

Mietminderung und Rechtsschutz
Wann zahlt die Versicherung?
Wenn Feuchtigkeit in der Wohnung auftritt, ist oft unklar, was die Ursache ist und wie lange das Problem in der Wohnung bereits besteht. Das sorgt oft auch für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, der sich dann auch noch mit seiner Rechtsschutzversicherung auseinandersetzen muss.
In einem vor dem Amtsgericht Mannheim (AZ: 3 C 333/08) entschiedenen Fall wollte die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen. Eine Mieterin hatte die Miete gemindert, weil ihrer Meinung nach der Vermieter den Schimmelbefall in der Wohnung zu vertreten hatte. Die Versicherung wollte den Vermieter bei der Klärung der Frage nicht unterstützen. Sie war der Meinung, dass der Mangel bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages vorhanden gewesen sein muss, sodass er vom Versicherungsvertrag nicht mit umfasst ist.
Versicherer muss zahlen!
Das sahen die Richter aber anders: Wenn wie in diesem Fall der Mangel erst während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zutage tritt, dann muss die Versicherung zahlen, auch wenn die Mieterin behauptet, dass eine Renovierungsmaßnahme für den Mangel verantwortlich ist, die zeitlich vor Abschluss des Versicherungsvertrages lag. Denn bei einer Mietminderung wegen erst nach Jahren aufgetretener Feuchtigkeit tritt der Versicherungsfall erst mit dem Zutagetreten des beanstandeten Mangels beziehungsweise seiner nicht erfolgten Beseitigung ein. Denn erst in diesem Moment tritt der rechtliche Konflikt ein, bei dessen Klärung die Rechtsschutzversicherung den Versicherten gerade unterstützen soll.
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Foto: Tibor Gärtner Dreamstime
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