höhe zurückerhalten.

Erträge und Vertragskosten beachten

Nicht nur die staatliche Förderung spielt bei der Kündigung eine Rolle. Auch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie mögliche Verluste aus der Kapitalanlage können den Auszahlungsbetrag reduzieren. Erträge, die bei der Auszahlung verbleiben, können außerdem steuerpflichtig sein.

Unser Tipp: Fragen Sie vor einer Kündigung beim Anbieter nach dem aktuellen Vertragswert, dem voraussichtlichen Auszahlungsbetrag nach Abzug der Förderung und möglichen weiteren Kosten. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) informiert über die Rückzahlung der staatlichen Förderung.

Riester-Rente kündigen? Beitragsfreistellung ist häufig die bessere Alternative

Wollen Sie Ihre Riester-Rente kündigen, weil Sie die monatliche Belastung nicht mehr schultern können, gibt es eine Alternative, die Sie nicht um die bisher gewährten Zulagen und Steuervorteile bringt: die Beitragsfreistellung.

Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei stellen, zahlen Sie vorerst kein Geld mehr ein. Der Altersvorsorgevertrag bleibt aber bestehen. Eine solche Beitragsfreistellung gilt nicht als schädliche Verwendung. Bereits gewährte staatliche Förderungen müssen deshalb nicht zurückgezahlt werden.

Für Zeiträume ohne entsprechende Eigenbeiträge entfällt allerdings regelmäßig auch der Anspruch auf neue Zulagen und Steuervorteile. Außerdem können weiterhin Verwaltungskosten anfallen, die das Vertragsguthaben reduzieren.

Unser Tipp: Anders als bei einer endgültigen Kündigung können Sie bei einer Beitragsfreistellung später grundsätzlich wieder Beiträge einzahlen. Welche Möglichkeiten dafür bestehen, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Kapital aus dem Riester-Vertrag entnehmen – geht das ohne Nachteile?

Wenn Sie Kapital aus Ihrem Riester-Vertrag benötigen, muss nicht jede Auszahlung zwangsläufig zur Rückzahlung der gesamten staatlichen Förderung führen. Entscheidend ist insbesondere, ob es sich um gefördertes oder nicht gefördertes Kapital handelt und welche Entnahmemöglichkeiten der Vertrag vorsieht.

Haben Sie über die Jahre Beiträge eingezahlt, für die keine Riester-Förderung gewährt wurde, kann eine gesonderte Auszahlung dieses nicht geförderten Kapitals unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dabei müssen allerdings die Vertragsbedingungen und die steuerlichen Folgen berücksichtigt werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht bei der Verwendung von Riester-Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum. Im Rahmen von Wohn-Riester kann eine förderunschädliche Kapitalentnahme beispielsweise für den Kauf, Bau oder die Tilgung eines entsprechenden Immobiliendarlehens infrage kommen. Dafür gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen und steuerliche Regelungen.

Informationen hierzu finden Sie bei der ZfA zum Thema Wohn-Riester.

Wechsel des Anbieters besser als Kündigung der Riester-Rente

Wie bei der Beitragsfreistellung kann auch ein Wechsel des Riester-Anbieters eine Alternative zur Kündigung sein. Wird das angesparte Guthaben unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, liegt grundsätzlich keine schädliche Verwendung vor. Die staatliche Förderung bleibt damit erhalten.

Ob Sie den Anbieter wechseln oder innerhalb des bestehenden Angebots einen anderen Tarif wählen, hängt von den verfügbaren Möglichkeiten ab. Allerdings ist ein Wechsel nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll: Neue Abschlusskosten, Übertragungsgebühren, Garantien und die verbleibende Vertragslaufzeit sollten sorgfältig geprüft werden.

Auch die Übertragung auf einen für Wohn-Riester geeigneten Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Option sein.

Unser Tipp: Bevor Sie einen Riester-Vertrag endgültig aufgeben, lohnt sich ein Vergleich der bestehenden Vertragsleistungen mit möglichen Alternativen. 

Was ist, wenn der Riester-Sparer stirbt?

Wenn Sie sich um den Nachlass eines Menschen kümmern müssen, der einen Riester-Vertrag besitzt, stellt sich die Frage, was mit dem angesparten Kapital geschehen soll. Ob und in welcher Höhe Guthaben an Hinterbliebene ausgezahlt werden kann, hängt von der Vertragsart und den vereinbarten Leistungen ab.

Wird gefördertes Riester-Kapital nach dem Tod des Sparers an Erben ausgezahlt, müssen die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden. Eine wichtige Ausnahme besteht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

Übertragung auf den Ehepartner kann die Förderung erhalten

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Riester-Guthaben des Verstorbenen auf einen eigenen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Dabei kann es sich um einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Vertrag handeln. Die bisherige Förderung bleibt bei einer zulässigen Übertragung erhalten.

Entscheidend ist, dass die Übertragung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erfolgt. Eine gewöhnliche Auszahlung auf das Bankkonto des Hinterbliebenen ist damit nicht gleichzusetzen.

Rückzahlungen wegen Kündigung vermeiden

Besteht die Riester-Rente in Form einer Rentenversicherung, können weitere vertragliche Möglichkeiten zur Hinterbliebenenabsicherung bestehen. Ist beispielsweise eine förderrechtlich zulässige Hinterbliebenenversorgung vereinbart, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzahlung erfolgen, ohne dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.

Welche Möglichkeiten im Todesfall bestehen, sollte deshalb möglichst bereits bei Vertragsabschluss oder im Rahmen einer späteren Vertragsprüfung geklärt werden.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung zum Riester-Guthaben im Todesfall.

Ich ziehe im Alter ins Ausland – muss ich die Riester-Rente kündigen?

Wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, müssen Sie Ihre Riester-Rente nicht automatisch kündigen. Entscheidend ist, in welchem Land Sie künftig wohnen.

Bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums bleibt die bisher gewährte Riester-Förderung grundsätzlich erhalten. Sie können Ihre Riester-Rente also beispielsweise auch während Ihres Ruhestands in Spanien beziehen.

Anders kann die Situation aussehen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in einen Staat außerhalb der EU beziehungsweise des EWR verlegen, beispielsweise in die USA. Dann können die gesetzlichen Vorschriften zur schädlichen Verwendung greifen und eine Rückforderung der staatlichen Förderung auslösen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Stundung des Rückzahlungsbetrags möglich. Auch bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland können sich Möglichkeiten ergeben, die verbleibende Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag aufheben zu lassen.

Unser Tipp: Lassen Sie vor einem dauerhaften Umzug ins Ausland prüfen, welche Folgen sich für Ihren Riester-Vertrag ergeben. Eine vorschnelle Kündigung ist häufig nicht erforderlich.

Riester-Rente: Kündigungsfrist erfragen

Wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen möchten, stellt sich auch die Frage nach der Kündigungsfrist. Je nach Anbieter und Vertragsart können unterschiedliche Fristen gelten. Ein Blick in die Vertragsunterlagen hilft: Dort sind die Kündigungsmöglichkeiten und Fristen in der Regel geregelt.

Vor einer Kündigung sollten Sie sich den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag schriftlich bestätigen lassen. Erst wenn feststeht, welche Förderbeträge, Steuern und Kosten anfallen, lässt sich die wirtschaftliche Konsequenz der Kündigung beurteilen.

Kündigung: Das sind die Alternativen zur Riester-Rente

Die Entscheidung für eine Riester-Rente war immer auch eine Entscheidung für die private Altersvorsorge. Wenn Sie diese Vorsorgeentscheidung rückgängig machen, stellt sich deshalb die Frage, wie Sie künftig für Ihren Ruhestand vorsorgen möchten.

Welche Alternative sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrer steuerlichen Situation, der verbleibenden Zeit bis zum Rentenbeginn und Ihren persönlichen Vorstellungen zur Flexibilität ab.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie bietet im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerliche Vorteile und kann auch Sozialabgaben reduzieren. Zusätzlich muss der Arbeitgeber bei bestimmten Formen der Entgeltumwandlung einen Zuschuss leisten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Nachteilig können die spätere Steuerbelastung sowie mögliche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein. Außerdem können sich durch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge niedrigere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei anderen Sozialleistungen ergeben.

Rürup-Rente

Ebenfalls mit staatlicher Förderung in Form steuerlicher Vorteile arbeitet die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Sie kann insbesondere für Selbstständige und Menschen mit höheren steuerpflichtigen Einkommen interessant sein.

Allerdings ist sie mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Eine gewöhnliche Kündigung mit Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich. Auch eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Hinterbliebenenschutz muss im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vertraglich vereinbart werden.

Die Rürup-Rente ist damit deutlich weniger flexibel als manche andere Formen der privaten Altersvorsorge. Dennoch kann ihr steuerliches Potenzial im Einzelfall interessant sein.

Private Rentenversicherung

Eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung. Sie wird in der Ansparphase grundsätzlich nicht durch Riester-Zulagen gefördert, kann dafür aber bei der späteren Auszahlung von anderen steuerlichen Regelungen profitieren.

Je nach Tarif können private Rentenversicherungen flexibler gestaltet werden als staatlich geförderte Modelle. Beispielsweise sind bei bestimmten Verträgen Kapitalentnahmen während der Ansparphase möglich. Auch eine Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung kann vorgesehen sein.

Allerdings sollten Abschluss- und Verwaltungskosten, Garantien sowie die steuerlichen Folgen genau geprüft werden. Nicht jede private Rentenversicherung bietet dieselben Möglichkeiten.

Fonds- und ETF-Sparpläne

Auch Fonds- und ETF-Sparpläne spielen bei der privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Besonders kostengünstige ETF-Sparpläne können für langfristig orientierte Anleger eine Alternative zur klassischen Rentenversicherung darstellen.

Vorteile sind häufig die niedrigen laufenden Kosten und die Möglichkeit, Sparbeiträge flexibel anzupassen oder Kapital zu entnehmen. Allerdings bestehen Kapitalmarktrisiken. Eine lebenslange Rentenzahlung oder eine bestimmte Mindestleistung ist bei einem gewöhnlichen ETF-Sparplan nicht garantiert.

Ob ein Fondssparplan, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine andere Vorsorgeform sinnvoller ist, hängt deshalb von Ihren persönlichen Anforderungen und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Fazit: Riester-Rente nicht vorschnell kündigen

Eine Riester-Rente lässt sich grundsätzlich kündigen. Doch die Rückzahlung staatlicher Zulagen und Steuervorteile kann dazu führen, dass vom angesparten Kapital deutlich weniger übrig bleibt als erwartet.

Deshalb sollte eine Kündigung nicht allein davon abhängig gemacht werden, ob Sie mit der bisherigen Wertentwicklung oder den laufenden Beiträgen unzufrieden sind. Häufig sind eine Beitragsfreistellung, ein Anbieterwechsel oder die Anpassung des bestehenden Vertrags wirtschaftlich sinnvoller.

Entscheidend ist immer eine Betrachtung des konkreten Vertrags: Welche Förderung wurde gewährt, wie hoch ist der aktuelle Vertragswert, welche Kosten fallen an und welche Alternativen stehen tatsächlich zur Verfügung?

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